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Rechtspolitik
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Opferrechte gestärkt
Die Bundesregierung stärkt die Rechte von Opfern sexuellen
Missbrauchs. Dies ist eine erste Konsequenz aus der Arbeit des
Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Neben der
Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit drei
auf 30 Jahre erhalten Opfer mehr Rechte in Straf- und
Ermittlungsverfahren. Außerdem hat die Bundesregierung Leitlinien
zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden
vorgelegt.
Vormundschaftsrecht reformiert
Künftig sollen Fälle von Missbrauch und Verwahrlosung von
Kindern wirksamer verhindert werden. Dazu ist am 6. Juli 2011 das
neue Gesetz zur Vormundschaft in Kraft getreten. Der persönliche
Kontakt zwischen Vormund und Kind wird verbessert, damit eine
Gefährdung des Kindeswohls frühzeitig erkannt und verhindert
wird.
Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige Kontakte zwischen
dem Vormund und den Kindern - und eine spürbare Reduzierung der
Arbeitsbelastung vieler Amtsvormünder. Künftig sollen sie höchstens
50 Mündel betreuen und nicht wie bislang bis zu 120 Kinder und
mehr.
Pressefreiheit geschützt
Medienvertreter werden besser vor Strafverfolgung geschützt.
Die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht.
Künftig soll sichergestellt werden, dass investigative Journalisten
bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen
Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Daneben werden die
Anforderungen für die Beschlagnahme von Unterlagen in Redaktionen
erhöht.
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