Mittwoch, 3. März 2010
Mitschrift Pressekonferenz
Regierungspressekonferenz vom 3. März
Thema war unter anderem: die Kabinettssitzung (13. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik, Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes).
Weitere Themen:Finanzkrise Griechenlands, Gespräche des Bundesaußenministers beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Teilnahme des Bundesaußenministers an informellen Beratungen der EU-Außenminister in Cordoba, Nominierung von Carl-Ludwig Thiele für den Vorstand der Bundesbank, Forderung von Bundesfamilienministerin Schröder nach Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, kritische Äußerungen aus der Wirtschaft zum Kurs der Bundesregierung, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem ägyptischen Präsidenten, angekündigter Diskussionsentwurf zum Thema Finanzmarktregeln, Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Sanierung von Opel, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, Militärtransporter A400M, Ankauf von Steuerdaten
Sprecher: SRS Dr. Steegmans, Bredohl (AA), Dr. Offer (BMF), Hagbeck (BMU), Westhoff (BMAS), Kaiser (BMG), Schäfer (BMFSFJ), Schneid (BMWi), Dienst (BMVg), Paris (BMI), Staudigl (BMJ), Dr. Offer (BMF)
Vorsitzender Gößling eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Steegmans sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS Steegmans: Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen! Wie üblich am Mittwoch zunächst mein Bericht aus dem Bundeskabinett:
Das Kabinett hat heute den 13. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik beschlossen. Der Bericht stellt die Leitlinien, die konzeptionellen Ansätze und die inhaltlichen Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik dar. Er umfasst den Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009.
Auf die wichtigsten Entwicklungen und Erfolge, die im Berichtszeitraum erreicht wurden, möchte ich Sie kurz hinweisen:
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eines der wesentlichen Instrumente zur Förderung eines positiven Deutschlandbilds im Ausland. Im „Nation Brands Index“ und in einer Umfrage des BBC World Service wurde Deutschland im Berichtszeitraum als das populärste Land weltweit ausgezeichnet.
Die Reform des Goethe-Instituts wurde erfolgreich abgeschlossen.
Seit 2009 können junge Menschen einen Freiwilligendienst in der Auswärtigen Kulturpolitik leisten; Stichwort „kulturweit“.
Die Veranstaltungsreihe „Deutschland und China – Gemeinsam in Bewegung“, die über einen Zeitraum von drei Jahren läuft, wurde bislang von mehr als einer Million chinesischer Bürger besucht.
Das kultur- und bildungspolitische Engagement in Afrika wird im Rahmen der „Aktion Afrika“ verstärkt.
Die Partnerschulinitiative PASCH, d. h. das Netzwerk der Auslandsschulen, an denen Deutsch unterrichtet wird, wird weiter ausgebaut.
Zudem wurde im Januar 2009 wurde die Außenwissenschaftsinitiative gestartet.
Die Bundesregierung hat 2008 insgesamt ca. 1,3 Milliarden Euro für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik aufgewendet. Davon standen 658 Millionen Euro für den Kulturhaushalt des Auswärtigen Amtes zur Verfügung.
Der Bericht wird heute auf der Homepage des Auswärtigen Amtes eingestellt.
Des Weiteren hat das Kabinett die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, einen dynamischen und nachhaltigen Ausbau der Solarenergie zu gewährleisten, gleichzeitig die eingetretene Überförderung abzubauen sowie die Vergütungssätze für Strom aus Solarenergie an die aktuelle und zukünftig zu erwartende Preis- und Kostenentwicklung anzupassen.
Die Solarenergie hat im Vergleich zu den anderen Erneuerbaren Energien das größte Ausbau- und Kostensenkungspotenzial. Dies will die Bundesregierung weiter stärken. Der Gesetzentwurf sieht dazu die Erhöhung des Zielkorridors für den Ausbau der Photovoltaik um 1.500 Megawatt auf 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr vor. Zugleich soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass 2009 die Kosten für Solaranlagen um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken sind und dass für 2010 weitere Preissenkungen von 10 bis 15 Prozent prognostiziert werden. Die Vergütung für Strom aus Solarenergie soll deshalb angepasst werden.
Im Einzelnen ist zum 1. Juli 2010 vorgesehen:
Für Dachanlagen soll die Vergütung einmalig um 16 Prozent sinken, für Freiflächen um 15 Prozent, für Konversionsflächen (d. h. Flächen aus ehemaliger wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung) um 11 Prozent.
Im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes und der Landwirtschaft wird die Förderung bei Freiflächen künftig stärker auf sogenannte Konversionsflächen konzentriert. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen soll entfallen. Im Gegenzug sollen andere vorbelastete Flächen wie Industriegebiete oder Seitenstreifen von Autobahnen und Bahngleisen in die Förderung neu aufgenommen werden.
Die Vergütung beim Eigenverbrauch steigt auf 8 Cent.
Das BMU informiert Sie in einer Pressemitteilung über die Details. Soweit ich weiß, ist diese Pressemitteilung bereits verschickt worden.
Da Sie mich ohnehin danach fragen werden, was in Sachen Griechenland und möglicher Treffen in bestimmten Zusammensetzungen am gestrigen Abend gewesen ist, möchte ich an dieser Stelle gleich aktiv vortragen:
Es gibt ständig Gespräche zwischen Kabinettsmitgliedern; einmal in der einen, einmal in der anderen Zusammensetzung. Ich würde also an Ihrer Stelle da nichts hineingeheimnissen.
Die Bundesregierung begrüßt die heutigen Beschlüsse der griechischen Regierung. Sie liegen auf der Linie der bisherigen Gespräche und Zusagen Griechenlands mit seinen europäischen Partnern. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass Griechenland seine Hausaufgaben macht, die Glaubwürdigkeit des Landes stärkt und die Stabilität des Euro damit unterstützt.
Der Besuch des griechischen Ministerpräsidenten bei der Bundeskanzlerin am Freitagabend ist, wie wir schon mehrfach gesagt haben, ein Antrittsbesuch. Dieser Besuch dient der Diskussion der Lage. Er ist Ausdruck der guten deutsch-griechischen Beziehungen. Das Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und dem griechischen Ministerpräsidenten hat nicht zum Inhalt, irgendwelche Hilfszusagen zu machen.
Das ist das, was ich Ihnen zu Anfang zu sagen habe.
Bredohl: Ich möchte Sie auf zwei Auslandsreisen des Bundesaußenministers aufmerksam. Zum einen hält er sich heute in Genf auf. Er wird dort beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Rede halten. Er wird mit der VN-Menschenrechtskommissarin, Frau Pillay, und dem Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Herrn Kellenberger, sowie den Generaldirektoren der WHO und der WTO, Frau Chan und Herrn Lamy, zusammentreffen.
Außerdem wird sich der Bundesaußenminister am Freitag und Samstag zu informellen Beratungen der EU-Außenminister in Cordoba aufhalten. Dort geht es um eine Reihe von klassischen außenpolitischen Themen wie den Nahen Osten, die Zukunft des westlichen Balkans, aber auch um die neuen Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäer.
An beiden Orten - sowohl heute in Genf als auch am Wochenende in Cordoba - sind natürlich Pressebegegnungen vorgesehen.
Frage (zu Griechenland): Herr Steegmans, mich würde interessieren, wer an diesem Treffen dezidiert teilgenommen hat. Hängt der Zeitpunkt des Treffens möglicherweise mit den doch relativ dramatischen Worten zusammen, die der griechische Ministerpräsident gestern zur Beschreibung der Situation in seinem Land gewählt hat, der auch noch einmal um Unterstützung der EU-Partner nachsuchte?
Hält die Bundesregierung eigentlich an ihrer Position fest, auch in Kenntnis dessen, was heute in Griechenland gesagt wurde, dass das Land noch zusätzliche Maßnahmen bei seinen Sparanstrengungen ergreifen muss?
SRS Steegmans: Herr Heller, ich darf mit der dritten Frage beginnen. Die griechische Regierung hat heute ihre Ankündigung erfüllt und zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Die Bundesregierung ist deshalb zuversichtlich, dass davon ein klares Signal des Vertrauens in die Entschlossenheit der Konsolidierungsbemühungen ausgehen wird.
Was den Zeitpunkt eines Treffens angeht, über das ich eben etwas gesagt habe, ohne dass ich es als solches bestätigt hätte, möchte ich es, offen gestanden, bei den Details belassen, die ich eben genannt habe, nämlich dass es ständig Gespräche zwischen Kabinettsmitgliedern in verschiedener Zusammensetzung gibt und ich an Ihrer Stelle nichts hineingeheimnissen würde. Das betrifft den zweiten Teil Ihrer Frage.
Zum ersten Teil Ihrer Frage, wer sich wann in welcher Zusammensetzung trifft: Es ist bei internen Terminen normalerweise üblich, dass sie intern bleiben und dass der Teilnehmerkreis als solcher nicht mitgeteilt wird. Ich bitte Sie an der Stelle ausdrücklich um Ihr Verständnis.
Frage: Ich versuche es auch noch einmal, Herr Steegmans. Da wahrscheinlich im Bundeskanzleramt nicht allabendlich über Griechenland gesprochen wird und Herrn Papandreou sicherlich am Freitag auch keine Berlin-Stadtrundfahrt angeboten werden wird, in welche Richtung könnte denn gehen, was zum aktuellen Stand der Dinge in Athen gesagt wird?
Zweitens. Geht es denn in die richtige Richtung? Oder ist es schon genug, wenn man hört, dass dort die Mehrwertsteuer erhöht wurde? Liegt irgendein Drohungscharakter darin - mancher Agentur könnte man das entnehmen -, wenn gesagt wird: „Dann gehen wir eben zum IWF“?
SRS Steegmans: Herr Nehls, zu Einzelmaßnahmen, die heute in Griechenland beschlossen worden sind, möchte ich an dieser Stelle keine Stellung nehmen. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, das Gesamtkonzept als solches zu sehen.
