Navigation und Service

Montag, 22. Februar 2010

Mitschrift Pressekonferenz

Regierungspressekonferenz vom 22. Februar

Themen waren: Eröffnung der CeBIT durch die Bundeskanzlerin und den spanischen Ministerpräsidenten, Energiekonzept der Bundesregierung, Straffreiheit bei Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung, Bruch der niederländischen Regierungskoalition, Finanzkrise Griechenlands, erhöhter Finanzbedarf aufgrund von Frostschäden, Hartz-IV-Diskussion, mit Bakterien belasteter Käse bei Lidl, Sitzung des Bürgschaftsausschusses/Zukunft von Opel, Pilotenstreik bei der Lufthansa, Militärtransporter Airbus A400M

Sprecher: StS Wilhelm, Dr. Schwarte (BMU), Kreienbaum (BMF), Staudigl (BMJ), Bredohl (AA), Dr. Rudolph (BMVBS), Pabst (BMELV), Schneid (BMWi), Dienst (BMVg)

Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS Wilhelm sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS Wilhelm: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einem Termin der kommenden Woche beginnen: Die Bundeskanzlerin wird am Montag, 1. März, um 18 Uhr in Hannover gemeinsam mit dem spanischen Ministerpräsidenten Zapatero die CeBIT eröffnen. Spanien ist das diesjährige Partnerland der Computermesse.

Zuvor wird sie mit Ministerpräsident Zapatero um 15.30 Uhr in den Herrenhäuser Gärten ein Gespräch führen. Gegen 17 Uhr ist dort eine Begegnung mit der Presse vorgesehen. Ministerpräsident Zapatero wird von Forschungs- und Innovationsministerin Garmendia und Industrieminister Sebastián begleitet.

Frage: Herr Wilhelm, ich wüsste gerne, wen oder was Sie im Auge hatten, als Sie entweder freihändig oder im Auftrag der Kanzlerin am Wochenende eine Erklärung zur Atompolitik abgegeben haben, bei der mir nicht ganz klar ist, ob sie als Unterstützung von Herrn Röttgen, wie er wohl meint, oder als Kritik oder als neutrale Interpretation einer indifferenten Lage gewertet werden sollte.

Also erstens: War das eine Auftragshandlung der Kanzlerin? Zweitens: Ging das gegen die „Frankfurter Rundschau“, die ein Interview mit Herrn Röttgen hatte, oder direkt gegen Herrn Röttgen oder gegen gar niemanden?

STS Wilhelm: Herr Wonka, zu Ihrer Formulierung, was ich im Auge hatte: die Vereinbarung in der Koalition zum weiteren Vorgehen mit Blick auf das Energiekonzept. Das hatte ich am Samstag noch einmal in den Mittelpunkt einer kurzen Erklärung gestellt.

Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum einen eine klare Aussage zur Zukunft der Kernenergie als Brückentechnologie und zum anderen zur Frage des künftigen Energiemixes und zum Zweiten in dem Beschluss nach der Kabinettsklausur in Meseberg, die Mitte November letzten Jahres stattgefunden hat, auch eine klare Verabredung zum Vorgehen bei der Erstellung des Energiekonzeptes getroffen.

Mir ging es darum, im Auftrag der Kanzlerin deutlich zu machen, dass die Diskussion jetzt nicht isoliert geführt werden kann   die Diskussion wird ja von unterschiedlichen Akteuren seit einigen Tagen sehr intensiv geführt  , sondern dass es dabei bleibt, was von mir, aber auch von den Kolleginnen und Kollegen des BMU und des BMWi immer wieder deutlich gemacht worden ist, dass wir diese Frage   Verlängerung der Laufzeiten, wenn ja, wie lange, und wie lange und wie genau wird die Brücke der Nutzung der Kernenergie ausgestaltet?   im Zusammenhang mit dem Vorlegen eines Gesamtkonzepts zur Energieversorgung Deutschlands entscheiden.

Dazu   das kann ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen; ich hatte das schon in der Pressekonferenz am 8. Februar und am 22. Januar kurz vorgetragen   gibt es jetzt in einem nächsten Schritt die Vergabe der Berechnungen zu den sogenannten Energieszenarien. Die beiden federführenden Ministerien, Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium, holen derzeit Angebote von Instituten ein. Die Vergabeentscheidung wird voraussichtlich noch im März erfolgen. Mit ersten Zwischenergebnissen rechnen wir dann vor der Sommerpause.

Bei der Hauptstudie mit den Szenarienberechnungen, also der Frage, welcher Energieträger welchen Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann, wird in Alternativen gerechnet, und zwar mit Blick auf die Parameter, die wir haben, also die Preisgestaltung, die Frage der Klimaauswirkungen, sonstigen Umweltauswirkungen und natürlich die Frage der Abhängigkeit von Zulieferungen aus dem Ausland bei den jeweiligen Energieträgern. Dies wird bis zum Sommer vorliegen, und dann werden die beiden zuständigen Ministerien, BMU und BMWi, eine Grundlage für ein Energiekonzept vorlegen.

Vor der Sommerpause wird es im Bundeskabinett dazu einen Zwischenbericht geben. Der Zwischenbericht wird dann in einer Legislativgruppe mit den Fraktionen und den Ländern konsultiert, so die Absprache von Meseberg aus dem November. Dann wird es auch eine Anhörung der Verbände geben. Die Gesamtentscheidung über das Energiekonzept und in diesem Rahmen dann auch die Entscheidung über die Ausgestaltung der Brücke für die Kernenergie wird dann im Herbst erfolgen. Das Datum, das ins Auge gefasst ist, ist Oktober.

Zusatzfrage: Wenn ich Ihre Antwort zusammenfasse, würde ich sagen: Das war also eine Gelbe Karte gegen Herrn Röttgen, der die Debatte isoliert führt und der diese Vergabe von Energieszenarienberechnungen gar nicht braucht, denn er kennt ja schon das Ergebnis, wie er in dem Interview zu erkennen gegeben hat. Ist meine Interpretation falsch oder nicht ganz falsch?

STS Wilhelm: Die mache ich mir ausdrücklich nicht zu eigen. Vielmehr hatte auch Kollegin Dr. Schwarte schon am Wochenende darauf hingewiesen, dass auch der Bundesumweltminister keine Vorwegfestlegungen getroffen hat, sondern dass auch er als einer der beiden zuständigen Minister an dem vereinbarten Vorgehen festhält, also Erstellung der Energieszenarien, Einbettung in den Gesamtkontext eines Energiekonzeptes für die nächsten Jahrzehnte und in diesem Rahmen dann Entscheidung über die Nutzung der Kernenergie.

Frage: Ist das ein gemeinsames Gutachten der beiden Ministerien, BMWi und Umweltministerium, oder sind das mehrere Gutachten, die die jeweiligen Ministerien vergeben? Wie läuft das dann weiter, wenn mehrere Gutachten vorliegen? Gibt es dann eine Clearingsitzung, oder wie muss man sich das rein bürokratisch vorstellen?

Schwarte: Die Gutachten werden gemeinsam vergeben. Es läuft auch ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren. Man hat sich auch vorher gemeinsam auf Kriterien verständigt, auf einen sogenannten Pflichtenkatalog, auf dessen Basis diese Ausschreibung jetzt erfolgt. Es wird an ein Institut dann ein Auftrag vergeben, wie Herr Wilhelm schon sagte, voraussichtlich Anfang März.

Wenn ich vielleicht noch ergänzen darf zu dem, was Herr Wilhelm vorhin gesagt hat: Der Umweltminister ist dankbar für die Klarstellung, die der Regierungssprecher am Wochenende vorgenommen hat. Denn wie ich auch am Wochenende schon gesagt habe, hat er selbst ja auch keine Vorfestlegung vorgenommen. Er hat immer nur auf den Zusammenhang zwischen der prognostizierten Entwicklung der erneuerbaren Energien und dem Ersetzen der Kernenergie durch erneuerbare Energien hingewiesen. Er wird ja selbst regelmäßig gedrängt, Vorfestlegungen vorzunehmen. Deswegen ist er dankbar, dass Herr Wilhelm noch mal klargestellt hat, dass alles im Rahmen des Energiekonzeptes im Herbst zu entscheiden sein wird.

Frage: Frau Schwarte, irgendwie ist da doch eine Vorfestlegung drin, wenn man sagt, Atomkraftwerke sollen 40 Jahre laufen und nicht 60 oder 70 Jahre.

Schwarte: Ein solches Zitat vom Umweltminister gibt es nicht. Er hat darauf verwiesen, dass nach 40 Jahren eine sicherheitstechnische Neubewertung von Kernkraftwerken erfolgen muss, aber er hat nicht gesagt, sie sollen so oder so lange laufen. Es gibt keine Aussage von ihm zu einer konkreten Laufzeit. Er hat immer wieder auch in verschiedenen Interviews betont, dass die Festlegung zu den Laufzeiten im Rahmen des Energiekonzeptes vorzunehmen ist.

Frage: Nur noch mal zur Präzisierung, Herr Wilhelm: Es gibt also in dieser Frage keinen Dissens zwischen dem Minister und der Kanzlerin?

