Freitag, 19. Februar 2010
Mitschrift Pressekonferenz
Regierungspressekonferenz vom 19. Februar
Themen: Bericht der IAEO zum iranischen Atomprogramm, Lage in Niger, Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Festveranstaltung anlässlich des zehnjährigen Bestehens der „Financial Times Deutschland“, Kabinettssitzung, Übergabe des Gutachtens der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation), Anschlag auf einen Hamas-Funktionär in Dubai, diplomatischer Streit zwischen der Schweiz und Libyen, Ankauf von Steuerdaten aus der Schweiz/Rechtshilfeersuchen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, Überlegungen auf europäischer Ebene zur Aufstockung der Einlagensicherungen, Kurzarbeitergeld, Neubesetzung von Stellen im BMZ, Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, Treffen der Bundeskanzlerin mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung, Militärtransporter Airbus A400M, Besuch des Bundeswirtschaftsministers in Moskau
Sprecher: StS Wilhelm, Peschke (AA), Mertzlufft (BMJ), Dr. Spauschus (BMI), Dr. Offer (BMF), Helfer (BMAS), Brickenkamp (BMZ), Moritz (BMVg), Schneid (BMWi)
VORS. SIRLESCHTOV eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS WILHELM sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
STS WILHELM: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme gleich noch zum Ausblick auf ausgewählte Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche, möchte Ihnen aber zunächst gerne eine Stellungnahme zum Bericht der IAEO in Sachen iranisches Atomprogramm vortragen.
Der Bericht der IAEO unter dem neuen Generaldirektor Amano bestätigt die große Besorgnis, die die Bundesregierung wegen des iranischen Nuklearprogramms seit langer Zeit hegt. Wir müssen feststellen: Iran weigert sich weiterhin, mit der IAEO im erforderlichen Maße zusammenzuarbeiten. Dazu gehört vor allem, dass das Regime in Teheran kürzlich einseitig entschieden hat, in seiner Anreicherungsanlage in Natans Uran höher anzureichern als bislang. Iran lässt zudem alle drängenden Fragen unbeantwortet, die die IAEO dem Iran seit langer Zeit zu der militärischen Dimension seines Nuklearprogramms stellt. Teheran weigert sich insbesondere weiterhin, bindenden Resolutionen der Vereinten Nationen nach einer Suspendierung der Anreicherung nachzukommen.
Es gilt, was die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister wiederholt versichert haben. Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Wir streben gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten eine diplomatische Lösung der Krise an. Auf der anderen Seite gilt aber unverändert und weiterhin: Die fortwährende Missachtung der IAEO und der Resolutionen der Vereinten Nationen sowie die Fortführung einer gefährlichen Nuklearpolitik Teherans insgesamt zwingen die Weltgemeinschaft dazu, in New York den Weg weiterer umfassender Sanktionen gegen das Regime in Teheran zu gehen. Die Bundesregierung trägt diesen Prozess entschieden mit.
PESCHKE: Ich möchte in Absprache mit Herrn Wilhelm kurz eine Einschätzung zur Lage in Niger abgeben. Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Entwicklung in Niger. Wir verurteilen die gewaltsame Machtübernahme durch Militärs in dem westafrikanischen Land. Wir appellieren an alle Beteiligten, die Anwendung von Gewalt umgehend einzustellen und alle Schritte zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation der Lage führen können. Die Bundesregierung ruft alle Beteiligten auf, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wieder eine zivile Regierung möglich ist. Dazu ist es nötig, dass der innernigrische Dialogprozess schnellstens fortgesetzt wird. Ziel muss es sein, so bald wie möglich zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren und demokratische Wahlen abzuhalten.
STS WILHELM: Ich möchte einige ausgewählte Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche mitteilen.
Am Montagabend nimmt die Bundeskanzlerin ab 19.30 Uhr an der Festveranstaltung anlässlich des zehnjährigen Bestehens der „Financial Times Deutschland“ teil. Die Veranstaltung findet im Verlagshaus von Gruner + Jahr in Hamburg statt. Die Bundeskanzlerin wird dabei die Festrede halten.
Am Mittwoch, dem 24. Februar, findet um 9.30 Uhr wie stets die Kabinettssitzung unter Leitung der Bundeskanzlerin im Kanzleramt statt.
Nach der Kabinettssitzung wird die Bundeskanzlerin um 11 Uhr ‑ ebenfalls im Kanzleramt ‑ das diesjährige Gutachten der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation entgegennehmen. Das Gutachten liefert ein Gesamtbild der deutschen Forschungs- und Innovationsaktivitäten und gibt Handlungsempfehlungen für die Innovationspolitik der Bundesregierung. Der Termin ist presseöffentlich. Bei der Übergabe sind kurze Statements der Bundeskanzlerin und des Vorsitzenden der Kommission, Professor Dietmar Harhoff, geplant. Über Einzelheiten des Gutachtens berichtet die Expertenkommission dann anschließend um 12.30 Uhr in der BPK.
Soweit der Überblick über die Termine.
FRAGE: Herr Wilhelm, weil Sie das Thema des iranischen Atomprogramms gerade so herausgestellt haben und die Unterstützung der Bundesregierung für mögliche Sanktionen hier bekräftigt haben, möchte ich fragen: Würde die Bundesregierung auch einen Militärschlag gegen den Iran unterstützen oder billigen?
STS WILHELM: Nein. Das Thema hat hier ja über die vergangenen Jahre immer wieder eine Rolle gespielt. Ich hatte deshalb in meiner Erklärung auch sehr ausdrücklich von einer diplomatischen Lösung gesprochen. Wir halten nur eine diplomatische Lösung für eine gangbare Lösung. Eine diplomatische Lösung fußt auf einer großen Entschiedenheit, Geschlossenheit, aber auch Entschlossenheit der Weltgemeinschaft. Zu der Entfaltung von Druck für eine diplomatische Lösung gehört natürlich auch immer die Bereitschaft, an Sanktionen mitzuwirken. Das ist kein Weg, den wir uns wünschen, kein Ziel, das wir uns gesteckt haben; das ist allerdings die Konsequenz, wenn Teheran nicht auf die verbindlichen Resolutionen des Sicherheitsrates eingeht.
FRAGE: Herr Wilhelm, auf die Frage gerade, ob die Bundesregierung einen Militärschlag unterstütze, sagten Sie „Nein“, wobei mir nicht ganz klar war, ob sich das auf Ihre Deutung der vorherigen Antwort bezog oder ob das ausdrücklich eine regierungsamtliche Ablehnung jedweder Militäraktionen gegen den Iran ist. Deswegen die Frage: Ist meine letzter Interpretation richtig, dass die Bundesregierung jegliche militärische Aktion ‑ ob von Israel, von den USA oder von wem auch immer ‑ gegen den Iran ablehnt?
STS WILHELM: Es gibt hier keinen neuen Sachstand. Es gilt das, was die Bundeskanzlerin und die Vorgängerregierung ebenso wie diese Regierung immer vertreten haben: Wir schließen eine militärische Lösung aus und setzen voll und ganz auf eine diplomatische Lösung, und tragen im Rahmen der Möglichkeiten ‑ etwa in den E3+3-Gesprächen ‑ auch das Unsrige dazu bei, dass wir zu einer diplomatischen Lösung kommen.
ZUSATZFRAGE: Sieht die Bundesregierung den behaupteten Mossad-Anschlag auf Hamas-Vertreter in irgendeinem Zusammenhang mit Planungen für politische, militärische oder sonstige Aktionen der westlichen Welt gegen den Iran? Hatte man irgendwie Kenntnis davon, dass da auch mindestens ein deutscher Pass ‑ möglicherweise zweckentfremdet ‑ verwendet wurde?
