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Montag, 5. Juli 2010

Solide Finanzen für Wohlstand und soziale Sicherheit

Die Bundesregierung sorgt für weniger Staatsverschuldung. Das ist notwendig, um den Wohlstand unseres Landes zu erhalten, den Sozialstaat auf Dauer zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und unseren Kindern und Enkelkindern eine gute Zukunft zu ermöglichen.

Vier Kinder führen ein Laborexperiment durchBild vergrößern An Bildung wird nicht gespart Foto: picture-alliance/ ZB

Das Sparpaket der Bundesregierung hat ein klares Ziel: durch nachhaltiges Sparen nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.

  • Deshalb sparen wir vorwiegend auf der Ausgabenseite.
  • Deshalb investieren wir weiter in Bildung und Forschung.
  • Deshalb schaffen wir Anreize für die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeit.
  • Deshalb vermeiden wir leistungshemmende Steuererhöhungen.
  • Deshalb bleiben die Investitionsausgaben weitestgehend verschont.

Insgesamt will die Bundesregierung bis 2014 rund 81,6 Milliarden Euro weniger Schulden aufnehmen – durch Abbau von Subventionen, Beteiligung von Unternehmen, Einsparungen in der Verwaltung und die Anpassung von Sozialgesetzen.

Schon in der vergangenen Wahlperiode hat die Bundesregierung diesen Weg der Haushaltskonsolidierung beschritten: 2009 haben wir im Grundgesetz eine Schuldenregel verankert. Vor dem Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise standen wir kurz vor einem ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung. In der Krise war es notwendig, den Finanzmarkt zu stabilisieren und der Wirtschaft über die Krise zu helfen. Jetzt bringen wir den Haushalt in Ordnung.

Die Sparmaßnahmen sind ausgewogen und fair

Mit ihren Eckpunkten hat die Bundesregierung ein faires und ausgewogenes Programm vorgelegt. Es weist in die richtige Richtung und sichert wirtschaftliches Wachstum.

Das Ziel: den Bundeshaushalt wieder in eine Balance von Eigenverantwortung und Solidarität, von Freiheit und Verantwortung bringen. Das vergrößert den Spielraum für die Gestaltung der Zukunft.

Jeder leistet seinen Beitrag: Verwaltung, Unternehmen und Bürger.

  • Etwa ein Drittel der Einsparungen leistet die Wirtschaft.
  • Der Sozialbereich trägt ebenfalls etwa ein Drittel zum Einsparvolumen bei, obwohl er fast 55 Prozent des Bundeshaushalts ausmacht.
  • Durch Senkung von Verwaltungsausgaben, Stellenabbau bei der Bundesverwaltung und Kürzungen bei den Beamtengehältern trägt der Öffentliche Dienst ebenfalls einen Teil der Last.

Fehlentwicklungen beseitigen

In unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Entwicklungen verfestigt, die der notwendigen Erneuerung unserer erfolgreichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen und deshalb zu korrigieren sind:

  • Derzeit gibt es Fehlanreize, die für die Betroffenen mit einer ganzen Reihe staatlicher Transfers einhergehen. Deswegen müssen wir den Sinn sozialer Leistungen regelmäßig dort hinterfragen, wo sie weder vor existenziellen sozialen Bedrohungen schützen und soziale Aufstiegschancen eröffnen, sondern gesellschaftliche Randständigkeit verfestigen und verstetigen.
  • Nur ein Viertel des Bundeshaushalts steht überhaupt noch für Zwecke, denen wir Zukunftscharakter zumessen, zur Verfügung – zum Beispiel für Bildung und Forschung. Denn drei Viertel sind durch Sozialausgaben (54 Prozent), Zinsen (12 Prozent) und Personal (9 Prozent) bereits festgelegt. Auch deshalb müssen wir die Verkrustung der Ausgabenseite des Bundeshaushalts aufbrechen. Den Sparbeschlüssen der Bundesregierung liegt genau dieser Gedanke zu Grunde.

Bildung und Forschung von Sparmaßnahmen ausgenommen

Bildung und Forschung hat die Bundesregierung bewusst von den Sparanstrengungen ausgenommen. Denn Bildung und Forschung sind die zentralen Säulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Bildung ist auch der Schlüssel für soziale Gerechtigkeit und individuellen Aufstieg. Deshalb bleibt das Ziel bestehen, 12 Milliarden Euro zusätzlich für Bildung und Forschung bis 2013 im Bundeshaushalt auszugeben. Die Bundesregierung setzt damit eine klare Priorität für die Zukunft unseres Landes.

Die Eckpunkte des Sparpakets

Die Bundesregierung hat diese Eckpunkte für den Haushaltentwurf 2011 und den Finanzplan bis 2014 beschlossen:

Die Wirtschaft trägt rund ein Drittel der Kosten

Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für die Wirtschaft stehen erneut auf dem Prüfstand. Ziel ist es, Subventionen zurückzufahren. Zugleich hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass es in dieser Legislaturperiode weder neue Subventionen geben wird noch bestehende erhöht werden.

  • Die Ausnahmeregelungen der sogenannten Ökosteuer, die zu Mitnahmeeffekten geführt haben, werden verringert.
  • 2,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bekommt der Bundeshaushalt durch eine steuerliche Beteiligung der Kernenergiewirtschaft an den Asse-II-Sanierungskosten sowie durch die Reduktion von Zusatzgewinnen.
  • Bis der Luftverkehr in den internationalen CO2-Emissionshandel einbezogen wird, erhebt der Bund eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle Passiere, die von einem deutschen Flughafen starten. Die Abgabe soll differenziert gestaltet werden.
  • Die Bundesregierung wird das sogenannte Fiskusvorrecht im Insolvenzverfahren wieder einführen. Wir stellen damit die öffentliche Hand anderen Gläubigern wirtschaftlich wieder gleich. Die Abschaffung dieses Vorrechts vor elf Jahren hatte in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung von Banken geführt.

