Freitag, 28. Mai 2010
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni 2010
Deutschland hilft bei der Stabilisierung des Euro. Neben den Bürgschaften für Kredite an Griechenland beteiligt sich Deutschland am Euro-Schutzschirm mit bis zu 123 Milliarden Euro. Eine Ausnahmeregelung beim Lärmschutz ermöglicht Public Viewing auch bei dieser Fußball-Weltmeisterschaft. Die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern wird weiterhin gefördert.
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Hilfe für den Euro
Foto: Photothek.net / Grabowsky
- 1. Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
- 2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
- 3. Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
- 4. Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010
1. Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
Deutschland beteiligt sich an Finanzhilfen der Euro-Länder für Griechenland zusammen mit Hilfen des Internationalen Währungsfonds. Am 8. Mai ist das „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik“ (WFStG) in Kraft getreten, das diese Hilfe Deutschlands möglich macht. Es geht dabei um mehr, als Griechenland zu helfen: Es geht um die Stabilität des Euros.
Die Hilfe geht einher mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF). Das Programm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über diesen Zeitraum rund 22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 im ersten Jahr.
Wichtig ist, dass dieses Geld nicht von der Bundesregierung an Griechenland überwiesen wird. Es handelt sich vielmehr um Bürgschaften für Kredite durch die bundeseigene KfW-Bank an Griechenland. Griechenland muss dieses Geld mit Zinsen an die KfW-Bank zurückzahlen. Bedingung ist die Verpflichtung Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs einzuschlagen.
Griechenland-Hilfe beschlossen
2. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Die Europäische Union und Euroländer wollen zusammen Finanzhilfen in Höhe von 500 Milliarden Euro mobilisieren, um den Euro umfassend zu stabilisieren. Davon stellt die EU durch einen Notfallfonds Kredite bis zu einer Höhe von 60 Milliarden Euro zur Verfügung. 440 Milliarden Euro werden durch anteilige Garantien (Bürgschaften) der Euroländer bereit gestellt. Der Internationale Währungsfonds will - wie beim Griechenland-Paket - zusätzliche Hilfen zur Verfügung stellen. Der Schutzschirm umfasst damit rechnerisch etwa 750 Milliarden Euro.
Deutschland wird sich an dem Euro-Schutzschirm mit einem Bürgschaftsanteil von bis zu 123 Milliarden Euro beteiligen. Er kann bei unvorhergesehenem Bedarf - mit Einwilligung des Bundestags-Haushaltsausschusses - um 20 Prozent überschritten werden und könnte dann knapp 148 Milliarden Euro erreichen. Mit dem Schutzschirm geben die Europäer ein klares Signal für die Stabilität der Eurozone. Wie im Falle von Griechenland ist auch hier der Abruf der Mittel an strenge Auflagen geknüpft.
Das Gesetz ist am 23. Mai 2010 in Kraft getreten.
Deutschland bürgt für den Euro
3. Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
Um die Feinstaubbelastung der Luft weiter zu reduzieren, fördert die Bundesregierung auch in diesem Jahr die Nachrüstung mit Partikelminderungs-Systemen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren. Die Neuauflage der Förderrichtlinie vom BMU und BMVBS ist seit dem 13. Mai 2010 in Kraft. Gefördert wird – wie bisher – die Nachrüstung von Diesel-Pkw, darüber hinaus jetzt auch von leichten Nutzfahrzeugen. Das sind Diesel-Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung genutzt werden, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Die Förderung beträgt 330 Euro. Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Grünes Licht für den Einbau von Dieselpartikelfiltern
4. Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010
Damit während der Fußballweltmeisterschaft 2010 auch nach 22 Uhr öffentliche Fernsehübertragungen im Freien möglich sind, werden die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden im Juni und Juli gesenkt. Diese Ausnahmeregelungen galten bereits bei der Fußball WM 2006 in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2010.
