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Rechtspolitik

Vormundschaftsrecht reformiert

 
Künftig sollen Fälle von Missbrauch und Verwahrlosung von Kindern wirksamer verhindert werden. Dazu ist am 6. Juli 2011 das neue Gesetz zur Vormundschaft in Kraft getreten. Der persönliche Kontakt zwischen Vormund und Kind wird verbessert, damit eine Gefährdung des Kindeswohls frühzeitig erkannt und verhindert wird.
 
Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige Kontakte zwischen dem Vormund und den Kindern - und eine spürbare Reduzierung der Arbeitsbelastung vieler Amtsvormünder. Künftig sollen sie höchstens 50 Mündel betreuen und nicht wie bislang bis zu 120 Kinder und mehr.