STS Wilhelm: Es gibt volle Übereinstimmung in der Frage der Einhaltung des vereinbarten Vorgehens nach dem Koalitionsvertrag und auch nach der Kabinettsklausur von Meseberg. Das wird auf der Grundlage der Aussagen im Koalitionsvertrag passieren.

Es gibt ja volle Übereinstimmung, dass die Kernenergie nur noch als Brückentechnologie genutzt wird. Die Frage der Dauer der Inanspruchnahme dieser Brücke und Ausgestaltung dieser Brücke wird sich dann beantworten lassen, wenn wir das Gesamtkonzept erstellt haben; in diesem Rahmen wird das beantwortet werden.

Es gibt auch volle Übereinstimmung   das kann man gerne noch einmal sagen, steht auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich so drin  , dass wir in ein neues Zeitalter, nämlich das einer deutlich intensiveren Nutzung der regenerativen Energien, gehen wollen. Das halten wir aus Gründen der Wertschöpfung   Deutschland ist in diesem Bereich sehr gut, ist führend in der Welt  , aus Fragen der Klimagerechtigkeit und auch aus Fragen der Nachhaltigkeit über Jahrzehnte hinweg für den richtigen Weg.

Allerdings   auch das findet sich in allen Vereinbarungen   brauchen wir im Rahmen des Energiemixes für eine vorübergehende Zeit noch die Nutzung der Kernenergie. Wie lange „vorübergehend“ ist und unter welchen genauen Umständen dieses ausgestaltet wird, wird dann im Herbst zu entscheiden sein, wenn wir die Szenarien haben, die uns objektives Datenmaterial über unterschiedliche Parameter dieser Entscheidung und auch über weitere Vor- und Nachteile anderer Energieträger, die wir in diesem Kontext dann mit dem jeweiligen Anteil an der Energieversorgung abzuwägen haben, geben.

Zusatzfrage: Herr Wilhelm, wäre es denn der Bundeskanzlerin lieber, Herr Röttgen würde auf absehbare Zeit keine Interviews mehr zur Atomkraft geben, zumindest so lange, bis diese Arbeitsgruppe Szenarien entwickelt hat?

Die zweite Frage: Herr Röttgen stellte am Wochenende für sich und die Öffentlichkeit fest, dass ihm eine verfassungsrechtliche Grundlage nicht bekannt sei, auf deren Basis man Gewinne aus der verlängerten Laufzeit von Kernkraftwerken abschöpfen könnte.

Die Bundeskanzlerin teilt diesen Eindruck nicht. Wie kann es sein, dass dem Bundesumweltminister, der ja für diese Frage zuständig ist, die verfassungsrechtliche Enteignungsgrundlage, die der Kanzlerin bekannt ist, nicht bekannt ist?

STS Wilhelm: Um mit dem Zweiten zu beginnen: Dieses Thema hat auch diese Pressekonferenz am 8. Februar schon beschäftigt. Ich hatte damals deutlich gemacht, dass die Lösung dieser Aufgabe des Vorteilsausgleichs rechtlich anspruchsvoll ist, aber gut lösbar ist. Die Grundlage ist unsere Rechtsordnung, das sogenannte Wirtschaftsverfassungsrecht. Dazu gibt es über die vergangenen Jahrzehnte eine ganz umfangreiche Rechtsprechung. Das ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, ein schwieriges Rechtsgebiet. Die Aufgabe ist also anspruchsvoll, aber sie ist gut lösbar, und sie wird gelöst werden.

Zusatzfrage: Aber wieso weiß Herr Röttgen das nicht? Das war meine Frage, Herr Wilhelm. Herr Röttgen sagt jetzt, er kennt das nicht, und Sie haben schon am 8. Februar gesagt, das gibt es, und haben das jetzt noch mal wiederholt. Wie kann es sein, dass ein Minister etwas nicht kennt, was Ihnen als Erkenntnis wie selbstverständlich aus dem Mund fließt?

STS Wilhelm: Ich habe überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Umweltminister das nicht kennt. Er ist ein sehr guter Jurist. Er ist in diesem Rechtsgebiet mit Sicherheit bewandert, mit Sicherheit auch bewanderter, als ich das bin.

Ich kann nur noch einmal wiederholen und bekräftigen: Die Aussage, dass es einen Vorteilsausgleich gibt, findet sich im Koalitionsvertrag, und sie wird deshalb sehr konzentriert und auch sehr sorgfältig angegangen werden. Sie wird am Ende gelöst werden. Ich habe daran überhaupt keinen Zweifel.

Frage: Herr Wilhelm, ich grübele noch ein bisschen, und ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen: Wenn es zwischen der Kanzlerin und Herrn Röttgen völlige Übereinstimmung in der Sache gibt und wenn auch der Umweltminister sich gar nicht vorfestgelegt hat, weshalb mussten Sie sich denn Ihr Wochenende damit verderben, dass Sie so eine Mahnung ausgesprochen haben, die wahrscheinlich noch zu Rückfragen geführt hat usw.? Es war doch dann eigentlich alles klar, oder gab es Dritte, die sich aus Ihrer Sicht vorfestgelegt haben, an die Ihre Mahnung gerichtet war?

STS Wilhelm: Die Wiederholung dessen, was in der Koalition klar vereinbart ist und von allen getragen wird, erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass es von verschiedener Seite eine intensive Sachdebatte gab, bei der versucht wurde, schon vorwegzunehmen, was erst am Ende der Szenarien und der Gesamtabwägung stehen kann.

Das heißt, der Appell vom Samstag war allgemein, dass wir uns in der Koalition an das vereinbarte Vorgehen halten und jetzt auch die Reihenfolge der Schritte genau so einhalten, wie sie beschlossen ist, und das aus gutem Grund.

Ich hatte, genau wie auch die Kollegen des BMU und des BMWi, immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Frage der Verlängerung der Laufzeiten und der Ausgestaltung dieser Brücke nicht isoliert entscheiden lässt, sondern dass man dazu die Gesamtheit der Energieträger in den Blick nehmen muss, also die regenerativen Energien, die fossilen Energieträger, die Kernenergie, und die jeweiligen Vor- und Nachteile dann ganz genau bewerten muss, und zwar in preislicher Hinsicht, im Hinblick auf die Klimagerechtigkeit, die Umweltverträglichkeit und auch in puncto Abhängigkeit vom Ausland. Am Ende kann nur dann ein ausgewogener Energiemix stehen, wenn wir uns die Mühe gemacht haben, alle Szenarien und Berechnungen vorzunehmen.

Zusatzfrage: Wenn Herr Lauk und Herrn Fuchs in den letzten Tagen gesagt haben, 60 Jahre Laufzeit wären okay, ist das so eine Art Vorwegnahme, die Sie jetzt meinten und auf die Sie sich da bezogen haben?

STS Wilhelm: Ich möchte hier jetzt nicht Einzelne herausgreifen, sondern ganz generell bestand Anlass, in dieser Debatte noch einmal daran zu erinnern, was vereinbart worden ist, und dies jetzt auch durchzuhalten.

Frage: Herr Wilhelm, ist denn der Umweltminister jemand, der innerhalb dieser Debatte schon Vorfestlegungen vorgenommen hat oder der so geklungen hat, als würde er Vorfestlegungen vornehmen?

Frau Schwarte, wenn es um die 40 Jahre und die Vorfestlegung geht, die Ihr Minister dazu angeblich nicht getroffen hat, ist er denn dann falsch interpretiert worden, wenn man ihn so verstanden hat, dass die nach 40 Jahren nötige erneute Überprüfung, die Zäsur, von der er gesprochen hat, es eher unwahrscheinlich machen, dass Kraftwerke länger als 40 Jahre laufen?

STS Wilhelm: Zum ersten Teil der Frage: Meine Kollegin Frau Schwarte hat ja gerade erklärt, dass der Umweltminister ausdrücklich keine Vorfestlegung getroffen hat. Insofern bewegt er sich damit genau auf der Grundlage des Appells vom Samstag.

Zusatzfrage: Meine Frage war, ob Sie am Samstag den Eindruck hatten, er gehöre zu denen, die eine Vorfestlegung getroffen haben. Dass er jetzt anderer Meinung ist, war nicht meine Frage.

STS Wilhelm: Mein Eindruck ist hier gar nicht maßgeblich, sondern ich hatte bereits Gelegenheit zu sagen und wiederhole das gerne, dass die Erklärung generell noch einmal das bekräftigt, was in der Koalition vereinbart ist, und dass das jetzt einzuhalten ist.

Schwarte: Da der Minister keine Vorfestlegung getroffen hat, muss ich auch nicht zu Interpretationen Stellung nehmen, die sich auf falsche Annahmen beziehen.

Er hat zwei Dinge gesagt: Das eine ist die sicherheitstechnische Bewertung nach 40 Jahren, und das Zweite ist, dass spätestens bei einem Anteil der erneuerbaren Energien von 40 Prozent die Nutzung der Kernenergie nach konservativen Berechnungen überflüssig sein könnte. Das ist die Aussage, die sich in der „Frankfurter Rundschau“ wiederfindet, auch schon in der „Süddeutschen Zeitung“, aber er hat keine absolute Zahl genannt, was die Laufzeit von Kernkraftwerken angeht.

