Navigation und Service

Freitag, 26. Februar 2010

Mitschrift Pressekonferenz

Regierungspressekonferenz vom 26. Februar

Themen waren unter anderem: Termine der Bundeskanzlerin (deutsch-spanische Konsultationen, Eröffnung der CeBIT, 70. Geburtstag von Lothar de Mazière, Kabinettssitzung, Vorstellung des 12. Allensbach Jahrbuchs der Demoskopie, Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft, Antrittsbesuch des griechischen Ministerpräsidenten in Berlin).

Weitere Themen: Diskussion um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche, vom Bundesverband deutscher Banken vorgestelltes Informationsblatt für Finanzprodukte, geplante Initiative in Bezug auf systemrelevante Banken, Ankauf von Steuerdaten/Rechtshilfeersuchen der Schweiz, Amtsantritt von Kreditmediator Metternich, Vorwürfe gegen das in Afghanistan tätige Unternehmen Ecolog AG, Selbstmordanschläge in Kabul, geplante Reise der Bundeskanzlerin in die USA

Sprecher: SRS'in Heimbach, Bredohl (AA), Bredohl (AA), Staudigl (BMJ), Papst (BMELV), Kreienbaum (BMF), Brodkorb (BMWi), Dienst (BMVg)

Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Heimbach und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Heimbach: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie zunächst noch einmal auf einen Termin der Bundeskanzlerin hinweisen, den Ihnen Herr Wilhelm bereits in der vergangenen Woche zur Kenntnis gebracht hat, nämlich die deutsch-spanischen Konsultationen am kommenden Montag in Hannover.

Hier noch einmal die wichtigsten Daten: Um 15.30 Uhr wird ein bilaterales Gespräch von Bundeskanzlerin Merkel mit dem spanischen Ministerpräsident Zapatero in den Herrenhäuser Gärten stattfinden. Dabei wird es um europäische, internationale, bilaterale Fragen und Wirtschaftsfragen gehen. Danach ist gegen 17 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen. Ministerpräsident Zapatero wird von Außenminister Miguel Angel Moratinos, Forschungs- und Innovationsministerin Cristina Garmendia und Industrieminister Miguel Sebastián begleitet, die zu Gesprächen mit ihren deutschen Amtskollegen zusammentreffen werden.

Am frühen Abend werden Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Zapatero gemeinsam um 18 Uhr die diesjährige CeBIT eröffnen. Spanien ist in diesem Jahr das Partnerland der Computermesse. Ich verweise auch noch einmal auf unsere Pressemitteilung vom vergangenen Montag.

Am Dienstag, 2. März, wird die Bundeskanzlerin ab 9 Uhr gemeinsam mit Ministerpräsident Zapatero ihren traditionelle Eröffnungsrundgang über die CeBIT beginnen.

Am Dienstagmittag wird die Bundeskanzlerin ab 13 Uhr in Berlin an der Festveranstaltung anlässlich des 70. Geburtstags von Lothar de Mazière im Hotel Palace in Berlin teilnehmen. Sie wird Herrn de Mazière mit einem Grußwort ehren.

Am Mittwoch wird, wie immer, um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung unter der Leitung der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfinden.

Nach der Kabinettssitzung wird die Bundeskanzlerin um 11.30 Uhr an der Vorstellung des 12. Allensbacher Jahrbuchs der Demoskopie im Hotel Adlon teilnehmen. Der Band unter dem Titel „Die Berliner Republik“ umfasst den Zeitraum 2003 bis 2009. Die Bundeskanzlerin wird aus diesem Anlass eine Rede halten.

Am Freitagvormittag, 5. März, wird die Bundeskanzlerin an dem alljährlichen Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft in München teilnehmen. Die Teilnehmer werden sich in diesem Jahr unter anderem mit aktuellen Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, mit den Folgen der Finanzkrise sowie den Perspektiven zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung befassen. Nach dem Meinungsaustausch wird um 12.30 Uhr eine Pressekonferenz stattfinden.

Am Freitagabend wird die Bundeskanzlerin um 18 Uhr den griechischen Ministerpräsidenten Giorgos Papandreou zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Der griechische Ministerpräsident kommt zu seinem Antrittsbesuch nach Berlin. Er ist seit Oktober 2009 im Amt. Themen der Unterredung werden bilaterale, europapolitische und internationale Fragen sein. Für 18.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.

Frage: Gibt es, abweichend von dem Anlass des Antrittsbesuchs, einen besonderen Grund für die Kanzlerin, Herrn Papandreou gerade jetzt zu empfangen? Erwarten Sie, dass das Problem der Wiedergutmachungszahlung beziehungsweise Entschädigungszahlung für den Zweiten Weltkrieg bei diesem Gespräch ein Thema sein wird? Herr Papandreou hat das nämlich heute als ein noch nicht gelöstes Problem bezeichnet, was mich nach den Darlegungen aus dem Auswärtigen Amt vom vergangenen Mittwoch wundert. Er hat allerdings auch gesagt, er wolle das Problem jetzt nicht hochspielen, um keine Verstimmungen hervorzurufen. Offenbar gibt es eine bilaterale Gemengelage, die neben allem anderen, was im Moment gespielt wird, problematisch ist.

SRS'in Heimbach: Zum einen handelt es sich in der Tat um den Antrittsbesuch des griechischen Ministerpräsidenten. Bei diesem Antrittsbesuch werden, wie ich bereits erwähnt habe, alle Themenbereiche im bilateralen, europapolitischen und internationalen Feld behandelt werden. Insofern ist die Terminlage sicherlich eine, die auch die aktuellen Ereignisse umfassen wird.