STS WILHELM: Es gilt hier die Erklärung, die der Bundesaußenminister gestern abgegeben hat, und es gilt auch die Presseerklärung des Auswärtigen Amtes, wonach alles getan wird, um die Umstände gründlich aufzuklären. Es gilt des Weiteren die Aussage des Bundesinnenministeriums, dass im Zusammenhang mit der Tötung des Hamas-Führers al-Mabhuh allen Hinweisen mit Deutschlandbezug nachgegangen wird. Ich selber habe keine weiteren Erkenntnisse. Die Prüfungen, die dazu gestern schon angekündigt wurden, laufen noch. Ich denke, wir sollten jetzt den weiteren Gang dieser Prüfungen und auch der Kontakte, die es dazu gibt, abwarten.
FRAGE: Ich habe noch eine Frage zum Iran und zu der Frage von Sanktionen. Es gab verschiedene Erklärungen von Wirtschaftsverbänden ‑ so im Maschinenbau und der Versicherungswirtschaft ‑, dass sie einen möglichen Sanktionskurs der Bundesregierung unterstützen würden. Es gab auch die Erklärung von zwei großen Versicherungsunternehmen, dass sie ab sofort keine Geschäfte mit dem Iran mehr abschließen würden. Gibt es Gespräche der Bundesregierung mit der Wirtschaft, stimmen Sie sich mit der Wirtschaft ab? Gibt es da irgendwelche Vereinbarungen, wie das genau zu funktionieren hat?
STS WILHELM: Der Prozess läuft ja seit Jahren und hat uns auch in der Bundespressekonferenz immer wieder beschäftigt. Wir setzen auf einen sogenannten „dual track approach“, also auf einen zweigleisigen Ansatz des Vorgehens, nämlich einerseits dem Iran Anreize für den Fall eines Einlenkens gegenüber den verbindlichen Forderungen der Weltgemeinschaft und des UN-Sicherheitsrates in Aussicht zu stellen und auf der anderen Seite Druck aufzubauen, um eine solche Kooperation Teherans am Ende auch zu erzwingen.
Im Rahmen des glaubwürdigen Aufbauens von Druck gab es in der Vergangenheit auch Gespräche innerhalb der europäischen Länder, aber auch von den jeweiligen Regierungen mit Vertretern von Unternehmen, mit der Wirtschaft, um deutlich zu machen, dass, wenn sich die Weltgemeinschaft zu weiteren Sanktionen entschließen sollte, dann natürlich auch die Befolgung vonseiten der Wirtschaft erwartet wird und dass dann auch lückenlos eingehalten wird, was die Bundesregierung im Rahmen internationalen Vorgehens verabredet. Derzeit ‑ auch das kann ich noch sagen, aber Sie wissen das sicher auch ‑ laufen ja die Gespräche im Rahmen der E3+3 immer wieder. Das Thema hat auch den allgemeinen Rat der Außenminister in der EU immer wieder beschäftigt. Auch die Staats- und Regierungschefs haben sich in den letzten Jahren wiederholt damit befasst.
PESCHKE: Das kann ich nur ausdrücklich unterstützen. Die Entwicklungsstufe, in die wir hineingeraten sind, kommt ja für niemanden überraschend. Es gab und es gibt auch immer wieder Kontakte mit der Wirtschaft, in denen auf die aktuelle politische Situation und den Verhandlungsstand hingewiesen wird. Der Bundesaußenminister hat in seinen Kontakten, aber auch öffentlich deutlich gemacht, dass zu dem jetzigen politischen Kurs keine Alternative besteht. Es ist so, dass man immer auch die alternativen Kosten im Auge haben muss. Wenn wir jetzt nicht entschlossen vorgehen und die Verweigerungshaltung des Iran unbeantwortet lassen, kämen wir in eine Situation, in der der nahe Osten, der mittlere Osten ‑ diese strategisch wichtige Region ‑ möglicherweise in ein Wettrüsten gestürzt werden würde, in dem es strategische Unsicherheit gäbe. Das kann in niemandes Interesse sein und das ist nicht in unserem politischen und auch nicht in unserem wirtschaftlichen Interesse.
ZUSATZFRAGE: Es scheint für die Wirtschaft ein Problem zu sein, wenn Sanktionen in den USA möglicherweise mit einem anderen Profil ‑ das will ich einmal so untechnisch sagen ‑ als in Europa verabschiedet werden; denn soweit ich es verstanden habe, gilt das US-Recht dann exterritorial, und ein deutsches Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft in den USA müsste dann unter Umständen US-Recht befolgen und hätte andere Rahmenbedingungen als in Deutschland oder in Europa. Gibt es vonseiten der Regierung Bestrebungen, dieses Problem zu lösen?
PESCHKE: Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in sehr engem Kontakt mit unseren internationalen Partnern stehen, namentlich innerhalb der Gruppe der E3+3 mit den beiden europäischen Partnern Frankreich und Großbritannien und natürlich auch mit der amerikanischen Seite. Derzeit ist unser ganzer Fokus auf einer möglichst breiten internationalen Reaktion auf die fortgesetzte iranische Verweigerungshaltung. Das heißt, unsere Aufmerksamkeit richtet sich auf die laufenden Gespräche in New York und auf die Bemühungen, zu einer geschlossenen, breiten Resolution des UN-Sicherheitsrates zu kommen.
FRAGE: Herr Wilhelm, Sie haben gerade etwas über den Mordfall in Dubai gesagt, aber nicht bestätigt, ob bei dem Täter ein deutscher Pass vorhanden war, obwohl die Behörden in Dubai das bestätigt haben ‑ keiner hat das in Frage gestellt. Warum haben Herr Westerwelle ‑ diese Frage geht vielleicht auch an Herrn Peschke ‑ und der Nahostbeauftragte gestern überhaupt nicht öffentlich erwähnt, dass im Zusammenhang mit dem Mord ein deutscher Pass verwendet wurde?
STS WILHELM: Ich hatte ja schon auf die Ausführungen des BMI hingewiesen, dass allen Hinweisen mit Deutschlandbezug ‑ (ein solcher) ist natürlich bei diesem Thema (gegeben, wenn) eine der Personen einen deutschen Pass hatte; die Einzelheiten waren ja in der Öffentlichkeit nachzulesen ‑ nachgegangen wird, dass aber die Prüfungen dazu noch laufen und dass ich selber dazu keine weiteren oder eigenen Erkenntnisse habe, über die ich hier berichten könnte.
PESCHKE: Das kann ich insofern ergänzen, als es in diesem Fall in der Tat darum geht, allen Hinweisen sorgfältig nachzugehen und zu einer Aufklärung zu kommen. Das war der Hintergrund der Äußerungen des Bundesaußenministers, das hat er deutlich gemacht. Wir werden uns zu Einzelheiten des Falls natürlich nicht äußern können, solange diese Einzelheiten noch nicht geklärt sind. Es gibt Kontakte mit den verantwortlichen emiratischen Behörden. Wir haben gestern ‑ das haben wir auch mitgeteilt ‑ auch mit der israelischen Seite gesprochen und mögliche Anknüpfungspunkte geprüft, besprochen bzw. darum gebeten, solchen Hinweisen genauso gründlich nachzugehen, wie wir das tun. Letztendlich ist es unser aller gemeinsames Interesse, dass möglichst schnell Licht in diesen Fall gebracht werden kann und dass hier eine lückenlose Aufklärung erfolgt.