Zusatzfrage: Ja, aber er hat gesagt, dass sie auf 40 Jahre ausgelegt sind und dass es dann eine umfangreiche erneute Überprüfung geben muss.

Schwarte: Mit Konsequenzen für die Berechnung von Laufzeiten, für die Kosten einer Laufzeitverlängerung. Das ist ein Kriterium, das im Rahmen des Energiekonzeptes zu klären sein wird. Darauf hat er hingewiesen, ja. Ein Kriterium ist die Laufzeit, auf die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch ausgelegt sind. Außerdem hat er gesagt, dass es nach 40 Jahren einer erneuten sicherheitstechnischen Bewertung bedarf. Das ist die Aussage in der „Süddeutschen Zeitung“.

Zusatzfrage: Ich verstehe das so, dass das bedeutet, dass es schwierig ist, Kernkraftwerke über 40 Jahre hinaus laufen zu lassen. Habe ich Ihren Minister da falsch verstanden?

Schwarte: So hat er das nicht gesagt. Er hat nur gesagt: Es bedarf dann einer neuen sicherheitstechnischen Bewertung, möglicherweise auch neuer Investitionen. Er hat nicht gesagt: Das ist die Zahl, an der sich eine Laufzeitverlängerung absolut orientieren muss. Das ist ein Kriterium von verschiedenen.

Zusatzfrage: Herr Wilhelm, der Chef des größten deutschen Energiekonzerns, Bernotat, hat an die Politik appelliert, man möge doch mit der Energiewirtschaft reden. Was sagen Sie dazu? Wird es demnächst vielleicht doch wieder ein Treffen mit den Vertretern der Energiewirtschaft geben?

STS Wilhelm: Auch dieser Teilaspekt des Themas hat uns hier schon verschiedentlich beschäftigt, wie ich mich erinnere, auch in diesem Jahr. Natürlich wird es auch Gespräche mit den Energieversorgern geben. Es ist vollkommen selbstverständlich, dass in Fragen, die die geschäftlichen Dispositionen der Unternehmen betreffen, auch mit ihnen zu sprechen sein wird.

Das Treffen, das es damals gab, hatte einen anderen Charakter; das war die sogenannte Monitoring-Arbeitsgruppe. Deshalb war das damals nicht Thema, aber natürlich wird es in diesem Jahr Gespräche mit den EVUs geben. Wann das jeweils dann angemessen ist, werden die beiden Fachministerien zu entscheiden haben. Dabei wird natürlich auch das Kanzleramt jeweils informiert sein.

Aber ich glaube, dass es auch für die Gespräche mit den EVUs sinnvoll ist, die Parameter dieser Energieszenarien zu kennen, denn wir berechnen diese ja gerade deshalb aufwendig, damit wir eine gute Datengrundlage haben und auch besseres analytisches Material für die Klärung dieser schwierigen Frage haben, welcher Energieträger für die Energieversorgung Deutschlands für welchen Zeitraum eine wichtige Rolle spielen soll.

Frage: Herr Wilhelm, ich erinnere mich an die Formulierung des Umweltministers   Frau Schwarte hat gerade etwas Ähnliches gesagt  , dass die Kernkraft abgelöst sei, wenn 40 Prozent erneuerbare Energien erreicht seien. Ungefähr so hieß es, glaube ich, in dem Interview in der „Süddeutschen Zeitung". Ist das eine Auffassung, die Sie beziehungsweise die Bundeskanzlerin teilen, oder ist es möglich, dass man mit der Kernkraft sozusagen auch noch anderer Energieträger ersetzt, beispielsweise Kohle?

STS Wilhelm: Sie sprechen in der Tat einen wichtigen Punkt an. Im Rahmen des Energiekonzepts und für die Entscheidung dieser Frage der Brückentechnologie muss nicht nur die Entwicklung der erneuerbaren Energien und der Kernenergie betrachtet werden, sondern natürlich auch die der fossilen Energieträger. All dies und die Frage, welcher Anteil welches Energieträgers für welchen Zeitraum verantwortbar ist, wird am Ende in dem Gesamtkonzept aufzulösen und zu beantworten sein, also auch politisch zu entscheiden sein. Das ist eine Frage der Grundlastfähigkeit, eine Frage der Wirtschaftlichkeit, also dessen, welche Preise für welchen Energieträger zu erwarten sein werden, natürlich eine Frage der Klimagerechtigkeit und der Umweltauswirkungen sowie natürlich eine Frage der Abhängigkeit vom Ausland. Das sind die unterschiedlichen Parameter. Aber es wird darum gehen, am Ende alle Energieträger in den Blick zu nehmen. Auf der Grundlage dieser Betrachtung aller Energieträger im Rahmen des Energiemix muss dann auch die Entscheidung über die Brückentechnologie fallen.

Zusatzfrage: Heißt das, es ist kein Automatismus, dass die Kernkraft überflüssig ist, wenn die Marke von 40 Prozent erneuerbarer Energien erreicht ist?

STS Wilhelm: Mein Appell vom Samstag, dass man das Gesamttableau kennen muss, würde ins Leere laufen, wenn ich jetzt schon inhaltlich zu dieser Frage Stellung nähme. Es geht gerade darum, jegliches Datenmaterial zu kennen, die Erhebung über die Energieszenarien durchzuführen und dann die Frage zu entscheiden, welche Anteile der Energieträger sinnvoll sind. Ich glaube also, eine Aussage darüber zu treffen, wäre zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, weil wir gerade diese Untersuchung und diese Gesamtbetrachtung anstellen wollen.

Frage: Herr Wilhelm, hat Herr Röttgen in dem Interview mit der „Frankfurter Rundschau" vom Sonnabend nach Ansicht der Kanzlerin etwas Falsches gesagt?

STS Wilhelm: Das ist für einen Regierungssprecher keine angemessene Fragestellung; für Sie natürlich schon. Aber es geht mir nicht darum, jetzt Interviews von Bundesministern zu bewerten, sondern meine Erklärung vom Wochenende diente allein dazu, noch einmal den vereinbarten Ablauf zu unterstreichen und allseits daran zu erinnern, dass wir diese Schritte jetzt konsequent gehen, und dass dann im Herbst auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung im Rahmen eines Gesamtenergiekonzepts für Deutschland darüber zu entscheiden sein wird.

Zusatzfrage: Hat die Bundeskanzlerin die Erwartung, dass sich Herr  Röttgen zukünftig mit Interviews zur Atomtechnik und zur Kernkraft zurückhält?

STS Wilhelm: Nein, auch das wäre nicht angemessen, hier irgendwelche Erwartungen zu äußern, sondern die Erwartung ist ganz allgemein die, dass sich alle Mitglieder des Kabinetts an die vereinbarten Abläufe halten. Es gibt keinen Anlass zu irgendeinem Zweifel daran, dass das nicht der Fall ist.

Zusatzfrage: Hat sich irgendein Kabinettsmitglied nicht an den Komment gehalten, wie Sie ihn gerade selbst netterweise formuliert haben?

STS Wilhelm: Ich vermag das nicht im Einzelnen zu bewerten. Es kommt aber auch nicht darauf an. Wichtig ist vielmehr, dass das vereinbarte Vorgehen, das im Koalitionsvertrag niedergelegt und in der Kabinettsklausur in Meseberg mit allen Einzelheiten und Zeittableaus festgelegt worden ist, eingehalten wird.

Frage: Mich überrascht jetzt ein bisschen, dass Sie beim Thema der Brückentechnologie die fossilen Energieträger mit einbeziehen. Im Koalitionsvertrag steht die Brückentechnologie explizit in Bezug zu den erneuerbaren Energien. Sie sei eine Brückentechnologie, bis sie durch die erneuerbaren Energien zuverlässig ersetzt werden könne. Dort steht nichts von fossilen Energieträgern. Ich weiß sehr wohl, dass Wirtschaftsflügel der Union dies in die Diskussion bringen und sagen „Auch die Kohlekraftwerke müssen ersetzt werden". Herr Röttgen sagt: Bei 40 Prozent erneuerbarer Energien   23 plus 17   ist genau das, was die Kernenergie jetzt erbringt, ersetzt und die Kernenergie überflüssig.

Frau Schwarte, ist die Interpretation des Koalitionsvertrags richtig, dass sich das Wort der Brückentechnologie ausschließlich auf die erneuerbaren Energien bezieht, oder bezieht es sich auch auf fossile Energien?

STS Wilhelm: Zum einen kenne ich den Koalitionsvertrag natürlich. Ich hatte diesen Satz   vielleicht erinnern Sie sich   zu Beginn dieses Monats sogar selbst zitiert, dass die Kernenergie eine Brückentechnologie ist, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. So lautet der erste Satz des entsprechenden Kapitels über die Kernenergie. Zugleich gilt, und dies im vollen Wissen um den Koalitionsvertrag und die Vereinbarung innerhalb der Koalition   in Meseberg ganz ausdrücklich von allen einvernehmlich getragen  , dass wir die Entscheidung über die Ausgestaltung der Brücke erst auf der Grundlage der Energieszenarien zu allen Energieträgern treffen werden und dass im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das dann auch die fossilen Energien einschließt, am Ende darüber zu entscheiden sein wird. Das ist die Beschlusslage der Koalition.

