Maßnahmenprogramm "Nachhaltigkeit" der Bundesregierung
Die energetische Sanierung von Bundesgebäuden, eine am Nachhaltigkeitsprinzip orientierte öffentliche Beschaffung oder weniger Umweltbelastungen durch weniger Dienstreisen: das sind nur einige Beispiele aus dem Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“.
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Solarzellen Bundeskanzleramt
Foto: REGIERUNGonline/Gebhardt
Das Ziel: nachhaltiges Handeln zum Grundprinzip der Arbeit von Ministerien und weiteren Bundesbehörden zu machen. Dies verabschiedete der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 06. Dezember 2010.
