Diese Verordnung (1. BImSchV) betrifft Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe in privaten Haushalten, wie zum Beispiel Kamin- oder Pelletöfen.
Emissionsgrenzwerte einhalten
Künftig gelten Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Damit sollen die Emissionen der genannten Anlagen begrenzt und an den Stand der Technik angepasst werden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen gibt es in Deutschland mehr als 15 Millionen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Diese Anlagen sind schädliche Quellen für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe.
