Montag, 15. Februar 2010
Mitschrift Pressekonferenz
Regierungspressekonferenz vom 15. Februar
Themen: Reisen des Bundesaußenministers in die Slowakei und nach Ungarn, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sätzen, Treffen der Finanzminister der Euro-Länder
Weitere Themen: Äußerungen des Wehrbeauftragten zu möglichem Alkoholmissbrauch bei der Bundeswehr, Rüstungsprojekt MEADS, Ankauf von Bankdaten aus der Schweiz, Personalbedarf der Bundesministerien, Militärtransporter Airbus A400M, Studie zum Thema private Krankenversicherung, Sonderpostwertzeichen für den Sport
Sprecher: SRS Dr. Steegmans, Peschke (AA), Offer (BMF), Helfer (BMAS), Moritz (BMVg), Rudolph (BMVBS), Jopp (BMG), Hagbeck (BMU), Steinhäuser (BMZ)
Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Steegmans und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
Peschke: Ich habe eine Reise des Bundesaußenministers anzukündigen: Herr Westerwelle wird von Mittwoch auf Donnerstag in die Slowakei und nach Ungarn reisen und dort seine Antrittsbesuche absolvieren.
Er wird am Mittwoch in die Slowakei fahren, nach Bratislava. Dort wird er mit seinem Amtskollegen, Miroslav Lajčák, und auch mit dem Präsidenten der Slowakischen Republik, Herrn Gašparovič, sowie mit dem Ministerpräsidenten, Herrn Robert Fico, zusammentreffen.
Im Anschluss wird der Minister nach Budapest reisen. Dort wird er am Mittwoch und am Donnerstag mit dem Außenminister, Peter Balázs, sowie mit dem Ministerpräsidenten, Gordon Bajnai, zusammentreffen.
Sowohl in Budapest als auch in Bratislava wird es natürlich um aktuelle europapolitische und internationale Fragestellungen gehen, europapolitisch natürlich um die Umsetzung des Vertrags von Lissabon und den gemeinsamen Aufbau des europäischen Auswärtigen Dienstes. Das ist eine Aufgabe, der sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union jetzt mit Hochdruck stellen müssen. Es wird um die Situation in der Ukraine nach den dortigen Präsidentschaftswahlen gehen. Sie wissen, dass die Slowakei ein Nachbarland der Ukraine ist und beide Länder somit ein großes Interesse daran haben, dass in der Ukraine die Herausforderungen, die sich für das Land nach den Präsidentschaftswahlen stellen, mit großem Nachdruck angegangen werden. Es wird auch um Afghanistan und den Iran gehen. Sowohl Ungarn als auch die Slowakei sind selbst mit signifikanten Kontingenten in Afghanistan engagiert. Die Ungarn haben in unserem regionalen Kommando in Masar-i-Scharif ein eigenes PRT eingerichtet. Insofern gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit. - Themen gibt es genug. Wir werden sie sehr intensiv besprechen.
Frage: Ich frage nicht nach dem Sozialismus in Ungarn und der Slowakei, Herr Peschke, sondern mich würde (hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sätzen) interessieren: Nutzt der Bundesaußenminister bei dieser Reise auch die Gelegenheit, sich über die Grundlagen anderer Sozialsysteme zu informieren, um daraus Stoff für die von ihm angestoßene innenpolitische Debatte zu ziehen, oder kann der Außenminister diesbezüglich strikt trennen?
Peschke: Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Wonka! Ich habe Ihnen ja gerade geschildert, welche wichtigen außen- und europapolitischen Themen im Mittelpunkt dieser Reise stehen werden. Sie dürfen ruhig davon ausgehen, dass diese Themen so gewichtig, wichtig, gehaltvoll und operativ zu besprechen sind, dass der Kreis der Themen mit dem Genannten ausreichend beschrieben ist.
Frage: Herr Steegmans, kann sich die Kanzlerin vorstellen, eine Generaldebatte im Bundestag über Hartz IV zu führen? Falls ja, mit welchem Gesetzesantrag seitens der Union könnte das verbunden sein?
SRS Steegmans: Sie wissen, dass die Tagesordnung des Plenums jeweils vom Bundestag selbst festgelegt wird. Das heißt also, das wäre eine Frage, die beispielsweise an die Koalitionsfraktionen zu richten wäre. Sie wissen aber ebenfalls, dass für Mitte März ich glaube, in der Woche ab dem 15. März im Zuge der Haushaltsberatungen ohnehin eine Generaldebatte vorgesehen ist.
Zusatzfrage: Meine Frage war, wie die Kanzlerin dazu steht und ob sie sich das vorstellen kann.
SRS Steegmans: Die Position der Kanzlerin ist die, die ich gerade vorgetragen habe.