Was die einzelnen Gesprächsthemen des Termins am Freitagabend angeht, kann ich an der Stelle dem Gespräch selbst nicht vorgreifen. Ich habe aber gesagt, dass der Besuch auch Ausdruck der guten deutsch-griechischen Beziehungen sein wird. Wenn Sie die Medien aufmerksam die letzten Tage und Wochen über aufmerksam verfolgt haben, denke ich, dass dort möglicherweise auch die eine oder andere atmosphärische Beschreibung aufgenommen wurde und dass möglicherweise ein anderes Bild der deutsch-griechischen Beziehungen zum Ausdruck kam, als das im tatsächlichen Gefüge zwischen den beiden Regierungen und auch zwischen den beiden Völkern der Fall ist.
Zusatzfrage: Eine Nachfrage zum Volumen des Ergebnisses: Wenn man nach Athen blickt und beurteilt, bewertet, was schon beschlossen ist und was sich abzeichnet, reicht das dann?
SRS Steegmans: Ich habe eben gesagt, dass die Bundesregierung zuversichtlich ist, dass von den heute beschlossenen Maßnahmen ein klares Signal des Vertrauens ausgehen wird. Das kategorisiert möglicherweise die Maßnahmen so, wie Sie das von unserer Seite aus erwarten. Ich kann aber näher dazu keine Stellung beziehen.
Frage: Herr Steegmans, was sagt denn die Regierung zu der offenbaren Ansage, dass sich Griechenland an den IWF wenden will, falls EU-Hilfe ausbleibt?
SRS Steegmans: Ich kenne die Meldungen, aber nicht den tatsächlichen Sachverhalt dahinter. Ich kann das deshalb auch nicht bewerten.
Zusatzfrage: Wie würden Sie es bewerten, wenn es dazu kommen würde?
SRS Steegmans: Wenn es dazu kommen würde, würde ich es dann bewerten.
Frage: Herr Bredohl, können Sie dementieren, dass das Gespräch gestern auf Wunsch des Bundesaußenministers und Vizekanzlers zustande kam, weil er sich nicht hinreichend von der Bundeskanzlerin und dem Wirtschaftsminister über die Griechenland-Hilfe der Bundesrepublik informiert gefühlt hat?
Bredohl: Wie Herr Steegmans eben schon gesagt hat, gibt es eine ganze Reihe von Gesprächen zwischen Kabinettsmitgliedern. Es gibt selbstverständlich auch eine ganze Reihe von verschiedenen Gesprächen, die der Bundesaußenminister gestern zu verschiedenen Themen mit verschiedenen Leuten geführt hat. Wenige davon sind presseöffentlich, viele davon sind nicht presseöffentlich.
Zusatzfrage: Herr Westerwelle hat nicht um das Gespräch nachgesucht, weil er nicht auf dem Laufenden war, weil er in der innenpolitischen Debatte verstrickt ist?
Bredohl: Wie ich gerade sagte: Da wir bei presseöffentlichen Gesprächen selbstverständlich etwas zu Inhalten oder hinterher zu Ergebnissen sagen, aber wir das nicht tun, wenn sie nicht presseöffentlich sind, ist es so, dass wir zu dem gesamten Umfeld, wie Sie es beschrieben haben - Zustandekommen (des Gesprächs) usw. -, keinen Kommentar abgeben.
Frage: Herr Steegmans, bis jetzt haben Sie, respektive Ihre Kollegen, immer gesagt, Griechenland habe nie um Hilfe nachgesucht. Ist das jetzt anders zu bewerten? Sind die Meldungen aus Ihrer Sicht so zu verstehen, dass Griechenland Europa doch um Hilfe ersucht hat?
SRS Steegmans: Ich kann an dieser Stelle nicht für die Europäische Kommission oder Institutionen in Brüssel sprechen. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass genau das, was Ihnen meine Kolleginnen und Kollegen und ich selber die letzten Wochen über gesagt haben, auch heute noch Gültigkeit hat.
Zusatzfrage: Wir haben jetzt doch offensichtlich eine neue Situation, nämlich dass die griechische Regierung gesagt hat, dass sie es nicht alleine schafft und dass sie Hilfe braucht. Können Sie das so bestätigen? Ist das bei der Bundesregierung eingegangen?
SRS Steegmans: Ich kann das so nicht bestätigen. Ich kenne eher im Gegenteil beispielsweise eine Berichterstattung vom heutigen Tag, die, soweit ich weiß, in einem deutschen Medium am morgigen Tag veröffentlicht wird, wo die griechische Regierung, soweit ich das weiß, davon spricht, dass sie sich dieser schwierigen Aufgabe selber stellen wird.
Zusatzfrage: Also sind die Meldungen falsch?
SRS Steegmans: Das kann ich so nicht sagen, weil ich nicht die Hintergründe der Meldung als solche kenne. Ich kenne nur die redaktionelle Bearbeitung der Meldung.
Frage: Herr Offer, abseits vom Handeln der griechischen Regierung: Hält es die Bundesregierung für notwendig, sich doch konkreter dem Thema Spekulation mit seiner Rolle im Griechenland-Komplex zu befassen und konkrete Dinge einzuleiten, wie Beschränkungen und Ähnliches?
Zweitens würde mich natürlich interessieren, wie die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Schaffung einer europäischen Rating-Möglichkeit für Staatsratings bei der EZB ist. Das ist eine Geschichte, die heute das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ECOFIN-Kreise groß aufgenommen hat. Dort ist Ihr Minister auch Mitglied. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Offer: Zu den Maßnahmen generell, die wir unterstützen würden, hatte ich mich schon beim letzten Mal schon dahingehend geäußert, dass wir im Rahmen der „Credit Default Swaps“ Möglichkeiten sehen, die aber global und international abgestimmt sein müssen.
Zu Ihrer zweiten Frage, was den Vorschlag angeht, eigene Länder-Ratings durch die EZB vorzunehmen: Das haben wir auch in den Zeitungen gelesen. Aber uns ist von einem solchen Wunsch der EU-Finanzminister, wie er dort kolportiert wird, nichts bekannt. Es läge zudem auch an der EZB, über die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit eines solchen Vorschlags zu entscheiden.
Frage: Wird darüber nachgedacht, dass man Griechenland über den Umweg von Privatbanken Hilfen zukommen lassen könnte, die man dann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau absichert?
Offer: Zu den grundsätzlichen Punkten hat Herr Steegmans schon umfassend Auskunft gegeben.
Frage: Herr Offer, ist mein amateurhaftes Haushaltswissen richtig, dass, wenn in dem Haushalt, an dem jetzt gearbeitet wird, kein Vorsorge- oder Leerposten für eine Griechenland-Hilfe steht, in jedem Fall, sollte es doch zu dem unerwarteten Hilfspaket kommen, ein Nachtragshaushalt aufgelegt werden müsste?
Offer: Das ist eine sehr spekulative Frage.
Zuruf: Nehmen Sie Griechenland heraus. Sagen Sie „Das, was jetzt nicht drin steht, müsste, wenn zusätzliche Bedarfe entstünden, in einem Nachtragshaushalt aufgenommen werden.“, wenn zum Beispiel die Schweiz Pleite zu gehen drohte und der deutsche Staat würde helfen wollen?
Offer: Wenn wir in einem Haushaltsseminar wären und Sie würden danach fragen, was nicht enthalten ist, aber irgendwann hinein muss, müsste es irgendwie gängig gemacht werden. Ja, der Haushalt hat eine dienende Funktion. Er hat sie schon immer gehabt. Wenn Dinge erforderlich sind, können sie im Haushalt jederzeit (ermöglicht) werden. Das war beim Oder-Hochwasser vor vielen Jahren auch so. Dort gab es außerplanmäßige Ausgaben. Auch in anderen Fällen, in denen Not am Mann war, war das grundsätzlich immer möglich.
Wie gesagt: Der Haushalt blockiert nichts. Er hat eine dienende Funktion. Ganz allgemein und gemäß Haushaltsseminar Teil eins kann ich das bestätigen.
Zusatzfrage: Eine Art von Griechenland-Hilfe ließe sich dann auch so gemäß dem Oder-Hochwasser einrichten?
Offer: Bei der Frage Griechenland-Hilfe möchte ich auf das verweisen, was Herr Steegmans grundsätzlich gesagt hat: Griechenland bemüht sich gerade, wie die heutigen Kabinettsbeschlüsse zeigen, ernsthaft und mit aller Energie selbst dazu beizutragen, dass sie das Vertrauen der Märkte zurückgewinnen können.
Der Bundesfinanzminister begrüßt das im Moment über eine Tickermeldung sehr und ermutigt die griechische Regierung, in diese richtige Richtung zu gehen. Diese Maßnahmen haben unseren Respekt. Insofern gilt nach wie vor, dass es jetzt an der griechischen Regierung liegt, diese Beschlüsse, die dort heute getroffen wurden, gut umzusetzen. Dabei hat Griechenland unsere volle Unterstützung. Das ist der Sachverhalt.
Frage: Herr Steegmans, Herr Offer, der Europa-Ausschuss tagt in einer Dreiviertelstunde in öffentlicher Sitzung genau zu diesem Thema Griechenland. Der Minister ist dort vorgesehen, aber wird den Termin sicherlich nicht selber wahrnehmen können. Wer wird die Bundesregierung dort vertreten? Werden Sie den Abgeordneten dort auch erzählen, dass weder Griechenland um Hilfe nachgefragt hat noch Sie sich mit irgendwelchen Inhalten beschäftigen, alle Treffen geheim sind und im Übrigen weiter nichts dazu zu sagen ist?
Offer: Den Bundesfinanzminister wird dort Staatssekretär Asmussen vertreten. Was er dort vortragen wird, kann ich Ihnen hier nicht erzählen. Dafür bitte ich um Verständnis.
Frage: Wie bewerten Sie die Äußerungen von Herrn Keitel, der gefordert hat, Frankreich und Deutschland müssten über bilaterale Hilfen für Griechenland nachdenken?
Offer: Auch da neigen wir nicht dazu, Einzelmeinungen, die öffentlich kolportiert werden, zu kommentieren.
Frage: Eine Lernfrage zu dem Procedere im EEG-Änderungsprozess: Das Kabinett hat heute die Formulierungshilfe beschlossen. Warum nur eine Formulierungshilfe? Warum sollen das die Fraktionen einbringen? Können Sie das kurz erläutern?
HAGBECK: So viel ich weiß, haben die Koalitionsfraktionen das so beschlossen, um das Verfahren zu beschleunigen. Das Gesetz selber wird aus der Mitte des Parlamentes eingebracht. Damit kann der Termin 1. Juli auch gehalten werden. Aber das weitere Verfahren hängt vom parlamentarischen Fortgang ab.
