Energieeffizienz in Haushalt und Industrie
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung hebt Effizienzstandards für Gebäude und Produkte und gibt Impulse für Forschung und Entwicklung sowie für ökonomische Anreize zur Markteinführung energieeffizienter Produkte.
Am besten und preiswertesten ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und sie effizient zu nutzen. Denn die Erhöhung der Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und hält die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen.
Der Schlüssel dafür sind innovative Energietechnologien. Sowohl auf der Angebotsseite, also dort, wo Energie hergestellt wird (zum Beispiel in Kraftwerken) als auch auf der Nachfrageseite, wo Energie verbraucht wird (zum Beispiel bei Geräten, Fahrzeugen oder Gebäuden).
Bundesregierung hilft durch zahlreiche Förderprogramme
Die Programme helfen, Energieeinsparmöglichkeiten sowohl bei privaten Verbrauchern als auch der Industrie zu erkennen und Effizienzpotentiale zu mobilisieren.
Sie reichen von der bezuschussten Energieberatung von Haushalten bis zur Exportinitiative Energieeffizienz, mit der deutsche Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte beziehungsweise Dienstleistungen zu Energieeffizienz auf ausländischen Märkten unterstützt werden.
Exportiniative Energieeffizienz
Kennzeichnung von Produkten erleichtert Kaufentscheidungen
Auch für Autokäufer soll künftig klar erkennbar sein, wie viel Energie ein Auto verbraucht und wie hoch die Kfz-Steuer jeweils ausfällt. Die Bundesregierung plant eine Verordnung, die entsprechende Regelungen zur besseren Verbraucherkennzeichnung von Pkw enthält.
Die Bewertung der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen, wobei die Fahrzeuggröße berücksichtigt wird. Seit 1. Juli 2009 ist der Hubraum nicht mehr maßgeblich für die Berechnung der die Kfz-Steuer. Ab diesem Zeitpunkt ist der CO2-Ausstoß bei Neufahrzeugen ausschlaggebend. Das heißt: Wer ein sparsames und damit CO2-armes Auto kauft, zahlt weniger Steuern.
Strom-Messwesen für den Wettbewerb öffnen
Der Wettbewerb hat begonnen: Seit dem 9. September 2008 ist das „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb" in Kraft. Jeder Mieter oder Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer soll in Zukunft selbst entscheiden, wer den Strom- oder den Gasverbrauch abliest, und zwischen den angebotenen unterschiedlichen Strom- und Gaszählern wählen.
Bisher geschah dies im Regelfall durch die Strom- und Gasnetzbetreiber. Beim Lesen der Verbrauchsdaten sollen künftig auch „intelligente" Zähler zum Einsatz kommen, die helfen, die Stromfresser im Haushalt ausfindig zu machen und den Verbrauch zu senken.
Studien haben ergeben, dass ein intelligenter Zähler die Stromkosten pro Jahr um bis zu 6,5 Prozent senken kann: Wer je nach Tageszeit unterschiedliche Stromtarife ablesen kann und sei-ne Geräte dann einschaltet, wenn der Strom am günstigsten ist, spart Geld.
Entsprechende Verträge für die Endkunden müssen aber noch ausgearbeitet werden. Kunden haben dann das Recht, ihre Abrechnung viertel-, halbjährlich oder monatlich zu verlangen. Und nicht, wie bisher, nur ein Mal im Jahr. Außerdem können sie jederzeit zu Hause am Computer den Verbrauch kontrollieren.
Bundesverwaltung geht mit gutem Beispiel voran
Auch die Bundesverwaltung berücksichtigt bei Beschaffungen verstärkt die Energieeffizienz der Geräte und Dienstleistungen Die Bundesregierung hat Allgemeine Verwaltungsvorschriften/Leitlinien zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen beschlossen. Dadurch nimmt der Bund seine Vorbildfunktion wahr.