Frage: Hat es denn am Wochenende irgendwelche persönlichen Kontakte zwischen der Kanzlerin und dem Vizekanzler in Bezug auf die Sozialstaatsdebatte gegeben?
SRS Steegmans: Ich habe darauf keine Hinweise, was nicht heißt, dass nicht auch etwas an mir vorbeigelaufen sein kann.
Frage: Herr Steegmans, konnte Ihre Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit mittlerweile herausfinden, ob die Erklärung der für die CSU entsandten stellvertretenden Regierungssprecherin bezüglich dessen, ob der Sprachduktus von Herrn Westerwelle nicht dem Sprachduktus der Kanzlerin entspricht, sozusagen freihändig formuliert wurde oder ob dies eine Mitteilung mit Mitteilungscharakter, abgesegnet durch das Kanzleramt, war?
SRS Steegmans: Ich versuche gerade, der Frage zu folgen. – Alles, was wir hier vortragen, erfolgt grundsätzlich im Namen derjenigen, für die wir sprechen.
Zusatzfrage: Ist also unstrittig, dass die Formulierung Ihrer Kollegin eine Formulierung im Auftrag der Bundeskanzlerin war und die Rüge zumindest hat das die Öffentlichkeit so verstanden eine im Auftrag der Bundeskanzlerin an den Vizekanzler gerichtete Rüge war, vertreten durch die Regierungssprecherin?
SRS Steegmans: Ich kann mir Ihre Bewertung nicht zu eigen machen, aber ich habe ja gerade gesagt, dass alles, was wir hier als Sprecher vortragen, natürlich im Namen der Häuser und der Personen erfolgt, für die wir hier sprechen.
Frage: Herr Steegmans, hält die Bundeskanzlerin ich will es etwas schlichter versuchen die zurzeit gewährten Hartz-IV-Leistungen für angemessen, ausreichend oder verbesserungswürdig? Es geht vor allem um den Vergleich zu Löhnen und Gehältern, die unteren und untersten Gruppen gezahlt werden.
SRS Steegmans: Es gibt innerhalb der Bundesregierung völlige Einigkeit darüber, dass das Lohnabstandsgebot eingehalten werden muss, dass es Anreize zur Arbeit geben muss und dass es dafür ein möglichst großes Arbeitsplatzangebot geben muss, das dann auch angenommen werden muss. Das ist die Linie der Bundesregierung. Darüber sind sich alle Kabinettsmitglieder einig. Das beschreibt auch der Koalitionsvertrag. Das ist eine Linie, die von der Bundesregierung gemeinsam getragen wird.
Zusatzfrage: Darf ich Sie so interpretieren, dass keinerlei Reformbedarf gesehen wird?
SRS Steegmans: Sie wissen, dass wir jetzt über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom vergangenen Dienstag sprechen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Karlsruher Urteil zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze jetzt schnell und gut umgesetzt werden muss. Die Federführung dafür liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie kennen auch Äußerungen der Bundesministerin vom Wochenende, mit denen sie angekündigt hat, dass die Umsetzung schnell und gut erfolgen soll.
Frage: Herr Steegmans, die Bevölkerung würde wahrscheinlich gerne wissen, wie die Kanzlerin zu dem Urteil steht. Können Sie vielleicht etwas dazu sagen?
SRS Steegmans: Da sich das Urteil in mancher Hinsicht noch in einer Auswertung befindet beziehungsweise die Vorarbeiten auf Ressortebene noch laufen, ist es richtig, diesen Vorarbeiten und dieser Auswertung an dieser Stelle nicht vorzugreifen.
Frage: Ich möchte gerne vom Finanzministerium wissen, wie ich die Position Ihres Hauses in dieser Frage zu verstehen habe. Ist sie so zu verstehen, dass aus dem Urteil keinerlei zusätzliche Haushaltslasten hervorgehen sollten, oder ist Ihre Position so zu verstehen, dass die zusätzlichen Haushaltslasten aus diesem Urteil möglichst gering ausfallen sollten? Wie muss ich die Äußerung von Herr Schäuble vom Wochenende verstehen?
Offer: Der Minister hat sich in dem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ meines Erachtens klar dazu geäußert. Er hat gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht gesagt hat, dass die Harzt-IV-Sätze unzureichend seien, sondern dass es auf die Berechnungsgrundlage der Regelsätze Bezug genommen hat, also darauf, dass, was die Berechnungsmethodik angeht, Verbesserungen erfolgen müssen. Insofern hat der Finanzminister gesagt, dass er nicht sieht, dass dies Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben muss. Das heißt, im Zentrum steht jetzt quasi die Berechnungsgrundlage, und man muss schauen, was hinten herauskommen wird.
