Nutzungsbedingungen
- Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
(nachfolgend BPA) hat alle Nutzungsrechte von den Urhebern der
digitalen Bilder erworben, soweit nichts Gegenteiliges, z.B. in den
begleitenden Bildinformationen, angegeben ist.
- Die Bildinformationen und die darin enthaltenen Nutzungs- und
Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der
Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der Nutzer. Er hat dem
BPA insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Die Bilder können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und
im Rahmen der aktuellen Berichterstattung für folgende Zwecke
genutzt werden:
- Presseveröffentlichungen
- Veröffentlichungen in Printmedien
- Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
- Online- und multimediale Veröffentlichungen
Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke,
insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
- Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der
digitalen Bilder die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und
Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung seitens des BPA erlaubt. Ebenso darf das
digitale Bild nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang
wiedergegeben werden.
- Eine Entstellung des urheberrechtlichen geschützten Werks in
Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form, z.B. durch
Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder
elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer trägt die
Verantwortung für die Betextung.
- Die Presse ist insbesondere zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet.
Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die
Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte
an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen
Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe
erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen
Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer. Er hat die
Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von
abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu
beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer
etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
- Das BPA behält sich vor, dem Verdacht einer
missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen Nutzungsverletzung
nachzugehen.
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"Bundesregierung/Name des Fotografen" anzugeben. Dies gilt auch für
elektronische Publikationen (z.B. Webseiten). Von jeder
Veröffentlichung im Druck ist dem BPA ein Belegexemplar
unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden:
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