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Arbeit und Soziales

Brücken ins Berufsleben bauen

Fr, 30.03.2007
Vier Jugendliche sitzen zusammen
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Foto: picture-alliance Picture-Press
Generation Praktikum?
Wann haben Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf ein Zeugnis? Steht ihnen Geld zu? Welche Arbeitszeiten gelten? Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt ein Internetportal gestartet, das Informationen für Praktikanten und Arbeitgeber bietet.
Praktika sind etwas Sinnvolles, um in die Berufswelt hineinzuschnuppern und Erfahrungen zu sammeln. Aber immer mehr junge Menschen klagen nach ihrem Studium darüber, in eine perspektivlose Kette von unbezahlten Praktika gedrängt zu werden.
 
"Generation Praktikum" ist zu einem geflügelten Wort geworden. Bei einem Pressegespräch mit Bundesarbeitsminister Franz Müntefering fragten junge Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure natürlich auch nach ihren Einstiegschancen in das Berufsleben. Müntefering kritisierte dabei die Situation von Praktikantinnen und Praktikanten in einigen Unternehmen.
 
Noch Praktikum oder schon Arbeit?
 
Es gebe offensichtlich Fälle, wo Firmen junge Menschen in dieser Funktion ausnutzten. Er sehe es als Problem an, wenn Menschen von der Universität kämen, über mehrere Monate Vollzeit arbeiteten und oft nichts dafür erhielten.
 
"Es greift eine Praktikumsmethode um sich, die nicht toleriert werden kann", sagte Müntefering. Wenn die Arbeit im Vordergrund stehe, handle es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem Anspruch auf eine angemessene Vergütung. "Da kann über dem Vertrag noch so fett das Wort Praktikum stehen."
 
Neue Internetseite informiert über Rechte und Pflichten
 
Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende bieten Praktika eine gute Möglichkeit, erste Einblicke in die Berufswelt zu gewinnen. Sie sammeln Erfahrungen, erproben ihre Talente und können sich beruflich orientieren.
 
Wenn junge Menschen ein Praktikum als Teil ihrer Ausbildung absolvieren, besteht kein gesetzlicher Vergütungsanspruch. Die Vertragspartner können jedoch eine Entlohnung vereinbaren.
 
Anders ist es, wenn es sich um ein Rechtsverhältnis handelt, in dem der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund steht. Dann besteht nach dem Berufsbildungsgesetz ein gesetzlicher Anspruch auf angemessene Vergütung. Dies gilt auch für Praktika, die freiwillig und zusätzlich zu einer Ausbildung oder einem Studium absolviert werden.
 
Diese und viele weitere Informationen bietet die neue Internetseite "Generation Praktikum" des Bundesarbeitsministeriums. Praktikanten und deren Arbeitgeber finden dort Wissenswertes über ihre Rechte und Pflichten.
 
 
www.generationpraktikum.de

Am 26. März 2007 kam der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Beratung zum Thema "Praktikum" zusammen. Anlass dieser Sitzung waren zwei dazu im Internet eingestellte Petitionen, die weit über 100.000 Personen unterstützt hatten. Alle, die die Petitionen unterzeichnet haben, setzen sich für einen fairen Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten ein. Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verdeutlichten in der Sitzung, dass die Bundesregierung den "Missbrauch von Praktikantenverhältnissen" nicht toleriere. Die Internetseite "Generation Praktikum" ist ein aktiver Beitrag hierzu.
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