FRAGE: Will man das jetzt also nicht bestätigen oder will man abwarten? Oder weiß man zwar, dass ein deutscher Pass verwendet wurde, aber will darüber im Moment nicht sprechen? Vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel Großbritannien, Irland und Frankreich das zugegeben haben (und zugesagt haben, dass sie) die Sache ganz gründlich und offen überprüfen, verstehe ich nicht, warum Deutschland nicht zugibt, dass ein deutscher Pass verwendet wurde.
PESCHKE: Es gibt da weder etwas zu bestätigen noch viel weniger etwas zuzugeben. Wir bestätigen lediglich Informationen, die gesichert sind, die überprüft sind, die unterlegt sind. In diesem Falle gibt es entsprechende Nachfragen der Behörden aus Dubai. Es gibt Hinweise. Diesen Hinweisen wird mit der gebotenen Gründlichkeit und der gebotenen Dringlichkeit nachgegangen.
FRAGE: Herr Peschke, die Vereinigten Arabischen Emirate haben eine internationale Untersuchung in dieser Hamas-Mordaffäre gefordert. Unterstützt die Bundesregierung eine solche Untersuchung?
PESCHKE: Wie konkret vorgegangen wird, liegt in der Zuständigkeit der entsprechenden Untersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden. Was ich für die Bundesregierung sagen kann, ist, dass wir alle Arbeiten, die auf eine Aufklärung des Falles zielen, mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen.
FRAGE: In deutschen Passdokumenten steht ja sinngemäß immer: Wer diesen Pass fälscht oder verfälscht, dem drohen irgendwelche Strafmaßnahmen. Sind der Bundesregierung aus der Vergangenheit Fälle bekannt, in denen ausländische Geheimdienste deutsche Passdokumente gefälscht zum Einsatz gebracht haben. Rein theoretisch und ohne unterstellte Behauptung: Sollte sich im Zuge der jetzigen diskutierten Affäre herausstellen, da sei ‑ von wem auch immer ‑ ein deutscher Pass in verfälschter oder gefälschter Art und Weise zum Einsatz gebracht worden, würde dies automatisch strafrechtliche Ermittlungen bzw. Konsequenzen seitens deutscher Behörden für den oder die Urheber dieser Maßnahmen nach sich ziehen?
STS WILHELM: Zu Fällen der Vergangenheit habe ich keine Informationen und auch keine Erkenntnisse. Alle weiteren Fragen richten sich danach, was die Feststellungen ergeben. Wie vom Kollegen Peschke und mir ausgeführt, gibt es dazu jetzt Untersuchungen. Wir gehen diesen Fragen nach. Dazu gibt es auch Gespräche, wie gestern etwa von Herrn Michaelis mit dem Gesandten der israelischen Botschaft. Sobald wir den Sachverhalt kennen, wird dazu natürlich auch eine Bewertung vorzunehmen sein. Dann, glaube ich, kann man auch über die Frage, die Sie ansprechen, besser Auskunft geben. Im Moment wäre das alles spekulativ. Ich glaube, vorgreifliche Bewertungen und Spekulationen sind hier nicht angemessen. Es geht jetzt darum, zunächst einmal die Fakten zusammenzutragen.
ZUSATZFRAGE: Eine Antwort wäre schon schön. Ich habe mich ja bemüht, die Frage so zu stellen, dass sie nicht indirekt bestätigen müssen: Der Mossad hat einen Pass gefälscht, und jetzt droht den Mossad-Agenten dieses oder jenes. Das will ich gar nicht wissen. Was ich wissen möchte: Drohen einer ausländischen Behörde zwangsläufig und automatisch strafrechtliche Konsequenzen seitens deutscher Behörden, wenn sich herausstellt, dass diese Behörde ‑ wo auch immer angesiedelt ‑ einen deutschen Pass in gefälschter Art und Weise zum Einsatz gebracht hat? Vielleicht sind die Sprecher vom Justiz- und Innenministerium freier als der Regierungssprecher, dazu etwas zu sagen.
STS WILHELM: Nachdem Sie ohnehin selber von keinen konkreten Bezügen zu irgendeinem Einzelfall ausgehen, zielt Ihre Frage ja auf eine Rechtsauskunft über die allgemeine Rechtslage ab, also wie im Falle der Fälschung von Dokumenten in Deutschland verfahren wird. Sieht sich das BMJ imstande dazu etwas zu sagen?
MERTZLUFFT: Ich sehe mich im Augenblick nicht wirklich imstande, diese Frage zu beantworten. Die Fragte zielt darauf ab, was passiert, wenn jemand der Fälschung von Passdokumenten überführt wird?
ZUSATZFRAGE: Die Frage zielt darauf ab, ob deutsche Behörden automatisch juristische Sanktionen oder Strafverfolgung in die Wege zu leiten versuchen, wenn sich herausstellt, dass ausländische Institutionen deutsche Passdokumente gefälscht und als gefälschte Dokumente zum Einsatz gebracht haben. Ist das automatisch strafbewehrt oder kann man großzügig darüber hinwegsehen, je nachdem, wer es ist?
MERTZLUFFT: Politisch mit Sicherheit nicht, aber das ist doch Sache des BKA bzw. der Sicherheitsbehörden, die in dem Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, gegebenenfalls Schritte einleiten müssen. Also zielt die Frage jetzt darauf ab, ob deutschen Ermittlungsbehörden konkrete Kenntnisse vorliegen, dass Fälschungen im Ausland vorgenommen worden sind?
ZUSATZFRAGE: Nein. Ihre Antwort legt mir jetzt nahe, dass beispielsweise das BKA oder der BND freihändig entscheiden könnten: Verfolge ich den- oder diejenigen, die im Ausland einen deutschen Pass fälschen, oder nicht? Genau das ist meine Frage: Ist es Ermessenssache, ob so etwas Ermittlungen deutscher Behörden nach sich zieht, oder ist es ein Offizialdelikt ‑ ich glaube, das ist der juristisch korrekte Terminus ‑, wenn jemand im Ausland einen Pass fälscht. Drohen demjenigen also automatisch strafrechtliche Ermittlungen seitens deutscher Behörden, egal ob das BKA jetzt meint, das sei angemessen oder nicht angemessen? Das war meine Frage.
DR. SPAUSCHUS: Ich kann das nur insoweit beantworten, als ich sagen kann: Es dürfte bekannt sein, dass die Fälschung von Pässen nach deutschem Recht grundsätzlich strafbar ist. Inwieweit aber in Fällen wie denen, die Sie eben ansprachen, Besonderheiten bestehen, ist mir nicht bekannt. Da müsste ich eine Antwort gegebenenfalls nachreichen.
STS WILHELM: Ich glaube, Herr W. stellt ja eine ganz abstrakte Frage, die letztlich durch den Blick in die einschlägigen Gesetze zu beantworten wäre. Nachdem keiner von uns jetzt ein StGB, eine StPO oder anderes zur Hand hat, ist es, glaube ich, ohne Weiteres leistbar, dass man eine abstrakte ‑ darauf ist allerdings zu Recht wert zu legen ‑ Information nachreicht. Was den konkreten Fall anbelangt, so wären Spekulationen jedweder Art nicht angemessen. Es gilt hier vielmehr, wie bei jeder anderen Untersuchung, dass jetzt der Gang der Prüfungen abzuwarten ist und dass man dann erst auf der Grundlage von Erkenntnissen dazu Bewertungen abgeben sollte.
VORS. SIRLESCHTOV: Gibt es breites Interesse an einer nachgereichten Antwort? ‑ Dann würde ich Sie bitten, das über die Bundespressekonferenz zu tun. Wir leiten das dann weiter.
