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Donnerstag, 24. Juni 2010

Rentengarantie geht nicht zu Lasten der Jüngeren

In diesem Jahr können die Renten nicht erhöht werden. Weil die Löhne gesunken sind, hätte eigentlich sogar eine Rentenkürzung angestanden. Das hat die Bundesregierung mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Schutzklausel verhindert. Zugleich geht die Rentengarantie nicht zu Lasten der jüngeren Generationen.

Die jetzt nicht erfolgte Rentenminderung wird mit künftigen Erhöhungen verrechnet.

So bleibt die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gewahrt. Die Beitragssätze steigen in den kommenden Jahren nicht an. Alle, die Rentnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahler, können sich auf die gesetzliche Rente verlassen. 

Aktuelle Rentenwerte

Die Rentenwerte werden jedes Jahr neu festgesetzt. Die Verordnung mit den aktuell geltenden Werten tritt zum 1. Juli in Kraft.

Die Beträge für die aktuellen Rentenwerte bleiben 2010 unverändert gegenüber dem Vorjahr. Der Rentenwert beträgt weiterhin 27,20 Euro (West) beziehungsweise 24,13 Euro (Ost). 

Rentengarantie: Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die bestehende Schutzklausel um eine „erweiterte Rentenschutzklausel“ ergänzt. Den Rentnerinnen und Rentnern wird damit gesetzlich garantiert, dass allein ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt. Rentenkürzungen sind somit gesetzlich ausgeschlossen.

Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich theoretisch zum 1. Juli 2010 ein neuer Rentenwert (West) von 26,63 Euro. Rein rechnerisch würde dieser den bisherigen aktuellen Rentenwert um 0,57 Euro verringern. Der neue Rentenwert (Ost) beliefe sich auf 24 Euro; eine Verringerung gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert (Ost) um 0,13 Euro.

Die erweiterte Rentenschutzklausel (Rentengarantie) verhindert jedoch, dass die neuen Rentenwerte geringer ausfallen als die bis zum 30. Juni 2010 geltenden Rentenwerte. Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen daher keine Kürzung ihrer Renten befürchten.

Wie kommt es zu Rentenanpassungen?

Grundlage für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer. Für die Bestimmung der zum 1. Juli 2010 maßgebenden aktuellen Rentenwerte ist die Lohnentwicklung 2009 wichtig. Doch die war von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägt.

Angesichts des massiven Konjunktureinbruchs waren die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland erstmals seit über 50 Jahren gesunken. In den alten Ländern hatte sich dies weitaus deutlicher ausgewirkt als in den neuen Ländern. So war in den alten Bundesländern 2009 ein Rückgang der anpassungsrelevanten Löhne in Höhe von -0,96 Prozent zu verzeichnen. In den neuen Bundesländern gab es eine leichte anpassungsrelevante Lohnsteigerung in Höhe von +0,61 Prozent.

Gerechte Verteilung zwischen den Generationen

Die Rentnerinnen und Rentner haben schon in den zurückliegenden Jahren ihren Beitrag zu einer generationengerechten Verteilung der Aufwendungen für die Altersvorsorge geleistet. Dafür verdienen sie die Gewissheit, dass ihre Renten nicht gekürzt werden. Das stärkt das notwendige Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. Zugleich ist zu bedenken: Rente ist auch Kaufkraft. Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen großen Anteil an den inländischen Konsumausgaben. Sie stabilisieren und stärken die Binnennachfrage.

Schrittweiser Abbau des Ausgleichsbedarf ab 2011

Der Ausgleichsbedarf ist infolge der Rentengarantie und weiterer Schutzklauseln bei der Rentenanpassung entstanden. Er beträgt ab dem 1. Juli 2010 in Westdeutschland 3,81 Prozent (bisher 1,75 Prozent) und 1,83 Prozent in den östlichen Ländern (bisher 1,30 Prozent). Der Ausgleichsbedarf wird in den kommenden Jahren dadurch abgebaut, dass mögliche Rentenerhöhungen ab 2011 halbiert werden.

Auf diese Weise geht die Rentengarantie nicht zu Lasten der jüngeren Generationen.

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