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Klimaschutz und Energie

Das Nationale Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthält die wichtigsten Maßnahmen für einen aktiven Klimaschutz. Ziel ist, die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Das ist die Grundlage für weitere anspruchsvolle Klimaschutzpolitik nach 2012.

Schon auf dem Klimagipfel in Montreal im Dezember 2005 setzte die Bundesregierung sich erfolgreich für eine Fortsetzung des Kyoto-Prozesses ein. Auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm entschlossen sich nun alle teilnehmenden Staaten für ehrgeizige Klimaschutzziele und für eine Post-Kyoto-Abkommen. Dieses verbindliche Dokument erstellen die Staaten im Rahmen der im Dezember 2007 stattfindenden UN-Konferenz in Bali.

>> Das Nationale Klimaschutzprogramm

Reduzierung der Treibhausgasemissionen

 

Bis zur Mitte des Jahrhunderts müssen die Treibhausgasemissionen halbiert werden, um den globalen Temperaturanstieg auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Das Kyoto-Protokoll ist hierfür ein wichtiger erster Schritt.

 

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 verständigten sich alle Mitgliedsstaaten darauf, bis 2020 die klimaschädlichen Emissionen um 20 Prozent zu reduzieren. Für den Fall, dass sich weitere Industriestaaten diesem Ziel anschließen, will die EU Einsparungen von 30 Prozent erbringen. Dann ist Deutschland bereit, seine Treibhausgasemissionen darüber hinausgehend zu senken.

 

Eine wichtige Rolle beim Klimaschutz kommt auch dem Handel mit Emissionen der Treibhausgase zu. Unter deutschem Ratsvorsitz einigte man sich darauf, den europäischen Emissionshandel auch nach 2012 weiterzuführen.

Auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist einer der zentralen Eckpfeiler der nationalen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Es betrifft speziell den Gebäudebereich und wurde im Jahr 2001 als Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms gestartet.

 

Förderung erneuerbarer Energien

 

Die Förderung der erneuerbaren Energien bildet einen Schwerpunkt in der Energiepolitik der Bundesregierung. Denn etwa Wind, Sonne und Erdwärme sind unbegrenzt verfügbar und erzeugen keine klimaschädigenden Emissionen.

Für den weiteren Ausbau hat die Regierung im Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2010 soll der Anteil der „Bio“-Energien am gesamten Energieverbrauch auf 4,2 Prozent steigen. Zielmarke des Jahres 2020 sind 10 Prozent.

Für eine zukunftsfähige Energieversorgung bleibt die Förderung der regenerativen Energien mithilfe des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG) wichtig. Dabei wird der Fördermechanismus des Gesetzes ständig zu überprüfen und, wo erforderlich, nachzujustieren sein. Eine erste Novelle hat die Bundesregierung im Juni 2006 verabschiedet. Diese entlastet stromintensive Unternehmen und sorgt für mehr Transparenz bei den Stromkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ein weiteres zentrales Förderinstrument ist das so genannte Marktanreizprogramm mit einem Finanzvolumen von 180 Millionen Euro jährlich. Es sichert insgesamt rund 30.000 Arbeitsplätze in der Bioenergiebranche.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Steigerung der Forschungsausgaben im Bereich der Energieforschung um 40 Millionen Euro jährlich wird sich positiv auswirken. Dabei geht es darum, erneuerbare Energien noch stärker zu nutzen.

Die Potenziale für regenerative Energien im Wärmebereich will die Bundesregierung stärker erschließen. Erneuerbare Energien in diesem Segment werden oft als "schlafende Riesen" bezeichnet. Hierzu zählt die Nutzung von Geothermie ebenso wie die Installation solarthermischer Anlagen auf Dächern oder der Einsatz von Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft.

Langfristig kann etwa die Hälfte des Energiebedarfs im Wärmebereich in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Bundesumweltministerium bereitet deswegen ein neues Förderinstrument vor. Dieses wird genau auf den Wärmemarkt zugeschnitten sein.

Europa zieht mit

 

Auf dem EU-Gipfel im März 2007 stellten die Mitgliedstaaten einen Energieaktionsplan für die Jahre 2007 bis 2009 auf. Die Überprüfung der gesetzten Ziele findet im Frühjahr 2010 statt. Zu den verbindlichen Zielen gehört die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch.

 

Zur Förderung von Innovationen im Umweltbereich konnte während der deutschen Präsidentschaft das Umweltförderprogramm "Life+" verabschiedet werden. Damit stehen bereits in diesem Jahr erhebliche Mittel für Umweltschutzprojekte zur Verfügung. 
 
"Life+" dient dem Klimaschutz, dem Erhalt der biologischen Vielfalt, der Minimierung schädlicher Umweltauswirkungen so wie dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Im Zeitraum 2007 bis 2013 stellt das Programm über 2,19 Milliarden Euro bereit. 

>> Mehr zum Programm "Life+"