Das Amt der Ausländer- und Integrationsbeauftragten
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration blickt auf eine mehr als 30-jährige Geschichte zurück.
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration blickt auf eine mehr als 30-jährige Geschichte zurück.
Der erste "Beauftragte der Bundesregierung zur Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen" wurde im Jahr 1978 berufen. Das Amt übernahm der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Heinz Kühn.
Zuvor waren von 1955 bis 1973 ausländische Arbeitskräfte zur Beschäftigung in der Bundesrepublik angeworben worden. Als die Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp erließ, betrug die Zahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2,6 Millionen, die der ausländischen Wohnbevölkerung insgesamt rund 4 Millionen. Anders als ursprünglich beabsichtigt, hatte sich aus der befristeten Beschäftigung ein Trend zum Daueraufenthalt in der Bundesrepublik entwickelt. Familienangehörige waren nachgezogen, ausländische Kinder wurden in Deutschland geboren. Diese Entwicklung hatte zu Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Gesundheitsversorgung, in den Schulen und im Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern geführt. Die Bundesregierung reagierte darauf mit der Einrichtung des Amtes des Beauftragten.
Das Amt wandelt sich
Die Erweiterung der Zuständigkeiten der Beauftragten spiegelte sich auch in der Bezeichnung des Amtes wider, die im Laufe der vergangenen drei Dekaden mehrfach wechselte: Aus der "Beauftragten für die Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ wurde zunächst die "Beauftragte für die Belange der Ausländer“ und schließlich die "Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration“. Alle Beauftragten – Heinz Kühn, Liselotte Funcke, Cornelia Schmalz-Jacobsen, Marieluise Beck und Maria Böhmer - füllten ihre Aufgabe unterschiedlich aus, standen vor unterschiedlichen Herausforderungen und setzten eigene Schwerpunkte.
Gemeinsamkeiten der Beauftragten
Wie ein roter Faden ziehen sich jedoch drei Gemeinsamkeiten durch die mehr als dreißigjährige Geschichte des Amtes. Alle Beauftragten haben stets betont: Die Integration der Zuwanderer ist eine politische Schlüsselaufgabe. Dabei hatten und haben sie ebenso den einzelnen Menschen und seine Chancen wie den sozialen Frieden und die Leistungsfähigkeit unseres Landes im Blick. Alle Beauftragten haben sich einzelner Schicksale angenommen. Und alle Beauftragten haben betont, wie wichtig die Bildung und Förderung gerade der Kinder und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien ist.
Aufwertung des Amtes
Angela Merkel hat gleich zu Beginn ihrer Kanzlerschaft großen Wert darauf gelegt, Integration als gesellschaftspolitisches Schlüsselthema und Querschnittsaufgabe für die gesamte Bundesregierung auch institutionell zu verankern. Deshalb siedelte sie das Amt der Beauftragten im Bundeskanzleramt an und erhob Prof. Dr. Maria Böhmer als neue Beauftragte in den Rang einer Staatsministerin.
Mit dem Einzug ins Kanzleramt und mit der breiten Unterstützung der gesamten Bundesregierung eröffneten sich für die Beauftragte völlig neue Gestaltungsspielräume. Staatsministerin Maria Böhmer leitete mit dem Nationalen Integrationsplan ein grundlegendes Umsteuern in der Integrationspolitik ein. Sie beschritt neue Wege einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik und bezog – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik - Kooperationspartner aus allen föderalen Ebenen und der gesamten Gesellschaft ein, darunter eine große Anzahl von Organisationen der Migrantinnen und Migranten.
Mit dem Nationalen Integrationsplan liegt erstmals ein integrationspolitisches Gesamtkonzept vor. Seine Umsetzung und Fortentwicklung zum Nationalen Aktionsplan wird die künftige Integrationspolitik bestimmen. Zentrales Anliegen ist, Integration sowohl für die Zugewanderten als auch für die staatliche Seite verbindlicher zu gestalten und für die weitere Entwicklung der Integrationspolitik objektive Grundlagen, Kriterien und Zielgrößen zu entwickeln.