Frage: Frau Schwarte, was bedeutet dieser Zeitplan zum Energiekonzept jetzt ganz konkret für Biblis A und Neckarwestheim I? Werden die bis dahin abgeschaltet?

Schwarte: Der Minister hat schon mehrfach in Interviews gesagt, dass alle Fragen zur Nutzung von Kernkraftwerken im Rahmen des Energiekonzepts zu beantworten sind.

Zusatzfrage: Diese beiden sind aber vorher fällig.

Schwarte: Ich glaube, der Regierungssprecher   auch der Minister selbst in einem Interview   hat schon einmal gesagt, dass es in Bezug auf Frage nach Laufzeiten, die sich in diesem Zusammenhang vorher stellen, im Zweifel die Möglichkeit gibt, dass die Betreiber sie untereinander regeln.

STS Wilhelm: Herr Kolhoff, im Koalitionsvertrag gibt es neben dem Kapitel zur Kernenergie noch das Kapitel zum Energiemix. Dort findet sich zum Beispiel die Aussage, dass in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alternative Energien ersetzt werden sollen. Das heißt, es gibt an unterschiedlichen Stellen im Koalitionsvertrag zu dem Gesamtthema der Energieversorgung jeweils Aussagen zum Verhältnis einzelner Energieträger zueinander. Dennoch gilt, dass die Entscheidung darüber, welcher Energieträger welche Rolle im Energiemix spielt, am Ende im Rahmen einer Gesamtschau auf der Grundlage von Berechnungen, die in den nächsten Monaten erfolgen, getroffen wird.

Zusatzfrage: Dass der Koalitionsvertrag nicht an jeder Stelle gleich konsistent ist, wissen wir ja. Ich wollte Frau Schwarte jetzt fragen, da sie sagte, es gebe den Hinweis an die Betreiber, dass sie die Möglichkeit hätten, diese Dinge vorher zu lösen: Ist das ein Aufruf an die Betreiber, sich untereinander einig zu werden, um Stilllegungen, die fällig wären, zu verhindern? Kann man das so interpretieren? Anders herum gefragt: Wird es Stilllegungen geben, wenn sich die Betreiber nicht einigen?

Schwarte: Es gibt weder einen Aufruf noch eine Aufforderung noch sonst etwas. Es gibt die klare Aussage, dass alle Fragen in diesem Zusammenhang im Rahmen des Konzeptes geklärt werden. Das Konzept erwarten wir für Oktober. Das ist alles, was dazu zu sagen ist.

Zusatzfrage: Nun sind ja Stilllegungen vor Oktober fällig. Wie gehen Sie damit um?

Schwarte: Es gibt eine geltende Rechtslage.

Zusatzfrage: Die gilt?

Schwarte: Die gilt, bis es eine neue Rechtslage gibt.

Frage: Herr Kreienbaum, aus der SPD gibt es den Vorstoß, die Straffreiheit bei Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung aufzuheben. Was halten Sie von dieser Idee?

Kreienbaum: Wir haben diesen Vorschlag aus dem gesetzgeberischen Raum zur Kenntnis genommen. Es hat auch schon in der Vergangenheit Vorstöße in verschiedene Richtungen gegeben, zum einen im Hinblick auf Verschärfungen. Es gab bis zum vorvergangenen Jahr eine Regelung in der Abgabenordnung, die gegenüber der jetzigen Rechtslage bei schwerer Steuerhinterziehung eine Strafverschärfung vorsah. Diese Vorschrift ist zu Zeiten der großen Koalition aufgehoben worden, vor allem auch vor dem Hintergrund einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verschärfung geäußert hatte.

Jetzt stehen Vorschläge im Raum, die bezüglich einer Verschärfung in eine andere Richtung gehen, nämlich dahin, die strafbefreiende Selbstanzeige nach Paragraph 371 der Abgabenordnung aufzuheben. Wenn ein entsprechender Wille des Gesetzgebers Mehrheiten findet, wird das BMF natürlich entsprechend mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber das ist letztendlich eine Frage, die im politischen Raum durch den Gesetzgeber entschieden werden muss. Es ist ein Vorschlag unter vielen. Wir sehen zurzeit Vorschläge in beide Richtungen   straferleichternde Vorschläge und Vorschläge zur Straferschwerung  , und wenn ein entsprechender Mehrheitswille des Gesetzgebers artikuliert wird, wird das BMF sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Frage KOLHOFF: Dass die Selbstanzeige derzeit so rege genutzt wird, liegt ja nur daran, dass die Täter wissen, dass es eine Daten-CD gibt und dass ihre Daten eventuell darauf zu finden sind. Wäre es nicht sinnvoll, und was hält das Ministerium davon, wenn künftig einmal CDs gekauft werden, ohne das an die große Glocke zu hängen?

Kreienbaum: Es gibt eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu, wie in der Frage angebotener Daten in Bezug auf mögliche Steuerhinterziehungen vorgegangen wird. Das ist in den Landesfinanzverwaltungen praktisch ein Routinevorgang. Jetzt sind Fälle bekannt geworden, in denen in größerem Umfang Daten zur Verfügung gestellt und der Steuerverwaltung bekannt gemacht werden. Aber im Grunde ist die jetzige Regelung aus Sicht des Bundesfinanzministeriums eine glückliche Regelung, die dazu führt, dass sich Einzelne, die bisher Steuern hinterzogen haben, dem Gesetzgeber offenbaren können und dann durch ihre Mitwirkung im Besteuerungsverfahren dazu beitragen können, entsprechende Steuern noch im Nachhinein festzusetzen. Das wäre anders, wenn es die strafbefreiende Vorschrift in der Abgabenordnung nicht gäbe. Dann wären die Mitwirkungsvorschriften des Steuerpflichtigen stark eingeschränkt, weil man dann vom normalen Besteuerungsverfahren ins Strafverfahren übergehen würde. Insofern ist dieser Regelung mit der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige aus fiskalischer Sicht zu begrüßen, wie es sie jetzt in der Abgabenordnung gibt.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie würden auch generell daran festhalten wollen, den Ankauf solcher Datenlisten und CDs vorher bekannt zu machen, damit alle Zeit genug haben, sich die Strafbefreiung zu holen? Das ist ja sozusagen Strafvereitelung im Amt.

Kreienbaum: Nein. Die Fälle sind sehr unterschiedlich, und die in Ihrer Frage suggerierte Unterstellung, dass entsprechende Datenangebote in jedem Fall vorher bekannt gemacht würden, kann ich so nicht teilen. Es mag durchaus Fälle geben, in denen den Steuerverwaltungen Daten angeboten werden und dies der Öffentlichkeit möglicherweise nicht bekannt gemacht wird. Es gibt ja keine Veröffentlichungspflichten dazu.

Frage: Sie sagten gerade, ihr Haus würde mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es eine politische Mehrheit in Richtung des SPD-Vorschlags gäbe. Kann ich daraus schließen, dass Sie der Idee, dieses Institut der Strafbefreiung aufzuheben, nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen?

Kreienbaum: Nein, das können sie daraus nicht schließen. Wir haben jetzt einzelne Stimmen aus dem politischen Raum gehört, aber daraus leitet sich noch nicht der Auftrag des Gesetzgebers für das Bundesfinanzministerium ab, Entsprechendes umzusetzen.

Zusatzfrage: Halten Sie dieses Institut noch für zeitgemäß? Das gibt es in Bezug auf andere Straftaten ja auch nicht.

Kreienbaum: Ich habe gerade schon zu erläutern versucht, dass in Bezug auf die strafbefreiende Selbstanzeige zwei öffentliche Güter miteinander abzuwägen sind: Das eine ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung des Täters, und das andere ist das öffentliche fiskalische Interesse. Das strafrechtliche Interesse beziehungsweise das Interesse an der Strafverfolgung tritt im Falle der strafbefreienden Selbstanzeige hinter das fiskalische Interesse zurück. Der Hintergrund ist eben, dass dem einzelnen Täter eine Brücke gebaut werden soll, steuerehrlich zu werden, dies vor dem Hintergrund, dass dadurch auch fiskalische Mehreinnahmen erzielt werden. In der Verwaltungspraxis ist es häufig so, dass weiterhin eine weitgehende Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen notwendig ist, um den Einzelfall vollständig aufzuklären. Diesem Interesse dient die Vorschrift des Paragraph 371 der Abgabenordnung.

Zusatzfrage: Was ist der prinzipielle Unterschied zwischen so einer Straftat und einer anderen wie Raub? Wieso wird man dabei nicht strafbefreit?

Kreienbaum: Das Strafrecht sieht, soweit ich es weiß, auch noch in einem anderen Fall, nämlich bei der fahrlässigen Brandstiftung, eine entsprechende Regelung vor. Aber den Unterschied habe ich gerade deutlich zu machen versucht: Hierbei gilt es, zwei öffentliche Interessen gegeneinander abzuwägen, und das ist beim Raub nicht der Fall.

Frage: Herr Kreienbaum, können Sie einmal ganz präzise auf die Frage antworten, ob der Minister in dieser Frage leidenschaftslos ist, ob er eher der geltenden Rechtslage oder gegebenenfalls ihrem Gegenteil zuneigt?