FRAGE: Herr Peschke, können Sie sagen, was die Reaktion des israelischen Gesandten auf die Bitte der deutschen Seite war? Ist da eine Kooperation verabredet worden, haben Sie eine Arbeitsgruppe eingerichtet? Wie geht es da weiter?
PESCHKE: Ich kann Ihnen die Details des Gesprächs natürlich nicht wiedergeben, aber der Gesprächsverlauf war im Wesentlichen so, dass wir unsere Anliegen zur Sprache gebracht haben und der israelische Gesandte zu verstehen gegeben hat, dass ihm sehr wohl bewusst ist, was unsere Bitte ist, und dass die israelische Seite sich bemühen wird, diesem Aufklärungsbedürfnis möglichst umfassend nachzukommen.
FRAGE: Herr Peschke oder auch Herr Wilhelm, ist die Bundesregierung bereit, es öffentlich bekanntzugeben, wenn festgestellt wird, dass ein (deutscher) Pass ‑ entweder ein richtiger Pass oder ein gefälschter Pass ‑ im Einsatz gewesen war, egal wer dahintersteht?
PESCHKE: Ich glaube, der Regierungssprecher hat alles Wesentliche zu dem Fall gesagt. Jetzt gilt es erst einmal, die Untersuchungen durchzuführen. Alles Andere ‑ zum Beispiel, wie mit dem Ergebnis einer Untersuchung umgegangen wird ‑ sind in der letzten Konsequenz hypothetische Fragen, auf die auch ich heute keine Antwort geben kann. Wie gesagt, unser Schwerpunkt liegt darauf, jetzt dafür zu sorgen, dass wir tun, was wir tun können, um zu einer Aufklärung des Falles beizutragen. Dass wir die Öffentlichkeit im Anschluss natürlich auch wahrheitsgemäß und richtig informieren, versteht sich von selbst.
ZUSATZFRAGE: Eine Frage an Herrn Dr. Spauschus: Sie haben gerade bestätigt, dass das strafbar ist. Das nehme ich auch an und das glaube ich auch. Aber können Sie mir davon abgesehen sagen, ob Ihr Ministerium mit den Behörden von Dubai seit dieser Tat in Kontakt war?
DR. SPAUSCHUS: Nur noch einmal zur Klarstellung: Nach deutschem Recht wäre ein Sachverhalt, wenn er sich in Deutschland abspielen würde, strafbar. Das hatte ich an der Stelle nur klarstellen wollen. Die Beantwortung der Frage, inwieweit da Besonderheiten bestehen, soll jetzt ja Gegenstand dessen sein, was wir noch nachreichen.
Zu Ihrer weiteren Frage: Ich bitte um Verständnis, dass ich mich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und auf mögliche Strafverfolgungsinteressen auch dazu nicht weitergehend äußern möchte. Sie können sich aber sicher sein, dass diesen Vorwürfen intensiv nachgegangen wird, auch durch die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.
ZUSATZFRAGE: Meine Frage war konkret: Gab es seit dem Mord in Dubai Kontakte zwischen dem Innenministerium und den Sicherheitsbehörden in Dubai über dieses Thema?
DR. SPAUSCHUS: Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht bestätigen. Aber wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen diesen Kontakt haben.
FRAGE: Vor zwei Tagen haben in Madrid unter europäischer Beteiligung Gespräche zwischen der Schweiz und Libyen ‑ also multilaterale Gespräche ‑ zur Beilegung der Kontroverse zwischen Tripolis und Bern begonnen. Nun höre ich, dass diese Gespräche in Berlin weitergeführt worden seien, habe dazu bisher aber keine Bestätigung bekommen. Können Sie solche Gespräche bestätigen und allenfalls auch sagen, wer daran deutscherseits teilnimmt?
Eine Folgefrage dazu: Wie behandelt Deutschland diese Frage im Moment? Bis jetzt ist wegen dieser ganzen Schengen-Affäre eigentlich kein Druck auf die Schweiz ausgeübt worden. Wie wird Deutschland diese Frage weiter behandeln? Wird hier Druck auf Bern ausgeübt werden?
STS WILHELM: Ich sage vorneweg vielleicht nur: Ich habe keine Informationen zu einem solchen Treffen und kann das nicht bestätigen.
PESCHKE: Ich auch nicht.
Zur zweiten Fragen: Da haben wir uns sehr klar geäußert. Der einseitige Schritt Libyens, Visa-Restriktionen gegenüber Schengen-Staaten zu erlassen, ist sehr bedauerlich. Wir erwarten von Libyen, dass dieser Schritt so schnell wie möglich wieder rückgängig gemacht wird. Das ist unsere Position in der Sache. Derweil kümmern wir uns natürlich um die praktischen Auswirkungen möglicher Einreiseverweigerungen für Deutsche. Da ist es so, dass wir keine Erkenntnisse haben, dass diese Restriktionen bisher flächendeckend angewendet werden. Dennoch erwarten wir von der libyschen Regierung, dass sie diesen Schritt insgesamt zurücknimmt.
ZUSATZFRAGE: Ist der libysche Botschafter in den letzten Tagen denn ins Außenministerium zitiert worden?
PESCHKE: Ein gesonderter Termin wäre mir nicht bekannt, aber gehen Sie einmal davon aus, dass wir in solchen Fragen auch mit der libyschen Seite Kontakt halten. Hauptspieler in dieser Frage ist natürlich die Europäische Union als Ganzes, und wesentliche Kontakte werden auch von Brüssel aus geführt.
FRAGE: Herr Peschke, bezieht sich Ihre Aussage, dass das nicht flächendeckend angewendet werde, auf deutsche Staatsbürger oder auf die Staatsbürger aller betroffenen Länder?
PESCHKE: Das bezieht sich auf deutsche Staatsangehörige. Wir müssen ja unterscheiden zwischen dem allgemeinen Tatbestand, wo wir eine sehr klare Position haben, und unserer konkreten konsularischen Verantwortung, auch unseren Staatsbürgern gegenüber. Der kommen wir nach. Deswegen können wir natürlich nur Aussagen darüber treffen, wie unsere Staatsangehörigen jetzt konkret betroffen sind. Wie das in anderen Schengen-Staaten aussieht, müsste man gegebenenfalls konkret dort erfragen.
ZUSATZFRAGE: Könnten Sie bitte noch sagen, wie viele deutsche Staatsbürger davon betroffen waren?
PESCHKE: Ich kann Ihnen keine genauen Zahlen nennen.
ZUSATZFRAGE: Aber es gab Fälle? Ich versuche anzunähern, was das Wort „flächendeckend“ in diesem Zusammenhang bedeutet.
PESCHKE: Auch das kann ich Ihnen im Detail jetzt nicht darlegen.
FRAGE: Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Thema, das gleichwohl noch mit der Schweiz zusammenhängt. Im Zusammenhang mit den Steuerdaten aus der Schweiz hat die Schweiz offensichtlich ein Rechtshilfeersuchen gestellt hat. Ich weiß allerdings nicht genau, an welche Behörde sie dieses Ersuchen gestellt hat, ob an den Bund oder ein Land; ich habe das nur der Presse entnommen. Weil ich keine Juristin bin, wüsste ich gerne, was für Auswirkungen dieses Ersuchen hat. Verzögert das möglicherweise irgendwelche Vorgänge bei der Suche nach Steuersündern, und wer wäre davon betroffen? Wissen Sie davon?
MERTZLUFFT: In der Tat hat sich die Schweizerische Bundesanwaltschaft an die Länder bzw. konkret an die Staatsanwaltschaften in den Ländern gewendet, da die Schweizerische Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren in der Schweiz führt. Zur weiteren Aufklärung bittet die Schweiz um Mithilfe der deutschen Ermittlungsbehörden. Die Bewilligung dieses Ersuchens ist Sache der Länder. Ob gegen diese Bewilligung Bedenken bestehen, prüft derzeit auf Bitte der einzelnen betroffenen Länder die Bundesregierung.
