Rechtspolitik
Vormundschaftsrecht reformiert
Künftig sollen Fälle von Missbrauch und Verwahrlosung von
Kindern wirksamer verhindert werden. Dazu ist am 6. Juli 2011 das
neue Gesetz zur Vormundschaft in Kraft getreten. Der persönliche
Kontakt zwischen Vormund und Kind wird verbessert, damit eine
Gefährdung des Kindeswohls frühzeitig erkannt und verhindert
wird.
Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige Kontakte zwischen
dem Vormund und den Kindern - und eine spürbare Reduzierung der
Arbeitsbelastung vieler Amtsvormünder. Künftig sollen sie höchstens
50 Mündel betreuen und nicht wie bislang bis zu 120 Kinder und
mehr.