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Terroristen schneller auf der Spur

Di, 11.03.2008
Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen.
Dazu haben die Innen- und Justizminister beider Länder in Berlin eine Vereinbarung paraphiert. 
 
Wichtigster Punkt: Bei begründetem Terrorverdacht können die Fahnder auf beiden Seiten des Atlantiks künftig auch ohne vorherige Anfrage personenbezogene Daten übermitteln. Bislang ist dafür ein formelles Rechtshilfeersuchen erforderlich, über das erst die Justizbehörden entscheiden müssen.
 
Ergeben sich in Einzelfällen konkrete Hinweise auf eine Bedrohung, informieren die Behörden ihre Kolleginnen und Kollegen künftig sofort und von sich aus. Übermittelt werden dabei Identifikationsdaten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke verdächtiger Personen. Und natürlich die Informationen oder Tatsachen, die den Terrorismusverdacht begründen.
 
Die Vereinbarung bereitet daneben einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten ohne dazugehörige Personendaten vor.
 
Das Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität bedarf der Zustimmung des Bundeskabinetts und der Ratifizierung durch den Bundestag. Es soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
 

Datenaustausch mit Datenschutz

 
Für die Datenübertragung gelten auf beiden Seiten wie bislang die Grenzen des nationalen Rechts. Daneben enthält das deutsch-amerikanische Abkommen Datenschutzregelungen zur Verwendung der übermittelten Informationen – und über ihre vertrauliche Behandlung. Ebenfalls geregelt sind die Berichtigung falscher und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten.
 
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betonte, eine entsprechende Vereinbarung mit europäischen Partnern sei nach dem Urteil der deutschen Datenschutzbeauftragten für "vorbildlich" befunden worden.
 
Vorbild für den automatisierten Austausch mit Amerika ist der bereits vor drei Jahren zwischen mehreren europäischen Staaten vereinbarte Austausch solcher Daten. Dabei gewähren sich sieben EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig begrenzten Zugriff auf ihre nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken. So können die Partnerländer die Daten ihrer Nachbarn für einen automatisierten Abgleich mit ihren Fingerabdrücken und DNA-Profilen nutzen. Ein Vorgang, der nur wenige Minuten in Anspruch nimmt.
 
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstrich, das so genannte Hit/No-Hit-Verfahren (Treffer/kein Treffer) gewährleiste, dass tatsächlich nur solche Daten übermittelt würden, bei denen eine Übereinstimmung festgestellt wurde.
 
Und: Informationen über die dahinterstehende Person erhalten die Ermittlungsbehörden im Ausland damit noch nicht. Ergibt der Abgleich einen Treffer, beginnt das übliche Rechtshilfeverfahren. Auf diese Weise werde lediglich das Verwaltungsverfahren einfacher, so die Bundesjustizministerin. Bei der Rechtstaatlichkeit des Verfahrens gebe es auch künftig keine Abstriche.
 

Mehr Tauschpartner gesucht

 
Übereinstimmend äußerten der amerikanische Justizminister, Michael Bernard Mukasey, und der Minister für Innere Sicherheit, Michael Chertoff, die intensivere Zusammenarbeit werde die Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Mukasey sprach von der "gemeinsamen Verteidigung gemeinsamer Werte".
 
Chertoff kündigte an, die Informationszusammenarbeit auf andere europäische Staaten auszuweiten. Schäuble bestätigte, das Projekt sei offen für alle interessierten Partner in der Europäischen Union.
 
Bei den Fingerabdrücken kann die neue deutsch-amerikanische Zusammenarbeit starten, sobald das Abkommen rechtskräftig ist. Für den Austausch von DNA-Datensätzen müssen die USA allerdings erst noch die rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen. Der Umgang mit den Erbgutproben sei in den Vereinigten Staaten wesentlich umstrittener als in Deutschland, merkte US-Justiziminister Mukasey an.

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