Freitag, 25. Februar 2011
Fragen und Antworten zu den neuen Regelsätzen und zum Bildungspaket
Die Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene steigt rückwirkend ab 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützungsleistungen für das Lernen und für die Teilnahme an Sport-, Kultur- oder Musikangeboten. Zum gesamten Gesetzespaket die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Was hat das Bundesverfassungsgericht zu den Regelsätzen entschieden?
- Was ändert sich 2011 konkret?
- Wie wurden die neuen Regelsätze berechnet?
- Wann wird der neue Regelsatz ausgezahlt?
- Was ist das Bildungspaket?
- Was wird mit dem Bildungspaket genau gefördert?
- Welche Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf das Bildungspaket?
- An wen wenden sich Eltern, die für ihre Kinder Leistungen zum Bildungspaket beantragen wollen?
- Wann erfolgt die Lernförderung in der Schule, wann "schulnah"?
- Wie werden die Sach- und Dienstleistungen abgerechnet?
- Warum erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht einfach ein erhöhtes Sozialgeld?
- Was wird das Bildungspaket kosten?
Was hat das Bundesverfassungsgericht zu den Regelsätzen entschieden?
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Gesetze zu Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) zu entscheiden. Es hat hierzu am 9. Februar 2010 die mangelnde Transparenz der ermittelten Regelleistungen für leistungsberechtigte Menschen kritisiert.
"Leistungsberechtigt" sind diejenigen, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit selbst nicht sichern können. Zu den Leistungsberechtigten gehören auch diejenigen Menschen, die in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben. In der Regel ist das eine Familie. Das kann aber auch der Partner oder die Partnerin sein. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 1. Januar 2011 folgende Punkte umzusetzen:
- die Regelsätze für leistungsberechtigte Erwachsene und Kinder nachvollziehbar berechnen und diese transparent machen
- die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigen und
- die Höhe der Regelsätze regelmäßig überprüfen und entsprechend anpassen.
Was ändert sich 2011 konkret?
Der Regelsatz für Erwachsene ist neu berechnet worden. Grundlage waren die Daten des Statistischen Bundesamtes. Ab dem 1.Januar 2011 gelten
- 364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte
- 328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
- 291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet werden. Zum 1. Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere drei Euro auf 367 Euro erhöht.
Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. 2011 erhalten sie:
- 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
- 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
- 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.
Kinder und Jugendliche haben zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Dies wird über ein neues Bildungspaket finanziert.
Wie wurden die neuen Regelsätze berechnet?
- Die neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene wurden für 2011 auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 des Statistischen Bundesamtes berechnet.
- Alle fünf Jahre werden private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Wohnsituation befragt. 60.000 Haushalte aus ganz Deutschland dokumentieren dafür drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben.
- Zukünftig soll die jährliche Anpassung der Regelsätze auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR) erfolgen. Die LWR ist die so genannte kleine Schwester der EVS. Sie wird immer in den Jahren vorgenommen, in denen keine EVS stattfindet. Diese erfasst jedoch noch nicht den spezifischen Verbrauch dieser Einkommensgruppe, weswegen die LWR hierfür noch verändert werden muss.
Bis Daten aus der spezifischen LWR vorliegen, sollen die Regelsätze mit Hilfe der Preissteigerung und der Lohnentwicklung angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt künftig immer zum 1. Januar.
Zum 1. Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere 3 Euro auf 367 Euro angehoben, um einen Ausgleich zu den Preissteigerungen und der Inflationsrate zu schaffen.
Wann wird der neue Regelsatz ausgezahlt?
Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass der neu berechnete Regelsatz ab 1. Januar 2011 gilt. Die Bundesagentur für Arbeit ist darauf vorbereitet, mit der Aprilzahlung sowohl den neuen Regelsatz wie auch die Nachzahlung zu überweisen.
Was ist das Bildungspaket?
Im bisherigen Regelsatz der Grundsicherung wurden Bildungsausgaben für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht berücksichtigt. Zukünftig sollen diese Kinder zusätzlich zum Sozialgeld auch auf ihrem Bildungs-Lebensweg unterstützt werden.
Die Leistungen des Bildungspakets kommen nun auch den Kindern aus Familien mit geringfügigem Einkommen zugute. Also denjenigen, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, weil das Einkommen zwar über dem Existenzminimum liegt, aber nicht für die Versorgung der Kinder ausreicht. Auch die Kinder von Wohngeldempfängern sind Nutznießer.
Was wird mit dem Bildungspaket genau gefördert?
