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Gesetzesvorhaben und Neuregelungen

Arbeit und Soziales

Fr, 21.12.2007

1. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

 
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt am 1. Januar 2008 auf 3,3 von bisher 4,2 Prozent. Beschäftigte und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um mehr als sieben Milliarden Euro entlastet.
 
 
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2. Bessere Riester-Förderung

 
Die vierte und letzte Förderstufe der Riester-Rente tritt in Kraft. Die erforderliche Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) steigt damit auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Die Eigenvorsorge besteht aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. 2008 erhöhen sich für alle Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, wird die Kinderzulage sogar auf 300 Euro pro Jahr aufgestockt.
 
 
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3. Betriebliche Altersvorsorge bleibt sozialversicherungsfrei

 
Bereits seit 2002 haben Beschäftigte das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss diesem Wunsch nachkommen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten zu beteiligen, ist durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung allerdings nicht entstanden.
 
Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird in gleicher Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Zusammen mit der entsprechenden Steuerfreiheit ergibt dies eine solide Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Sie bleibt damit auch in Zukunft eine attraktive Möglichkeit, eine Zusatzrente aufzubauen.
 
 
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4. Mindestlohn für Briefdienstleister

 
Zu Beginn des nächsten Jahres fällt in Deutschland das Briefmonopol. Dann dürfen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland umfassend Postdienstleistungen erbringen.
 
Mit der Aufnahme der Briefdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten für Betriebe und Betriebsteile, die überwiegend Briefsendungen befördern, Mindestlohntarife. Für Briefträger beträgt der Mindestlohn 9,80 Euro im Westen bzw. 9 Euro im Osten. Andere Beschäftigte der Branche erhalten mindestens 8,40 Euro in West- beziehungsweise 8 Euro in Ostdeutschland.
 
 
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5. Weniger Bürokratiekosten

 
Am 1. Januar 2008 tritt das Sozialversicherungsänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze") in Kraft. Damit ist der Weg frei für zahlreiche Vereinfachungen im Zusammenwirken zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung. Neben den praktischen Arbeits- und Verfahrenserleichterungen soll dies auch zu Einsparungen von Bürokratiekosten in Höhe von 200 Millionen Euro jährlich führen.
 
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 
 
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6. Beitragsanpassung der Alterssicherung der Landwirte

 
In der landwirtschaftlichen Alterssicherung erfolgt ab Januar 2008 eine Beitragsanpassung auf monatlich 212 Euro in den alten Bundesländern und 180 Euro in den neuen Bundesländern. Der Beitragszuschuss in der Alterssicherung wird auf die neuen Beiträge abgestimmt.
 
Weitere Informationen: Landwirtschaftliche Sozialversicherung
 
 
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7. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

 
Ziel der Neuregelung ist es, die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu steigern sowie die Beitragsbelastung zu begrenzen und die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen.
 
Neben einer umfassenden Organisationsreform wird auch landwirtschaftliche Unfallversicherung neu geordnet, um die Ausgaben und damit die Belastung der beitragspflichtigen Landwirte zu reduzieren. Kernstück ist dabei eine befristete Förderung der Kapitalisierung von Bestandsrenten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Hieran wird sich der Bund maßgeblich beteiligen und in den Jahren 2008 und 2009 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von jeweils 200 Mio. Euro bereitstellen.
 
Weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 
und
 
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 
 
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8. Rechengrößen der Sozialversicherung

 
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2006 aktualisiert.
 
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
     
Beitragsbemessungsgrenze
(allgemeine Rentenversicherung)
5 300 €63 600 €4 500 €54 000 €
Beitragsbemessungsgrenze
(Knappschaft)
6 550 €78 600 €5 550 €66 600 €
Beitragsbemessungsgrenze
(Arbeitslosenversicherung)
5 300 €63 600 €4 500 €54 000 €
Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)
4 012,50 €48 150 €4 012,50 €48 150 €
Beitragsbemessungsgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)
3 600 €43 200 €3 600 €43 200 €
Bezugsgröße der Sozialversicherung2 485 €29 820 €2 100 €25 200 €
     
vorläufiges Durchschnittsentgelt/
Jahr in der Rentenversicherung
 30 084 € 

 
 
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9. Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

 
Mit dem Persönlichen Budgets haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ab dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.
 
Das Persönliche Budget gibt Leistungsempfängern die Wahlfreiheit: auf Antrag bei den Rehabilitationsträgern können sie künftig zwischen einer Geldleistung oder einem Gutschein wählen. Diese treten an die Stelle der bisherigen Sachleistungen. Betroffene können damit ihre erforderlichen Aufwendungen selbst bezahlen.
 
Das Persönliche Budget steht grundsätzlich für alle notwendigen Leistungen zur Verfügung. Es kann sich dabei beispielsweise um Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsassistenz oder Kraftfahrzeughilfe handeln. Ebenfalls abgedeckt werden: Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Frühförderung bei behinderten Kindern sowie Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in betreuten Wohnmöglichkeiten. Darüber hinaus können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen mit dem Persönlichen Budget bestritten werden.
 
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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