Bundesregierung

 

Rechtspolitik

 

Opferrechte gestärkt

 
Die Bundesregierung stärkt die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Dies ist eine erste Konsequenz aus der Arbeit des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Neben der Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit drei auf 30 Jahre erhalten Opfer mehr Rechte in Straf- und Ermittlungsverfahren. Außerdem hat die Bundesregierung Leitlinien zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden vorgelegt.
 

Vormundschaftsrecht reformiert

 
Künftig sollen Fälle von Missbrauch und Verwahrlosung von Kindern wirksamer verhindert werden. Dazu ist am 6. Juli 2011 das neue Gesetz zur Vormundschaft in Kraft getreten. Der persönliche Kontakt zwischen Vormund und Kind wird verbessert, damit eine Gefährdung des Kindeswohls frühzeitig erkannt und verhindert wird.
 
Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige Kontakte zwischen dem Vormund und den Kindern - und eine spürbare Reduzierung der Arbeitsbelastung vieler Amtsvormünder. Künftig sollen sie höchstens 50 Mündel betreuen und nicht wie bislang bis zu 120 Kinder und mehr.
 

Pressefreiheit geschützt

 
Medienvertreter werden besser vor Strafverfolgung geschützt. Die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht. Künftig soll sichergestellt werden, dass investigative Journalisten bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Daneben werden die Anforderungen für die Beschlagnahme von Unterlagen in Redaktionen erhöht.