Mittwoch, 14. Juli 2010
CCS-Gesetz wichtiger Schritt für eine Zukunftstechnologie
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Bohrarbeiten für unterirdischen CO2-Speicher
Foto: GFZ Potsdam
Braun- und Steinkohle sind in Deutschland auch mittelfristig für die Stromerzeugung unverzichtbar. Diese muss aber den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden. Denn die Bundesregierung strebt eine CO2-Reduzierung bis 2050 von 85 bis 90 Prozent gegenüber 1990 an. Die CCS-Technologien (Carbon Dioxide Capture and Storage) zum Abtrennen und Speichern von Kohlendioxid bieten hier eine Perspektive für eine CO2-arme Industrieproduktion. Denn Stahlwerke und Chemieanlagen werden nicht ganz ohne die Emission von CO2 auskommen.
Erprobung des Verfahrens
Der Gesetzentwurf zur geplanten Erprobung von unterirdischen Lagerstätten für Kohlendioxid (CO2) wurde nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 zwischenzeitlich umfangreich überarbeitet.
Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der neuen Technologien. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern zugelassen.
Umweltminister Röttgen betonte, dass „in diesem Gesetzentwurf der rechtlich und technisch maximale Sicherheitsstandard festgeschrieben wurde“. Dieser Vorsorgestandard stellt den Stand von Wissenschaft und Technik dar und ist die Genehmigungsvoraussetzung für entsprechende Zulassungsanträge.
Wirtschaftsminister Brüderle hob hervor, dass „mit der CCS-Technologie der deutschen Industrie die Chance gegeben wird, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen zu nutzen“.
Bei der Erprobung des CCS-Verfahrens handelt es sich um ein so genanntes offenes Verfahren. Ob letztendlich CCS-Technologien für die CO2-Erdeinlagerung genutzt werden, hängt davon ab, ob sich die Verfahren als umweltverträglich und wirtschaftlich erweisen.
Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
- Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist. Die jährliche Speichermenge darf pro Speicher nicht mehr als 3 Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 betragen.
- Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
- Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
- Es wird eine wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber garantiert (Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an).
- Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
- Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Der Gesetzentwurf wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.
