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Mittwoch, 4. August 2010

Führerschein mit 17: Vom Modell zum Gesetz

Was als Modell begonnen hat, soll zum 1. Januar 2011 als Gesetz gelten: "Begleitetes Fahren mit 17". Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Änderungsentwurf des Straßenverkehrsgesetzes zu. Denn die „Probe am Steuer“ hat das Unfallrisiko von Anfängerinnen und Anfängern deutlich gesenkt.

Eine 17-jährige junge Frau sitzt in einem Pkw einer Fahrschule. Bild vergrößern Führerschein mit 17 stark nachgefragt Foto: picture-alliance/ ZB

Der Modellversuch wird seit 2005 in allen Bundesländern freiwillig umgesetzt und ist bis zum 31.12.2010 befristet. Die Gesetzesänderung soll das Modellvorhaben in dauerhaftes Recht überführen.

Die Teilnehmenden des Modellversuchs können die Fahrerlaubnis für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen sowie für PKW mit Anhänger schon mit 17 Jahren erwerben. Das Autofahren ist dann jedoch mit einer Auflage verbunden: Das Fahrzeug darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung geführt werden. Ansonsten wird die Fahrerlaubnis widerrufen.


Seit 2005 haben bereits rund 380.000 junge Personen von der Möglichkeit des so genannten begleiteten Fahrens Gebrauch gemacht. Die Teilnehmerzahlen nehmen von Jahr zu Jahr zu. 2008 waren es bereits 25 Prozent aller Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Deutschland. Spitzenreiter ist Bayern mit 42 Prozent.

Ein großer Erfolg

Früher galt: Führerscheinneulinge zwischen 18 und 25 Jahren machen zwar nur acht Prozent der Bevölkerung aus. Sie sind aber zu fast 30 Prozent Hauptverursacher aller Unfälle.


Die Erfahrungen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren mit 17" zeigen dagegen ein deutlich anderes Bild. Die Bundesanstalt für Straßenwesen verglich die Statistik der Unfälle und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung von Modellversuchsteilnehmern mit der von unbegleiteten Fahrern ab 18.


22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße ist die positive Bilanz. Der Auswertung lagen die Eintragungen im Verkehrszentralregister zu Grunde. Ein weiteres gutes Ergebnis der Untersuchung: Die positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit dieser Gruppe wirken dauerhaft und "verpuffen" nicht schon nach einer kurzen Phase des selbstständigen Fahrens.
 

Fahrbegleiter haben Vorbildfunktion

Die Fahrbegleiter sind für den jungen Fahranfänger Ansprechpartner, die ihnen mit Rat und Hinweisen zur Seite stehen. An sie werden hohe Anforderungen gestellt: Begleiter müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Seit mindestens fünf Jahren besitzen sie eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw). Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung für den Fahranfänger im Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte haben. Außerdem gelten für Begleiter eine 0,5-Promille-Grenze und Drogenverbot.

Häufigste Begleitpersonen sind die Eltern. Die durchschnittliche Begleitphase beträgt acht Monate und die jungen Fahranfänger legten in dieser Zeit 2.400 Kilometer im Durchschnitt zurück.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das parlamentarische Verfahren - Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.