Finanzmarkt wird an den Kosten der Krise beteiligt

Um Krisen auf den Finanzmärkten künftig zu vermeiden, sollen grundlegende Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft – Haftung und Verantwortung – wieder stärker das Handeln der Finanzmarktakteure bestimmen.

Die Finanzmarktbranche wird an den Kosten der Krise beteiligt. Außerdem sollen die Finanzinstitute auch Vorsorge für mögliche Krisen in der Zukunft treffen. Die Bundesregierung wird eine Bankenabgabe schaffen, die in einen sogenannten Restrukturierungsfonds einfließen soll.

Daneben bringt die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Kostenbeteiligung der Finanzwirtschaft auf den Weg. Dabei ist eine internationale oder europäische Vorgehensweise sinnvoll. Auf beiden Ebenen führt die Bundesregierung hierüber Verhandlungen, um eine gemeinsame Lösung herbeizuführen – möglichst bis Ende 2011.

Beschäftigungsanreize schaffen, soziale Balance wahren

Deutschland hat ein weltweit einmalig dichtes Netz an sozialen Leistungen. Das bleibt auch in Zukunft bestehen. Um den Bundeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren, sind jedoch auch Einsparungen in den Bereichen Arbeit und Soziales erforderlich. Über 50 Prozent macht dieser Bereich im Bundeshaushalt aus. Der Sparbeitrag liegt bei etwa einem Drittel.

An einigen Stellen sind Anpassungen vorzunehmen und Fehlleitungen zu korrigieren. Dadurch ist es möglich, die Grundlagen eines solidarischen Gemeinwesens für künftige Generationen zu bewahren und auch weiterhin denen zu helfen, die dazu aus eigener Kraft nicht imstande sind.

Deshalb bleiben auch die Rentner geschützt, die an ihrer Situation nichts mehr ändern können. Der jährliche Zuschuss von derzeit über 80 Milliarden Euro für die Rentenkasse bleibt von Kürzungen verschont.

Auch das Arbeitslosengeld und die längeren Bezugszeiten für Ältere bleiben unangetastet.

2011 gibt es einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 2 Milliarden Euro für den Gesundheitsbereich. Das trägt dazu bei, die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.

Veränderungen gibt es, wo falsche Anreize bestehen. Gute Arbeitsmarktpolitik hängt zuerst von der Qualität der Förderung und nicht von der Menge des eingesetzten Geldes ab.

Beispiel: die Wiedereingliederungshilfen ins Arbeitsleben. Hier gibt es Förderprogramme, die anderen gleichen, aber unwirksam sind. Sie werden abgeschafft. Das spart Geld. Gezieltere Maßnahmen bringen mehr Menschen in Arbeit.

Außerdem erhalten die Jobvermittler in den Arbeitsagenturen und Jobcentern künftig mehr Spielraum bei Wiedereingliederungshilfen. Die Bundesregierung wandelt Pflichtleistungen in Ermessensleistungen um. Dadurch können die Sachbearbeiter Arbeitslose künftig zielgenauer fördern. Im Mittelpunkt steht, die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu stärken.

Der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht, erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro monatlich. Das hilft dem einzelnen Langzeitarbeitslosen nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen.

Deshalb wird auch der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abgeschafft. Viel wichtiger ist es, Arbeitslose zielgenauer bei der Jobsuche zu unterstützen.

Heizkostenzuschuss läuft wegen gesunkener Energiepreise aus

Den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger hat der Bund eingeführt, als die Energiekosten auf einem historisch hohen Stand waren. Erfreulicherweise hat sich die Situation entspannt, so dass dieser Zuschuss jetzt nicht mehr notwendig ist.

Die Leistungen für Hartz IV-Empfänger bleiben hiervon gänzlich unberührt.

Das Elterngeld bleibt erhalten

Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Deswegen bleibt die grundlegende Struktur unangetastet. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat bleibt bestehen.

Dennoch werden wir Veränderungen vornehmen. Die Bundesregierung wird das Elterngeld bei einem Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat moderat absenken: von 67 auf 65 Prozent.

Die Bundesregierung appelliert an die Kommunen, trotz der angespannten Haushaltslage zügig mehr Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zu schaffen.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand. Es ist daher – wie beim Kindergeld – vertretbar, künftig das Elterngeld auf die Hartz IV-Leistungen anzurechnen.

Struktur der Bundeswehr wird an Aufgaben angepasst

Die Struktur der Bundeswehr soll besser ihren Aufgaben angepasst werden. Deshalb wird der Bundesverteidigungsminister bis Anfang September 2010 prüfen, welche Folgen es hat, wenn er die Streitkräfte um bis zu 40.000 Soldaten verringert. Es geht dabei um die Einsatz- und Bündnisfähigkeit, Fragen der Beschaffung, die Strukturen und den Gesamtumfang der Bundeswehr sowie die Wehrpflicht und ihre Ausgestaltung.

Ausgaben für Verwaltung werden gesenkt

Der öffentliche Dienst des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag:

  • Durch die Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte ab 2011 werden die Bezüge gegenüber dem geltenden Recht um 2,5 Prozent abgesenkt.
  • Bis 2014 sollen in der Bundesverwaltung mehr als 10.000 Stellen abgebaut werden.
  • Die Mitglieder der Bundesregierung verzichten auf die Erhöhung ihrer Bezüge, die ihnen wegen der Anpassung der Beamtenbesoldung zugestanden hätte.

Der Bund senkt seine Ausgaben für die Verwaltung mittelfristig um rund 4 Milliarden Euro pro Jahr.