Navigation und Service

Freitag, 24. September 2010

Leichter in den Arbeitsmarkt finden

Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Teilweise sind die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise noch spürbar. Der Bundesrat hat daher dem Beschäftigungschancengesetz zugestimmt. Bewährte Arbeitsmarktinstrumente, wie das Kurzarbeitergeld und der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer, werden damit verlängert. Berufseinsteiger sollen so leichter in den Arbeitsmarkt finden.

Logo der Bundesagentur für Arbeit an einer GlastürBild vergrößern Arbeitsplätze: Unternehmen und Beschäftigte ziehen an einem Strang Foto: picture-alliance/dpa

Das heute vom Bundesrat beschlossene Beschäftigungschancengesetz bringt Maßnahmen auf den Weg, die bestehende Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigungschancen eröffnen soll. Damit baut die Bundesregierung stabile Brücken in den Arbeitsmarkt – bis der Aufschwung allseits greift.

Das  Beschäftigungschancengesetz im Einzelnen

  • Verlängerung der Sonderregelungen zur Erstattung der Sozialbeiträge für das Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012

    Betriebe können auch in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Wenn ein Unternehmen zum Bespiel erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die BA die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge – ab dem siebten Monat sogar komplett. Und bei einer Qualifizierung der Beschäftigten während der Zeit der Kurzarbeit werden sofort alle Sozialbeiträge übernommen. 

    Auch Leiharbeitnehmer können wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende März 2012 unter den gleichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beziehen. Die sogenannte Konzernklausel hingegen, die Unternehmen mit mehreren Standorten priviligiert,  wird nicht verlängert.

  • Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende

    Diesen Arbeitsuchenden wird die Möglichkeit gegeben, ihre Kompetenzen und Qualifikationen nachfragegerecht auszubauen und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen:

    Für junge Arbeitsuchende werden die bereits bestehenden Regelungen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt noch konsequenter umgesetzt. Das heißt: Jedem unter 25-jährigen Menschen wird innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitslosmeldung ein geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit vermittelt. Die Aktivitäten der Grundsicherungsstellen sollen dazu mit den Aktivitäten der Schulen, der Jugendsozialarbeit sowie der Kammern und Unternehmen regional verzahnt werden.

    Alleinerziehende beziehen häufig Leistungen der Grundsicherung, obwohl sie in der Regel jünger und besser ausgebildet sind als viele andere erwerbsfähige Hilfebedürftige. Grund ist, dass sie heute immer mehr allein vor der Herausforderung stehen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Im Zuge der Vermittlungsarbeit soll den Alleinerziehenden somit nun vor allem auch Lösungen für Betreuungsprobleme angeboten werden.

    Ältere Menschen sollen künftig bessere Aussichten haben, bis zum 67. Lebensjahr beschäftigt zu bleiben. Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" zeigt: Es ist mit geeigneter Unterstützung möglich, auch mit über 50 Jahren noch Kompetenzen auszuweiten und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. An den entsprechenden Erfolgskonzepten sollen nun flächendeckend im ganzen Bundesgebiet alle erwerbsfähige Hilfebedürftige über 50 Jahren teilhaben können.

  • Verlängerung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger

    Mit dem Beschäftigungschancengesetz werden auch einige befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert - insbesondere um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu fördern. Das gilt für die Weiterbildung beschäftigter Älterer, den Eingliederungszuschuss sowie die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.

    Für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen verlängern sich die Fördermöglichkeiten von Berufsorientierungsmaßnahmen bis Ende 2013. Ebenso lange wird auch der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe laufen.  

  • Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in Grundsicherung für Arbeitsuchende, um stärkere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu geben

    Der Bundesrat beschloss zudem, die Hinzuverdienstgrenzen zu verändern. Untersuchungen der OECD bestätigen: Für so genannte Aufstocker lohnt es sich wegen der rechtlichen Begünstigung geringfügiger Erwerbseinkommen nicht, eine existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen.

    Dies soll sich nun ändern: Die Erwerbstätigenfreibeträge sollen so verändert werden, dass die Anreize für erwerbsfähige Hilfebedürftige deutlich gestärkt werden, eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und aufzunehmen. Die Neuregelung soll Anfang 2011 in Kraft treten.

  • Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II von Einkommen aus Ferienjobs von Jugendlichen aus Hartz IV-Familien bis zur Höhe von 1.200 Euro

    Um vor allem auch hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler an den Arbeitsmarkt heranzuführen, werden zudem die Ferienjob-Freibetragsgrenze angehoben. Bis 1.200 Euro können hilfebedürftige Schüler von allgemein- oder berufsbildenden Schulen verdienen, ohne, dass das der Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung der Hilfebedürftigkeit angerechnet wird.

    Ziel ist es, gerade auch diese jungen Menschen dazu zu motivieren, durch eigene Arbeitsleistung ein Einkommen zu erzielen. Die Verordnung trat pünktlich zum Sommerferienbeginn in Kraft.

  • Fortführung der Möglichkeit für arbeitslose Existenzgründer und Auslandsbeschäftigte, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung abzusichern.