Bezüglich der Äußerungen des griechischen Ministerpräsidenten wird, glaube ich, der Kollege aus dem AA noch einmal das bestätigen können, was wir bereits in der Pressekonferenz am Mittwoch gesagt haben.

Bredohl: Genau, damals hatte der Kollege Peschke hier schon einmal umfassend und ausführlich unsere Position dargelegt, und das gilt selbstverständlich auch heute.

Zusatzfrage: Ich folgere daraus, dass es einen massiven Dissens gibt. Wenn der griechische Ministerpräsident sagt, das Entschädigungsproblem sei nicht gelöst, und das Auswärtige Amt sagt, das Problem sei gelöst, dann gibt es wohl ein Problem. Vielleicht können Sie auch noch Bezug darauf nehmen, wie Sie darauf reagieren, dass in Griechenland inzwischen Boykottaufrufe von Verbraucherinstituten und -verbänden gegen deutsche Konsumprodukte laufen und offenbar auch Flugblätter verteilt werden. Es scheint offenbar massive deutsch-griechische Probleme zu geben.

Bredohl: Ich würde mir Ihre Bewertung, dass es sich um einen massiven Dissens handelt, nicht zu eigen machen. Ich kenne die Äußerungen von Herrn Papandreou bisher nur aus einer oder zwei Tickermeldungen, die ich vor Abfahrt zu dieser PK habe lesen können. Sie haben eben auch selbst zitiert, dass er seine Äußerungen ein wenig kontextualisiert hat und sie vielleicht nicht ganz so deutlich zu akzentuieren sind, wie wenn man das in einer halben Zeile zusammenfasst. Allerdings liegt es natürlich nicht an mir, das zu interpretieren.

Die stellvertretende Regierungssprecherin hat es gesagt: Der Besuch steht nächste Woche an, und dem will ich nicht vorgreifen. Aber was ich zum Beispiel sagen kann, ist, dass unser deutscher Botschafter gestern ein eigenes Gespräch mit dem Parlamentspräsidenten geführt hat und dieses Gespräch offen und freundschaftlich war.

Zu dem, was Sie eben als Frage gestellt haben: Es gibt offensichtlich einen kleinen Dissens, der bei diesem Gespräch nicht zutage kam. Selbstverständlich haben auch wir die Medienberichte der letzten Tage oder einige Äußerungen, die es gegeben hat, beobachtet. Nur würde ich das nicht mit dem verwechseln, was zwischen den Regierungen besprochen wird.

Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, dass es in Griechenland inzwischen Boykottaufrufe gegen deutsche Produkte gibt? Wie reagieren Sie gegebenenfalls darauf?

Bredohl: Mir sind Medienberichte bekannt. Wir reagieren darauf, indem sich beispielsweise der deutsche Botschafter in Athen permanent bemüht, zum einen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen und zum anderen   wie auch seine Kollegen aus anderen EU-Ländern es tun   zu erläutern, wie Meinungen in Deutschland und in anderen Ländern zustande kommen.

Frage: Frau Heimbach, sind denn im Rahmen dieser Visite weitere Gespräche mit deutschen Regierungsmitgliedern geplant?

SRS'in Heimbach: Dazu kann ich Ihnen im Moment noch keine Angaben machen. Das liefern wir aber natürlich sofort nach.

Bredohl: Vielleicht kann ich diesen Punkt ergänzen und darauf verweisen, dass der Außenminister nicht nur vor Kurzem in Athen war. Am nächsten Wochenende, also in zehn Tagen, wird wieder das traditionelle Gymnich-Treffen stattfinden, also das informelle Treffen der EU-Außenminister. Sollte es von irgendeiner Seite für nötig gehalten werden, besteht selbstverständlich immer Gelegenheit   unter EU-Außenministern ganz besonders  , jedes Thema rasch und unkompliziert aufzunehmen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Ich wüsste gerne, ob mit der Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz für die Überarbeitung der Richtlinien aus Sicht von Frau Leutheusser-Schnarrenberger diese Meinungsverschiedenheiten beigelegt sind und wann dieses Treffen zwischen Bischof Zollitsch und Frau Leutheusser-Schnarrenberger stattfinden soll.

Staudigl: Der Bundesjustizministerin ging es nie um einen Disput zwischen ihr und der katholischen Kirche oder dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, sondern ihr ging es von Anfang an darum, mahnende und kritische Worte zu finden, wie dem Leid der Opfer am besten Rechnung getragen wird.

Sie hat jetzt in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz ihre geäußerte Kritik erläutert und bekräftigt. Sie hat inhaltlich nichts zurückgenommen und hat auch nichts zurückzunehmen. Sie hat auch noch einmal erneut den Vorschlag eines Runden Tisches mit dem Ziel eingebracht, dass der katholischen Kirche Gelegenheit gegeben werden soll, unabhängig von einer rechtlichen Aufarbeitung der Fälle unmittelbar mit den Opfern ins Gespräch zu kommen. Sie bleibt bei ihrer Auffassung, dass die Leitlinien, nach denen nur in erwiesenen Fällen zur Selbstanzeige geraten und die Staatsanwaltschaft jeweils nach Sachlage informiert werden soll, nicht ausreichend sind. Sie hat sich aber gegenüber Erzbischof Zollitsch natürlich   das ist auch gestern schon so geäußert worden   weiterhin dialogbereit gezeigt. Es ist gut, dass die katholische Kirche auf die Kritik reagiert hat. Sie hat selbst die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einschaltung der Staatsanwaltschaft betont und angekündigt, die Leitlinien und auch ihre Umsetzung selbst zu überarbeiten. Die Ministerin ist gerne bereit, über diese Punkte in einem persönlichen Gespräch zu sprechen.