ZUSATZFRAGE: Und wenn Sie das geprüft haben, machen alle Länder dasselbe? Oder sind die Länder dann frei in der Entscheidung?
MERTZLUFFT: So einfach kann ich die Frage nicht beantworten. Es gibt ein Überkommen aus dem Jahre 2004, in dem die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund in Fällen von besonderer Bedeutung geregelt wird und in dem ‑ ich kann es auch konkret sagen: gemäß Nummer acht der Zuständigkeitsvereinbarung vom 28. April 2004 ‑ festgelegt wird, wie in solchen Fragen mit solchen Fällen umgegangen wird. Ich kann jetzt aber nicht präjudizierend beantworten, was im Falle eines „Ja“ oder im Falle eines „Nein“ passiert; denn letzten Endes ist die Bewilligung dieses Rechtshilfeersuchens Sache der Länder. Das heißt, wenn eine Entscheidung im Bund getroffen wird, präjudiziert das genannte Abkommen nicht auch das Verhalten des jeweiligen einzelnen Landes.
ZUSATZFRAGE: Was bewirkt denn ein solches Rechtshilfeersuchen für diesen praktischen Fall? Verzögert das die Sache?
MERTZLUFFT: Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, weil ich über den konkreten Sachverhalt ‑ sprich das Rechtshilfeersuchen ‑ keine Auskunft geben kann.
ZUSATZFRAGE: Mir ging es ja nur um eine Verfahrensfrage, also nicht um den Inhalt dieses Ersuchens. Soweit mein juristisches Verständnis reicht, wäre ja auch eine Verjährung durch ein Verfahren gehemmt ‑ oder etwas in der Art. Ist das etwas Vergleichbares?
MERTZLUFFT: Die Frage könnte man beantworten, wenn man über den Gegenstand des Rechtshilfeersuchens Auskunft geben würde, was ich leider nicht kann. Ich kann nur um Verständnis bitten, dass ich über konkrete weitere Details des Rechtshilfeersuchens keine Auskunft geben kann.
FRAGE: Herr Mertzlufft, Sie haben anscheinend einen Sprechzettel für diesen Fall, von dem Sie jetzt etwas vorgetragen haben. Da wundert mich schon, dass auf dem Sprechzettel nicht steht, ob das eine aufschiebende Wirkung für den Kauf der Steuerdaten-CDs hat oder nicht. Entweder haben Sie es schon geklärt ‑ dann wäre die Antwort ganz interessant ‑, oder es müsste sich doch innerhalb kürzester Zeit feststellen lassen ‑ wenn die Bundesregierung schon prüft, wie Sie gesagt haben ‑, ob das eine aufschiebende, verzögernde oder behindernde Auswirkung auf den Kauf der Steuer-CDs hat oder nicht.
MERTZLUFFT: Ich war in meinen Ausführungen vielleicht nicht deutlich genug. Die Bewilligung des konkreten Rechtshilfeersuchens, das von der Schweiz übermittelt wurde, wird in den Ländern entschieden. Die jeweiligen Länder haben jetzt die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens, das ich ansprach, gebeten, eine Einschätzung mitzuteilen, ob Bedenken gegen die Bewilligung des Rechtshilfeersuchens bestehen oder nicht. Was die Frage des Zeitplans oder Ihre Frage der aufschiebenden Wirkung betrifft, so hängt das nicht unmittelbar zusammen mit der Frage des Ankaufs der CDs. Das müsste dann das BMF vor Ort beantworten, das betrifft das Bundesjustizministerium nicht.
DR. OFFER: Das BMF ist ja nicht vor Ort. Wie ich in der Zeitung gelesen habe, kommt das ja von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, sodass das jetzt nicht über die Wege des Bundesfinanzministeriums läuft oder auch bisher gelaufen ist. Das wäre mir jedenfalls nicht bekannt.
ZUSATZFRAGE: Ich möchte meine Frage noch einmal präzisieren: Geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass ‑ unabhängig von irgendwelchen Rechtshilfeersuchen oder sonstigem ‑ die Verhandlungen über den Kauf der Steuersünder-Daten-CD ungestört und zügig zu Ende gebracht werden können, so wie man sich das vorgenommen hat?
DR. OFFER: Die Entscheidung über den Ankauf von Daten ist ja Sache der Länder, und wenn ich den Kollegen richtig verstanden habe, sind die Länder jeweils auch zuständig, was jetzt die weitere Behandlung des Schweizer Rechtshilfeersuchens angeht.
FRAGE: Herr Wilhelm, Sie haben vor ein paar Tagen gesagt, dass ein zügiger Abschluss der Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland solche Fälle wie den Fall dieser Bankdaten-CD obsolet machen würde. Ich habe an diesem Statement in den letzten Tagen immer ein bisschen geknabbert, denn ich recherchiere im Moment über den möglichen Anfangsverdacht, aufgrund dessen die deutschen Behörden aktiv werden können oder in einem späteren Schritt auch die Steuerfahnder eingeschaltet werden können. Ich sehe einfach nicht so ganz, wieso ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen einen solchen Fall obsolet machen würde; denn die Behörden sind ja nach wie vor auf konkrete Bankdaten bzw. auf einen konkreten Verdacht auf einen Missbrauch oder auf ein Vergehen angewiesen. In diesem Sinne, glaube ich, wäre es auch nach Abschluss eines solchen Abkommens für die deutschen Behörden immer noch nützlich, so etwas zu haben.
STS WILHELM: Ich bin ja nicht mit den Einzelheiten der Verhandlungen zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen befasst, insofern kann ich Ihnen dazu nur ganz allgemein Auskunft geben. Ich glaube, die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, mit welchem Inhalt ein solches Abkommen gelingt. Ich hatte in meiner Äußerung der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass es uns gelingt, dieses Abkommen mit einem Inhalt abzuschließen, der solche Kontroversen wie in der Vergangenheit obsolet macht. Die Frage, wie genau dieses Abkommen ausgestaltet ist, wird sicherlich auch Auskunft darüber geben, ob es noch einen Restbestand an möglichen Kontroversen gibt oder ob das sozusagen alles davon umfasst ist. Ich bitte aber um Verständnis, dass mir da die Einblicke und die Fachkenntnisse fehlen, um das vertieft zu beantworten.
FRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage zum Rechtshilfeabkommen. Mir leuchtet der ständige Verweis auf die Länder aus Ihrer Sicht zwar ein, weil Sie sich dann nicht dazu äußern müssen. Aber, Herr Dr. Offer, die Länder werden doch wieder den Bund fragen, ob es da eine einheitliche Haltung gibt; das ist doch in dem Fall in Nordrhein-Westfalen auch passiert. Das landet also wieder beim Bund; es ist doch nicht so, als ob das nur auf Länderebene entschieden wird, wie Sie jetzt dargestellt haben.
DR. OFFER: Für die Frage des Rechtshilfeabkommens ist auf Bundesebene das Justizministerium zuständig.
ZUSATZFRAGE: Ich fasse einmal zusammen, wie ich das jetzt verstehe: Es gibt das Rechtshilfeersuchen und die Bundesregierung ist um eine Einschätzung gebeten worden. Diese Einschätzung wird sie den Ländern geben, sodass die Länder dann einen Maßstab haben, der ihnen hilft, eine Entscheidung zu treffen. Danach werden Sie sehen, ob Sie dem Rechtshilfeersuchen nachkommen oder nicht. Die Frage ist ja, ob das irgendeine Auswirkung auf den Ankauf der Steuerdaten hat. Das koordiniert sich insofern doch auch wieder auf Bundesebene. Da wird es also auch eine Rückwirkung auf die Frage geben, ob die Steuerdaten angekauft oder nicht angekauft werden können, oder sehe ich das falsch?
