Mit dieser Initiative verbessert die Bundesregierung die Beschäftigungschancen älterer Menschen. Der Mix der Generationen in der Belegschaft ist das beste Erfolgsrezept für ein Unternehmen. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Die Maßnahmen treten zum 1. Mai 2007 in Kraft.
Mehr Möglichkeiten für ältere Beschäftigte
Bei der Integration älterer Menschen in den Arbeitsmarkt gibt es akuten Handlungsbedarf. Viele Unternehmen beschäftigen niemanden mehr, der älter als 50 Jahre ist. Nur knapp 49 Prozent der 55- bis 64-Jährigen sind gegenwärtig noch berufstätig. Angesichts der demografischen Entwicklung muss diese Quote steigen.
Bis zum Jahr 2010 sollten 55 Prozent der über 55-Jährigen eine Arbeit haben. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering im Bundesrat an. Er ging damit für Deutschland über das europäische Ziel hinaus, das bis 2010 eine Zielvorgabe von 50 Prozent vorsieht: "Ich möchte das Ziel anspruchsvoller setzen."
Müntefering rief Arbeitgeber und Gewerkschaften auf, in Tarifverträgen für alters- und altersgerechte Arbeitsplätze zu sorgen. 50- oder 55-Jährige dürften nicht länger aus dem Arbeitsleben aussortiert werden. "Man muss dieses fundamental ändern." Die meisten Unternehmen wüssten, dass ein vernünftiger Altersmix in der Belegschaft gut für den gesamten Betrieb sei.
- die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen in Deutschland auf 55 Prozent bis zum Jahr 2010 zu steigern,
- das frühe Ausscheiden der 55-Jährigen und Älteren aus dem Berufsleben deutlich zu reduzieren und
- durch Kombilohn, neu gestaltete Eingliederungszuschüsse und berufliche Weiterbildung die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser zu verbessern.
Beschäftigungschancen erhöhen
Der Kombilohn wird gezielt eingesetzt, um Ältere bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Nettolohnausgleich zu unterstützen. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen.
Kombilohn erhalten Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst.
Unternehmen, die Ältere einstellen, können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr.
Die Befristungsregelungen für ältere Beschäftigte ab 52 Jahren werden erleichtert und europarechtskonform ausgestaltet. Die Möglichkeit zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge erhöht die Anreize für Unternehmen, Ältere einzustellen. Befristet werden kann ein Vertrag bei demselben Arbeitgeber bis zu fünf Jahren.
Zudem wird die Weiterbildungsförderung Älterer in Betrieben erweitert. Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Personen (bisher 100) erhalten ab dem 45. Lebensjahr (bisher ab 50) Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen.
Mit dem Maßnahmenpaket wird zugleich die geplante schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters flankiert.
Beschäftigungsfähigkeit verbessern
Unter dem Leitbild "Generationen Arbeit" wird die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung für unterschiedliche Zielgruppen zusammengefasst. Aus Sicht der Bundesregierung muss Arbeit so organisiert sein, dass Menschen sie bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben können.
Neben der Initiative 50plus setzt das Ministerium unter dem neuen Dach auch bestehende Programme weiter fort:
- Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" fördert lokale Projekte. Sie eröffnen älteren Arbeitsuchenden wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt .
- Die "Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)" bietet Hilfen für die unternehmerische Praxis.
"Generationen Arbeit" betont, dass sich diese Ziele nur erreichen lassen, wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang ziehen.