Zu ihrer zweiten Frage: Die terminliche Abstimmung ist gerade im Gange.

Zusatzfrage: Die Kritik war ja, dass die Justizbehörden oder Staatsanwaltschaften zu spät eingeschaltet werden. Genau das wollen die Bischöfe jetzt ändern. Ist damit die Kritik hinfällig beziehungsweise die Anregung aufgenommen worden?

Staudigl: Die Ministerin hat ihren Vorschlag gestern noch einmal verdeutlicht. Sie hat klar Position bezogen. In einem gemeinsamen Gespräch werden diese Punkte, über die jetzt auch diskutiert worden ist, erörtert werden.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber die Bischöfe habe doch etwas beschlossen. Wie lautet die Reaktion darauf?

Staudigl: Es ist gut, dass die Kritik letztlich offensichtlich Wirkung gezeigt hat und dass die katholische Kirche reagiert. Das ist allemal ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ministerin hat sich auch gestern in der „Tagesschau“ noch einmal entsprechend dazu geäußert. Ich kann das noch einmal zitieren. Sie hat gesagt: Es ist auf alle Fälle gut, dass mitgeteilt wurde, dass die Richtlinien überarbeitet werden sollen, dass die Staatsanwaltschaft früher einbezogen und informiert werden soll.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verbraucherministerium. Wie bewertet das Ministerium den Beipackzettel, den der Bankenverband heute vorgelegt und ihnen offenbar gestern auch übermittelt hat? Wird damit eine gesetzliche Regelung aus Sicht der Ministerin überflüssig?

Pabst: Ich möchte zuerst einmal sagen, dass sich Frau Aigner in einer knappen halben Stunde selbst dazu äußern wird. Ansonsten kann ich auf die Pressemitteilung verweisen, die wir um 10.30 Uhr verschickt haben. Darin steht eigentlich alles.

Frage: Die Presseerklärung ist bei uns leider nicht angekommen, auch nicht, dass sich die Ministerin äußern wird. Vielleicht wären Sie doch so nett, etwas dazu zu sagen.

Pabst: Ich habe sie natürlich hier und kann sie gerne noch einmal vorlesen. Wir begrüßen natürlich das vom deutschen Bankenverband vorgestellte Informationsblatt. Frau Aigner sagt in der Pressemitteilung, dass das ein erfreuliches Signal für eine bessere Aufklärung der Bankkunden ist. Sie findet es erfreulich, dass nach der ING-DiBa und der Deutschen Bank nun auch ein größerer Bankenverband ihre Forderungen aufgreift, Produktinformationsblätter einzuführen. Entscheidend ist, dass wir damit unserem Ziel näher kommen, über standardisierte Produktinformationen die Transparenz und Vergleichbarkeit von oft schwer verständlichen Produktinformationen oder Anlageprodukten flächendeckend zu verbessern. Das Bundesverbraucherministerium wird die Produktinformationsblätter, die momentan auf dem Markt sind, gründlich analysieren. Entscheidend ist für uns, dass wir eine Transparenz erreichen und dass die Produktinformationen vergleichbar sind. Wir werden dann natürlich alle weiteren Schritte beraten.

Ich kann, wie gesagt, noch einmal auf die Pressemitteilung verweisen, die ein bisschen umfangreicher ist. Sie ist auch im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht worden.

Zusatzfrage: Betrachten Sie das als ausreichend?

Pabst: Das Produktinformationsblatt ist ja heute vorgestellt worden. Frau Aigner hat das, wie ich eben gesagt habe, als richtigen Schritt begrüßt. Wir werden uns jetzt anschauen, welche Banken das nutzen werden. Dann werden wir die Produktinformationsblätter, die auf dem Markt sind, natürlich vergleichen und analysieren. Unser Ziel ist einfach, dass der Verbraucher die Anlageprodukte besser vergleichen kann, dass es also Transparenz gibt und dass ganz klar und deutlich aufgeschrieben ist, was die Kosten und was die Risiken sind. Dann werden wir entscheiden, wie es weitergeht. Aber Sie können nicht jetzt schon eine konkrete Einschätzung verlangen. Der deutsche Bankenverband hat, glaube ich, um 10 Uhr das Informationsblatt vorgestellt. Wir schauen uns alles in Ruhe an und werden dann prüfen.

Zusatzfrage: Gehen Sie denn davon aus, dass die übrigen Säulen des Kreditgewerbes   also konkret die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken   mit ähnlichen Vorschlägen für ihren Verbund ankommen werden, oder erwarten Sie das?

Pabst: Bereits im vergangenen Jahren hat das BMELV ein Muster dazu vorgestellt, wie dieser Beipackzettel aussehen könnte. Frau Aigner hat immer wieder an alle Kreditinstitute appelliert, Ähnliches einzuführen. Die ersten sind der Aufforderung gefolgt, heute der deutsche Bankenverband. Wir werden auch in den nächsten Tagen weitere Gespräche führen. Natürlich hoffen wir ganz klar, dass unserer Forderung nachgekommen wird.

Frage: Der Bankenverband sagte ja, dass er Ihnen diesen Beipackzettel gestern, also schon im Vorfeld dieser Pressekonferenz, hat zukommen lassen. Was macht es denn so schwer, das zu beurteilen?

