Bundestagswahl am 27. September 2009
Nicht die Bundesregierung, sondern der Bundespräsident bestimmt, wann der Deutsche Bundestag gewählt werden soll. So sieht es das Bundeswahlgesetz vor. Dabei ist es seit Langem üblich, dass die Bundesregierung dem Bundespräsidenten einen Vorschlag macht.
Aus Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt sich, welche Wahltermine in Frage kommen: Für die nächste Bundestagswahl musste ein Termin zwischen dem 19. August und dem 18. Oktober 2009 gefunden werden. Nach dem Bundeswahlgesetz kommen außerdem nur Sonn- oder Feiertage in Betracht. Und es wird üblicherweise auf die Schulferien in den Bundesländern Rücksicht genommen.
Daher kamen als Wahltermin nur der 20. und der 27. September 2009 in Frage.
Die Bundesregierung hat sich dazu mit den Bundesländern, dem Bundeswahlleiter und den Fraktionsvorsitzenden beraten. Die überwiegende Mehrheit hat sich für den 27. September 2009 ausgesprochen. Diesen Termin schlägt nun die Bundesregierung dem Bundespräsidenten für die Wahl der Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages vor.
Europawahl am 7. Juni 2009
Und wie wird festgelegt, wann die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden?
Es ist europarechtlich geregelt, dass die Wahl alle fünf Jahre im gleichen Zeitraum stattfinden soll. Für die nächste Wahl der Abgeordneten des Europaparlaments sind das die Tage zwischen dem 4. und 7. Juni 2009.
Da in Deutschland die Wahl an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden muss, kam nur der 7. Juni 2009 in Frage. Daher hat die Bundesregierung diesen Tag als Wahltermin nach § 7 des Europawahlgesetzes bestimmt.
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können dann ihre Europaabgeordneten für eine Amtszeit von fünf Jahren wählen.