Kreienbaum: Der Minister neigt vor dem Hintergrund des gerade geschilderten Interesses eher der geltenden Rechtslage zu, also der Beibehaltung der jetzigen Vorschrift.

Frage: Nun ist die ganze Chose auch eine Frage des Rechtsempfindens. Was empfindet denn unsere Justizministerin?

Staudigl: Ich denke, ich kann den Ausführungen des Kollegen vom BMF im Moment nichts hinzufügen, außer vielleicht den Hinweis   aber der ist ja auch schon gemacht worden  , dass dieses Rechtsinstitut der tätigen Reue im Strafrecht nicht unbekannt ist.

Zusatzfrage: Bedeutet das, Sie fügen auch der letzten Aussage nichts hinzu, dass Minister Schäuble eher dem pragmatischen Argument folgt, dass das Geld in die Kasse bringt? Sagt auch Ihre Ministerin, dass das in diesem Fall sinnvoll ist?

Staudigl: Ich habe jetzt lediglich auf das Rechtsinstitut der tätigen Reue hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht nur im Steuerstrafrecht gilt, nichts weiter.

Zusatzfrage: Aber was ist die politische Position Ihrer Ministerin zu der Forderung der Opposition, das Institut der Selbstanzeige abzuschaffen?

Staudigl: Ich denke, dafür ist es von dieser Stelle aus jetzt ein bisschen zu früh. Man wird sich diesen Vorschlag natürlich genauer ansehen. Wie dann weiter damit zu verfahren ist, wird sich zeigen, auch daran, wie die Diskussion weitergeht.

Frage: Herr Kreienbaum, könnten Sie mir noch einmal in Erinnerung rufen, wie der Stand der Dinge beim Ankauf dieser CD ist? Wie lange werden die Betroffenen noch Zeit haben, sich selbst anzuzeigen?

Kreienbaum: Das Bundesfinanzministerium hat zu der Rechtsfrage der Zulässigkeit des Ankaufs von Daten-CDs gegenüber zwei Bundesländern   Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg   Stellung genommen. Ich glaube, diese beiden Fälle sprechen Sie an. Die Länder und Landesfinanzverwaltungen vollziehen dann, wenn sie dem Rat des Bundesfinanzministers folgen und zu dem Ergebnis kommen, die Daten ankaufen zu wollen, in eigener Kompetenz den Ankauf. Ich habe keine Erkenntnisse darüber, dass entsprechende Ankäufe von Daten schon vollzogen wurden.

Frage: Herr Wilhelm, dieses Wochenende ist die niederländische Regierung wegen Afghanistan zerbrochen. Könnte die Bundesregierung das kommentieren, insbesondere in Bezug auf die ernsthafte Lage in Afghanistan? Gibt es zum Beispiel in Berlin diesbezügliche Sorgen, und können die Ereignisse in Den Haag vielleicht die künftigen Operationen in Afghanistan beeinflussen?

STS Wilhelm: Der Bruch der niederländischen Regierungskoalition ist ein innenpolitischer Vorgang in einem mit uns befreundeten Land, den die Bundesregierung nicht kommentiert. Es ist ja generelle Übung in Europa, dass man zu innenpolitischen Vorgängen keine Stellung nimmt.

Der Bundesaußenminister hat am Wochenende schon darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in den Niederlanden auf die deutsche Afghanistanpolitik, den Einsatz der Bundeswehr, aber auch auf die Arbeit der anderen dort tätigen deutschen Institutionen keine Auswirkungen hat. Die Bundesregierung wird den Einsatz so, wie beim Bundestag beantragt, fortführen.

Sie wissen selbst, dass die niederländischen Isaf-Truppen im Süden Afghanistans, in Urusgan, stationiert sind. Das heißt, auch rein faktisch hat ein Abzug der niederländischen Truppen keine unmittelbaren Folgen für das deutsche Kontingent der Bundeswehr, das ja im Norden eingesetzt wird.

Frage: Viele Politiker in den Niederlanden haben im Moment die sehr große Befürchtung, dass das internationale Ansehen der Niederlande durch dieses ganze Geschehen beschädigt worden sei. Herr Wilhelm, teilen Sie diese Befürchtung?

Zweitens eine Frage an Herrn Bredohl: Am Wochenende hat Herr Verhagen, der holländische Außenminister, mit Herrn Westerwelle telefoniert. Hat Herr Verhagen Schwierigkeiten gehabt, Westerwelle klar zu machen, was in den Niederlanden los ist? Hat er vielleicht auch konkrete Fragen zu Afghanistan und das Thema einer deutschen Hilfe zur Lösung der Probleme in Urusgan angesprochen?

STS Wilhelm: Ich kann mit Blick auf das schon vorher Gesagte nur ganz allgemein antworten. Die Niederlande sind ein hoch geschätzter Partner, ein befreundetes Land, ein Nachbarland, ein wichtiger Partner in der EU und in der Nato. Ich denke, dass die Kontinuität der Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und den Partnern mit Sicherheit gewahrt werden wird.

Zusatzfrage: Das heißt also, dass das Ansehen der Niederlande durch das Geschehen am letzten Wochenende nicht beschädigt worden?

STS Wilhelm: Das Ansehen eines ganzen Landes wird sowieso nicht so leicht beschädigt oder in Mitleidenschaft gezogen. Die Niederlande sind ein, wie ich schon sagte, befreundetes, geschätztes Partnerland. Wir werden mit Sicherheit weiter intensiv mit den Niederlanden zusammenarbeiten. Die Frage, welche Regierung dann in den Niederlanden tätig ist, ist vom Souverän, dem holländischen Volk, zu entscheiden.

Bredohl: Zu Ihrer zweiten Frage muss ich leider erst einmal sagen, dass ich passen muss; ich kann zu dem Telefonat des Außenministers mit Ihrem Außenminister nichts sagen, weil ich schlicht und ergreifend nichts weiß. Generell hat aber der Bundesaußenminister   Herr Wilhelm hat schon darauf hingewiesen   in verschiedenen Interviews am Wochenende seine Einschätzung geäußert. Das ist selbstverständlich auch heute noch seine Haltung.

STS Wilhelm: Ich kann vielleicht noch ergänzen: Die Bundeskanzlerin hat am Wochenende auch mit ihrem Amtskollegen, Premierminister Balkenende, telefoniert und dabei noch einmal bekräftigt   was zwischen beiden schon vereinbart war  , dass die Bundeskanzlerin Anfang März zu einem lange geplanten Besuch in die Niederlande kommen wird. Der Besuch wird beibehalten.

Zusatzfrage: Wenn Sie gestatten, noch einen Punkt: Sie haben gesagt, Sie kommentieren das innenpolitische Geschehen eines anderen europäischen Landes nicht. Es gibt in Europa aber sehr wohl die Tradition, dass man die Lage in anderen Ländern in Bezug auf Rechtsextremismus kommentiert. In diesem Zusammenhang haben die Niederlande im Moment ein riesiges Problem mit Geert Wilders. Die Erwartung ist, dass die PVV, seine Partei, in der neuen Regierung wichtig wird. Können Sie vielleicht in dem Kontext, wie es früher mit der FPÖ in Österreich, mit Le Pen oder mit Vlaams Blok war, irgendetwas zu Geert Wilders sagen?

STS Wilhelm: Ich bitte um Verständnis, dass ich es bei der Linie belasse, dass wir innenpolitische Vorgänge nicht kommentieren. Im Falle Österreichs war das damals nach einer erfolgten Wahl und Regierungsbildung in der Tat ein Punkt, der in Europa und auch in Deutschland sehr kontrovers diskutiert wurde. (Dabei geht es immer um die Frage,) ob es angemessen ist, hier eine solche Diskussion zu den innenpolitischen Vorgängen eines Landes zu führen. In diesem Falle möchte ich es, wie begründet, bei der genannten Linie belassen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium und wüsste gerne, wie weit die Dinge in Sachen Griechenland-Rettungspaket vorangeschritten sind.

Kreienbaum: Frau Wefers, wir hatten dazu am Wochenende schon zum entsprechenden Bericht des „Spiegel“ Stellung genommen. Die Bundesregierung hat bislang keine Entscheidung für ein Hilfspaket getroffen. Das gilt sowohl für die Frage des Ob als auch für die Frage konkreter Instrumente und die Frage entsprechender Volumina, die im „Spiegel“-Bericht erwähnt wurden. Wir gehen weiter davon aus, dass sich Griechenland aufgrund des Stabilitätsprogramms wie geplant im April im Markt refinanzieren kann.

STS Wilhelm: Ich kann das vielleicht noch kurz bekräftigen. Es ist definitiv keine Festlegung getroffen worden. Meldungen vom Wochenende und zum Teil auch in den heutigen Zeitungen, die diesen Eindruck nahelegen, treffen nicht zu. Es gilt vielmehr das, was sowohl bei dem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs vor zwei Wochen in Brüssel als auch im Ecofin-Rat am 16. Februar verabredet worden ist, nämlich dass es jetzt einen klaren Fahrplan für die Bewältigung der Herausforderungen durch Griechenland gibt. In einem nächsten Schritt wird sich eine Delegation der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank unter Einbindung des Sachverstands des IWF in Griechenland unmittelbar in Zusammenarbeit mit der griechischen Regierung mit den Planungen und Beschlüssen der griechischen Regierung zu den Einsparungen auseinandersetzen.

