Bei einer Lesung in der Wendezeit forderte die Schriftstellerin Christa Wolf ihr Publikum auf, jeder solle jetzt an seinem Platz wenigstens offen und deutlich seine Meinung sagen. In die Stille nach diesen Worten sagte leise und traurig eine Frau: "Das haben wir nicht gelernt." Von klein auf seien sie dazu angehalten worden, sich anzupassen, ja nicht aus der Reihe zu tanzen. Besonders in der Schule sollte sie sorgfältig die Meinung sagen, die man von ihr erwartete. Aufgefordert, nun die eigene Meinung zu sagen, antwortete sie, sie wisse ja nicht einmal genau, was ihre eigene Meinung sei.
Die ideologische Erziehung gehörte zum Schulalltag in der DDR. Die „sozialistische Persönlichkeit“ sollte schon in der Krippe geformt werden. Vor allem die „Staatsbürgerkunde“ und der "Wehrkundeunterricht" dienten der Indoktrination junger Menschen. Aber auch alle anderen Unterrichtsinhalte hatten sich streng an den Vorgaben der SED zu orientieren.
Die meisten Schülerinnen und Schüler trugen ganz selbstverständlich das Halstuch der Pionierorganisation “Ernst Thälmann“ oder das Blauhemd der „Freien Deutschen Jugend“. Auch in der Freizeit trafen sich die jungen Pioniere.
Die Umbrüche während der sowjetischen Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg prägten das Bildungs- und Schulsystem in der DDR. Nach der NS-Gewaltherrschaft hielt man es für erforderlich, fast alle Lehrerinnen und Lehrer auszutauschen. Das „Gesetz über die Demokratisierung der deutschen Schule“ schuf die Grundlage dafür, dass die Einheitsschule Kennzeichen des DDR-Bildungswesens wurde.
Wichtigstes Element des DDR-Schulwesens war die Polytechnische Oberschule. Sie gliederte sich in die Unter-, Mittel- und Oberstufe. Die Kinder wurden im 6. Lebensjahr eingeschult. Haupt- und Prüfungsfächer waren Deutsch, Mathematik, Russisch als Fremdsprache sowie ein naturwissenschaftliches Fach.
Der polytechnische Unterricht verfolgte folgende Ziele: Vermittlung berufsvorbereitender Inhalte, sozialer Erfahrungen in der Arbeitswelt sowie beruflicher Grundfertigkeiten als Orientierungshilfe für die spätere Berufswahl.
Mit dem Abschluss der 10. Klasse war für die meisten Schülerinnen und Schüler die allgemeine Schulbildung zu Ende. Ihr Abschlusszeugnis entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss.
Es folgte zumeist eine berufliche Ausbildung oder die berufliche Erstqualifizierung an Fachschulen. Ein Teil der Jugendlichen absolvierte dreijährige Abiturklassen in Einrichtungen der Berufsausbildung, die zusammen mit der Hochschulreife eine Facharbeiterqualifikation verliehen. Viele schafften so den Übergang zum Studium.
Die Erweiterte Oberschule (EOS) führte mit dem Abschluss der Klasse 12 zum Abitur. Das schaffte nur jeder zehnte junge Mensch in der DDR. Außer hervorragenden Leistungen waren für die Zulassung zur EOS auch die politische Einstellung und die soziale Herkunft ausschlaggebend. Ohne die sozialistische Jugendweihe, die Kommunion und Konfirmation verdrängen sollte, hatten die Jugendlichen kaum eine Chance angenommen zu werden.
Hochbegabte Kinder wurden in Spezialschulen gefördert. Eine Besonderheit waren auch die Kinder- und Jugendsportschulen. Viele sahen in ihnen den Grund für die Spitzenleistungen der DDR-Sportlerinnen und -Sportler.
Die Vergabe von Studienplätzen orientierte sich in erster Linie an der staatlichen Bedarfsplanung. Bei der Auswahl der Bewerber sollte zwar das Leistungsprinzip im Vordergrund stehen, doch am Ende entschied die Politik: „Arbeiter- und Bauernkinder“ sowie junge Männer, die sich zu einem längeren Armeedienst verpflichteten, wurden bevorzugt. Auch die Stasi redete ein Wort mit. Viele Studienwünsche blieben dadurch unerfüllt.
Nur in Fächern, in denen Fachkräfte fehlten, konnten mitunter auch Jugendliche zum Zuge kommen, die sich mit der Linientreue schwer taten.
Die Bürgerbewegung und die neuen, unabhängigen Parteien wollten noch vor der ersten freien Parlamentswahl eine tiefgreifende Reform des Bildungswesen in der DDR. Die Arbeitsgruppe „Bildung, Erziehung und Jugend“ des Zentralen Runden Tisches hatte sich auf neun Prinzipien verständigt. Sie forderte vor allem Chancengleichheit für die Entwicklung eines jeden Menschen entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten.
Schon die 1990 frei gewählte Volkskammer hob zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Bildungssystem der DDR auf. Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR legte fest, dass in der DDR erworbene Abschlüsse und Zeugnisse anerkannt werden.
Das Bildungswesen ist von politischer Indoktrination befreit: Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen widmen sich seit der Friedlichen Revolution der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, nicht mehr der Vermittlung einer politischen Ideologie. Niemand kann wegen seiner politischen Einstellung vom Studium ausgeschlossen werden.
Wie im Grundgesetz festgelegt, sind in der Bundesrepublik die Länder für die allgemeine Bildung zuständig. So verabschiedeten die neuen Länder 1991 eigene Landesschulgesetze, die das Schulsystem bestimmten. Nur Mecklenburg-Vorpommern übernahm das dreigliedrige System der alten Bundesländer. An dem Abitur nach 12 Jahren hielten die meisten der neuen Länder fest.
Die Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer in den neuen Bundesländern wurden versetzt. Viele mussten sich wegen des neuen Schultyps oder des neuen Fächerkanons zusätzlich qualifizieren. Ideologisch belastete Lehrkräfte, vor allem Schulleiterinnen und Schulleiter, verließen den Schuldienst.
Dem großen Engagement der Lehrerschaft und der Unterstützung aus den alten Ländern ist es zu verdanken, dass der Übergang weitgehend reibungslos verlief. In aktuellen Schul-Vergleichsstudien schneiden die neuen Länder verhältnismäßig gut ab. So gehört Sachsen nach der PISA E-Studie 2006 in den Naturwissenschaften zur internationalen Spitzenliga.