Frage: Herr Steegmans, zur kulturpolitischen Auslandsbilanz würde mich interessieren, ob man das, was Sie hier vorgetragen haben, mit dem Satz zusammenfassen kann, dass die Regierung von Angela Merkel und Guido Westerwelle heute als wesentlichen Teil ihrer Kabinettsarbeit festgestellt hat, dass die Große Koalition eine gute auswärtige Kulturpolitik betrieben hat? Würden Sie sagen, dass das grob verzerrt ist, was Sie an netten Sachen über erfolgreiche Kulturpolitik gesagt haben, die offenbar im Zentrum der heutigen Kabinettsdebatten stand?
SRS Steegmans: Der Vortrag im Kabinett heute war eine Darstellung und keine Bewertung.
Zusatzfrage: Entschuldigung, aber ich habe das wirklich so verstanden, als ob Sie sich positiv geäußert hätten, was alles erreicht wurde. Das war dann ein Versehen meinerseits?
SRS Steegmans: Die Bewertung, Herr Wonka, obliegt Ihnen und nicht mir.
Zuruf: Sie haben es nicht bewertet; weder als positiv noch als negativ?
SRS Steegmans: Es wurde vorgestellt und beschlossen. Wir reden über einen Bericht.
Frage SCHMITT-ROSCHMANN: Herr Steegmans, mich interessiert diese BBC-Umfragestudie, die Sie erwähnt haben. Könnten Sie noch einmal Näheres dazu sagen, in welchem Umfeld und wann Deutschland das beliebteste Land war?
SRS Steegmans: Ich habe hier keine Komplettstudie vor mir liegen. Herr Bredohl, ich weiß nicht, ob Sie diesen „Nation Brands Index“ und die Umfrage des BBC World Service bei sich haben. Ich glaube, dass das über die Homepage des AA in Minutenschnelle zu recherchieren ist.
Bredohl: Ich habe die Studie nicht bei mir. Ich sehe sie in den schriftlichen Unterlagen nur als eine Referenz. Selbstverständlich können Sie bei uns in der Pressestelle anrufen, und dann stellen wir den Zugang zu der Studie sicherlich gerne zur Verfügung.
Woran ich mich jetzt erinnere und was wir gestern auch mehrfach weitergegeben haben, war eine relativ aktuelle Umfrage zum Deutschland-Bild in den USA, das in den letzten Wochen sehr positiv ausgefallen ist. Ich weiß, dass wir die entsprechenden Unterlagen haben, die wir selbstverständlich gerne zur Verfügung stellen. Das ist heute auch schon in einer größeren Tageszeitung aufgegriffen worden.
Frage: Herr Steegmans, können Sie mich über das weitere Procedere im Hinblick auf die Bestellung von Herrn Thiele zum Bundesbankvorstandsmitglied? Das war heute wohl auch ein Thema im Kabinett. Wie geht das jetzt weiter? Was ist die nächste Instanz, die noch zu entscheiden hat?
SRS Steegmans: Das war eine Kabinettsvorlage des BMF. Deshalb möchte ich bitte an Dr. Offer übergeben.
Die Personalie als solche wurde heute vom Kabinett beschlossen.
Offer: Das kann ich bestätigen.
Zusatzfrage: Gilt das unter dem Vorbehalt einer Anhörung durch die Bundesbank? Oder ist die Sache damit klar?
Offer: Soweit ich informiert bin, findet die Anhörung durch die Bundesbank noch statt. Soweit ich informiert bin, wird das in der nächsten Woche der Fall sein.
SRS Steegmans: Amtszeitbeginn würde dann am 1. Mai sein.
Frage: Meine Frage geht an das BMF, Sozial- und Gesundheitsministerium, und zwar zum Vorstoß von Frau Ministerin Schröder zur Pflege, nämlich einen zweijährigen Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Pflege einzuräumen. Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?
Ich habe gezielt diese drei Ministerien angesprochen, da es dabei um Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungen oder auch bei den Steuern geht. Deswegen sind die Ministerien gefragt.
Westhoff: Qualitativ und inhaltlich werde ich dazu nicht viel sagen können. Ich glaube, das ist ein Vorhaben, das im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Das steht auf der Agenda. Die Ministerin hat dazu einen ersten Vorschlag in der Öffentlichkeit gemacht. Wir werden das wohlwollend prüfen und begleiten. Die Ausgestaltung ist natürlich noch nicht absehbar. Wir sind bei der weiteren Ausgestaltung an maßgeblicher Stelle beteiligt und werden Folgen und Begleitumstände genau beobachten.
Grundsätzlich ist es so, dass immer die Frage im Raume steht: Wenn weniger Lohn bezogen wird, beispielsweise 75 Prozent, und für weniger Lohn Sozialversicherungsbeiträge fließen, werden auch entsprechend weniger Ansprüche in den Sozialversicherungszweigen erwirtschaftet. Das muss nicht unbedingt mit diesen Mehrkosten verbunden sein, die Sie vielleicht im Auge hatten. Aber wir schauen uns das, wie gesagt, erst noch genau an.
Kaiser: Ich kann Ihnen sagen - das ist nicht neu -, dass dem Bundesgesundheitsminister die Pflege von Angehörigen ein wichtiges Anliegen ist. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung müssen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Rahmenbedingungen verbessert werden. Darauf haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag, wie der Kollege gerade schon gesagt hat, verständigt. Dazu, wie das genau aussehen wird, kann ich Ihnen nichts sagen. Der Minister wird sich die Modelle anschauen, und dann wird man das gemeinsam beraten. Über die Finanzierung kann ich Ihnen auch nichts sagen.
Sie wissen, dass es im Moment schon möglich ist, kurzfristig und bis zu 10 Tagen eine Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, falls ein Angehöriger ausfällt. Eine Pflegezeit bis zu 6 Monaten steht auch schon im Gesetz. Das muss man dann mit dem Arbeitgeber besprechen.
Wenn Vorschläge gemacht werden, schauen wir uns diese an und werden diese innerhalb der Koalition beraten.
Offer: Ich kann noch nicht viel dazu sagen, weil es noch keine konkreten Gesetzentwürfe gibt. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich, dass Dinge aus dem Koalitionsvertrag in Arbeit genommen werden. Wir verfolgen das natürlich. Wenn ein Referentenentwurf vorliegt, bewerten wir diesen natürlich auch.
Zusatzfrage: Würde das BMF dafür eintreten, dass in so einem Gesetzentwurf auch eine Gegenfinanzierung vorgeschlagen wird?
Offer: Grundsätzlich gilt der Koalitionsvertrag mit seinem Finanzierungsvorbehalt und den goldenen Regeln, die dort enthalten sind. Das gilt für jedes Gesetzgebungsvorhaben. Insofern ist es kein Spezifikum für dieses Vorhaben.
Schäfer: Nur um einem möglichen falschen Eindruck gleich entgegenzutreten: Wir gehen nicht davon aus, dass das Modell, das die Ministerin vorgeschlagen hat, große Kosten mit sich bringt. Das hat die Ministerin auch deutlich gemacht. Es geht darum, dass für den Staat Einbußen bei der Steuer entstehen können, indem Teilzeit gearbeitet wird. Aber ansonsten - so jedenfalls hat sich die Ministerin geäußert - sieht sie keine großen Einbußen aufseiten des Staates.
Frage: Herr Schäfer, es gab die öffentliche Erklärung Ihrer Ministerin zu einem Plan, der im Koalitionsvertrag angedeutet ist. Dann würde mich Ihr Zeitplan interessieren. Wie viel Zeit vergeht jetzt, bis die anderen beteiligten Häuser einen Vorschlag oder ein gesetzgeberisches Beratungskonvolut erhalten? Wann soll das Kabinett nach den Planungen Ihrer Ministerin darüber entscheiden? Wann soll nach den Vorstellungen Ihrer Ministerin das Ganze in Kraft treten?
Schäfer: So genau kann ich Ihnen das noch nicht sagen. Die Ministerin hat auf ein Problem hingewiesen, das Millionen von Menschen betrifft und in der Zukunft noch viel mehr betreffen wird. Dafür will sie eine Lösung schaffen. Sie hat jetzt erste Eckpunkte vorgestellt, weil sie es für wichtig hält, dass wir dieses Problem angehen und dass es eine breite Diskussion darüber gibt, um die Lösungen auf solide, breite und sichere Füße zu stellen. Es wird entsprechende weitere Gespräche geben. Es wird die Abstimmung mit den anderen Ressorts geben. Wenn alles in trockenen Tüchern ist und alles solide und seriös ist, wird es ins Kabinett gehen.
Zusatzfrage: Herr Schäfer, wenn interessierte Menschen von den Äußerungen Ihrer Ministerin erfahren sollten, was sie vorhat, ist die naheliegende Frage doch: Wann kann man das in Anspruch nehmen? Wenn Sie mir sagen, dass Sie mir das so genau auch nicht sagen können, finde ich, dass das nicht nur für mich eine unbefriedigende Erklärung ist, sondern auch für die Öffentlichkeit, deren Interesse durch Frau Schröder geweckt worden sein könnte. Ich nehme einmal an, dass Sie mir das schon präziser sagen können.
Schäfer: Wie ich es schon gesagt habe: Das Ganze ist ein wichtiges und drängendes Problem. Wir arbeiten intensiv an der Lösung. Wenn die Lösung soweit spruchreif ist, werden wir sie entsprechend vorstellen. Dann wird das seinen Weg gehen. Mehr kann ich Ihnen im Augenblick zum Zeitplan noch nicht sagen.
Frage: Eine Frage zum Charakter dieses Vorhabens: Ihre Ministerin sagt, es solle einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit geben. Nun hat die FDP mit Frau Homburger schon widersprochen und gesagt, im Koalitionsvertrag stehe, es solle nur freiwillige Vereinbarungen geben. Was ist richtig? Steht im Koalitionsvertrag etwas anderes? Oder wird es trotzdem gemacht, obwohl es im Koalitionsvertrag steht?