Zusatzfrage: Es gab im Zusammenhang mit Griechenland auch Meldungen, dass sich der Minister wegen der Spekulation an den Märkten für stärkere Hedgefonds-Regelungen einsetzt. Wie hoch ist denn der Wahrheitsgehalt dieser Nachricht?

Kreienbaum: Auch das kann ich nicht bestätigen.

Frage: Gibt es denn, wenn man schon über die Instrumente keine Entscheidungen getroffen hat, inzwischen Klarheit darüber, einzelne Instrumente   wie zum Beispiel die Möglichkeit gemeinsamer Anleihen   vom Tisch zu nehmen?

Eine zweite Frage: Ist die Bundesregierung mit Blick auf den Fall Griechenland, aber auch mit Blick andere Länder der Meinung, dass das Instrumentarium, das man in der EU zur Verfügung hat, noch ausreicht? Oder muss man neben dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt noch ein neues Instrumentarium mit Sanktionsmöglichkeiten für nicht sparsame EU-Mitgliedsstaaten setzen?

Kreienbaum: Zur ersten Frage: Ich hatte ja schon gesagt, dass es keine Festlegungen auf konkrete Hilfsinstrumente gibt. Es gibt auch keine Vorentscheidungen   in keine Richtung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Über die Frage, ob es neuer Regelungen und Sanktionsmechanismen bedarf, wird man sicherlich nachdenken müssen.

Frage: Herr Kreienbaum, die europäischen Finanzminister haben gesagt, sie wollten sich den Fall Griechenland noch einmal Mitte März anschauen. Heißt das auch, dass die Entscheidungen über mögliche Hilfen nicht vor Mitte März fallen werden?

Kreienbaum: Wir sprechen hierbei über zwei unterschiedliche Punkte. Griechenland muss der Kommission bis zum 16. März den Bericht vorlegen, der dann aufzeigt, wie es seine Ziele zur Haushaltskonsolidierung in diesem Jahr erreicht. Damit zusammenhängend, aber nicht vollkommen identisch ist die Frage, wie es mit der Liquiditätslage in Griechenland aussieht. Natürlich gibt der Bericht dann auch Indizien dafür und kann Anhaltspunkte dafür liefern, wie sich die Liquiditätslage möglicherweise entwickeln wird; aber die Frage der Finanzhilfen, über die der „Spiegel“ spekuliert, betrifft ja die Frage, ob sich Griechenland in Liquiditätsschwierigkeiten befindet. Insofern hängen die beiden Dinge miteinander zusammen, aber der Bericht führt nicht zwingend zu der einen oder anderen Entscheidung.

STS Wilhelm: Richtig, ich kann das nur noch ergänzen. Für den 16. März   das ist der Tag, an dem auch der nächste Ecofin-Rat stattfindet   wird es einen Bericht geben, der auf Grundlage der Mission der Kommission und der EZB unter Einbindung des Sachverstands des IWF erfolgen wird, über den Stand der Umsetzung Auskunft gibt. Falls erforderlich, werden dann auch Empfehlungen für weitere Maßnahmen gegeben. Dies wird dann natürlich in die weiteren Beratungen und Überlegungen eingehen.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium: Herr Rudolph, die Länder klagen ja über erhebliche Frostschäden aufgrund des langen Winters und melden jetzt schon erheblichen Finanzbedarf an. Ihr Minister will das Thema auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz ansprechen und hat auch gesagt, dass man darüber reden muss, da Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig sagen Sie aber, dass beispielsweise Gelder aus den Konjunkturpaketen aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden können. Wie passt das zusammen? Wird es da vom Bund irgendwelche Hilfen geben oder nicht?

DR. Rudolph: Herr Kürschner, es ist so, dass bei diesem Thema alle Seiten gefordert sind: Bund, Länder, Städte und Gemeinden, und zwar jeder in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei uns heißt das: Bundesstraßen und Autobahnen. Wir prüfen derzeit, wie wir zusätzliche Mittel dafür gewinnen können. Allerdings hat der Minister auch darauf hingewiesen, dass man ein wenig Geduld haben muss, um die genaue Höhe der Frostschäden zu identifizieren und zu beziffern, weil das jetzt eben noch nicht möglich ist. Klar ist: Es gibt einen höheren Investitionsbedarf. Deswegen haben wir dieses Thema auch auf die Agenda der Länderverkehrsministerkonferenz, die Mitte April in Bremen stattfindet, setzen lassen.

Klar ist aber auch, dass der Gesetzgeber bestimmte Rahmenbedingungen vorgegeben hat. Dazu gehört, dass bei den Konjunkturpaketen zwar erlaubt wird, dass der Bund zusätzliche Mittel für den Straßenbau aufwendet, dass aber die Föderalismuskommission seinerzeit festgelegt hat, dass die Länder und Kommunen für ihre Bereiche im Straßenbau selbst zuständig sind. Genau das ist in diesem Fall das Problem: Es ist uns derzeit rechtlich nicht möglich, im Rahmen des Konjunkturpakets II Mittel für die Kommunen bereitzustellen. Wenn man eine Gesetzesänderung möchte, dann läge die Federführung hierfür beim Finanzministerium und letztlich natürlich beim Souverän selbst.

Zusatzfrage: Was heißt es konkret, wenn Sie sagen, es werde über zusätzliche Mittel nachgedacht und eventuell sei eine Gesetzesänderung erforderlich? Kann ich daraus schließen, dass der Bund das Problem erkannt hat und auch helfen will   auch finanziell helfen will   und dass es bloß noch an den rechtlichen Voraussetzungen mangelt?

DR. Rudolph: Der Bund hat das Problem erkannt und wird jetzt in seinem Bereich prüfen, inwiefern zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können   ich betone noch einmal: für Bundesstraßen und für Autobahnen. Auf der Länderverkehrsministerkonferenz kann man dann in einem breiteren Rahmen diskutieren, inwiefern auch die Länder zusätzliche Hilfen geben können. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch, dass Länder wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen schon gesagt haben: Wir wollen ein Sofortprogramm auflegen, wir stellen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Ich sage es aber noch einmal: Das muss eben aus verschiedenen Bereichen kommen. Der Minister hat hier eine Debatte angestoßen und auch gesagt, dass er in seinem Bereich vorangeht. Es bringt aber nichts, dass dann alle praktisch auf den Bund zeigen und hoffen, dass das Geld wie Manna vom Himmel fällt.

Frage DOEMENS (zur Hartz-IV-Diskussion): Von den Schlaglöchern zum Schneeschippen: Herr Wilhelm, teilt die Bundeskanzlerin die Maxime des Vizekanzlers, derzufolge Mut das Wichtigste in der Politik ist?

STS Wilhelm: In dieser Debatte wird ja erkennbar eine parteipolitische Diskussion geführt, zu der ich mich natürlich   wie immer; das kennen Sie   zurückhalte. Was ich aber (empfehlen) kann, ist, einen Blick in die geltende Rechtslage zu werfen; das erleichtert ja manche Erkenntnis. In der Tat gibt es schon im geltenden Recht sehr viele Vorschriften, auf deren Grundlage zum Beispiel Sanktionen bei der Ablehnung von zumutbarer Arbeit ergriffen werden können. Ich kann Ihnen das noch einmal ganz kurz vor Augen führen.

Es gibt zum Beispiel im SGB II eine Regelung, um Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern   etwa Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit oder Nichtantritt einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit   zu sanktionieren. Es gibt schon im geltenden Recht einen umfangreichen Katalog an Sanktionsmöglichkeiten. Eine Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund führt zu einer Kürzung  des Arbeitslosengeldes II. Der Kürzungsbetrag richtet sich in der Regel nach einem Prozentsatz der maßgebenden Regelleistung. Bei Erwachsenen ist es so geregelt, dass bei der ersten Pflichtverletzung 30 Prozent gekürzt werden können, bei der zweiten Pflichtverletzung 60 Prozent, und bei weiteren Pflichtverletzungen ist der Wegfall des gesamten ALG II möglich   mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft, weil es natürlich nicht geht, Obdachlosigkeit zu verursachen. Bei unter 25-Jährigen ist es so, dass bereits bei der ersten Pflichtverletzung ein Wegfall der Regelleistung erfolgt. Bei weiteren Pflichtverletzungen ist es denkbar, die Leistungen für Unterkunft und Heizung auf Null zu kürzen. Bei Meldepflichtverstößen gibt es je Verletzung eine Kürzung um zehn Prozent der maßgebenden Regelleistung. Das ist das Eine: Dass die geltende Rechtslage schon verschiedene Möglichkeiten enthält.