DR. OFFER: Wenn ich darauf jetzt antworten wollte, müsste ich, glaube ich, darauf hinweisen, dass Sie die Sachverhalte da ein bisschen vermengen. Wenn Sie nach dem Auskunftsersuchen fragen, möchte ich Ihnen antworten: Da müssen wir auch die Zuständigkeiten beachten, die wir haben. Für die Beantwortung der juristischen Implikationen, die damit zusammenhängen ‑ sowohl auf Bundes- als auf Landesebene ‑, ist nicht der Bundesfinanzminister zuständig. Bevor diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, können wir vonseiten des Bundes ‑ jedenfalls aus Sicht des Bundesfinanzministeriums ‑ keine Aussage dazu machen.
FRAGE: Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Thema an das Bundesfinanzministerium. Auf europäischer Ebene gibt es offensichtlich fortgeschrittene Überlegungen zu einer Aufstockung der Einlagensicherungen, die sich nach einem Prozentsatz der Kundeneinlagen von zwei Prozent bemessen soll. Können Sie bestätigen, dass es solche Überlegungen gibt, und vielleicht auch sagen, wie weit die fortgeschritten sind?
DR. OFFER: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich die Strukturen der deutschen Sicherungssysteme auch in der Finanzkrise bewährt haben. Das gilt insbesondere auch für die institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Bei den aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene hinsichtlich einer umfassenden Reform der EU-Einlagensicherungsrichtlinie wird sich die Bundesregierung daher weiterhin für die Beibehaltung der derzeitigen Strukturen der Sicherungssysteme in Deutschland einsetzen. Wir werden im Übrigen die aktuellen Reformvorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der Sicherungseinrichtungen aktiv begleiten, um eine angemessene Weiterentwicklung der gesetzlichen Einlagensicherungssysteme im Sinne eines effizienten Schutzes der Bankeinlagen mitzugestalten.
FRAGE: Eine Frage an das Arbeitsministerium zum Thema Kurzarbeitergeld: Im Rahmen der Einigung in der Metallbranche ist ja vereinbart worden, dass Unternehmen, die Arbeitnehmer in Kurzarbeit beschäftigen, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld erstattet wird, um Massenentlassungen zu verhindern. Gilt das jetzt auch für andere Branchen? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnen Sie? Soll das Kurzarbeitergeld über den bisher vorgesehen Endtermin ‑ ich glaube, Ende 2010 ‑ hinaus verlängert werden?
HELFER: Ich fange einmal mit der letzten Frage an: Zu einer Verlängerung kann ich Ihnen noch nichts sagen.
Grundsätzlich haben wir gestern aus Anlass des Tarifabschlusses in der Metallbranche erklärt, dass es rechtlich möglich ist, die Sonderzahlungen ‑ also Urlaubs- und Weihnachtsgeld ‑ zu zwölfteln und auf die Monate umzulegen, was dann die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld verändert. Man hat sich geeinigt, dass das in Unternehmen passieren darf, die bereits seit 12 Monaten Kurzarbeit machen ‑ das ist ja Bestandteil des Abschlusses. Das ist rechtlich möglich. Da gab es vorher eine Abfrage und das ist von unserem Haus bestätigt worden.
Zu den Kosten ‑ das hatten Sie gerade auch gefragt ‑ kann ich Ihnen nichts sagen, weil ich jetzt nicht weiß, wer das in dieser Weise in Anspruch nehmen wird.
ZUSATZFRAGE: Aber es ist jetzt möglich, dass auch andere Branchen diese Regelung in Anspruch nehmen?
HELFER: Ja, das können auch andere Branchen; das vergaß ich zu sagen.
FRAGE: Meine Fragen gehen an das Entwicklungshilfeministerium: Ich hätte gerne gewusst, wie viele Neubesetzungen Minister Niebel in seiner Amtszeit bisher vorgenommen hat. Können Sie mir auch sagen, wie viele davon im Besitz eines FDP-Parteibuches sind? Außerdem hätte ich gerne gewusst, worin die entwicklungspolitische Kompetenz von Herrn Oberst a.D. Eggelmeyer besteht.
BRICKENKAMP: Ich glaube, bezüglich der FDP-Parteizugehörigkeit ist es zunächst einmal ganz wichtig, festzustellen, dass es bei uns im Haus eine Reihe von Mitarbeitern gibt, die seit vielen Jahren im Haus sind, die ganz explizit andere Parteizugehörigkeiten haben und die seit der Amtsübernahme von Herrn Niebel in Referatsleiterfunktionen gekommen sind, so auch in Vertrauensstellungen wie zum Beispiel im Ministerbüro oder im Parlaments- und Kabinettsreferat. Ich glaube, es ist ganz wichtig, das vorweg festzustellen; denn das zeigt, dass die Berichterstattung der letzten Tage, die suggeriert, dass ausschließlich FDP-Mitglieder bei uns im Hause Karrieremöglichkeiten hätten, schlicht falsch ist.
Bezüglich der Neubesetzung von Stellen: Wie viele Neubesetzungen es insgesamt gegeben hat, kann ich Ihnen gar nicht sagen; denn es hat zahlreiche Neubesetzungen gegeben ‑ wie eben auch die dieser SPD-Mitglieder, die jetzt Referatsleitungsfunktionen haben. Es gab eine Reihe von externen Neubesetzungen. ‑ Ich sehe, dass Sie anfangen, die aufzuzählen. Wenn man dabei die politische Leitung mitzählt, kommt man in der Tat auf zehn FDP-Neubesetzungen. Dass die politische Leitung nach einem Regierungswechsel ausgetauscht wird ‑ darauf hat der Minister heute Morgen auch schon in seinem Interview im Deutschlandfunk hingewiesen ‑, ist in allen Häusern ganz selbstverständlich. Wenn man die mitzählt ‑ Herrn Beerfeltz, Frau Kopp, Herrn Minister Niebel ‑, kann man in der Tat auf diese zehn extern besetzten Stellen kommen.
VORS. SIRLESCHTOV: Ich glaube, da gab es noch eine zweite Frage ‑ es ging um die Kompetenz des Oberst a.D. Eggelmeyer.
BRICKENKAMP: Der Minister hat auch dazu heute Morgen im Deutschlandfunk-Interview Stellung genommen. Herr Friedel Eggelmeyer ist bereits seit vielen Jahren außen- und sicherheitspolitischer Berater der FDP-Fraktion und hat in diesem Zuge ganz klar eine Kompetenz, die auch in unserem Hause wichtig ist. Er wird eine Abteilung übernehmen, in der unter anderem Referate wie das Nahost-Referat, das Afghanistan-Referat und das Referat für Nordafrika ‑ nicht ganz Afrika, wie teilweise falsch berichtet wurde ‑ untergebracht werden. Auch das Referat Friedensentwicklung und Krisenprävention und Referate wie zum Beispiel das für die Vereinten Nationen werden in dieser Abteilung angesiedelt werden. Da kann er ganz klar seine bisherigen Erfahrungen einbringen, genauso wie seine Erfahrungen während seiner Abordnung zum Auswärtigen Amt und zum Verteidigungsministerium. All dies wird dazu führen, dass wir eine bessere Abstimmung mit den Ministerien hinbekommen, mit denen wir das möchten, gerade auch im Bereich der vernetzten Sicherheit zu Afghanistan. Ich denke, da ist die Kompetenz ganz eindeutig.