Im Grunde ich sage es einmal so könnte man das so verstehen, dass man das Pferd jetzt nicht von hinten aufzäumen sollte, sondern wir müssen jetzt Schritt für Schritt vorgehen, wie es auch von Herr Steegmans vorgetragen wurde und wie es von der Arbeitsministerin geplant ist, nämlich so, dass die Berechnungsgrundlagen im Sinne des Urteils auch klargestellt werden.
Im Übrigen hat am Wochenende wohl auch Herr Papier vom Bundesverfassungsgericht in einem Interview noch einmal betont, dass es hierbei um die Berechnungsgrundlagen geht. Die Auswirkungen sind dann der zweite Schritt.
Zusatzfrage: Verstehe ich es richtig, dass, wenn jemand sagt „Das muss keine Auswirkungen auf den Haushalt haben“, das gleichzeitig heißt „Es kann Auswirkungen auf den Haushalt in Form von Zusatzlasten haben“?
Offer: Ja, das ist eine konditionierte Aussage.
Frage: Macht sich die gesamte Bundesregierung diese Haltung des Finanzministeriums zu eigen, Herr Steegmans? Frau Helfer, gilt das auch für Ihr Haus? Ist also sozusagen eine kostenneutrale Lösung das Ziel, unabhängig davon, ob man sie nun genau erreicht oder nicht? Ist das sozusagen die Arbeitsgrundlage für Ihre Bemühungen?
SRS Steegmans: Der Bundesfinanzminister hat ja recht, wenn er sagt, dass der Staat mit seinen Mitteln sparsam umgehen muss. Die Bundesarbeitsministerin hat darauf hingewiesen, dass staatliche Hilfen zielgerichtet sein müssen. Beides ergänzt sich auf eine gute Art und Weise.
Zusatzfrage: Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Wie lautet die Antwort auf meine Frage, ob die Bundesregierung sich zu eigen macht, dass man sich eine kostenneutrale Lösung vorstellen kann?
SRS Steegmans: Zu dieser Frage hat Kollege Offer ja gerade einiges gesagt. Ich habe vorher einiges zur Verfahrensweise gesagt. Dementsprechend ist es sowohl richtig, dass der Bundesfinanzminister grundsätzlich auf die Sparsamkeit bei der Mittelverwendung hinweist, als auch, dass die Bundesarbeitsministerin darauf hinweist, dass die Zielgerichtetheit der Hilfe im Zuge des Urteils entsprechend organisiert wird.
Helfer: Ich kann dem jetzt nichts mehr hinzufügen, auch nicht dem, was die Ministerin bereits am Wochenende erklärt hat. Sie hat sich nicht dazu geäußert, weil sie sagt: Einfach der Respekt vor dem Gericht gebietet es, jetzt zunächst einmal zu überlegen, wie wir das, was uns das Verfassungsgericht aufgetragen hat, umsetzen können. – Dazu können, wie sie mehrfach gesagt hat, auch Sachleistungen und Dienstleistungen gehören. Wenn wir uns darüber geeinigt haben werden, wird man sehen, wie sich das auswirkt. Aber gegenwärtig geht es gar nicht darum, über die Höhe künftiger Regelleistungen zu spekulieren. Das hat uns auch das Verfassungsgericht nicht aufgetragen.
Frage: Herr Steegmans, Herr Peschke, betrachtet es die Bundesregierung als hinzunehmende karnevalistische Entgleisung, dass offenkundig so meint zumindest Herr Geißler ein Esel Vizekanzler und Außenminister sei? Halten Sie es das ist eine durchaus ernst gemeinte Frage für zulässig, dass man in Bezug auf Mitglieder der Bundesregierung öffentlich jede Form von Beleidigung äußern kann, ohne dass man als Betroffener oder Regierungsorgan dagegen einschreitet?
SRS Steegmans: Ich möchte mich an dieser Stelle, Herr Wonka, des Kommentars enthalten.
Zusatzfrage: Herr Peschke, sind Sie näher an Ihrem Chef dran?
Peschke: Ich will das jetzt in der Sache auch nicht kommentieren. Aber das ist natürlich eine unangemessene Wortwahl, die sich selbst disqualifiziert.
Frage: Herr Steegmans, wenn Sie sagen, es sei richtig, dass die Kanzlerin dem zustimme, dass der Finanzminister daran erinnere, dass der Staat sparsam mit seinen Mitteln umgehen müsse, bezieht sich das ausschließlich auf die Hartz-IV-Regelsätze? Ist das eine Aussage darüber, ob die Regelsätze steigen werden oder nicht steigen werden, oder bezieht sich das auf die Staatsfinanzen insgesamt?
SRS Steegmans: Das ist, glaube ich, eine eher grundsätzliche Aussage des Bundesfinanzministers gewesen, die sich auch konsequent durch die letzten Monate gezogen hat. Dementsprechend ist das auch als eine grundsätzliche Zustimmung zu verstehen.
Zusatzfrage: Heißt das, das hat keine Relevanz für die Hartz-IV-Diskussion?