Kinder und Jugendliche, die Hilfe benötigen, haben Anspruch auf:
- Lernförderung, wenn nachweislich Bedarf besteht
- Kultur, Sport und Mitmachen – mit einem "soziokulturellen Teilhabebudget" kann jedes Kind Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen
- einen Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule und Hort dies anbieten
- ein Schulbasispaket bestehend aus einem Betrag für Schulmaterial (zum Beispiel Taschenrechner oder Hefte) und für die Kosten für eintägige Klassenausflüge
- Jugendliche, die ihre weiterführenden Schulen ab der 10. Klasse nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
Das Schulbasispaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel werden durch das Schulbasispaket finanziert. Auf Empfehlung zahlreicher Praktikerinnen und Praktiker wird das Paket in zwei Stufen ausbezahlt: 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres, um die Schulmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können. Teil des Schulbasispakets ist auch ein Gutschein für die Teilnahme an eintägigen Schul- oder KiTa-Ausflügen.
Jedes Kind kann Zugang zu Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel und Kultur, zu Ferienfreizeiten und zu außerschulischer Bildung erhalten. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Jahresbeitrag von bis zu 120 Euro.
Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulmittagessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von etwa 26 Euro im Monat.
Die Kommunen können außerdem 3.000 Schulsozialarbeiter einstellen.
Welche Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf das Bildungspaket?
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung den Auftrag erteilt, Teilhabe und Bildungszugang für die leistungsberechtigten Kinder zu ermöglichen. Von den Leistungen des Bildungspakets sollen künftig nicht nur die Kinder in der Grundsicherung profitieren, sondern auch die Kinder von Wohngeldempfängern und Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten. Denn auch die Tochter oder der Sohn zum Beispiel eines Bauhelfers mit drei Kindern braucht manchmal Nachhilfe, die die Familie vielleicht nicht bezahlen kann.
Es gibt heute schon eine Fülle guter Aktivitäten und Programme in den Ländern und Kommunen. An diese möchte der Bund mit seiner Initiative für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche andocken.
An wen wenden sich Eltern, die für ihre Kinder Leistungen zum Bildungspaket beantragen wollen?
Grundsätzlich sind die Kommunen für das Bildungspaket zuständig. Bis die Zuständigkeiten bei den Kommunen endgültig geregelt sind, können Anträge beim Jobcenter gestellt werden, die sie weiterleiten.
Wann erfolgt die Lernförderung in der Schule, wann "schulnah"?
"Schulnah", das heißt außerhalb der Schule, soll die Lernförderung dann vorgenommen werden können, wenn keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung (für alle Kinder) angeboten wird. Allerdings sollen auch in den Fällen die Lehrer den Förderbedarf feststellen. Denn sie sind es, die am besten Bescheid wissen, wo es hakt und wo Nachhilfe nötig ist.
Wie werden die Sach- und Dienstleistungen abgerechnet?
Die Sach- und Dienstleistungen werden entweder über Gutscheine oder Direktüberweisung abgerechnet. Kommunen erhalten damit den nötigen Spielraum zur Ausgestaltung des Bildungspakets. Auf diese Weise können zudem die teilweise schon bestehenden unterschiedlichen Systeme vor Ort genutzt werden.
Warum erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht einfach ein erhöhtes Sozialgeld?
Der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Leistungen direkt beim Kind oder Jugendlichen ankommen. Eltern und Lehrer, die feststellen, dass ein Schulkind Hilfe beim Lernen braucht, beantragen diese Hilfe bei der örtlich zuständigen Stelle. Die dafür vorgesehenen Mittel fließen dann direkt an die Einrichtung, die dem Schulkind die Lernförderung anbietet. Das ist für alle unbürokratisch. Auch der Vereinsbeitrag für sportliche Aktivitäten oder den Musikkurs kann direkt vom Jobcenter oder der Kommune an den Verein fließen.
Was wird das Bildungspaket kosten?
Das finanzielle Gesamtvolumen des Bundes für die Leistungen des Bildungspakets beträgt 2011 bis 2013 mindestens rund 1,6 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten, die die Kommunen für die Einstellung von Schulsozialarbeitern aufwenden. Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz vom Bund übernommen.
Beim Bildungspaket geht die Trägerschaft komplett auf die Kommunen über. Der Bund stellt über die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen Euro für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Das Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro (ab 2014: 1,2, Milliarden Euro) pro Jahr wird über die Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Kommunen erstattet. Die Erstattung der Leistungsausgaben für das Bildungspaket wird auf Basis der Ist- Kosten jährlich fortlaufend angepasst.