ZUSATZFRAGE: Es ist also richtig, dass Herr Eggelmeyer dann auch für die Koordinierung des Afghanistan-Einsatzes von NGOs usw. zuständig ist?
BRICKENKAMP: Nein, die Nichtregierungsorganisationen werden aus einem anderen Referat betreut. Es gibt ein Referat, das sogenannte private Träger und deren Engagement in Entwicklungsländern betreut. Das ist nicht in dieser Abteilung. Wichtig ist zu wissen, dass das Organigramm, das gestern im Haus vorgestellt wurde, vorläufig ist. Das ist ein Entwurf, der innerhalb der nächsten vier Wochen in Kraft treten soll ‑ allerdings unter Diskussionsbeteiligung unserer Kolleginnen und Kollegen im Haus. Es wird jetzt also noch eine Feinabstimmung geben; die läuft derzeit auch schon. Da können sich unsere Abteilungen selbstverständlich einbringen.
FRAGE: Frau Brickenkamp, wann ist die Neubesetzung von Abteilungsleiterposten eigentlich kabinettsreif, wann durchläuft das also das Kabinett? Ich gehe einmal davon aus, dass das nur ein formaler Akt ist, dass das Kabinett also irgendwie formal zur Kenntnis nimmt, dass Herr Niebel Herrn x zum Abteilungsleiter für die Zuständigkeit y macht, dass es aber kein faktisches Widerspruchs- oder Eingriffsrecht des Kabinetts gibt. Sehe ich das richtig?
In dem Zusammenhang noch eine Frage an Herrn Wilhelm: Ich bin mir nicht ganz sicher ‑ trifft es zu, dass die Bundeskanzlerin nach der ersten öffentlichkeitswirksamen Auslandsreise von Herrn Niebel ihr Missfallen über die Landser-Mütze von Herrn Niebel geäußert hat? Hat sie das Ihnen direkt mitgeteilt oder wurde das nur ‑ gutwillig oder böswillig ‑ als denkbare oder tatsächliche Meinung der Kanzlerin kolportiert?
STS WILHELM: Um gleich mit der Frage an mich zu beginnen: Ich kenne die Kolportage einer solchen Äußerung, aber tatsächlich gab es ein solches Thema zwischen den beiden meines Wissens nicht.
ZUSATZFRAGE: Auch nicht indirekt? Hat sie beispielsweise zu Ihnen gesagt: Was hat der da auf dem Kopf?
STS WILHELM: Ich kenne keine Aussage der Bundeskanzlerin dazu.
BRICKENKAMP: Bezüglich Ihrer ersten Frage: Es ist, wie gesagt, geplant, dass das Organigramm und damit auch die vierte Abteilung innerhalb der nächsten vier Wochen in Kraft tritt. In diesem Zeitraum müsste das dann auch durch das Kabinett gehen. Einen genauen Zeitpunkt habe ich nicht vorliegen.
FRAGE: Frau Brickenkamp, weil Sie jetzt gerade so detailliert Auskunft darüber geben konnten, welche Referatsleiter welchen Parteien angehören und wer jetzt im Zuge der Umstrukturierung in Ihrem Hause möglicherweise sogar befördert worden ist, möchte ich fragen: Ist die Parteizugehörigkeit erhoben worden, ist in Gesprächen geklärt worden, wer welcher Partei angehört, ist das ein Kriterium dafür gewesen, gibt es da eine Quote, wer von welcher Partei auf welchen Posten kommt? Wie muss man sich das vorstellen?
BRICKENKAMP: Genau dieser Eindruck entsteht im Moment bei der Berichterstattung. Aber explizit aufgrund dieser Berichterstattung, in der immer davon ausgegangen wird, dass in unserem Hause nur FDP-Mitglieder weiter an interessanten Positionen teilhaben können, wurde natürlich darüber gesprochen, welche Mitglieder anderer Parteien ebenfalls durchaus Karrieremöglichkeiten bei uns im Haus eröffnet bekommen haben. Es gab ja durchaus auch Kritik aus Koalitionskreisen daran, dass unter anderem Parteizugehörigkeit zu sehr zählen würde. Der Minister ist insbesondere sehr erfreut über die Forderung von Frau Wöhrl, diese Posten nicht nach Parteibuch zu besetzen. Sie hat sich mehrfach ihm gegenüber persönlich kritisch dazu geäußert, dass Stellen im Leitungsbereich von SPD-Mitgliedern und nicht CDU-Mitgliedern besetzt wurden. Dementsprechend ist diese Kritik nach Meinung des Ministers jetzt nicht mehr aufrechtzuerhalten, da genau das, was vorgeworfen wurde, nicht der Fall ist ‑ es wurde eben nicht nach Parteibuch besetzt.
ZUSATZFRAGE: Wie ist das erhoben worden? Ist das in Einzelgesprächen geklärt worden oder gibt es da eine Liste, wer im Ministerbüro welcher Partei angehört?
BRICKENKAMP: Nein, das wurde gar nicht erhoben; es gibt überhaupt keine Statistik darüber. Dies sind nur zwei besonders herausgehobene Beispiele von Stellen, die in ganz klaren Vertrauenspositionen zum Minister stehen, bei denen eben eine aktive Parteizugehörigkeit allgemein bekannt ist. Es gibt sicherlich auch noch andere Beispiele im Haus, aber darüber haben wir keine Statistik.
FRAGE: Frau Brickenkamp, trifft es zu, dass der Minister den wissenschaftlichen Beirat auflösen will oder durch ein anderes System ersetzen will? Wenn dies nicht zutrifft, könnten Sie uns dann sagen, wann dieses Gremium wieder zusammentreten wird?
BRICKENKAMP: Das höre ich zum ersten Mal. Darüber habe ich keine Informationen, das könnte ich höchstens nachreichen.
VORS. SIRLESCHTOV: Ich nehme an, auch daran gibt es größeres Interesse. ‑ Dann darf ich Sie bitten, auch diesbezüglich unseren Kanal zu nutzen.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Justizministerium zum Thema Internetsperrgesetz: Könnten Sie einmal erläutern, wie es überhaupt rechtstechnisch funktionieren kann, dass das von Herrn Köhler unterzeichnete Gesetz nicht angewendet wird und welche Konsequenzen das für die Infrastruktur hat, die vielleicht schon im Aufbau war? Könnten Sie vielleicht auch sagen, wie weit die Vorbereitungen beim BKA schon gediehen waren und ob das jetzt alles erst einmal auf Eis gelegt ist?
Zum Zweiten würde mich interessieren, wann der von Ihnen beabsichtigte Gesetzentwurf zu einem Löschgesetz denn vermutlich vorgelegt wird und wie man sich ‑ wenigstens grob ‑ so ein Löschgesetz überhaupt vorzustellen hat.
MERTZLUFFT: Was Ihre Frage bezüglich des BKA und zur Infrastruktur betrifft, so würde ich den Kollegen vom BMI bitten, das zu beantworten.
Zu Ihrer grundsätzlichen Frage: Der Sachstand ist, dass der Bundespräsident das Gesetz gezeichnet hat und dass es dann in Kraft tritt, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Ich kann im Augenblick nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt das Gesetz in Kraft tritt. Bis das Gesetz aber nicht veröffentlicht worden ist, ist es auch nicht in Kraft getreten.
