Die Behauptung, es gebe "Zweiklassen-Impfstoffe", entbehrt jeder Grundlage, haben Fachleute richtiggestellt. Das für die Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut bestätigt: "Es gibt keinen 'besseren' oder 'schlechteren' Impfstoff. Alle drei Impfstoffe, die von der EU-Kommission die Zulassung erhalten haben, haben die Kriterien erfüllt, die an Qualität und Unbedenklichkeit gestellt werden."
Entsprechend sind alle drei Impfstoffe in ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit vergleichbar. Es sind "Celvapan", "Pandemrix" sowie "Focetria".
Alle drei Impfstoffe sind gut verträglich. Es gibt aber geringe Unterschiede in der Zusammensetzung und Anwendung. Grund dafür ist, dass sie von unterschiedlichen Herstellern entwickelt wurden.
Ein Impfstoff enthält zum Beispiel zusätzliche Wirkstoffe, die so genannten Adjuvantien. Gründe für deren Beigabe sind längere Haltbarkeit und höhere Ergiebigkeit des Impfstoffs. Ein anderer Wirkstoff enthält keine Adjuvantien, man muss sich damit aber mehrfach impfen lassen.
Alle drei Impfstoffe wurden von der europäischen Zulassungsbehörde EMEA zugelassen. Nach den EMEA-Kriterien und nach Meinung von Fachleuten steht dabei fest: Alle drei Impfstoffe sind sicher und wirksam.
Die Länder entscheiden in Eigenregie
Infektionsschutz ist Ländersache. Deswegen sind die Länder für die Impfung der gesamten Bevölkerung zuständig. Sie legen in so genannten Impfkonzepten fest, wie die Impfungen organisiert werden.
Was in Ihrem Bundesland gilt, können Sie unter anderem über eine Website herausfinden, auf der das Bundesgesundheitsministerium Links zu den einzelnen Seiten der Bundesländer gesammelt hat: Informationen zur Impfung in Ihrem Bundesland
Lassen sich Beschäftigte des Bundes (Beamte und Tarifbeschäftigte) impfen, gehen sie in ihrem Bundesland zu den gleichen Impfstellen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Sie erhalten den dort üblichen Impfstoff.
Anders ist es nur bei bestimmten Beschäftigten des Bundes, die sozusagen "im Dienst" geimpft werden. Das sind Beschäftigte, die nicht alle gleichzeitig krank werden dürfen, weil sonst zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.
Zu dieser besonderen Gruppe zählen vor allem Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei. Auch so genanntes Schlüsselpersonal gehört dazu, also Beschäftigte mit Funktionen, die auch in Krisenfällen nicht ausfallen dürfen. Um auch deren Impfung sicherzustellen, hat der Bund schon vor einem Jahr einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen.