Pabst: Ich kann jetzt nicht im Einzelnen auf dieses Produktinformationsblatt eingehen, aber verweise noch einmal auf die Pressemitteilung; darin wird entsprechend Stellung genommen. Dafür, dass Sie die jetzt noch nicht gesehen haben, kann ich nichts. Aber ich würde sie wirklich bitten   sie ist natürlich auch wesentlich länger als das, was ich hier ausgeführt habe  , sich das einfach noch einmal anzuschauen. Sie hat ja alles gesagt. Ich weiß auch nicht, was Sie jetzt noch weiter hören möchten, Herr Mulke. Ich kann jetzt nicht auf jeden einzelnen Aspekt eingehen.

Zusatzfrage MULKE: Ich würde gern noch einen anderen Aspekt einbringen, weil auch immer wieder gefordert wird, Zertifikate für Privatanleger grundsätzlich nicht mehr zugänglich zu machen. Könnte sich das Verbraucherministerium beziehungsweise das Finanzministerium, an das diese Frage auch gerichtet sein kann, diese Forderung auch zu eigen machen?

Pabst: Ich bin überfragt. Dazu kann ich im Moment keine Stellung nehmen.

Kreienbaum: Für Forderungen in Bezug darauf, wenn der Handel mit Zertifikaten aus Verbraucherschutzgesichtspunkten eingeschränkt werden soll, ist das BMF sicherlich nicht zuständig.

Frage: Sie sagten, sie wüsste nicht, was wir hören wollen. Es gibt offensichtlich Pläne, so etwas gesetzlich zu standardisieren. Jetzt ist die Frage, ob diese Selbstverpflichtung der Branche ausreicht, oder ob Sie trotzdem weiterhin Ihre Ziele verfolgen. Das ist doch, glaube ich, relativ klar.

Pabst: Das habe ich aber auch noch einmal deutlich gesagt: Wir haben im vergangenen Jahr ein Muster vorgestellt und natürlich an die Banken appelliert, dieses Muster beziehungsweise diesen Beipackzettel einzuführen, damit ihre Finanzprodukte für die Verbraucher und Bankkunden verständlicher, klarer und vor allen Dingen eben besser vergleichbar werden. Das ist natürlich auch wichtig, um entsprechendes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Unsere Gespräche fruchten ja. Das heißt, es gibt den Bankenverband, der sich jetzt zusammengesetzt hat, und es gab andere Kredithäuser, die Beipackzettel eingeführt haben. Jetzt schauen wir uns diese an und schauen, ob sie aus unserer Sicht ausreichend sind. Wir prüfen das, und dann werden wir weitersehen.

Zusatzfrage: Ich habe eine Frage an das Bundesjustizministerim zum Thema der systemrelevanten Banken. Ihre Ministerin hat sich offensichtlich in Hamburg dazu geäußert, dass sie Pläne habe, einen Gesetzesrahmen dafür vorzulegen. Es ist nicht ganz neu, dass es Überlegungen dazu gibt, wie mit der potenziellen Insolvenz von Kreditinstituten   vor allem, wenn sie systemrelevant sind   umgegangen werden soll. Könnten Sie vielleicht kennzeichnen, wie sich die Pläne der Ministerin von dem unterscheiden, was bereits zum Ende der vergangenen Legislaturperiode von Frau Zypries und Herrn Steinbrück vorgelegt worden ist?

Staudigl: Sie hatten es schon erwähnt, Frau Wefers: Das ist jetzt in der Tat nichts Neues. Die Ministerin hat letztlich ausgeführt, was sie auch schon in der Haushaltsrede sowie in verschiedenen anderen Reden skizziert hat. Insofern ist das jetzt keine Neuerung, sondern allenfalls die eine oder andere Konkretisierung bezüglich gewisser Stellen. Wir befinden uns nach wie vor in der Abstimmung. Es wird für diesen Komplex, was das Insolvenzrecht anbetrifft, in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesfinanzministerium ein Referentenentwurf erarbeitet. Der wird auch relativ zügig kommen. Aber die Überlegungen für den Gesetzentwurf sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich jetzt über das hinaus, was die Ministerin skizziert hat, nicht ins Detail gehen kann.

Zusatzfrage: Was kann man sich unter „relativ zügig“ vorstellen?

Staudigl: „Zügig“ bedeutet, dass wir natürlich mit Nachdruck und Hochdruck an diesem Gesetzentwurf arbeiten. Ich kann jetzt nicht genau sagen, wann die Vorüberlegungen abgeschlossen sein werden.

Kreienbaum: Vielleicht kann ich das noch ergänzen. Das BMF ist in dieser Sache ja gemeinsam mit dem BMJ federführend. Nach den derzeitigen Planungen soll dem Kabinett im Sommer ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, damit die Reform im Frühjahr 2011 in Kraft treten kann.

Zusatzfrage: Die Ministerin hat gesagt, dass die Kosten nicht der Staat tragen dürfe, sondern dass die Eigentümer diese tragen müssten. Das Problem ist natürlich, dass, wenn ein Institut insolvent ist, sowieso das Geld der Eigentümer weg ist   das ist ja der Normalfall in einem marktwirtschaftlich organisierten System. Was hat sich die Ministerin dabei denn gedacht?

Staudigl: Das ist eine der Detailfragen, die jetzt natürlich noch im Rahmen der Abstimmung geklärt werden. Ziel ist es ja, ein Reorganisationsverfahren zu schaffen, das im Vorfeld einer Insolvenz zur Anwendung kommt und unterhalb der Schwelle einer Enteignung liegt. Darüber wird zu reden sein. Das Ziel ist natürlich, die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich bei den Unternehmen zu belassen und nicht das Engagement des Staates in dieser Weise überzustrapazieren. Aber wie das im Detail geregelt wird, ist genau Gegenstand der Überlegungen, die wir derzeit gemeinsam mit dem BMF anstellen.

