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Mit der Umweltprämie zum neuen Auto

Am 27. Januar hat die Bundesregierung den Pakt für Stabilität und Beschäftigung beschlossen. Vom Konjunkturprogramm profitieren alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen: unter anderem durch Anreize für neue, umweltfreundliche Autos.

Die beschlossene Umweltprämie hat zwei Ziele:

Zum einen soll sie dazu beitragen, den Einbruch des Automobilmarkts infolge der Finanzkrise abzuschwächen: Alte Autos werden verschrottet, neue Autos gekauft.

Zum andern wird die Belastung der Luft mit klassischen, gesundheitsgefährdenden Schadstoffen gemindert. Statt Altfahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß kommen moderne Fahrzeuge auf die Straßen, die die Emissionsanforderungen mindestens der Euro 4-Norm erfüllen. Die Umweltprämie wird als Maßnahme flankiert durch die Umstellung der Kfz-Steuer von Hubraum auf CO2-Ausstoß (siehe dazu den Artikel "Das bringt das Konjunkturpaket II dem Verbraucher").

Das Alter der Fahrzeuge ist entscheidend

Wichtig ist, dass das zu verschrottende Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt ist und zuletzt ein Jahr auf die Antragstellerin oder den Antragssteller zugelassen war. Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen 14. Januar 2009 und 31. Dezember 2009 erfolgen. Sie muss durch einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung belegt werden. Der Betreiber des Demontagebetriebs muss außerdem bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

Anforderungen beim Neuwagenkauf

Die Umweltprämie kann man für den Kauf eines Neufahrzeugs beziehungsweise eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagen beantragen. Das neue Auto muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen. Euro 4 ist die seit 2005 gültige EU-Abgasvorschrift mit deutlich niedrigeren Werten für Kohlenmonoxid, Stickstoffoxid und Kohlenwasserstoffe. Bei Diesel-Fahrzeugen gilt zusätzlich ein gegenüber der alten Euro 3-Norm um die Hälfte reduzierter Feinstaub-Wert. Die Umweltprämie ist auch für Leasingfahrzeuge anwendbar. Erwerb und Zulassung des Pkw müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Der Halter des alten Fahrzeugs muss mit dem des neuen Fahrzeugs identisch sein.

Umweltprämie beantragen

Anträge für die Umweltprämie können ausschließlich auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Antragsformulare müssen die Originalunterschriften des/der Antragstellers/in tragen.

Folgende Nachweise und Unterlagen muss der Antrag enthalten:

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde,

  • verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird,

  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),

  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),

  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs,

  • bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Anträge werden nicht bearbeitet und zurück gesandt, wenn

  • nicht das vorgeschriebene Antragsformular verwendet wurde,

  • die Originalunterschriften fehlen oder 

  • die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Unterlagen nicht enthalten sind.

Anträge können nicht per Fax oder Email gestellt werden.

Außerdem gilt: Für die Umweltprämie stellt die Bundesregierung insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das heißt: Nur wer schnell handelt, kann sich die Prämie sichern.

Hotline

Für Fragen zur Umweltprämie hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine neue Telefon-Hotline eingerichtet: 030 346 465470 (Für Anrufe auf diese Nummer fallen die üblichen Festnetzgesprächskosten an.)

Unter dieser Telefonnummer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung.

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