Zum 1. Januar 2009 wird die Arbeitsmarktpolitik des Bundes neu ausgerichtet. Dadurch sollen arbeit- und ausbildungsuchende Menschen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Hierzu werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) verbessert und entbürokratisiert. Mit der Schaffung eines Vermittlungsbudgets in jeder Agentur für Arbeit wird den Vermittlern und Fallmanagern eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung der Ausbildung- und Arbeitsuchenden ermöglicht.
Ab dem 1. Januar 2009 ist die Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürger sichergestellt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit dem 1. April 2007 die Versicherungspflicht für alle. Ab Januar 2009 sind auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen finden Sie in der folgenden Übersicht.
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