Frage: Ich wundere mich etwas über den Zeitrahmen, den Sie eben genannt haben, Herr Kreienbaum. Ich habe das immer so verstanden, dass die Lösung des „Too big to fail“-Problems, wie es international immer wieder diskutiert wird, viel schneller laufen soll, dass man das im Sommer beim G20-Gipfel besprechen will und dass dann die Länder konkrete Projekte, konkrete Vorhaben auf den Tisch legen wollen. Von daher hatte ich nie das Gefühl, dass wir dafür bis 2011 Zeit haben.

Ich möchte auch noch wissen, inwiefern bei diesen Gesetzesplänen bislang schon das Kanzleramt in die Diskussion eines solchen Modells eingebunden ist und ob es vonseiten des Kanzleramtes zum Stand der Dinge ein Signal gibt, dass man diesen Weg beschreiten will. Stellt man sich schon dahinter?

SRS'in Heimbach: Diese Vereinbarungen finden in der Tat auf der Basis des Koalitionsvertrages statt, insofern herrscht Einvernehmen. Im Moment findet die Detailarbeit in den Ressorts statt.

Kreienbaum: Ich kann nur bekräftigen, was gesagt wurde: Die Abstimmungen und die Arbeiten an dem Entwurf unter gemeinsamer Federführung des Justizministeriums und des Finanzministeriums laufen. Es wird, wie der Sprecher des Justizministeriums gesagt hat, so zügig und so schnell wie möglich daran gearbeitet und das wird dann so schnell wie möglich ins Gesetzgebungsverfahren eingespeist. Ich kann Ihnen über das Gesagte hinaus keine näheren Daten zum Zeitplan geben.

Zusatzfrage: Vielleicht ist das ja ein Missverständnis von mir: Hat dieses Projekt, dieses geordnete Verfahren, das die Erpressbarkeit von Staaten durch Bankenkollapse letztendlich verhindern soll, überhaupt nichts mit den internationalen Diskussionen zu tun, wie sie in der G20-Gruppe laufen und haben Sie deshalb   ich sage es einmal ganz platt   im Moment Zeit, oder sind Sie nicht daran gebunden, dieses Problem im Rahmen der Zeitpläne, wie sie international aufgestellt wurden, relativ zeitnah   sprich, bis zum Sommer   konkret lösen zu müssen?

Kreienbaum: Es ist völlig richtig, dass zu beiden Problemkomplexen eine möglichst zügige Lösung erarbeitet werden muss. Bei dem Gesetzesvorhaben, über das wir jetzt sprechen, handelt es sich um ein dem Insolvenzrecht vorgeschaltetes Verfahren, das letztendlich eine Insolvenz und einen Zusammenbruch von Instituten und damit einen Systemkollaps und Dominoeffekte beziehungsweise weiterführende Effekte verhindern soll. Man kann diese Diskussion natürlich in die internationalen Bemühungen zur Finanzmarktregulierung eingebettet sehen, aber wir sprechen hier über ein konkretes Projekt des nationalen Gesetzgebers mit der Zielrichtung, die ich gerade genannt habe, und unter gemeinsamer Federführung der beiden genannten Häuser.

Frage: Die Ministerin hat sich ja auch zu der Stellung der Anteilseigner geäußert und gesagt, es sollte hoheitliche Eingriffe nur geben, wenn sich die Gläubiger und die Banken nicht einigen können; die Anteilseigner sollen dann durch einen solchen hoheitlichen Eingriff sozusagen gezwungen werden, der Spaltung zuzustimmen. Das, was vorgesehen ist, soll also unterhalb der Schwelle der Enteignung sein, es soll aber ein hoheitliches Eingriffsrecht in die Eigentumsrechte geben. Ich bin intellektuell nicht dazu in der Lage zu verstehen, wie das funktionieren soll. Vielleicht können Sie mir da noch einmal helfen?

Staudigl: Es gibt ja durchaus Unterschiede zwischen Enteignung und der Frage, wie Eigentümer oder Anteilseigner mit gewissem Zwang dazu gebracht werden sollen, sich in einer anderen Form zu engagieren. Ich sage es aber noch einmal: Das ist eines der Details, die jetzt geprüft werden und die Gegenstand der Überlegungen sind, die jetzt ausführlich zwischen den beiden Häusern, die dafür federführend sind, gemeinsam diskutiert werden. Wir werden sehen, zu welcher Lösung wir kommen. Ich kann Ihnen aber versichern   um Ihre nächste Frage vorwegzunehmen, Frau Wefers  : Es wird eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung geben.

Kreienbaum: Was den Zeitplan betrifft, muss ich noch einen Punkt korrigieren. Es bleibt bei der Aussage „so zügig wie möglich“. Revidieren muss ich die konkrete Aussage „Sommer“   in Richtung auf die abstrakte Aussage „so schnell wie möglich“.

Frage: Ich habe auch eine Frage an das Bundesfinanzministerium, und zwar zum Ankauf von Steuerdaten-CDs. Baden-Württemberg hat jetzt angekündigt, dass der Bund die dem Land angebotene CD erwerben soll. Da habe ich Verständnisschwierigkeiten; ich dachte immer, die Länder müssten letztlich entscheiden, ob sie diese Daten erwerben. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Es wurde auch gesagt, das sei mit dem Minister abgesprochen.

