Donnerstag, 30. September 2010
Gesundheitsreform schafft Wachstum und Beschäftigung
Die Reformen im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag zu mehr Wachstum. Steigende Gesundheitskosten werden von den Lohnnebenkosten entkoppelt. Mehr Gesundheit bedeute damit nicht mehr gleichzeitig weniger Beschäftigung, sagte Gesundheitsminister Philipp Rösler.
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Gesundheitsversorgung langfristig gesichert
Foto: DAK / Wigger
Mit dem Gesetzentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beseitigt die Bundesregierung das drohende 11-Milliarden-Defizit des Gesundheitsfonds. Die hervorragende medizinische Versorgung in Deutschland bleibt langfristig bezahlbar.
Frühere Bundesregierungen hätten dagegen ein zweistelliges Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung hinterlassen, so Gesundheitsminister Philipp Rösler bei der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag.
„Ich halte es für ungerecht, wenn man elf Jahre lang Verantwortung übernommen hat und am Ende den Menschen ein Milliardendefizit hinterlässt und sie alleine lässt", so der Gesundheitsminister. Ohne Reform müssten Kliniken und Arztpraxen geschlossen werden. Viele Arzneien wären nicht mehr zu bezahlen.
Drohendes 11-Milliarden-Defizit abgewendet
Die Ausgangslage war klar: Das Bundesversicherungsamt hat für 2011 ein Defizit des Gesundheitsfonds von rund 11 Milliarden Euro vorausgesagt. Denn die Bevölkerung wird immer älter. Gleichzeitig schreitet der medizinische Fortschritt voran. Das kostet viel Geld: Jedes Jahr wachsen die Ausgaben der GKV schneller als die Einnahmen.
Das führt zu höheren Beitragssätzen, zu steigenden Lohnkosten und gefährdet Arbeitsplätze. Hinzu kommt: Spätestens seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ist klar, dass der Gesundheitsfonds in seiner jetzigen Form nicht konjunkturfest ist. Leidtragende wären die Versicherten gewesen: Denn sie hätten dieses Defizit allein über Zusatzbeiträge ausgleichen müssen. Besonders Geringverdiener wären dabei übermäßig belastet worden.
Alle leisten ihren Beitrag
Alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem tragen künftig zum Erhalt einer leistungsfähigen, qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung bei:
- Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren ihre Verwaltungskosten im Vergleich zu 2010 nicht erhöhen.
- Für Mehrleistungen der Krankenhäuser (im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr) wird ein Abschlag festgelegt: 2011 liegt er bei 30 Prozent, ab 2012 ist er vertraglich zu vereinbaren. Preisanstiege für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen werden begrenzt.
- Die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Vergütung wird 2011 und 2012 begrenzt. Das gilt auch für das Vergütungsniveau der so genannten hausarztzentrierten Versorgung (Hausarztverträge). Verträge, die bis zum Kabinettsbeschluss rechtsgültig sind, genießen Bestandsschutz. Wichtig: Es werden keine Vergütungen gekürzt, sondern lediglich höhere Vergütungen begrenzt!
- Die Pharmaindustrie leistet durch die im GKV-Änderungsgesetz und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz beschlossenen Einsparungen bei Medikamenten ebenfalls einen Sparbeitrag in Milliardenhöhe.
Neuer Beitragssatz ab 2011
Der Beitragssatz steigt ab 1. Januar 2011 wieder auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Versicherte zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent, der Gesamtbeitrag steigt auf 15,5 Prozent. Die vorübergehende Beitragssatzabsenkung um 0,6 Prozentpunkte, die mit dem Konjunkturpaket II beschlossen wurde, läuft Ende 2010 aus. Wegen der wieder anspringenden Konjunktur ist sie nicht mehr erforderlich.
Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Ausgabensteigerungen führen damit künftig nicht zwangsläufig zu steigenden Lohnkosten. Das fördert langfristig Wachstum und Beschäftigung.
Mehr Wettbewerb zwischen den Kassen
Künftige Ausgabensteigerungen werden durch Zusatzbeiträge finanziert. Sie werden von den Versicherten getragen. Die Krankenkassen entscheiden, ob und in welcher Höhe sie von ihren Versicherten Zusatzbeiträge verlangen.
Damit erhalten die Krankenkassen mehr Beitragsautonomie und -flexibilität. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag verleiht den Krankenkassen Spielräume bei der Vertragsgestaltung. Versicherte können Preise und Leistungen der Kassen besser vergleichen. Nachteile für Krankenkassen mit vielen geringverdienenden Mitgliedern werden damit beseitigt.
Gerechter Sozialausgleich
Keiner soll durch Zusatzbeiträge überfordert werden. Um die Beitragszahler, insbesondere Geringverdiener, zu schützen, wird ein unbürokratischer und gerechter Sozialausgleich eingeführt. Dies garantiert eine gesetzlich festgelegte Überforderungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen.
Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag diese zwei Prozent, hat der Versicherte Anspruch auf einen Sozialausgleich. Der Versicherte zahlt zwar den vollen Zusatzbeitrag. Er bekommt aber die zu viel gezahlte Summe automatisch zurück, indem weniger Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird. Das sorgt dafür, dass niemand über Gebühr belastet wird.
Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert
Versicherte, die einmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können aus der GKV in die private Krankenversicherung wechseln. Damit setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt aktuell bei 49.950 Euro und sinkt 2012 auf 49.500 Euro (jeweils brutto). Mit dieser Regelung wird die Rechtslage vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wieder hergestellt.
