Montag, 27. September 2010
Nachvollziehbare Regelsätze, mehr Chancen für Kinder
Der Regelsatz für alleinstehende Grundsicherungsempfänger soll um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich zum Sozialgeld Leistungen aus einem Bildungspaket. Mit der transparenten Neuberechnung kommt die Bundesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach.
Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Leistungsberechtigte für Anfang 2011 neu berechnen lassen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 kritisiert, dass die bisherigen Regelsätze nicht nachvollziehbar seien. Insbesondere monierte es, dass für Kinder keine eigenständigen Berechnungen zu Grunde lägen, sondern nur ein Prozentsatz des Regelsatzes für Erwachsene genommen werde.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar dieses Jahres deshalb entschieden, dass
- die Regelsätze für leistungsberechtigte Menschen nachvollziehbar berechnet und entsprechend transparent gemacht werden,
- die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Berechnung des jeweiligen Regelsatzes berücksichtigt werden und dass
- die Regelsätze regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst werden, wobei diese Anpassung unabhängig von der Rentenanpassung geschehen soll.
Bei der Berechnung des Existenzminimums hatte das Gericht dem Gesetzgeber ausdrücklich aufgegeben, auch eine Wertentscheidung vorzunehmen. Dies nicht zu tun, sei eine Unterlassung, so Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen. Daher hat die Bundesregierung gehandelt. "Wir wollten Transparenz. Jetzt haben wir Transparenz", so die Ministerin.
Was zählt also dazu, was nicht? Die Bundesregierung hat entschieden, zum Beispiel keinen Abschlag für Alkohol und Tabak mehr vorzusehen. Andererseits werden in Zukunft die Praxisgebühr und die Kosten der Internetnutzung mit einem Abschlag berücksichtigt.
Wichtig hierbei ist nach Ansicht der Ministerin: "Der Anreiz, Arbeit wieder aufzunehmen, muss erhalten bleiben."
Die neuen Regelsätze ab Januar 2011
Alleinstehende Leistungsberechtigte erhalten ab kommendem Januar 364 Euro statt wie bisher 359 Euro im Monat. Das hat die Berechnung des Statistischen Bundesamtes auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 ergeben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir glauben, dass wir hier eine Lösung gefunden haben, die sachgerecht ist, die aber auch ausdrückt, dass unser Hauptaugenmerk darauf gerichtet ist, die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld II so kurz wie möglich zu halten und Menschen möglichst wieder in das Arbeitsleben hineinzubringen".
Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bekommen zum einen ein eigenständiges Sozialgeld, und zwar gestaffelt nach Altersgruppen. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes liegen die neuen Sätze aber zwischen zwei und zwölf Euro unter den bisherigen Regelsätzen. Da die Bundesregierung den betroffenen Familien Vertrauensschutz gewähren möchte, werden statt den neu berechneten Sozialgeldern die bisherigen höheren weiterhin gewährt:
Wie bisher erhalten damit Jugendliche zwischen 14 bis unter 18 Jahren 287 Euro, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 251 Euro und Kinder unter sechs Jahre 215 Euro. Zukünftige Erhöhungen der Sozialgelder werden aber mit den bereits gewährten verrechnet.
Erhöhungen besser als bei Rente
Auch zukünftig sollen die Regelsätze jeweils zum 1. Juli überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Da die EVS aber nur alle fünf Jahre erhoben wird, soll in den Jahren dazwischen die Anpassung mit Hilfe eines kleineren Datensatzes erfolgen. Bis dieser Datensatz in etwa drei Jahren vorliegt, werden die Regelsätze behelfsmäßig anhand der Preissteigerung und der Lohnentwicklung angepasst.
Damit hat die Bundesregierung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts entsprochen. Die Regelsätze sollten demnach nicht mehr wie die Rente angepasst werden. Denn die Rentenanpassung ist an die demografische Entwicklung gekoppelt, die hier nichts zu suchen hat. Der demografische Abschlag wirkt nämlich vermindernd auf eine Erhöhung. Damit wird die Anpassung der Regelsätze in Zukunft zwingend höher sein als die der Rente.
Das Bildungspaket
Zukünftig sollen leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche zusätzlich zum Sozialgeld auch in ihrem Bildungs- und Lebensweg unterstützt werden. Sie können Vereins-, Kultur- und Ferienangebote vor Ort kostenlos nutzen oder erhalten bei Bedarf eine Lernförderung. Außerdem bekommen die Kinder einen Zuschuss zum warmen Mittagessen in Schulen und Kitas. Leistungsberechtigte Schüler werden weiterhin durch ein Schulbasispaket gefördert – mit einem Betrag für Schulmaterial und eintägige Klassenfahrten.
„Wir wollen unkompliziert und unbürokratisch dafür sorgen, dass die Leistung auch tatsächlich zum Kind kommt“, erklärt von der Leyen. So soll das Bildungspaket als Sachleistung ausgezahlt werden. Damit stellt es eine Abkehr vom so genannten „Prinzip Gießkanne“ dar.
Statt für Bildung und Teilhabe ein paar Euro auf das Sozialgeld draufzulegen, hilft der Staat gezielt dort, wo konkret Hilfe benötigt wird. Dasselbe Prinzip gilt, wenn die Krankenversicherung die Kosten für eine komplette Behandlung übernimmt. Im Krankenhaus werden die einzelnen Behandlungsschritte aus einer Hand als Sachleistung organisiert, anstatt dem Patienten Geld für eine Therapie in eigener Regie auszuzahlen.
Der Bund ist allerdings nur für leistungsberechtigte Kinder nach Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) zuständig. Wenn der Bund Kinder und Jugendliche mit einem Bildungspaket unterstützt, geschieht dies in seiner Zuständigkeit für sie. Für die Kinder aus sonstigen einkommensschwachen Familien greift die Länderhoheit für Bildung. Das System, das der Bund jetzt speziell für leistungsberechtigte Kinder nach dem SGB II schafft, ist jedoch erweiterungsfähig für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen.
