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Montag, 22. November 2010

Irland beantragt Finanzhilfe

Die irische Regierung hat Antrag auf Finanzhilfen aus dem Euro-Rettungsschirm gestellt. Für die Europäische Zentralbank, die EU-Kommission und den Rat der EU-Finanzminister sind Finanzhilfen für Irland unausweichlich. Nur so lässt sich die Stabilität in der Eurozone als Ganzes wahren.

Irische Ein-Euro-MünzeBild vergrößern EU-Rettungsschirm: Keine Hilfen ohne Sanierung Foto: picture alliance / dpa

Bereits seit vergangener Woche prüfen Fachleute des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der EU- Kommission vor Ort die Situation Irlands.

Hilfen werden nur dann gewährt, wenn Irland ein hartes Anpassungsprogramm akzeptiert. Über die Details verhandeln die Fachleute derzeit mit der irischen Regierung. Es geht darum, den irischen Staatshaushalt zu sanieren und die Banken neu zu strukturieren. „Wir dringen auf ein strenges Reformprogramm", erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert vor Journalisten.

Bereits Anfang November hatte die irische Regierung ein Programm vorgelegt, wie sie bis 2014 die Defizitgrenze des Europäischen Stabilitätspaktes wieder einhalten will.

Ansteckungsgefahr bannen

Schnelle Hilfen für Irland sind notwendig, um einer Ansteckung des  übrigen Euroraums und weiterer Länder vorzubeugen.

Der irische Staat soll Hilfszusagen erhalten für den Fall, dass er das Bankensystem Irlands stützen muss. Die Ansteckungsgefahr liegt in den Verflechtungen der Banken des Landes. Diese reichen über die Euroländer hinaus. Daher haben auch Großbritannien und Schweden ihre Bereitschaft zu bilateralen Hilfen signalisiert.

Je rascher die Hilfe bereitgestellt wird, desto geringer ist die Ansteckungsgefahr.

Keine direkten Belastungen der deutschen Steuerzahler

Klar ist, dass der deutsche Steuerzahler nicht direkt belastet wird. Es gibt keine direkten Zahlungen aus dem Bundeshaushalt, sondern lediglich Bürgschaften.

Erst wenn die Höhe der erforderlichen Hilfen feststeht, kann eine Entscheidung über die genaue Unterstützung und ihren Mechanismus fallen. Etwaige Kredite muss der irische Staat aber in jedem Fall zurückzahlen. Soviel steht fest.

Die Stufen des Schutzschirms

Erste Stufe: Europäischer Stabilisierungsmechanismus
Zuerst kann die EU Kredite bis maximal 60 Milliarden Euro aufnehmen und an betroffene Euroländer weitergeben. Der EU-Haushalt sichert diese Kredite ab. Das betroffene Euro-Land müsste sie später an die EU mit Zinsen zurückzahlen.

Zweite Stufe: Bürgschaften
Erst wenn die EU-Kredite (plus IWF-Beitrag) ausgeschöpft sind, kämen weitere Finanzhilfen der Euroländer zum Zuge. Dies geschähe über Bürgschaften der Euroländer für Kredite – maximal für 440 Milliarden Euro bis zum 30. Juni 2013. Die Kredite würde eine extra zu gründende, zwischenstaatliche Zweckgesellschaft gewähren. Die Zweckgesellschaft würde die Kredite am Kapitalmarkt refinanzieren. Der Staat würde also nichts aus seiner Kasse zahlen. Der jeweilige Anteil der einzelnen Euroländer an diesen Bürgschaften richtet sich nach ihrem Kapitalanteil der Euro-Länder an der EZB. Der deutsche Bürgschaftsanteil beträgt danach 123 Milliarden Euro. Er kann bei unvorhergesehenem Bedarf – mit Einwilligung des Bundestags-Haushaltsausschusses – um zwanzig Prozent überschritten werden.

Internationaler Währungsfonds
Der IWF will sich jeweils mindestens mit der Hälfte des europäischen Beitrags beteiligen.