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Dienstag, 22. Dezember 2009

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

1. Entlastungen für Familien

Ab dem 1. Januar 2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die Bundesregierung baut damit die Förderung für Familien im kommenden Jahr weiter aus.

So steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.

Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.

Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.

Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010

  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
  • für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Mehr Informationen unter: Kindergelderhöhung

2. Schwangerschaftskonfliktgesetz

Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbessert die Beratung, wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung ein auffälliger Befund festgestellt wurde und bei einer möglichen medizinischen Indikation.

Nach der Diagnose ist der Arzt verpflichtet, die Schwangere fachübergreifend und umfassend zu beraten. Ergänzend muss die Schwangere über ihren Anspruch auf eine psychosoziale Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle informiert werden. Anderenfalls droht dem Arzt ein Bußgeld. Für die Schwangere ist die Beratung freiwillig.

Das Gesetz schreibt eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und schriftlicher Feststellung der medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vor. Eine Ausnahme besteht bei akuter Gefahr für die Mutter.

Mehr Informationen unter: Schwangerschaftskonfliktgesetz

3. Zivildienstgesetz

Der Zivildienst wird als Lerndienst gestaltet. Begleitende Seminarangebote sollen die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhaltig stärken.

Mit diesem Ziel werden unter anderem die bisherigen Einführungslehrgänge zu dienstbegleitenden Seminaren weiterentwickelt. Neue Seminarangebote ergänzen sie. In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen identifizieren, reflektieren und sichern die Zivildienstleistenden die im Dienst erworbenen Kompetenzen. Insbesondere im Bereich Pflege und Betreuung ist weiterhin eine einsatzbezogene fachliche Schulung vorgesehen. Das gilt auch für die Bereiche Natur- und Umweltschutz.

Außerdem erhalten die Zivildienstleistenden bessere Angebote zur psychologischen Verarbeitung schwieriger Einsatzkonstellationen.

Zum Abschluss dokumentiert ein qualifiziertes Dienstzeugnis die Tätigkeiten und Leistungen des Zivildienstleistenden.

Mehr Informationen unter: Zivildienst

oder unter: Bundesamt für den Zivildienst