Schäfer: Im Koalitionsvertrag steht: „Um den Familien die Chance zu geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu bringen, wollen wir mit der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst bei Pflege und Arbeitszeit verbesserte Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln.“
Das ist der Wortlaut des Koalitionsvertrags. Ich kann nicht beurteilen, worauf sich Frau Homburger bezieht. Die Ministerin hat klipp und klar gesagt, dass sie einen Rechtsanspruch möchte. Darauf arbeitet sie hin.
Frage: Gilt dieser Rechtsanspruch unabhängig von der Betriebsgröße? Können Kräfte, die in der Interimszeit eingestellt werden, hinterher wieder entlassen werden?
Schäfer: Ich kann Ihnen zu den Details noch keine Angaben machen. Es sind, wie gesagt, erst einmal die Eckpunkte vorgestellt worden. In den Details kann ich Ihnen das noch nicht sagen. Diese müssen noch erarbeitet werden. Deshalb auch, wie gesagt, der frühe Zeitpunkt, zu dem die Ministerin an die Öffentlichkeit gegangen ist, um eine Diskussion darüber anzustoßen und solche Punkte möglichst mit breitem Konsens zu klären.
Frage: Herr Schäfer, zwei Fragen: Würden Sie sagen, dass das eine Ideenskizze Ihrer Ministerin, ein mit den Fachabteilungen ihres Hauses vor- oder durchgesprochener gesetzgeberischer Absichtsplan ist? Oder ist das ein mit den Referatsebenen der anderen mit zuständigen Häusern schon vorbesprochenes oder zumindest auf informativer Basis mitgeteiltes Unterfangen?
Zum Zeitplan doch noch eine Frage, weil ich danach gefragt werde und nichts Falsches schreiben möchte: Will Frau Schröder noch in dieser Legislaturperiode ihre Gedankenskizze von heute zu einem abgeschlossenen gesetzgeberischen Werk vervollkommnen?
Schäfer: Herr Wonka, Ihre Hartnäckigkeit in allen Ehren: Ich kann mich jetzt gerne noch einmal wiederholen, ich kann es ihnen aber, ehrlich gesagt, auch ersparen, zum dritten Mal das Gleiche zu sagen. Ich habe auf Ihre Frage betreffend den Zeitplan schon zweimal geantwortet; wie gesagt, das dritte Mal würde ich mir jetzt einfache gerne ersparen.
Was Ihre Frage nach der Form - oder wie auch immer man das bezeichnen will - betrifft: Das ist selbstverständlich ein Gesetzesvorhaben. Die Ministerin ist im Kontakt mit den anderen Ressorts. Es gab Kontakte und Gespräche auf Ministerebene, es gab selbstverständlich auch Kontakte und Gespräche auf der Fachebene. Die Ministerin ist diesbezüglich ebenfalls im Gespräch mit Unternehmen, sie ist im Gespräch mit den Kirchen, sie ist im Gespräch mit den Sozialverbänden und hat von dort auch positive Resonanz bekommen. Sie ist, wie gesagt, bemüht, dieses Vorhaben auf möglichst breite und sichere Füße zu stellen.
Frage: Ich glaube, Sie erwähnten es gerade schon, ich möchte aber trotzdem nachfragen: Mit Unternehmen und mit den Wirtschaftsverbänden ist sie auch im Gespräch?
Schäfer: Ja.
Zusatzfrage: Könnten Sie vielleicht noch verraten, wie das Feedback von dort ist?
Schäfer: Sie hatte sich so ausgedrückt, dass es positiv ist. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Wenn ich das noch ergänzen darf: Sie sagte auch im Interview, dass sie Signale hat, dass diese Problematik für die Wirtschaft, für die Unternehmen eine zunehmende Rolle spielt und zunehmend wichtig ist.
Frage: Es gab gestern und heute mehrere Äußerungen vonseiten der Wirtschaft, etwa von Herrn Keitel und von Herrn Börner, aber auch von anderen, die scharfe Kritik am Kurs der Bundesregierung geübt haben. Da war von Konzeptionslosigkeit und Planlosigkeit die Rede; die Reformen sollten jetzt doch endlich einmal in Gang kommen. Wie bewerten Sie diese Kritik?
Zweitens wird auch gesagt, das Ansehen beziehungsweise die Zufriedenheit mit der Arbeit der Bundesregierung sei in der Wirtschaft, bei den Unternehmen sei schlecht. Wie wird die Kanzlerin, wie wird die Regierung darauf reagieren, speziell auch mit Blick auf das Spitzentreffen am Freitag?
SRS Steegmans: Ich kann Ihnen sagen, dass wir das auch gelesen haben, aber die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass sie ein gutes Programm hat und dieses Programm auch konsequent und richtig abarbeitet. Der Bundeswirtschaftsminister hat diese Überzeugung heute schon beim Besuch der Handwerksmesse in München vertreten. Die Bundeskanzlerin selbst wird ja das Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft in München am Freitagvormittag führen. Das ist aber, wie Sie wissen, ein internes Gespräch, auch wenn es danach eine Pressebegegnung gibt. In diesem Gespräch wird sie ihre Überlegungen darstellen. Eine Bewertung von Bewertungen möchten wir unsererseits, offen gestanden, nicht vornehmen. Deshalb ist das alles, was ich Ihnen dazu sagen kann.
Zusatzfrage: Das heißt, Sie nehmen das nicht weiter zur Kenntnis, es irritiert sie nicht?
SRS Steegmans: Wir nehmen das zur Kenntnis - ich habe am Anfang ja gesagt, dass wir die Berichterstattung kennen. Ich möchte jetzt aber keine Bewertungen bewerten.
Frage: Nimmt die Regierung diese Kritik zum Anlass, vielleicht noch stärker auf das Tempo zu drücken und eventuell Vorhaben vorziehen?
SRS Steegmans: Ich habe gerade schon gesagt, dass wir davon überzeugt sind, dass wir nicht nur ein gutes Programm haben, sondern dass wir dieses Programm auch konsequent, folgerichtig und gut abarbeiten. Ich denke, dass wir Anlass haben, in dieser Richtung weiterzumachen.
Frage: Dr. Steegmans, am morgigen Tag trifft sich die Bundeskanzlerin mit dem ägyptischen Präsidenten. Können Sie mir sagen, über welche Themen die beiden reden wollen? War dieser Besuch von Präsident Mubarak geplant oder kam er kurzfristig zustande?
SRS Steegmans: Der Besuch von Präsident Mubarak, Herr El-Dick, ist im Kontext der Bemühungen maßgeblicher Kräfte in der Region zu sehen, den Nahost-Friedensprozess zu beleben. Die Bemühungen im Vorfeld des Gipfeltreffens der Arabischen Liga, das Ende März in Libyen stattfinden wird, wird Deutschland gerne unterstützen.
Zusatzfrage: Können Sie vielleicht noch etwas Konkreteres dazu sagen? Hat der Besuch zum Beispiel damit zu tun, dass wieder direkte Verhandlungen zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde zustande kommen, oder ist das morgen kein Thema?
Ich möchte auch noch einmal nachfragen: War der Besuch geplant oder ist in der letzten Minute entschieden worden, dass Präsident Mubarak morgen kommt?
SRS Steegmans: Besuche dieser Art, Zusammentreffen dieser Art sind immer sorgfältig vorbereitet.
Bei bevorstehenden Gesprächen habe ich immer das Grundproblem, dass ich selten schon weiß, was konkret besprochen wird; denn die Dynamik solcher Gespräche ist natürlich der Tatsache geschuldet, dass sie keinem festen Fahrplan folgen, sondern von den Teilnehmern selbst geführt und in ihrem Fortgang auch beeinflusst. Ich bitte an dieser Stelle aufrichtig um Ihr Verständnis, dass ich keine Gesprächsinhalte vorwegnehmen kann.
Zusatzfrage: Seit 2008 ist Präsident Mubarak nicht mehr nach Deutschland gekommen, obwohl er Berlin vorher zwei- oder dreimal im Jahr besucht hat. Kann man daraus, dass seit dem letzten Besuch so viel Zeit vergangen ist und dass dieser Besuch ohne längerfristige Ankündigung stattfindet, schließen, dass die Beziehungen zwischen den beiden Ländern nicht mehr so freundschaftlich waren?
SRS Steegmans: Ich würde an der Frequenz von Besuchen in Deutschland auch, aber nicht nur etwas ablesen. Ich glaube, dass es auch in der Zwischenzeit genug Gelegenheiten für die deutsche und die ägyptische Regierung gab, den Kontakt zu suchen, Kontakt zu haben und regelmäßig Gespräche zu führen; denn Kontakte werden ja nicht nur bei gegenseitigen Besuchen vertieft, sondern auch bei zahlreichen weiteren internationalen Gelegenheiten. Deshalb würde ich da nichts hineingeheimnissen wollen, was am Ende nicht durch die Tatsachen gedeckt ist.
Frage: Herr Offer, Ihr Minister hat einen Diskussionsentwurf im Hinblick auf Maßnahmen zur Stärkung des Anliegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte mit verschiedenen Unterpunkten angekündigt. Mich würde interessieren, warum Sie das ausgerechnet jetzt bekannt machen, zumal es sich dabei ja noch um Pläne handelt, das also noch relativ unkonkret ist. Das sind Punkte, die der Koalitionsvertrag, wenn überhaupt, eigentlich nicht als wichtigste Punkte erwähnt; meines Wissens ist das alles eher nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages. Es handelt sich bei einer ganzen Reihe dieser Punkte auch um Dinge, die mit dem Risikobegrenzungsgesetz eigentlich schon behandelt worden sind und die in der Diskussion um den Gesetzentwurf verworfen worden sind, weil sie nicht praktikabel seien, beziehungsweise die von der Union in der Diskussion abgelehnt worden sind. Warum greifen Sie das jetzt wieder auf?