Vielleicht auch an das Justizministerium eine Frage zum Rechtshilfeersuchen der Schweiz: Mir sind die Konsequenzen noch nicht ganz klar. Kann das dazu führen, dass der Bund, wenn er diesem Rechtshilfeersuchen stattgibt, gegen eigene Beamte ermitteln muss?

Kreienbaum: Ich kann nur bestätigen, dass die Entscheidung über den Ankauf entsprechender Daten dem jeweiligen Land obliegt, dem diese Daten angeboten wurden. Gleichwohl teilt jedes Land, dem Daten angeboten werden, dem Bundeszentralamt für Steuern dieses Angebot mit. Das Bundeszentralamt für Steuern ist gesetzlich verpflichtet, die Länder bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu unterstützen; das ist in Paragraph 5 des Finanzverwaltungsgesetzes so geregelt. Entsprechend wird auch in diesem Fall verfahren werden.

Staudigl: Zu Ihrer Frage bezüglich des Rechtshilfeersuchens: Es ist in der Tat so, dass sich die Schweizerische Bundesanwaltschaft mit Rechtshilfeersuchen an die Landesjustizverwaltungen gewandt hat. Das Verfahren sieht vor, dass in Fällen politischer, tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung das Bundesjustizministerium beziehungsweise die Bundesregierung zu beteiligen ist und dass dem Ministerium die Ersuchen vorzulegen sind, mit der Frage, ob Bedenken gegen die Bewilligung der Rechtshilfeersuchen bestehen. Diesen Bedenken haben die Länder dann auch Rechnung zu tragen. So sieht es eine Zuständigkeitsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vor.

Über die Frage, ob die Bundesregierung Bedenken hat, sind die zuständigen Ressorts derzeit in der Abstimmung. Es ist aber in der Tat so, dass die rechtlichen Vorgaben relativ wenig Spielraum lassen, ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen abzulehnen. Man wird aber abwarten müssen, was die Ressortabstimmung bringt. Nach derzeitigem Stand sieht es danach aus, dass möglicherweise wenig dagegen spricht. Da muss man aber die endgültige Abstimmung abwarten. Die Frage, ob die Daten angekauft oder nicht angekauft werden sollen, ist keine Frage, die das Bundesjustizministerium oder die Bundesregierung zu beurteilen hat. Sie konzentriert sich nur auf die Frage, ob Bedenken gegen die Bewilligung der Rechtshilfeersuchen bestehen oder nicht.

Zusatzfrage PICHLER: Herr Staudigl, können Sie noch etwas zu den Konsequenzen sagen? Was hätte es für Wirkungen, wenn dem Rechtshilfeersuchen stattgegeben würde? Würden Sie dann Ermittlungen in Deutschland einleiten?

Staudigl: Das Bundesjustizministerium beziehungsweise die Bundesregierung ist ja keine Ermittlungsbehörde; die Frage der Strafverfolgung obliegt den Bundesländern. Insofern ist das jetzt eine Frage, die ich von dieser Stelle aus nicht beantworten kann. Wir konzentrieren uns lediglich auf die Frage: Gibt es Bedenken gegen die Bewilligung dieser Rechtshilfe oder gibt es solche Bedenken nicht?

Frage: Ich habe nicht verstanden, Herr Kreienbaum, was Ihre Antwort jetzt bedeutet. Heißt das, der Bund kauft die Daten über das Bundesamt für Steuern an? Ist der Bund also in diesem konkreten Fall in Baden-Württemberg behilflich oder ist er nicht behilflich?

Kreienbaum: Ich hatte gesagt, dass die Entscheidung über den Ankauf dem jeweiligen Land obliegt. Das bedeutet auch, dass das jeweilige Land, dem Daten angeboten werden, den möglichen Kauf vollzieht. Das heißt, der Bund selbst wird diese Daten nicht kaufen. Der Bund unterstützt aber die Länder beim Ankauf und bei der Frage der rechtlichen Bewertung dahingehend, dass er unter den Ländern entsprechende Datenangebote koordiniert und abstimmt.

Zusatzfrage: Heißt das in der Folge: Wenn Baden-Württemberg nicht kauft, dann wird grundsätzlich nicht gekauft?

Kreienbaum: Das heißt in der Folge, dass Baden-Württemberg nicht kauft. Möglicherweise hat Baden-Württemberg dem Bundeszentralamt für Steuern aber bestimmte Umstände dieser Daten und nähere Kennzeichen dieser Daten angezeigt, sodass das Bundeszentralamt beispielsweise über Kenntnisse verfügt, dass auch andere Bundesländer von diesen Daten betroffen sind. Entsprechend würde das Bundeszentralamt für Steuern auch mit anderen Bundesländern über den Ankauf dieser Daten reden und unterstützend tätig sein beziehungsweise eine Diskussion über den Ankauf auch mit anderen Ländern führen. Es würde also koordinieren, aber nicht selbst kaufen.

Frage: Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Letztlich kann nur ein Land diese Daten kaufen? Das Bundeszentralamt für Steuern könnte diese nicht erwerben?

Kreienbaum: Das Bundeszentralamt für Steuern wird dieses nicht tun. Wenn gekauft werden soll, wird der Kauf von einem Bundesland vollzogen. Bei der Frage, welches Bundesland beispielsweise Daten kauft, ist der Bund unterstützend und koordinierend tätig. Beispielsweise unterstützt der Bund das Bundeszentralamt bei der Frage, in welchem Bundesland bestimmte Steuerflüchtige ansässig sind. Das wäre zum Beispiel ein Kriterium, nach dem man entscheiden könnte, dass auch ein anderes Bundesland Kenntnis über das Vorliegen dieser Daten haben sollte und man entsprechend in diesem Bundesland darüber nachdenken könnte, die Daten zu erwerben.