Auch zur Frage der Ausführung der geltenden Rechtslage ist verschiedentlich   nicht nur in den letzten Wochen, sondern schon seit langer Zeit   immer wieder festgestellt worden, dass es regionale Unterschiede gibt und dass das auch abhängig ist von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Verwaltung. In manchen Verwaltungen und Regionen werden sehr intensiv Sanktionen verhängt, in anderen Verwaltungen und Regionen findet das eher nicht in diesem Ausmaß statt. Im Berichtsmonat Oktober 2009 gab es Sanktionen in der Form von Leistungskürzungen gegen 120.000 erwerbsfähige Hilfsbedürftige. Das entspricht in diesem Monat einem Umfang von 2,5 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen. Wenn wir die jetzt vorliegenden Monate von Januar bis Oktober 2009 in den Blick nehmen, so waren es 600.000 Sanktionen, die festgestellt worden waren.

Auch die Frage der Heranziehung zu Arbeiten im öffentlichen Interesse ist schon im geltenden Recht geregelt. Es gibt dabei allerdings eine ganze Reihe von konkreten Punkten zu beachten, zum Beispiel, ob es Verdrängungseffekte im Hinblick auf reguläre Arbeit geben könnte. Das ist durch das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit geregelt, um Konkurrenz zu angebotener Vollbeschäftigung zu verhindern. Das wird mit Sicherheit ein Punkt sein, der bei dem Thema „Schneeschippen“ zu bedenken sein wird. Das zweite Kriterium ist das öffentliche Interesse von Arbeiten. Man kann nicht für einen Euro in der Stunde Leistungsempfänger zu Arbeiten heranziehen, die nur im privaten Interesse liegen oder kommerziell nur einem bestimmten Anbieter nützen, sondern die Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse sein. Diese Voraussetzungen sind von der jeweils anordnenden Stelle zu bedenken.

Ich denke, dass wir über diese Diskussion schon sehr, sehr intensiv gesprochen haben. Ich erinnere mich, dass die Bundeskanzlerin auch im Rahmen der Haushaltsdebatte bereits am 22. Januar dazu eingehende Ausführungen gemacht hat und hier auf verschiedene Punkte hingewiesen hat.

Es liegt jetzt ganz konkret einiges auf dem Tisch; das muss die Koalition angehen. Das ist zum einen die Fortführung der Reform zu den sogenannten Arbeitsgemeinschaften, in Umsetzung des entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Neu hinzugekommen ist die Neugestaltung der Regelsätze. Karlsruhe hat dabei ja nicht die absolute Höhe der Regelsätze beanstandet, sondern die intransparente und nicht nachvollziehbare Art der Herleitung dieser Regelsätze, insbesondere bei den Kindern. Diese Regelsätze wurden bisher ja nur in einer Relation zu den Regelsätzen für Erwachsene gebildet. Dies wird zu tun sein, und dann ist da noch   im Koalitionsvertrag ist das ausdrücklich niedergelegt   die Frage des Zuverdienstes. Dies sind die jetzt gestellten Aufgaben. Diesen Aufgaben wird sich die Koalition sachlich und konzentriert widmen.

Zusatzfrage: Zunächst wollte ich mich bedanken, dass Sie so umfassend auf eine Frage geantwortet haben, die ich noch gar nicht gestellt habe. Die wäre aber als nächste gekommen.

Noch einmal zu meiner ersten Frage mit dem Adenauer-Zitat: Würde denn die Kanzlerin sagen, dass das ihr Duktus ist, den der Vizekanzler da angeschlagen hat? Wie hilfreich ist der Vorschlag mit dem Schneeschippen, den Sie jetzt schon angesprochen haben? Er kam ja bei Ihnen in der To-do-Liste gerade nicht vor. Ist das kein vordringliches Projekt der Bundesregierung?

STS Wilhelm: Zum einen: Mut gehört zu jedem Regieren, genauso wie Ausgewogenheit, wie ein sorgfältiges Abwägen der jeweiligen Interessen. In einer pluralistischen Gesellschaft müssen Sie ja gleichermaßen immer in den Blick nehmen: Welche Auswirkungen hat ein Regierungshandeln auf unterschiedliche Teile der Bevölkerung? Zum anderen aber gilt es dort, wo man Handlungsbedarf sieht und ihn für unabweisbar hält, auch mutig zu reagieren. Beides würde die Bundeskanzlerin als wichtige Qualitäten des Regierens annehmen und auch sicher selber so formulieren. Das hat sie ja auch bei verschiedenen Gelegenheiten schon praktiziert.

Das Zweite ist, dass die Frage, welche Arbeiten im öffentlichen Interesse sind, ohne Verdrängungseffekte auszulösen, also die sogenannte Vermeidung von Konkurrenz zu schon bestehenden Erwerbsverhältnissen, jeweils im Konkreten zu beantworten ist.

Ich bin kein Fachmann für den Winterdienst, kann Ihnen nur sagen, dass im Prinzip der Winterdienst, das Räumen von Schnee und Eis auf den Straßen, eine unaufschiebbare Pflichtaufgabe der Kommunen ist, für die die Kommunen auch Gebühren erheben, zum Beispiel Straßenreinigungsgebühren. Jeder, der einige Quadratmeter Straßenfläche vor seinem Haus hat, weiß, dass auch die Anlieger, die Hausbesitzer und Mieter, dazu verpflichtet sind. Wie das dann im Einzelnen geregelt werden kann, bemisst sich nach den rechtlichen Grundlagen, die es schon gibt. Das muss die jeweilige Behörde, die mit einer solchen Situation konfrontiert ist, entscheiden.

Ich kann noch einmal sagen: Zum einen ist die Fragestellung: Ist es im öffentlichen Interesse, oder wäre es bei der konkreten Fläche, um die es geht, nur eine Arbeit, die einem privaten Eigentümer nützt? Im privaten Interesse kann das nicht gemacht werden. Zweitens: Liegt hier ein Verdrängungseffekt vor? Führt das zur Verdrängung schon bestehender Arbeitsangebote oder nicht? Dann wäre die Folge, wenn man eine solche Anordnung treffen kann, dass sie zu 1 Euro in der Stunde zum Beispiel gemacht werden kann. Es gibt im geltenden Recht nicht die Möglichkeit, das komplett ohne Aufwandsentschädigung zu machen, sondern dann ist in einem geringen Umfang eine Erstattung zu leisten. Das ist im SGB II geregelt. Für die, die es nachlesen wollen: Es heißt hier, dass es eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen gibt. Das sind dann diese sogenannten 1-Euro-Jobs im öffentlichen Interesse.

Zusatzfrage: Wird der Komplex Hartz IV und Schneeschippen Thema des Dreiergipfels am Mittwochabend sein?

STS Wilhelm: Ich denke, dass man sich dort nicht über das Schneeschippen unterhalten wird. Aber die Frage, wie wir die weitere Ordnung der uns gestellten Aufgaben, also Reform der ARGen, die Regelung zur Neufestlegung der Regelsätze und Herangehensweise beim Hinzuverdienst, angehen wollen, ist bisher schon Thema gewesen, sowohl in Gesprächen der Parteivorsitzenden, aber natürlich auch in weiteren Gremien der Bundesregierung, in den entsprechenden Arbeitsgruppen der Ressorts, und das wird auch weiterhin Thema sein. Das sind sehr wichtige, sehr komplexe und sehr anspruchsvolle Aufgaben, die man jetzt angehen muss.

Vorsitzender Mayntz: Haben Sie damit auch schon bestätigt, dass der Gipfel am Mittwochendabend ist?

STS Wilhelm: Der Gipfel findet diese Woche statt. Wir bestätigen aus grundsätzlichen Erwägungen den Termin nicht, aber er ist so oft berichtet worden, und ich widerspreche Ihnen da nicht.

Frage: Herr Wilhelm, ich habe gestutzt bei Ihrer Qualifizierung des Beitrags des Vizekanzlers und FDP-Vorsitzenden als Teil einer parteipolitischen Debatte. Wenn ich Herrn Westerwelle richtig verstehe, geht es ihm hier sozusagen um Deutschland, eine Deutschland-Debatte und keine billige parteipolitische Debatte. Verstehe ich das als eine Form der Distanzierung, die Sie zum Ausdruck bringen wollten?

In diesem Zusammenhang: Ihre Ausführungen, gestützt auf die geltende Rechtslage, kann man auch so verstehen, dass es keinen Klärungsbedarf bei der Veränderung der Zumutbarkeitsregelungen für die Arbeitsverpflichtung von Hartz-IV-Empfängern gibt. Ist das die geltende Regierungsauffassung? Davon gibt es dann möglicherweise parteipolitische Differenzierung, aber in der Regierung mit allen beteiligten Ressorts gab und gibt es keinen Wunsch, der mit Blick auf eine Änderung der Zumutbarkeitsregelung zu deuten wäre?

STS Wilhelm: Um mit dem Zweiten zu beginnen: Auch hier hilft ein Blick in die Gesetzestexte bei der Erkenntnis. Im SGB II gibt es sehr strenge Vorschriften, die die Zumutbarkeit regeln. Ich kann Ihnen das gerne noch einmal in Auszügen vortragen:

„Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass erstens er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, zweitens die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt, drittens die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, viertens die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, fünftens der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.“

Letzteres ist die Härtefallklausel, die im Rechtsstaat vom Bundesverfassungsgericht immer gefordert wird, um auch auf atypische Fälle eingehen zu können. Das ist das eine.