Offer: Ich dachte gerade, das wäre jetzt ein prima Vorschlag hinsichtlich der von Ihnen vorhin angesprochenen Kritik, die vom BDI und von anderen geäußert wurde, dass in der Koalition zu wenig passieren würde. Insofern kann doch jedes Ministerium da, wo es zuständig ist und wo es im Koalitionsvertrag auch genannt wird, von sich aus tätig werden. Das gilt auch hier für das BMF. Das machen wir im Bereich Haushalt, im Bereich Steuern - zum Beispiel morgen im Hinblick auf die Gemeindefinanzreform -, und das machen wir mit den Punkten, die genannt worden sind, auch im Bereich Finanzmarkt, Anlegerschutz und grauer Kapitalmarkt. Es geht darum, diese Dinge jetzt anzukündigen. Wir wollen damit quasi sagen, wo wir auf diesem Gebiet jetzt wichtige Felder in der Gesetzgebung sehen. Wir haben die Punkte aufgezählt, wollen zu diesen Punkten noch vor dem Sommer 2010 mit einem Gesetzentwurf kommen und wollen bereits im April einen Diskussionsentwurf dazu machen. Da geht es auch um nicht unwichtige Dinge wie das Verbot ungedeckter Leerverkäufe, das in den letzten Wochen schon verschiedentlich Thema war. Insofern halten wir das für ein Vorhaben, das aus unserer Sicht beziehungsweise aus Sicht des Ministers jetzt vorrangig betrieben werden soll. Das haben wir heute angekündigt. Wir gehen davon aus, dass das konstruktiv unterstützt wird.
Zusatzfrage: Das war aber nicht Thema im Kabinett, oder vielleicht doch?
Offer: Nein, die Kabinettsvorlage wird es ja noch vor dem Sommer geben.
Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Nachfrage zu den Leerverkäufen: Wenn ich das richtig verfolgt habe, war das Problem in den vergangenen Jahren immer, dass es sehr schwierig ist, zu kontrollieren und nachzuweisen, was ungedeckte und was gedeckte Leerverkäufe sind. Vielleicht können Sie mir eine Idee geben, wie Sie dieses Problem nun lösen wollen?
Offer: Ich glaube, dass wir die konkreten Details jetzt noch abwarten müssen. Diese Details bleiben der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes beziehungsweise des ersten Papiers im April vorbehalten, sodass ich Ihnen heute noch keine weiteren Details dazu nennen kann.
Frage: Auch ich bin beeindruckt von der plötzlichen Dynamik in dieser Bundesregierung, zumal ich gestern Abend vernehmen konnte, dass auch im Bundeswirtschaftsministerium tatkräftig an diesem Thema gearbeitet wird. Herr Brüderle hat ein Thesenpapier zum Thema Finanzmarktregulierung angekündigt. Passenderweise hat er auch das Thema Leerverkäufe ins Auge gefasst. Heißt das jetzt, dass, um die Schlagkraft der Argumente zu erhöhen, an verschiedenen Seiten im Kabinett konkrete Papiere erarbeitet werden, die dann in einem Wochenendseminar zusammengeworfen und beschlossen werden? Um es einmal ganz konkret zu fragen: Haben Sie diese Veröffentlichung heute gewählt, weil Herr Brüderle gestern ankündigte, auch bald veröffentlichen zu wollen, oder ist das in Absprache mit Herrn Brüderle geschehen? Wie sieht da die Interaktion aus?
Offer: Nein, das ist jetzt nicht aus Aktionismus entstanden, sondern aus einer Planung, die wir hatten. Insofern ist es ein völlig normales Verfahren, dass wir Intentionen, die wir als Ressort verfolgen und die wir für richtig halten, auch ankündigen. Das haben wir hiermit und heute gemacht.
Zusatzfrage: Könnten Sie und vielleicht auch das Wirtschaftsministerium doch noch ein Sätzchen zu den Bemühungen von Herrn Brüderle sagen? Man hat ein bisschen den Eindruck, Herr Brüderle bewege sich auf ein Gebiet, das eigentlich nicht das seine ist, hinaus.
Offer: Ich sehe da keinen Dissens. Wir arbeiten konstruktiv zusammen, gerade Finanz- und Wirtschaftsministerium. Vielleicht ist es ein Stück weit ein Ideenwettbewerb, aber an sich arbeiten wir in die gleiche Richtung, und das seit Beginn der Koalition sehr vertrauensvoll. - Aber vielleicht möchte die Kollegin auch noch etwas dazu sagen.
Schneid: Ich kann an sich nur ergänzen, dass wir wissen, dass die Finanzkrise starke Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Der Bundeswirtschaftsminister möchte mit den Vorschlägen, die er gestern angekündigt hatte, einen Beitrag zur Diskussion liefern.
Frage: Weil Sie jetzt so bestritten haben, dass es sich hierbei um Aktionismus handelt: Was mich dann ja doch wundert, ist, dass Sie jetzt Themen gewählt haben, die Sie eigentlich im Koalitionsvertrag nicht als zentrale Themen herausgestellt haben. Wenn Sie jetzt sagen „Wir schreiten voran“, würde ich vermuten, Sie beziehen sich auf die Themen, die sie auch als zentrale Themen im Koalitionsvertrag gesetzt haben. Das tun sie aber nicht. Vielleicht können Sie mir noch einmal erläutern, warum das so ist?
Offer: Ich würde da jetzt gar nicht so viel hineininterpretieren. Natürlich arbeiten wir die Themen aus dem Koalitionsvertrag ab; das haben wir mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz gemacht und das machen wir jetzt mit der Gemeindefinanzreform usw. Das ist einfach eine neue Baustelle, wenn Sie so wollen; denn es gibt ja auch Dinge, die nicht so ausdrücklich im Koalitionsvertrag stehen, die aber vor dem Hintergrund des Verlaufes der Krise oder vor dem Hintergrund bestimmter Finanzinstrumente wichtig sind. Denken Sie zum Beispiel an das Anschleichen an Unternehmen, das in der Vergangenheit schon ein Problem gewesen ist. Es ist ja nicht so, dass man jetzt bestimmte Problemfelder, die man als solche erkannt hat, nicht angeht, bloß weil sie nicht ausdrücklich im Koalitionsvertrag enthalten sind - wobei ich das bei dem einen oder anderen Punkt vielleicht auch in Frage stellen muss. Grundsätzlich sind das jedenfalls Felder, die nach unserer Auffassung einer Verbesserung bedürfen. Das versuchen wir mit dem Gesetzentwurf zu erreichen.
Frage: Eine Frage an Herrn Dienst: Rechnet Ihr Minister noch in dieser Woche mit einem Wechsel im Amt des Wehrbeauftragten oder würde er, wie andere Christdemokraten, eher eine Beibehaltung des jetzigen Namens präferieren? Wie ist da die Stimmung in Ihrem Hause?
Dienst: Der Wehrbeauftragte ist der Wehrbeauftragte des Parlamentes; insofern haben wir als Ressort die Auswahl in keinster Weise zu bewerten, sondern werden uns mit dem Fait accompli arrangieren.
Frage: Eine Frage an Frau Schneid: GM hat gestern verkündet, seinen Eigenanteil für die Opel-Sanierung zu verdreifachen. Der Minister hat auch schon spontan reagiert. Ich möchte Sie am zweiten Tag danach aber noch einmal fragen: Wie sieht denn aktuell die Bewertung dieser Verdreifachung aus, und wie ist jetzt Ihr interner Zeitplan in Sachen Opel?
Schneid: Ich kann nur noch einmal das wiederholen, was der Minister gestern schon dazu gesagt hat: Er hat darauf hingewiesen, dass die Ankündigung von GM zeigt, dass GM über Mittel verfügt. Im Rahmen der Prüfung haben sich zahlreiche Fragen ergeben, die es jetzt noch zu beantworten gilt. Das Verfahren läuft ergebnisoffen.
Zum Zeitplan hatte ich, glaube ich, in der letzten Woche schon gesagt, dass ein solches Antragsverfahren, wie wir es im Moment haben, einem festen Verfahren folgt, und ich dazu deshalb noch keine konkreten Angaben machen kann. Das Verfahren läuft, das hat der Minister gesagt. Deshalb muss ich Sie um Geduld bitten.
Frage: Ich habe noch eine Frage zu dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gab es zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium schon Gespräche darüber, wie man da nun weiter vorgeht, vielleicht auch schon mit ersten Ergebnissen?
An Herrn Paris noch die Frage: Nach diesem Urteil ist ja auch eine Debatte entstanden, wie groß die Sicherheitslücke ist, die sich durch den Wegfall dieser Regelung ergibt. Können Sie, damit man das ein bisschen einordnen kann, vielleicht sagen, wie viele Straftaten in Deutschland nach 2008 aufgrund der Vorratsdatenspeicherung verhindert oder aufgeklärt werden konnten?
Paris: Ich fange einmal mit der ersten Frage an: Ich denke, dass wir jetzt zeitnah gemeinsam in der Bundesregierung einen Fahrplan aufstellen werden und auch können. Die Entscheidung hat im Volltext einen Umfang von 110 Seiten, wenn ich mich recht erinnere; das ist schon einiges. Dementsprechend werden wir da bald in die Prüfung eintreten. Die Federführung dafür liegt beim Bundesjustizministerium.
Zu der zweiten Frage: Nein, die Zahlen kann ich nicht konkret belegen, so wie Sie sich das wünschen. Ich möchte hier auch betonen, dass es eine sinnvolle Regelung ist, die die Europäische Union hier im Wege der Richtlinie erlassen hat. Wir haben jetzt die Aufgabe, diese Richtlinie erneut in ein nationales Gesetz umzusetzen. Es zeigt sich aber insbesondere in bestimmten Deliktbereichen, in bestimmten Straftatbereichen, dass die Möglichkeit, Daten auf Vorrat zu speichern, um sie dann anlassbezogen für Ermittlungsverfahren zu nutzen, sehr wichtig ist. Ich möchte da einmal vier Bereiche exemplarisch darstellen.
Das ist einmal der Bereich des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Das liegt daran, dass es in diesen Deliktbereichen zeitliche Vorläufe gibt und dass die Ermittlungen (auf Basis von Vorratsdaten) insbesondere auch hinsichtlich der Struktur der dahinterstehenden Täterinnen und Täter von entscheidender Bedeutung sind. Deshalb war es sinnvoll und ist es auch für die Zukunft sinnvoll, auf diese Daten zurückgreifen zu können. Sie müssen sich folgendes vor Augen führen: Ein Anbieter - auf Neudeutsch ein sogenannter Provider - speichert jetzt nur noch Daten für seine eigenen unternehmerischen Zwecke. Das macht er maximal bis zu drei Monaten, meist kürzer. Das tut er, um abzurechnen und an Ihr Geld zu kommen. Das macht er aber auch nur auf einem sehr geringen Niveau, weil er letztendlich nur wissen möchte: Was wurde vertelefoniert und wer ist wie viel im Internet? Hinzu kommt das Problem der sogenannten Flatrates, wo in dem Sinne überhaupt keine Rechnungen mehr gestellt werden, weil es immer ein und derselbe Betrag ist. Das ist also der erste Bereich, in dem die Sicherheitsbehörden durchaus ein ermittlungstaktisches Interesse daran haben, im Wege der Vorratsdatenspeicherung an diese Daten zu kommen.