Frage: So ganz habe ich es immer noch nicht verstanden. Der Fall ist neu. Das Land Baden-Württemberg sagt, dass es die Daten nicht kauft, aber dass der Bund sie kaufen soll. Was passiert denn jetzt?

Kreienbaum: Ich mache mir den ersten Satz, den Sie nannten, als eigene Erkenntnis zu eigen. Baden-Württemberg kauft nicht. Ich habe nicht vernommen, dass das Land Baden-Württemberg gesagt hat, dass der Bund kaufen soll.

De facto ist es so, dass es im Zusammenhang mit dem Umgang solcher Fälle eine informelle Einigung zwischen den Ländern und dem Bund gibt. Diese Einigung sieht vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern Kenntnis über die den Bundesländern angebotenen Daten erhält. Bei der Frage des Ankaufs unterstützt der Bund die Länder dahingehend, dass er rechtlich bewertet, wie das der Bundesfinanzminister auch in dem in Rede stehenden Fall getan hat. Der Bund kann bei der Frage koordinierend tätig werden, welches Bundesland ankauft.

Ganz praktisch ist es so, dass eine Person beispielsweise Daten anbietet, und diese Person kann möglicherweise auch einem anderen Bundesland diese Daten anbieten. Das ist ja nicht ausgeschlossen.

Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ein Wettlauf zwischen den Bundesländern um den Ankauf dieser CDs möglich. Das Land Baden-Württemberg sagt zum Beispiel, dass es die CD nicht kauft, aber Hessen sagt, dass es die Daten kauft, weil dort viel Geld zu holen ist. Ist das denkbar?

Kreienbaum: Ich würde das nicht als Wettlauf bezeichnen. Es obliegt jedem Land in eigener Verantwortung, über die Frage des Ankaufs zu entscheiden.

Zusatzfrage: Auch in Konkurrenz zueinander?

Kreienbaum: Nicht in Konkurrenz zueinander, sondern unabhängig voneinander. Jedes Land entscheidet selbstständig.

Frage: Herr Kreienbaum, wenn beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern die CD ankaufen würde, diese auswertet und dort baden-württembergische Daten findet, dürften die Baden-Württemberger die Daten dann nicht benutzen, weil sie sie nicht gekauft haben?

Zweite Frage: Wird aufgrund des gegenwärtigen Durcheinanders um diese CD vielleicht erwogen, sie gar nicht mehr anzukaufen, weil sich die, die sich darauf vermuten, ohnehin schon selbst angezeigt haben?

Kreienbaum: Beide Fragen kann ich klar mit Nein beantworten.

Zu der ersten Frage: Die Länder leisten sich gegenseitig Amtshilfe in Fragen der Finanzverwaltung. Wenn einem Land Kenntnisse über steuerrelevante Daten eines in einem anderen Land ansässigen Bürgers vorliegen, wird es die dortigen Steuerbehörden entsprechend unterrichten.

Zu Ihrer zweiten Frage, ob die Daten möglicherweise gar nicht mehr angekauft werden, gilt das vorhin Gesagte. Jedes Bundesland, dem diese Daten angeboten werden, entscheidet in eigener Zuständigkeit über den Ankauf.

Zusatzfrage: Sucht der Bund beziehungsweise das Bundeszentralamt einen neuen Käufer, weil es Informationen hat, dass das auch für andere Länder interessant sein könnte? Oder tut es das nicht?

Kreienbaum: Auch da gilt das Gesagte: Durch das Bundeszentralamt für Steuern wird der Bund unterstützend tätig. Ein Kriterium bei der Frage, mit welchem weiteren Bundesland man über einen entsprechenden Datenankauf reden kann, ist zum Beispiel die Frage, ob Personen aus diesem betreffenden Bundesland durch die Daten betroffen sind.

Zusatzfrage: Ist das der Fall?

Kreienbaum: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Die konkreten Daten auf der CD sind mir nicht bekannt.

Frage: Noch einmal zu diesem Rechtshilfeersuchen der Schweiz: Worauf bezieht sich das eigentlich? Auf die offensichtlich immer noch nicht angekaufte CD, die Nordrhein-Westfalen verhandelt, oder auf diese baden-württembergische CD, die das Land nicht mehr kaufen will?

Staudigl: Frau Wefers, das sind Details, die ich wegen der laufenden Verfahren nicht nennen kann. Ich kann Ihnen nur sagen, dass in dieser Sache Rechtshilfeersuchen eingegangen sind. Zu näheren Umständen kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Zusatzfrage: Ich würde trotzdem die Frage stellen wollen, die hier schon diskutiert worden ist: Was macht denn dieses Rechtshilfeersuchen juristisch aus? Hemmt das Verjährungen? Unterbindet das irgendwelche weiteren Schritte in irgendeiner Form? Ich hoffe, dass ich dazu noch eine Erklärung bekomme.

Staudigl: Das Rechtshilfeersuchen ist eines der Schweiz. Es beurteilt sich letztlich nach Schweizer Recht. Welche Auswirkungen das auf das dortige Verfahren hat, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil das Bundesjustizministerium für das Schweizer Recht nicht zuständig ist beziehungsweise vielleicht zu wenige Kenntnisse darüber hat.

