In der DDR standen schon die kleinen Kinder im Zentrum des staatlichen Interesses. Von klein auf sollten sie sozialistisch erzogen und auf ein Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereitet werden. Kinderkrippen für Kinder bis zum Alter von drei Jahren sowie Kindergärten für die Drei- bis Sechsjährigen waren selbstverständlicher Teil des Lebens der Familien in der DDR. Sie bildeten zusammen die erste Stufe des staatlichen Bildungssystems. Die Kinderbetreuung ermöglichte auf der einen Seite den Müttern die Möglichkeit zur Berufstätigkeit. Auf der anderen Seite hatte der Staat so die Möglichkeit, schon die Erziehung der Kleinsten zu beeinflussen.
In der DDR gab es bis 1989 das dichteste Netz von Kinderkrippen in Europa: 80 Prozent aller 0- bis 3-Jährigen hatten einen Krippenplatz. Die Krippen waren dem Gesundheitssystem zugeordnet. Anfangs arbeiteten ausschließlich Säuglingsschwestern und Krankenschwestern dort, ab 1974 gab es dann eine dreijährige Ausbildung an den medizinischen Fachschulen zur "Krippenerzieherin". Der Personalschlüssel, also die Anzahl der Kinder pro Betreuerin, war auf heute geradezu paradiesisch anmutende 1:5 beziehungsweise 1:6 festgelegt. Das heißt drei Erzieherinnen betreuten 15 bis 18 Kinder.
Die Erzieher hatten detailliert ausgearbeitetes Anleitungsmaterial zur Verfügung, zuletzt das seit 1985 geltende "Programm für die Erziehungsarbeit in Krippen". Bis ins Detail war dort geregelt, wie die Entwicklungsstufen der Kleinkinder zu begleiten waren.
In der gesamten DDR sollte die Erziehung in den Betreuungseinrichtungen nach einer einheitlichen Methode ablaufen. Das betraf auch die Ausstattung der Krippen. Egal in welchem Ort, den Erzieherinnen und Kindern stand zum Beispiel das gleiche Spielmaterial oder die gleichen Kinderkleidung weiter zur Verfügung. Und selbst die Gebäude, in denen die Kitas untergebracht waren, waren davon nicht ausgenommen: Neubauten wurden nämlich im ganzen Land nach einheitlichen Typenplänen errichtet.
Die Kindergärten in der DDR waren als vorschulische Erziehungseinrichtung dem Ministerium für Volksbildung untergeordnet. Ähnlich wie die Krippen hatten auch sie einen eindeutigen staatlichen Erziehungsauftrag. Zuletzt regelte der "Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten" verbindlich und sehr detailliert die pädagogische Arbeit. Die Erzieher, die eine dreijährige pädagogische Ausbildung erhielten, mussten jeden Tagesablauf genau planen und schriftlich festhalten. Die Kinder sollten eine Vorstellung vom gesellschaftlichen Leben bekommen und das "sozialistische Heimatland" lieben lernen. So waren zum Beispiel auch Besuche bei "Werktätigen" oder Soldaten der NVA üblicher Bestandteil des Kita-Programms. Im Mittelpunkt standen im Kindergarten das Lernen und die Vorbereitung auf die Schule.
Gemeinsame Tätigkeiten spielten in der Kita eine vorrangige Rolle, denn Erziehung war in der DDR grundsätzlich Kollektiverziehung. In der Gemeinschaft sollten sich die Kinder wohl fühlen. Die Entwicklung von individuellen Fähigkeiten und Neigungen hatte zwar ihren Platz, musste sich allerdings meist der Gemeinschaft und dem großen Ganzen unterordnen.
Vor der Wende besuchten fast 98 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen zumeist ganztags den Kindergarten. Die hohe Quote war eng verknüpft mit dem sozialistischen Frauenbild der berufstätigen Mutter. Durch die ganztägige – und bis auf einen Essensgeldzuschuss – für die Eltern kostenlose Betreuung konnten die Mütter problemlos den ganzen Tag arbeiten gehen. Insbesondere in den 50er Jahren, als in der DDR Arbeitskräftemangel herrschte, war das eine von staatlicher Seite gewünschte Konstellation.
Es gab in der DDR eine Reihe positiver Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung. Kleine Gruppen wurden von gut ausgebildeten und geschulten Erziehern im Wesentlichen kostenlos betreut. Es gab genügend Betreuungsplätze. Die Ausstattung der Krippen und Kindergärten war ebenfalls sehr gut. Zudem gab es eine kostenlose Gesundheitsvorsorge, die Untersuchungen und Impfungen einschloss. Die Eltern mussten sich darum nicht kümmern.
Andererseits war der staatliche Erziehungsauftrag einseitig. Erklärtes Ziel war die Erziehung des Kindes zu einer "sozialistischen Persönlichkeit". Individuelle Bedürfnisse der Kinder spielten nur eine sehr geringe Rolle. Und Eltern konnten sich nur schwer gegen die Indoktrination wehren. Vor allem dann, wenn sie ihre Kinder in Wochenkrippen untergebracht hatten. Das wurde mitunter nötig, wenn Arbeits- und Wegezeiten, schlechte Versorgung und mangelnde Dienstleistungen den Eltern kaum Zeit ließen, sich entsprechend um ihre Kinder zu kümmern. Die Einflussmöglichkeiten der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder waren dann ohnehin begrenzt.
In den alten Bundesländern wurde die Familie als idealer Ort für die Erziehung der Kinder gesehen. Mütter mit ganz kleinen Kindern blieben häufig mit den Kindern zu Hause und arbeiteten nicht. Die Krippe galt nur als Notlösung: dementsprechend wenig Plätze gab es. Auch für die drei- bis sechsjährigen Kinder gab es keineswegs überall genügend Plätze, schon gar nicht ganztags.
Dafür hatten – und haben – die Eltern eine Vielzahl an Einrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten zur Auswahl. Neben öffentlichen, das heißt von den Kommunen betriebenen Kindertagesstätten, gibt es andere, die von freien Trägern geführt werden: einige wenige in Betrieben, relativ viele von Kirchen oder privaten Elterninitiativen. Die Eltern können wählen, welche pädagogische Ausrichtung ihr Kindergarten haben soll. Daneben gibt es auch eine privat organisierte Kinderbetreuung, zu der beispielsweise Au-Pair oder Tagesmütter gehören.
Seit 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige eingeführt wurde, hat sich auch in den alten Bundesländern einiges getan. Mittlerweile besuchen im Westen knapp 90 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe einen Kindergarten. Im Osten sind es gut 94 Prozent.
Im Westen ist aber auch bei der Betreuung der unter Dreijährigen einiges im Fluss. 2007 beschloss die Bundesregierung, die Zahl der Betreuungsplätze für die Kleinsten bis 2013 auf 750.000 zu verdreifachen. Ab 2013 gilt dann auch ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Die neuen Bundesländer haben hier noch die Nase deutlich vorn: Während in den alten Bundesländern derzeit gut 12 Prozent aller unter Dreijährigen eine Betreuungseinrichtung besuchen sind es in den neuen Ländern gut 42 Prozent.