Dann gibt es - natürlich verbunden mit der immer weiter zunehmenden Technisierung im Bereich des Internets und auch der Telefonie - ganz spezielle Deliktfelder, die es früher gar nicht gegeben hat: Cyberkriminalität, Cybermobbing und alles, was dazugehört, also Taten, die klassischerweise im virtuellen Raum passieren. Es ist sehr schwierige, diese Dinge dort aufzuklären.
Dann gibt es einen drittes Feld, an das man nicht immer sofort denkt: Das sind Bereiche, in denen spezielle Gefahren für Leib und Leben entstehen. Denken Sie einmal an Ankündigungen von Amokläufen im Internet. Die hat es gegeben und die wird es auch in Zukunft weiter geben. Es ist schwierig, so etwas zu klären. Es kann auch Vermisstenfälle geben, in denen der Zugriff auf solche bevorrateten Daten entsprechende Ermittlungsansätze ermöglicht.
Der letzte Bereich, den ich hier exemplarisch nennen möchte, in dem es die Lücken, von denen Sie sprachen, geben kann, sind Fälle des schweren Betrugs, die als Tatmittel insbesondere den Bereich den Bereich des Internet nutzen. Das betrifft vielleicht auch den Bereich des Hacking, das ja durchaus auch in den Bereich der Straftaten gehen kann.
Diese Bereiche sind für die Sicherheitsbehörden wichtige Ermittlungsbereiche. Deshalb stehen wir auch auf dem Standpunkt, dass nunmehr im Lichte der gestrigen Entscheidung aus Karlsruhe eine neue gesetzliche Regelung in Deutschland geschaffen werden muss. Die EU-Richtlinie - das möchte ich noch einmal betonen - bleibt bestehen; die hat Karlsruhe gestern auch überhaupt nicht in Zweifel gezogen. Insofern müssen wir jetzt einen Fahrplan finden, das Urteil auswerten und überlegen: Wie macht man es jetzt besser? Die Vorgaben, die Karlsruhe gegeben hat, weisen da aus unserer Sicht einen deutlichen Weg, den man entsprechend umsetzen muss.
Staudigl: Ich möchte das kurz in zwei Punkten ergänzen. Zum einen zum Zeitplan: Das Urteil ist gerade einmal ein bisschen mehr als 24 Stunden alt. Jetzt geht es natürlich erst einmal darum, die Urteilsgründe sorgfältig auszuwerten und auch die Auswirkungen, die jetzt durch dieses Urteil entstanden sind, zu analysieren. Die Haltung der Ministerin zu diesem Thema ist ja bekannt; sie hatte gestern mehrfach - unter anderem zuletzt am Abend in den „Tagesthemen“ - ihre Auffassung dargelegt und hat sich dazu klar geäußert. An dieser Haltung hat sich auch zwischenzeitlich nichts geändert. Das heißt also, die Ministerin sieht derzeit keinen Anlass, in eine Debatte über mögliche Zeitpläne einzusteigen.
Selbstverständlich wird die Ministerin beziehungsweise werden die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium, das ja federführend ist, wie der Kollege gesagt hat, respektvoll mit diesem Urteil umgehen. Dabei werden sicherlich auch die Gefahr des diffusen Gefühls des Beobachtetseins, das das Verfassungsgericht gestern ausgeführt hat, und die Gefahr, dass dieser Eingriff ein Eingriff von großer Streubreite ist, eine zentrale Rolle spielen. Im Geiste genau dieser Erwägungen werden wir jetzt auch das zukünftige Vorgehen gemeinsam abstimmen.
Es ist auch auf EU-Ebene Bewegung in diese ganze Sache geraten. Die zuständige Justizkommissarin Reding hat auch angedeutet, dass die EU-Richtlinie, die dem Gesetz, das gestern für nichtig erklärt worden ist, zugrundeliegt, möglicherweise überarbeitet werden muss. Dabei wird sich die Ministerin sicherlich auch konstruktiv einbringen.
Zum zweiten Punkt, der Frage der Sicherheitslücke: Ergänzend zu den Ausführungen des Kollegen Paris möchte ich darauf hinweisen, dass die Vorratsdaten seit dem 1. Januar 2008 gespeichert werden müssen. Davor gab es die Möglichkeit, auf Verkehrsdaten zurückzugreifen, die zu geschäftlichen Zwecken, zu eigenen Zwecken der Unternehmen gespeichert worden sind. Das gilt jetzt sozusagen wieder, das heißt, die Möglichkeit, auf diese Verkehrsdaten zurückzugreifen, besteht und steht den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden auch nach wie vor zur Verfügung. Es ist jetzt teilweise auch behauptet oder die Befürchtung geäußert worden, es entstünde jetzt ein rechtsfreier Raum. Es wäre wohl zutreffender, wenn man sagen würde: Es besteht jetzt ein vorratsdatenfreier Raum. Das heißt aber eben nicht, dass auf vorhandene Verkehrsdaten, die zu Geschäftszwecken gespeichert werden, nicht zurückgegriffen werden könnte.
SRS Steegmans: Ich möchte das nur insofern noch ergänzen, dass ich sage: Richtig ist, dass beide Ressorts in Gesprächen darüber sind, wie jetzt weiter verfahren wird. Ob man das jetzt Zeitplan oder Fahrplan nennt, ist, glaube ich, nachrangig. Wichtig ist, dass sich beide Ressorts darüber einig werden, wie die notwendigen Schlüsse aus dem Karlsruher Urteil gezogen und umgesetzt werden können. Das wird einerseits so zügig wie möglich und gleichzeitig so gründlich wie nötig erfolgen. Das sollte dann am Ende keine Fragen offen lassen.
Frage: Herr Steegmans, obwohl Sie ausgerechnet sagen, dass das, was Sie sagen, keine Fragen offen lasse, lässt es bei mir eine ganze Menge Fragen offen. Hier ist der Eindruck entstanden, dass das Innenministerium und das Justizministerium durchaus sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Ansichten dazu haben, wie man mit diesem Urteil umgeht. Wenn Sie jetzt sagen, es sei wichtig, dass die sich verständigen, ist das dann etwas, das die Kanzlerin moderieren möchte und wozu sie vielleicht auch eine Meinung hat? Schließlich ist das Gesetz unter ihrer Kanzlerschaft vor drei Jahren erstmalig beschlossen worden. Die Union ist ohnehin sehr für die Vorratsdatenspeicherung, und vielleicht ist es ja auch die CDU-Vorsitzende. Ist das ein Gedanke, den die Kanzlerin in diese mögliche Moderation zwischen BMI und BMJ einbringen wird, oder hofft sie einfach, dass sich die beiden Ressorts ohne höheren Beistand rasch einigen werden?
SRS Steegmans: Ich glaube, dass Sie in dem, was beide Ressortkollegen gerade vorgetragen haben, schon eine ganze Menge an Einigkeit erkennen können. Ich für meinen Teil habe sie darin jedenfalls insoweit erkannt. Ich bin sicher, dass beide Ressorts ein hohes Engagement an den Tag legen werden, damit an dieser Stelle am Ende auch das Gemeinsame betont werden wird.
Zusatzfrage: Ich erspare es Ihnen jetzt, zu sagen, wo Sie diese Gemeinsamkeiten erkannt haben wollen.
Meine Frage ist: Hält es die Kanzlerin für wünschenswert, dass am Ende eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung - vielleicht könnte man ja einen etwas weniger abschreckenden Titel finden - steht, oder hält sie es eher, wie es die EU-Justizkommissarin jetzt angegeben hat, für nachdenkenswert, dass man sich dieses ganze Projekt noch einmal sehr kritisch vor Augen führt, bevor man es doch wieder auf die Schiene setzt?
SRS Steegmans: Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die Vorratsspeicherung und deren Verwendung zur Strafverfolgung grundsätzlich für zulässig erklärt. Es hat aber eben auch hohe Anforderungen an die Ausgestaltung des entsprechenden gesetzlichen Regelungswerkes und der anschließenden praktischen Durchführung gestellt. Das wird jetzt Gegenstand der Gespräche sein, die zwischen den Ressorts zu führen sein werden.
Frage: Herr Steegmans, Sie sind so zögerlich. Habe ich Sie richtig verstanden, dass heute im Kabinett nach so einer Entscheidung schweigend über die Vorgänge in der Wirklichkeit hinweggegangen wurde und dass es nicht einen irgendwie gearteten Arbeitsauftrag, einen Wunsch, eine Mitteilung oder eine Stellungnahme seitens der Kanzlerin gab, damit die anderen Damen und Herren auf dem Laufenden sind? Kam in Bezug auf das Justiz- oder Innenministerium die Aussage „Jungs, wir machen das freundlich und einvernehmlich wie auch bezüglich der anderen Dinge, die derzeit laufen, oder wir machen es noch besser“? Ich kann es mir schlicht und einfach nicht vorstellen, dass nach so einer Verfassungsgerichtsentscheidung gar nichts im Kabinett passiert ist.
SRS Steegmans: Wenn ich Ihre Frage kurz zusammenfassen darf: War das gestrige Urteil aus Karlsruhe Gegenstand im Kabinett? – Nein!
Zusatzfrage: Und wieso nicht?
SRS Steegmans: Ich hatte mir zwar vorgenommen, den Satz nie wieder zu sagen, aber ich sage ihn: Das weiß ich nicht.