Hier in Deutschland führt das dazu, wie ich schon eingangs erläutert habe, dass die Bundesregierung beziehungsweise die Länder in diesem Fall mit der Bundesregierung zu prüfen haben, ob diesem Rechtshilfeersuchen stattgegeben werden kann oder nicht, also ob eine Bewilligung möglich ist oder nicht. Ob es Argumente gibt, die in diesem Fall keine Bewilligung erlauben, wird derzeit geklärt.

Frage: Herr Kreienbaum, Sie sprachen diese informelle Einigung zwischen Bund und Ländern über den Umgang mit diesen Steuerdaten-CDs an. Gibt es eine Bewertung des BMF, wie Baden-Württemberg handelt? Begrüßen Sie, dass Baden-Württemberg das an Sie weitergibt? Wie bewerten Sie das?

Kreienbaum: Das BMF hat immer betont, dass es in der Verantwortung jedes einzelnen Bundeslandes liegt, die Entscheidung über entsprechende Datenankäufe zu treffen. Insofern steht es jedem Bundesland frei. Es wird vom Bundesfinanzminister nicht bewertet, ob ein Bundesland von einem entsprechenden Datenangebot Gebrauch macht oder nicht.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Am Montag soll der neue Kreditvermittler seine Arbeit aufnehmen. Meine Frage: Liegen schon Anfragen, Anträge vor? Was wird er machen? Wie bewerten Sie die von der Opposition sehr deutlich geäußerte Kritik an der Notwendigkeit einer solchen Funktion?

Brodkorb: Wir hatten gestern sehr ausführlich dazu informiert. Herr Wirtschaftsminister Brüderle hat Ihnen den Kreditmediator in einer Pressekonferenz vorgestellt. Jetzt wiederholen sich die Fragen. Ich kann sie gerne noch einmal beantworten.

Es liegen noch keine Anträge vor. Es ist aber seit gestern so, dass es diesen Ansprechpartner gibt. Am Montag wird es losgehen. Das heißt, es gibt eine Postadresse, es gibt eine Rufnummer und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Es gibt noch keine Möglichkeit, formal Anträge zu stellen. Minister Brüderle hat Sie informiert, dass die Feinheiten des von Herrn Metternich vorgesehenen Verfahrens gerade mit den verschiedenen Akteuren besprochen werden. Dafür wird er einige Wochen brauchen. Wir gehen davon aus, dass spätestens Ende März das Verfahren voll funktionsfähig ist und die Anträge dann auch bearbeitet werden können.

Zu der Kritik der Opposition ist zu sagen, dass die Koalition sich darauf geeinigt hatte, den Kreditmediator einzusetzen. Die Frage ist auch gestern gestellt worden. Es ist so, dass verschiedenste Probleme bei der Kreditversorgung der Unternehmen   vor allen Dingen der mittleren und kleinen Unternehmen   im Moment bestehen, dass der Kreditmediator durch seine Tätigkeit in Zusammenarbeit mit den Bankenverbänden und verschiedenen Akteuren in jedem Fall Probleme wird lösen können und dass wir natürlich das laufende Verfahren nachschärfen werden, sollte sich herausstellen, dass das nötig ist.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium zum Stichwort Ecolog. Die Nato sagt, die Gründerfamilie des Unternehmens Ecolog gehöre der organisierten Kriminalität an. Man befürchtet Drogenschmuggel unter dem Dach der Isaf. Teilt das Verteidigungsministerium diese Befürchtungen?

Dienst: Das Thema Ecolog ist uns durchaus präsent. Da, wo nötig, arbeiten wir auch mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

Soweit die Bundeswehr Informationen über strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern von Vertragspartnern erhält, arbeitet sie eng mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammen. Zu Ermittlungsverfahren können nur die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise die Gerichte Auskunft geben.

Zusatzfrage: Was bedeutet das denn für die 50 Millionen Euro, die das BMVg in diesem Jahr für Ecolog in Afghanistan eingestellt hat?

Dienst: Über konkrete Beträge, die eingestellt sind, geben wir hier keine Auskünfte. Es ist auch nicht so, dass konkrete Beträge eingestellt werden. Das, was Ecolog bezahlt wird, geht aus der allgemeinen Haushaltsführung für die Einsätze hervor. Angaben über finanzielle Umfänge machen wir hinsichtlich des Vertragsrechts grundsätzlich nicht. Wir geben die Finanzvolumina nicht ohne Weiteres bekannt, weil das gang und gäbe ist, wenn man mit Verträgen und Vertragspartnern umgeht.

Frage: Zurück nach Afghanistan. Herr Bredohl, es gab die Vermutung, dass bei den Selbstmordanschlägen Deutsche Opfer sein könnten. Haben Sie darüber Erkenntnisse?

Bredohl: Wir haben bislang keine Erkenntnisse, dass Deutsche zu den Opfern gehören. Die Botschaft steht aber mit den Deutschen vor Ort, die bekannt sind, im engen Kontakt. Bislang haben wir aber, wie gesagt, keine Erkenntnisse über deutsche Opfer.

Zusatzfrage: Eine Frage zur Reise der Bundeskanzlerin in die USA: Es gab heute eine Meldung, dass ihr ein Ehrendoktortitel verliehen wird. Können Sie das bestätigen?

SRS'in Heimbach: Die Feinplanung der Termine der Kanzlerin-Reise werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben. Richtig ist allerdings, dass unter anderem eine Rede der Bundeskanzlerin an der Stanford University vorgesehen ist.

Zusatzfrage SCHMITT-ROSCHMANN: Die Verleihung der Ehrendoktorwürde wollen Sie jetzt noch nicht bestätigen?

SRS'in Heimbach: Das bestätige ich im Moment noch nicht.