Die Bundesjustizministerin hat am Mittwoch, als das Bundespräsidialamt mitteilte, dass das Gesetz gezeichnet worden ist, öffentlich deutlich gemacht, dass sich die Koalition endgültig von den Netzsperren verabschiedet und eine andere rechtliche Regelung anstrebt, und zwar schnell, zügig und unmissverständlich. Wie konkret, wann ‑ sozusagen unter gesetzgebungstechnischen Fragen ‑ und in welchem Verfahren ‑ ob in Form des von ihnen angesprochenen Löschgesetzes oder in Form von anderen Möglichkeiten ‑ das passieren wird, darüber gibt das Bundesjustizministerium keine Auskunft. Es ist nämlich so, dass, wenn ich jetzt Ihre Frage beantworten und sagen würde „Das Löschgesetz kommt in vier Monaten“ ‑ das sage ich jetzt gerade nicht ‑, dann würde ich ja mit in die Spekulation eintreten ‑ das ist jetzt zum Teil ja auch berichtet worden ‑, welche Möglichkeiten bestehen.
Das Ziel der Bundesjustizministerin ist klar. (Es geht ihr darum,) innerhalb der Bundesregierung dem gemeinsamen Willen zu entsprechen, der auch in der Koalitionsvereinbarung niedergelegt worden ist: Löschen statt Sperren. Des Weiteren gilt das, was sie nach der Unterzeichnung gesagt hat: Es soll schnell, klar und unmissverständlich eine andere rechtliche Regelung geben.
STS WILHELM: Nur noch ein kurzer Satz der Ergänzung: Genau wie der Kollege sagte, tritt das Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Meines Wissens ‑ ich bin hier aber kein Fachmann ‑ ist es so, dass im Gesetz selbst der Vorrang des Löschens verankert ist und dass das Gesetz insofern in der Übergangszeit, bis wir zu einer Neuregelung kommen, mit der Möglichkeit des Löschens angewendet wird. Die Wertung des Gesetzes, dass das Löschen Vorrang hat, wird den Überlegungen, wie weiter verfahren wird, natürlich zugrundegelegt. Das Ziel ist, wie im Koalitionsvertrag explizit niedergelegt, bald zu einer Neuregelung zu kommen.
DR. SPAUSCHUS: Von meiner Seite nur noch eine Ergänzung, weil Sie sagten, das Gesetz würde nicht angewendet werden: Es wird ja angewendet, bloß eben in dem Sinne, wie Herr Wilhelm es eben sagt, nämlich dass man ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten eintritt und Zugangssperren nicht vornimmt. Das heißt, das Gesetz wird selbstverständlich angewendet, aber nur in dem beschriebenen Sinne.
MERTZLUFFT: Ich müsste noch ergänzen, dass die Bundesjustizministerin Wert darauf legt, eine klare rechtliche Grundlage, die dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ entspricht, schnell und zügig umzusetzen. Das wird dann auch eine andere rechtliche Regelung sein als die, die jetzt in Kraft tritt. Aber wie gesagt, wie das konkret aussieht, kann ich im Augenblick nicht sagen.
ZUSATZFRAGE: Dann habe ich noch die Nachfrage an das BMI: Wie weit waren denn die Vorbereitungen beim BKA gediehen? Werden die jetzt einfach gestoppt?
Eine zweite Nachfrage an Herrn Wilhelm: Wer veranlasst das denn, wie geht das? Muss es da noch eine eigene Rechtsverordnung geben, in der man sagt: Der Teil „Löschen“ des Gesetzes wird jetzt angewandt, aber alles andere, was in dem Gesetz steht, wird jetzt erst einmal noch nicht angewandt? Denn wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, wird ja ein gewisser Zeitraum vergehen, bis das neue Gesetz oder die neue Regelung ‑ was immer auch kommt ‑ in Kraft treten kann, da wird es also eine Übergangszeit geben.
STS WILHELM: Wie gesagt, der Maßstab der Neuregelung ist im Koalitionsvertrag niedergelegt. Auf der Grundlage dieser gemeinsamen Wertung aus dem Koalitionsvertrag wird es jetzt sehr schnell zu einer Neuregelung kommen, die dann aber nicht auf einer untergesetzlichen Ebene, sondern durch ein Bundesgesetz stattfinden wird. Die Einzelheiten werden jetzt zügig zu erarbeiten sein. Für die Zeit, in der das jetzt noch nicht in Kraft getretene, aber bald in Kraft tretende Gesetz gilt, hatte ich darauf hingewiesen, dass in diesem Gesetz der Vorrang des Löschens verankert ist und dass insofern die Möglichkeiten des Löschens auf der Grundlage dieses Gesetzes praktiziert werden.
DR. SPAUSCHUS: Zu der Frage, wie weit die Vorbereitungen bereits gediehen waren, kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Antwort liefern; das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
FRAGE: Herr Wilhelm, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat heute ja einen Betriebsausflug ins Kanzleramt gemacht, der mit einem Gespräch mit Frau Merkel und Herrn Pofalla verbunden war. Warum gibt es dieses Gespräch jetzt? Welche Inhalte und welche Ziele sind damit verbunden?
STS WILHELM: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe dem Terminplan der Bundeskanzlerin entnommen, dass es dazu eine kurze Begegnung gegeben hat, aber das müsste ich nachreichen. Sofern die Dinge für die Öffentlichkeit gedacht sind, lässt sich das sicher machen, aber ich habe dazu nichts mitgebracht.
ZUSATZFRAGE: Sind derartige Treffen auch mit anderen Landesregierungen geplant?
STS WILHELM: Wenn eine Landesregierung ins Kanzleramt kommt, gibt es natürlich jeweils die Möglichkeit ‑ das gilt nicht nur für diese Bundesregierung, sondern das galt immer schon ‑, zusammenzukommen. Was genau bei dem heutigen Treffen besprochen wird und was passiert, möchte ich noch einmal nachreichen. Ohne hier eine besondere Tiefe der Vermutung anwenden zu wollen: Ich weiß es schlicht nicht.
FRAGE: An das Verteidigungsministerium: Frankreich rechnet für die kommende Woche mit einer Einigung zum A400M. Tun Sie das auch?
MORITZ: Herr Dr. Offer hat gerade gesagt, es sei noch nicht Schluss, das Thema A400M sei noch nicht dran gewesen.
FRAGER: Eben!
MORITZ: Die am 17. Februar eingetroffene Antwort der Industrie liegt jetzt ja vor. Die Industrie hat das Angebot der Vertragsnationen kommentiert und weitere Vorschläge unterbreitet. Das Schreiben wird derzeit von den Nationen geprüft und das weitere Vorgehen hierzu abgestimmt. Es gibt da noch keine weiteren Daten oder Zeitpunkte für Treffen, die ich Ihnen im Moment nennen könnte. Nach wie vor gilt, dass alle Seiten an einer Lösung interessiert sind, die von allen getragen werden kann.
FRAGE: Ich glaube, das Bundeswirtschaftsministerium war heute noch nicht dran. Frau Schneid, Minister Brüderle ist in Moskau, wenn ich das richtig sehe, und hat natürlich auch mit seiner dortigen Amtskollegin gesprochen. Meine Frage ist: Hat das Thema Nordic Yards ‑ die ehemaligen Wadan-Werften ‑ eine Rolle gespielt, und, wenn ja, welche Rolle hat es gespielt?
SCHNEID: Dazu kann ich im Moment leider noch nichts sagen, weil das Gespräch noch nicht beendet war, als ich das Haus verlassen habe, um hierher zu kommen. Der Minister hatte ja angekündigt, dass er über dieses Thema sprechen will; das haben Sie der Presse gestern wahrscheinlich entnommen. Bezüglich der Details des Gesprächs müsste ich mich aber noch verständigen; das müsste ich nachreichen.