Frage: Die Frage des Kollegen Wonka bringt mich auf eine ähnliche Frage vor dem Hintergrund eines Interviews mit Burkhard Hirsch, das ich gestern gehört habe. Der addierte, dass dies die 15. maßgebliche, nicht irgendwie irrelevante Korrektur Karlsruhes sei, was Berliner Gesetze angeht, also quer durch alle Regierungen. Das ist natürlich vor dem Hintergrund der Hunderte oder Tausende von Gesetzen, die in diesen Jahren verabschiedet wurden, keine Summe, aber vielleicht doch ein Anlass für Nachdenklichkeit. Aber so etwas geht da durch, auch wenn so eine Jubiläumszahl erreicht wird. Beschäftigt das tatsächlich auch am Rande von Kabinettssitzungen niemanden? Ich kann es mir kaum vorstellen.
SRS Steegmans: Ich habe, Herr Nehls - sehen Sie es mir bitte nach -, keine Umfrage unter den Kabinettsmitgliedern dazu veranlasst oder selbst durchgeführt, wie seit gestern früh um 10 Uhr, seit der Verkündung des Karlsruher Urteils, die Überlegungen oder Empfindungen waren. Sie wissen aber, dass die Bundesregierung ausgesprochen hohen Respekt vor den Urteilen aus Karlsruhe hat. Ich glaube, an dieser Stelle würde eine rasche Antwort dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt auch nicht gerecht werden.
Zusatzfrage: Dann wechsele ich auf meiner Empfindungssuche einmal in die Einzelressorts, zu Herrn Paris und ins Justizministerium. Ist das Event in Karlsruhe an sich dort auch kein Auslöser für Erstarren oder zumindest Nachdenklichkeit gewesen?
Paris: Ich habe heute das Vergnügen, hier zu sein. Gestern hatte ich das Vergnügen, von ungefähr 12 Uhr mittags bis spät in den Abend hinein meinen Minister zu begleiten und verschiedene Termine mit ihm zu absolvieren, ob sie in Berlin, in München oder wieder in Berlin stattfanden. Ich hatte durchaus den Eindruck, dass mein Chef mit dieser Situation konstruktiv umzugehen wusste. Ich hatte auch am heutigen Tage sehr stark den Eindruck, dass das weitere Kreise gezogen hat. So viel möchte ich einmal dazu sagen.
Staudigl: Ich habe auch nicht den Eindruck, dass dieses Urteil im Bundesjustizministerium zu einem Erstarren geführt hat. Wenn Sie mit verfolgt haben, wo und wie sich die Ministerin gestern geäußert hat, dann drängt sich dieser Eindruck, glaube ich, auch nicht auf.
Zusatzfrage: Ich meine nicht nur die beiden an der Spitze - die sind auch keine Empfängerinnen und Empfänger von Schuldzuweisungen; sie waren es ja nicht -, aber das muss doch die Atmosphäre der Häuser an sich berühren.
Staudigl: Es mag durchaus so sein, dass die Atmosphäre in diesen Häusern berührt wird, aber ich kann daraus jetzt keine irgendwie gearteten Schlüsse ziehen.
Paris: Karlsruhe hat eine Entscheidung getroffen. Der Blick geht nach vorne. Also heran ans Arbeiten! Dann werden wir eine Lösung finden, ganz einfach.
Frage: Bitte noch ein technischer Blick nach vorne, Herr Paris oder Herr Staudigl, obwohl ich nicht weiß, wer darauf antworten kann: Wenn das Gericht jetzt die Löschung dieser Daten verordnet hat, wer stellt dann rein praktisch sicher, dass das auch passiert?
Paris: Es ist Aufgabe der Provider, das zu machen. Es ist ja das Missverständnis, das gerne auftritt, dass irgendeine behördliche Stelle Daten sammele. Nein. Das ist ein klares Urteil, in dem es heißt, sie seien unverzüglich zu löschen. Das war gestern ungefähr der dritte oder vierte Satz des Vorsitzenden. Daran haben sich jetzt diejenigen zu halten, die das anwenden. Das sind die Provider.
Staudigl: Zur Ergänzung vielleicht Folgendes: Es gibt jetzt schlichtweg keine Rechtsgrundlage für die Speicherung. Die ist gestern durch den Spruch des Urteils für nichtig erklärt worden. Es ist durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auch ausdrücklich angeordnet worden, dass die gespeicherten Vorratsdaten zu löschen sind. Das muss von denjenigen, die zur Löschung verpflichtet waren - das waren eben die Provider - umgesetzt werden.
Zusatzfrage: Ich hatte mir schon gedacht, dass Sie das sagen würden. Bekommen die jetzt einen Brief aus Karlsruhe? Müssen die gestern Fernsehen geschaut haben? Müssen die heute Zeitung lesen? Wird ihnen das also formal mitgeteilt?
Muss ich, wenn ich als Bürger, dessen Daten gespeichert worden sind und der sozusagen sichergehen will, dass die Löschung passiert ist, mich an meinen Provider wenden - das nehme ich an - und ihn, wenn er mir keine Auskunft gibt, gegebenenfalls beklagen?
Staudigl: Das muss man sich letztlich so vorstellen, als ob es eben für ein bestimmtes Vorgehen oder Verhalten keine Rechtsgrundlage gibt. Die ist eben seit gestern nicht mehr vorhanden. Es ist ja auch bekannt, dass sie nicht mehr vorhanden ist. Sobald diese Rechtsgrundlage eben nicht mehr in der Welt ist, gibt es für dieses Verhalten auch keine Rechtfertigung mehr. Deshalb muss die Löschung durchgeführt werden. Wie und wie schnell das jetzt technisch passieren wird, ist letztlich wahrscheinlich eine Frage des Einzelfalls. Aber dass das jetzt vollzogen werden muss, ist völlig klar.
Frage: Wer prüft, ob das gelöscht worden ist? Ich glaube, dahin ging die Frage auch. Wie kann man sich als Kunde beziehungsweise Verbraucher sicher sein, dass diese Daten wirklich gelöscht werden und nicht einfach ungenutzt weiterhin auf irgendwelchen Festplatten liegen?
Staudigl: Ich gehe natürlich davon aus, dass sich die Service-Provider an die Rechtslage halten, wie sie eben seit gestern besteht.
Zusatzfrage MÄNZ: Aber müssen die Ihnen nicht melden „Das haben wir jetzt gelöscht“? Gehen Sie also davon aus? Ist das letztendlich eine Vertrauensgeschichte?
Staudigl: Ich gehe einmal davon aus, dass möglicherweise eine Mitteilung kommen wird. Ich kann Ihnen das jetzt nicht im Einzelnen sagen. Aber klar ist: Es muss sich an die Rechtslage gehalten werden, wie sie seit gestern um kurz nach 10 Uhr besteht.
Frage SCHMITT-ROSCHMANN: Herr Dienst, Herr Moritz hat uns ein Treffen zum A400M für Ende der Woche in Aussicht gestellt. Wann wird das sein? Wer wird teilnehmen? Wie werden Sie darüber berichten?
Dienst: Es ist so, dass das Treffen jetzt für Freitagmorgen angesetzt ist. Es wird auf der Ebene der Staatssekretäre der Bestellernationen stattfinden. Dann wird man sehen, wie der Fortgang des Treffens sein wird, ob es im Anschluss eine Verlautbarung geben wird und wie sie dann aussehen wird.
Zusatzfrage: Ist die Herstellerfirma beteiligt? Wird sie angehört?
Dienst: Die Herstellerfirma wird auch zugegen sein, allerdings nicht in dem Beratungsforum, sondern in der Hinsicht, dass man an dem Vormittag für alle Optionen gewappnet ist.
Frage: Herr Offer, seit Montag ist hinsichtlich der Steuer-CDs ein bisschen passiert. Ich lese nur, dass sich der Bund jetzt doch durchgerungen hat, sie selbst kaufen zu wollen. Das wird unter Berufung auf Herrn Koschyk gesagt. Es werden neue Länder genannt, die bereit seien, mitzumachen. Können Sie mir einfach einmal einen kurzen Sachstand dazu nennen, wie es aktuell aussieht, zum einen im Hinblick auf die CD aus Baden-Württemberg und zum anderen im Hinblick auf möglicherweise weitere aufgetauchte CDs?
Offer: Wir haben mit dem Land Baden-Württemberg eine gemeinsame Verfahrensweise abgesprochen, genau so, wie es auch im vorherigen Fall mit NRW der Fall war. Entscheidend ist dabei, dass auch mit diesem Angebot aus Baden-Württemberg im Ergebnis so verfahren wird wie mit den anderen Angeboten, die eben belastbare Hinweise auf Steuerhinterziehungen in großem Ausmaß enthalten.
Im Ergebnis gibt es bei dem Baden-Württemberger Fall auch keinen Unterschied zur Behandlung gleich gelagerter Fälle. Danach wird der Bund die Steuerdaten-CD ankaufen, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung eines betroffenen Landes. Der Bund ist bei einem Ankauf von Daten über das Bundeszentralamt für Steuern ja letztlich auch immer beteiligt, weil er in eine Koordinierungsfunktion eintritt. Er wirkt an dem Kauf sozusagen mit. Ohne ein Bundesland ist dieser Ankauf auch nicht möglich. Das heißt, der Bund hat nicht die Möglichkeit, in einzelne Steuerfälle hineinzuschauen, sodass wir immer der Mitwirkung eines Landes bedürfen, das von diesen Daten, die angeboten werden, auch betroffen ist, in der Regel ein Interesse daran hat oder diesen Fällen nachgehen muss, wenn sie sich als belastbar erweisen.
Es gibt, darüber hinaus, heute einen weiteren Fall, der wohl das Land Hessen betrifft. Ich kann bestätigen, dass es dort einen weiteren Fall gibt.
Zusatzfrage: Ist auch schon entschieden, ob der Bund dabei mitwirken wird, oder ist entschieden, ob Hessen erst einmal alleine kaufen wird? Lässt sich sagen, wie die Preislage im Vergleich mit anderen CDs ist?
Offer: Über Einzelheiten können wir, wie bezüglich der anderen Fälle, keine Auskünfte geben. Dieser Fall ist relativ neu an uns herangetragen worden. Es ist wohl so, dass das Land Hessen die Überlegung anstellt und der Ball insofern jetzt im Land Hessen liegt.
Frage: Ich hätte noch eine Frage an das Justizministerium. Meines Wissens hat die Schweiz ein Rechtshilfeersuchen gestellt oder will es tun, um den zu finden, der diese Daten entwendet hat. Gibt es schon eine Entscheidung darüber, ob man dem stattgeben wird?