Das Zweite ist: Meine Ausführung, dass derzeit eine parteipolitische Diskussion geführt wird, zu der ich mich als Sprecher der Bundesregierung nicht äußere, zielt auf niemanden im Besonderen, sondern legt noch einmal die Grenzen dessen fest, was ich hier im Rahmen meiner Funktion kommentieren und bewerten kann. Mir war es allerdings dennoch ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass sehr viele der Punkte, die jetzt in der Diskussion da und dort gefordert werden, bereits im geltenden Recht verankert sind, dass es sich also mithin um Fragen der Anwendung oder des Vollzuges des geltenden Rechts dreht und dass dieser Vollzug in einem föderalen Land natürlich immer durchaus unterschiedlich ist, auch je nach Leistungsfähigkeit der jeweiligen Verwaltung oder sonstigen Umständen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das BMELV: Welche Schlussfolgerungen zieht denn Frau Aigner aus dem „Harzer Todeskäse“, der bei Lidl vertrieben wurde, und den Abläufen bei der Warnung der Verbraucher vor diesem Gericht? Muss das Verbraucherinformationsgesetz dahingehend geändert werden, dass die Länder gehalten sind, von sich aus zu informieren?

Pabst: Die Kompetenzen und Zuständigkeiten sind im LFGB und im VIG klar geregelt. Sie sind auch angewandt worden. Inwieweit das zuständige Bundesland Baden-Württemberg richtig gehandelt hat, kann ich nicht kommentieren, aber momentan sehen wir da keinen Anlass für irgendwelche Änderungen.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Heute Morgen gab es Meldungen darüber, dass der Bürgschaftsausschuss zum Thema Opel tagt. Können Sie bestätigen, dass der Bürgschaftsausschuss tagt? Können Sie bestätigen, dass er zum Thema Opel tagt? Können Sie vielleicht sogar bestätigen, dass es bei den Mitgliedern des Bürgschaftsausschusses Übereinstimmung darüber gibt, dass General Motors seinen Sanierungsanteil deutlich erhöhen muss?

Eine Frage an Herrn Wilhelm: Stimmt die Bundeskanzlerin mit dieser Übereinstimmung gegebenenfalls überein?

Schneid: Zu Ihren ersten Fragen: Ich kann bestätigen, dass der Bürgschaftsausschuss heute tagt. Aber wie Sie vielleicht schon wissen, ist das ein internes Gremium. Deshalb kann ich zu genauen Terminen oder auch Inhalten keine Stellung beziehen.

Zur zweiten Frage kann ich Ihnen sagen, dass es ein Papier gibt, das an den Wirtschaftsausschuss versendet wurde, dass es aber auch ein internes Papier ist und dass ich dazu leider auch keine Stellung nehmen kann, tut mir leid.

STS Wilhelm: Auf der Linie, die die Kollegin gerade eingeschlagen hat, kann ich das nur bekräftigen. Es ist jetzt abzuwarten, wie die Prüfung durch den Mandatar ausfällt und dann die ersten Beratungen im Bürgschaftsausschuss ausfallen. Auf dieser Linie wird dann weiter zu verfahren sein.

Frage: Auch an das Wirtschaftsministerium: Machen Sie sich die Forderung zu eigen, dass General Motors mindestens die Hälfte der Sanierungsaufwendungen für das neue Konzept liefern muss?

Zum Zweiten: Wenn ich das richtig weiß, hat der Mandatar noch gar kein Prüfgutachten vorgelegt. Lässt sich denn zumindest festhalten, wie der Zeitplan aussehen kann, bis letztendlich eine Entscheidung über beantragte Staatshilfen fällt? Das heißt, gibt es einen Zeitpunkt, bis zu dem Pricewaterhouse das Gutachten vorgelegt hat, und wann wäre dann die endgültige Entscheidung über Staatshilfen zu erwarten?

Schneid: Um mit der zweiten Frage anzufangen: Zum Zeitplan kann ich Ihnen im Moment noch nichts sagen. Sie wissen   darauf hatte, glaube ich, auch Frau Brodkorb an dieser Stelle schon einmal hingewiesen  , dass das Prüfverfahren einem festen Ablauf folgt. Anträge, die im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland gestellt werden, folgen einem festen Verfahren. Der Bürgschaftsausschuss ist jetzt zum Beispiel ein Teil dieses Verfahrens.

Schneid: Zu Ihrer ersten Frage kann ich mich nur noch einmal wiederholen: Es gibt eben dieses Papier, das das Wirtschaftsministerium an den Wirtschaftsausschuss versandt hat. Das ist intern; deshalb kann ich dazu keine Stellung nehmen. Aber ich kann Ihnen ganz allgemein sagen, dass es sicherlich noch einige offene Punkte gibt, zu denen es Gesprächsbedarf gibt, dass man die aber im Rahmen der laufenden Prüfung sicherlich versuchen wird auszuräumen.

Zusatzfrage: Gibt es denn inzwischen irgendwelche Termine, an denen Herr Reilly zum Bundeswirtschaftsminister kommt, möglicherweise gar irgendwelche Gespräche, die bis hin in das Kanzleramt zielen?

Schneid: Mir sind im Moment keine Termine bekannt.

STS Wilhelm: Vielleicht noch einmal, Herr Heller, zu dem Verfahren   das hat uns ja zu anderen Zeiten hier schon intensiv beschäftigt  : Soweit ich das noch weiß, muss im Rahmen der Prüfung eines Bürgschaftsantrags immer auch geprüft werden, ob es alternative Finanzierungsmöglichkeiten gibt. In diesem Zusammenhang ist natürlich eine der Fragestellungen, welchen Finanzierungsbeitrag denn der Eigentümer leistet. Dazu jetzt vorab Aussagen zu treffen ist spekulativ, das machen wir nicht, sondern es bleibt bei dem verabredeten Ablauf, dass der Mandatar ein Gutachten erstellt und dass es dann umfassende, sorgfältige Betrachtungen und Prüfungen im Bürgschaftsausschuss geben wird.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den vier betroffenen Opel-Ländern und den Ministerien der Bundesregierung und dem Kanzleramt wird beibehalten; die sogenannte Taskforce, die es dazu gab, gibt es ja weiterhin. Wir werden uns immer dann, wenn es notwendig und sinnvoll ist, natürlich auch intern abstimmen und beraten.

Frage: Ganz kurz noch an das Verkehrsministerium zum Lufthansa-Streik: Gibt es heute irgendwelche Aktivitäten der Bundesregierung, da vermittelnd oder anderweitig tätig zu werden?

DR. Rudolph: Vielleicht noch mal grundsätzlich: Der Minister hat am Wochenende mit beiden Seiten zahlreiche Gespräche geführt, was auch, soweit ich das mitbekommen habe, von beiden Seiten wohlwollend kommentiert wurde. Der Minister hatte am Wochenende erreicht, dass sowohl Lufthansa als auch die Vereinigung Cockpit zu Gesprächen bereit waren, wenn die jeweils andere Seite die Vorbedingungen zurückzieht.

Als diese Feststellung am späten Nachmittag getroffen wurde, hat der Minister auch darauf hingewiesen, dass der Ball jetzt eindeutig im Feld der Tarifparteien liegt. Das möchte ich jetzt noch mal unterstreichen, um eben zu sagen: Wir respektieren die Tarifautonomie, und wir haben auch vollstes Vertrauen in die Tarifparteien, dass sie zu einer Einigung kommen, und sehen uns jetzt nicht in der federführenden Rolle, hier weiter kontinuierlich am Ball zu bleiben.

Frage: Auch nur noch eine Protokollfrage an das Verteidigungsministerium: Gab es inzwischen von der EADS eine Rückmeldung, die darauf hoffen lässt, dass die Frage des A400M und der Kostenüberschreitung bald geregelt ist?

Dienst: Mit Sachstand Freitag haben die Vertragsnationen EADS ein finales Angebot übermittelt. In diesem sind die bereits am 15. Februar übermittelten Positionen, die gemeinsam gefunden wurden, festgelegt.

Im Wesentlichen akzeptieren die Kundennationen nun vorbehaltlich der parlamentarischen Billigung eine Preiserhöhung von insgesamt 2 Milliarden Euro und gewähren Exportkreditgarantien in Höhe von 1,5 Milliarden. Neuverhandlungen bezüglich finanzieller Aspekte oder zusätzliche technische Änderungsvorschläge werden jedoch abgelehnt. Das ist der Sachstand, wie er sich aus unserer Sicht heute darstellt.

Zusatzfrage: Das heißt, seitdem keine Rückmeldung von EADS?

Dienst: Keine, die mir bekannt ist.

DR. Rudolph: Vielleicht kann ich zum Pilotenstreik bei der Lufthansa noch ergänzend hinzufügen, dass der Minister dabei nicht als Schlichter agiert hat, sondern als Moderator, und in dieser Funktion stünde er auch für Gespräche zur Verfügung, aber diese werden nicht aktiv gesteuert.

Ich sage nochmals: Der Ball liegt jetzt bei den Tarifpartien, aber sollte es gewünscht sein, dass der Minister noch einmal moderierend in Gesprächen einwirkt, würde er das tun, allerdings, wie gesagt, nicht aktiv.