Staudigl: Darüber gibt es noch keine Entscheidung.
Zusatzfrage: Wohin geht die Entscheidungsfindung? Was ist die Rechtsgrundlage? Die gibt es doch wahrscheinlich.
Staudigl: Die Rechtsgrundlage ist das europäische Rechtshilfeübereinkommen von 1959. Das ist ein multilaterales Abkommen, an dem Deutschland und auch die Schweiz beteiligt sind. Es geht jetzt darum, zu prüfen, ob es denn von dem Grundsatz, dass das bewilligt wird, Ausnahmen gibt, die es zulassen, dass Bedenken gegen eine Bewilligung der Rechtshilfe erhoben werden. Aber diese Prüfung ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, und deswegen kann ich Ihnen dazu auch keine weiteren Details nennen.
Frage: Herr Offer, welches Bundesland kauft jetzt die Baden-Württemberger CD zusammen mit dem Bund?
Offer: Im Moment ist es so, dass das geprüft wird, dass das Land Baden-Württemberg dem Bund - konkret dem Bundeszentralamt für Steuern - diese Datenprobe und das Material, das vorhanden ist, zur Verfügung stellt, dass das Bundeszentralamt für Steuern ermittelt, ob auch andere Länder von diesen Daten betroffen sein könnten, und dass es dann mit diesen Ländern in Kontakt treten wird.
Zusatzfrage: Aber habe ich Sie richtig verstanden, dass man jetzt gemeinsam ein anderes Bundesland sucht, das mehr Mut als Baden-Württemberg hat?
Offer: Nein, das wäre eine falsche Interpretation. Es gibt bei den Datenträgern, die angeboten werden, immer die Zufälligkeit, dass sie irgendwo angeboten werden. Der Fall aus Hessen ist zum Beispiel einer, der dem Bund direkt angeboten wurde. Das sind Zufälligkeiten. Deshalb gibt es die Institution des Bundeszentralamtes für Steuern mit einem Referat, das eben Ansprechpartner für alle Bundesländer und sozusagen auch für den Bund selbst ist, das versucht, sich einen Überblick über diese Daten zu verschaffen, und das dann eben mit einem konkreten Bundesland, das in die Abwicklung dieses Falls eintritt, Kontakt aufnimmt.
Ohne ein Bundesland lässt sich das nicht abwickeln, weil der Bund - ich wiederhole es noch einmal - nicht in einzelne Steuerfälle hineinschauen kann. Diesbezüglich gilt einfach unsere Verfassung, nach der die Steuerverwaltung Ländersache ist, die Steuerfahndung Ländersache ist und auch die Strafverfolgung in diesem Bereich Ländersache ist. Ohne ein Bundesland geht es also nicht. Es hängt eben davon ab, welche Länder daran aufgrund der Dinge, die auf diesen Datenträgern enthalten sind, ein Interesse haben könnten.
Ein weiterer Aspekt spielt auch eine Rolle, nämlich die Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung in den Ländern. Diesbezüglich muss auch ein Ausgleich stattfinden. Man ist eben bemüht, die Arbeitsbelastung handelbar zu halten, damit es dort nicht zu Problemen kommt und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Herstellung eines gleichen Ergebnisses bezüglich der Steuerbelastung beziehungsweise der Anwendung der Steuergesetze sichergestellt sind.
Zusatzfrage: Heißt das, es könnte am Ende schon sein, dass Bund und Baden-Württemberg die CD zusammen kaufen?
Offer: Soweit ich weiß, hat Baden-Württemberg entschieden, dass es nicht ankaufen wird. Das Datenmaterial wird an den Bund gehen, und der Bund wird, wie ich es eben sagte, das Datenmaterial anschauen, dann mit einem anderen Bundesland in Kontakt treten und, wie ich eben vorgelesen habe, unter Mitwirkung eines anderen betroffenen Bundeslandes diesen Fall weiter bearbeiten.
Zusatzfrage: Wird also doch nach einem anderen Bundesland gesucht?
Offer: Wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in dem Material auch Daten von Bürgern aus anderen Bundesländern enthalten sind, dann werden wir dem nachgehen und Kontakt mit dem Bundesland beziehungsweise den Bundesländern aufnehmen.
Zusatzfrage: Wenn nicht, weil Baden-Württemberg sich weigert, bleibt die CD dann ungekauft?
Offer: Was meinen Sie mit „wenn nicht“?
Zusatzfrage: Ich meine: Bleibt die CD ungekauft, wenn sich keine Steuersünder aus anderen Bundesländern finden sollten, die offenbar noch nicht gefunden wurden?
Offer: In den wenigen Fällen, die wir bisher kennen - den NRW-Fall, den Baden-Württemberg-Fall -, war es wohl so, dass sich die Daten meistens nicht nur auf ein Bundesland beziehen.
Frage: Herr Offer, wie kam es denn zu diesem Sinneswandel beim BMF? Ich habe die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Fragestunde in der letzten Woche im Ohr. Der sagte klipp und klar: Der Bund kauft keine Daten an! So ähnlich hat es auch der Sprecher des Ministeriums am Freitag noch einmal dargelegt. Wieso gibt es jetzt doch diese Position, dass der Bund unter Mitwirkung der Länder kauft?
Offer: Es gibt dabei keinen Sinneswandel. Das mit der Auftragsverwaltung, die es im Bereich der Gemeinschaftssteuern gibt, ist sicherlich eine komplexe Rechtsmaterie. Es ist eben grundsätzlich so, wie wir es auch noch einmal dargelegt haben, dass die Steuerverwaltung Sache der Länder ist und dass es im Bereich der Gemeinschaftssteuer die Auftragsverwaltung gibt, für die der Bund eben eine Rechts- und Fachaufsicht hat. Insofern stimmen wir uns in Fällen von bundesweiter Bedeutung zwischen Bund und Land sehr stark ab, und die Entscheidung über einen Ankauf muss dann eben gemeinsam zwischen dem Bund und dem zuständigen Landesfinanzministerium gefällt werden. Manchmal kommt es halt vielleicht vor, dass Dinge etwas verkürzt wiedergegeben werden, indem nur von „Bund“ oder von „Kaufen“ gesprochen wird. Das ist in der juristischen Übersetzung eben manchmal ein bisschen komplizierter, weil „Bund“ in diesem Fall das Bundeszentralamt für Steuern meint und man „Kaufen“ auch unter dem Aspekt einer Kaufentscheidung beziehungsweise einer Beteiligung des Bundes am Kauf sehen muss, jedenfalls in den Fällen von bundesweiter Bedeutung.
Paris (zur Vorratsdatenspeicherung): Ich habe mich noch einmal eingelesen: Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, hat heute Morgen um 7.50 Uhr ein Interview im „Deutschlandradio“ gegeben. Dabei ist er auch nach der Zahl gefragt worden. Eine Zahl - das ist auch die einzige wirklich belastbare Zahl, die es geben wird - bezieht sich auf diese speziellen Deliktfelder in der sogenannten Informations- und Kommunikationstechnologie. Er sagte, dass im Jahr 2008 aufgrund des Zugriffs auf die Vorratsdaten 80 Prozent von 38.000 Straftaten in diesem Deliktbereich aufgeklärt werden konnten.
Bei den anderen Feldern - Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Betrug - ist das immer ein Teil dieser Ermittlungen. Man kann die Frage nicht beantworten, ob der Zugriff auf die bevorrateten Daten dann der Grund dafür gewesen ist, die Ermittlungen zu Ende zu führen, weil das in der Regel nur ein Teilaspekt des Ganzen ist. Nichtsdestotrotz ist wichtig für die vier Bereiche, die ich eben genannt habe, dass wir das gerne wieder so haben möchten, wie es uns Karlsruhe vorgegeben hat.
Frage: Noch einmal zu der neuen Steuer-CD: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist sie dem Bund angeboten worden. Für wie viel Geld, und was ist darauf enthalten? Darüber müssten Sie eigentlich ein bisschen Auskunft geben können.
Eine Lernfrage: Wenn der Bund im Team mit einem Bundesland kauft, wer zahlt dann?
Offer: Zu Ihrer ersten Frage: Ich sagte schon, dass wir zu Einzelheiten des Falls keine Angaben machen, weder zu Kaufpreisen noch zu Sonstigem. Diesbezüglich haben wir uns in allen Fällen - auch aufgrund des Steuergeheimnisses - immer verschwiegen gezeigt. Dazu sind wir auch verpflichtet.
Was den Kauf angeht, kann ich nur noch einmal wiederholen, was ich eben sagte, nämlich dass wir diesen Kauf dann unter der Mitwirkung eines Bundeslandes tätigen werden, dass der Bund aufgrund der Auftragsverwaltung quasi in jedem Fall eingeschaltet ist und dass sich die konkrete Mitwirkung immer auch nach den konkreten Umständen des Einzelfalles richten muss. Auch diesbezüglich muss eben eine Zweckmäßigkeitsprüfung darauf hin stattfinden - ich sagte es eben -, inwieweit einzelne Länder oder einzelne Landesfinanzbehörden überlastet sind, was die Auswertung dieser Daten angeht.
Zusatzfrage: Ich wollte eigentlich nur wissen, woher das Geld dann kommen wird. Wenn Sie sagen „Wir kaufen im Zusammenwirken mit einem Bundesland“, dann hört sich das so an, als ob das Geld, das der Besitzer dieser Daten bekommt, tatsächlich aus der Bundeskasse kommt.
Offer: Es hat jetzt den NRW-Fall gegeben, von dem ja bekannt ist, dass es einen Kaufpreis gab, der vom Land entrichtet wurde und an dem sich der Bund zu 50 Prozent beteiligt. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten des Ankaufs wird auch in dieser Woche - voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsberatungen - im Bundeshaushalt abgebildet werden.
Frage: Gibt es schon einen Vorratsposten im Bundeshaushalt? Sagt man „Wir planen schon einmal 20 Millionen Euro für den Kauf neuer CDs ein“?
Offer: Nein. Ganz konkret gibt es den Vorschlag der Bundesregierung, im Rahmen eines Titels die 50 Prozent des Ankaufspreises der NRW-CD abzubilden und das dem Parlament und dem Haushaltsausschuss für die morgige Sitzung vorzuschlagen.