SRS Steegmans: Die Schlüsse müssen Sie daraus ziehen. Ich möchte es so ausdrücken, wie ich es ausgedrückt habe.
Frage: Ich weiß nicht, ob Frau Helfer die Richtige ist; es geht um die Berechnung des Existenzminimums, das ja die Basis für die Regelleistungen im Hartz-IV-Bereich ist. Es gibt verschiedene Bereiche, die sozusagen normativen Setzungen unterliegen. Gehört es beispielsweise zum Existenzminimum, einen bestimmten Geldbetrag für Alkohol, Zigaretten oder Tabakwaren zur Verfügung zu stellen? Das ist ja keine wissenschaftlich ableitbare Frage. Gibt es im Haus Überlegungen, dieses Existenzminimum von den Kriterien her, die herangezogen werden, anders zu berechnen, als es bisher der Fall war? Es ist ja tatsächlich so, dass sich die Regelsätze schon bisher aus verschiedenen Lebensbereichen zusammengesetzt haben. Konkret geht es mir um Alkohol und Tabak.
Helfer: Ich kann Ihnen zu den neuen Grundlagen noch nichts sagen. Das Urteil ist noch nicht einmal eine Woche alt. Ich kann Ihnen noch nichts zu neuen Überlegungen sagen. Bisher basierte der Regelsatz auf der sogenannten und hier häufig erwähnten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und aus daraus abgeleiteten Abteilungen, die man daraus gebildet hat und die man gewichtet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Man kann das machen, man kann das daraus ableiten. – Erst einmal ist also die Grundlage nicht gerügt worden. Es hat auch gesagt: Man kann auch gewichten, muss das aber gut begründen.
Frage: Wie lang benötigt die Bundesregierung eigentlich, um das Urteil komplett und umfassend zu prüfen?
SRS Steegmans: Ich kann Ihnen an dieser Stelle kein Datum nennen.
Zusatzfrage: Einen Zeitraum?
SRS Steegmans: Die Bundesarbeitsministerin hat ja angedeutet, dass sie sehr schnell an die Umsetzung des Urteils gehen möchte. Ich kann jetzt aber nicht beziffern, wie viele Tage damit gemeint sind.
Frage: Kann ich daraus schließen, dass das in Tagen zu zählen ist?
SRS Steegmans: Auch ein Jahr ist in Tagen zu zählen.
Zusatzfrage: Dann darf ich vielleicht einmal nachfragen: Wenn das bis zum Jahresende umgesetzt sein muss, müsste das ja ein Kriterium für den Haushalt 2011 sein. Daraus würde ich schließen, dass es Sinn ergeben würde, wenn Sie das in die Haushaltsaufstellung einbeziehen würde. Das müsste also bis Mai oder spätestens Juni passieren. Können Sie dieser Überlegung etwas abgewinnen?
SRS Steegmans: Ich kann Ihnen an dieser Stelle kein Datum nennen. Gehen Sie aber davon aus, dass wir durchaus um die Abläufe wissen, die sich auch ansonsten politisch durch das Jahr ziehen.
Zusatzfrage: Kann das Finanzministerium vielleicht etwas dazu sagen?
Offer: Ich kann vielleicht dazu sagen, dass der Bundesfinanzminister grundsätzlich dazu bereit wäre, einzelne Teile des Verfassungsgerichtsurteils, zum Beispiel die Sonderbedarfe in Härtefällen, relativ zügig umzusetzen. Ein Vehikel dafür wäre das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Dort könnte man einen bestimmten Aspekt, den das Verfassungsgericht auch betont hat eben die Sonderbedarfe in Härtefällen , einbauen. Wir sind dabei allerdings nicht das federführende Ressort; das wäre das BMAS. Aber es gibt zumindest Überlegungen, dort diesen Teil einzubauen, wobei wir, wie gesagt, mit diesem Gesetz das Vehikel dafür stellen.
Das ist deswegen eine Möglichkeit, weil wir die Anhebung des Schonvermögens für Arbeitslosengeld-II-Empfänger und auch den Zuschuss an die Bundesagentur in diesem Gesetzentwurf geregelt haben. Das ist ein Artikelgesetz und hat auch den Charakter eines Haushaltsbegleitgesetzes, sodass man diese Sache dort in einem weiteren Punkt anfügen könnte. Das wird im Moment überlegt. Inhaltlich federführend dafür ist das Arbeitsministerium. Vielleicht kann ich das an dieser Stelle als Idee, die zumindest existiert und auch vom Bundesfinanzminister unterstützt würde, kundtun.
Helfer: Ich kann das etwas konkretisieren, aber nicht über das hinaus, was an und für sich schon bekannt ist, weil die Ministerin es auch in einem Interview schon gesagt hat. Es wird jetzt zunächst einmal inhaltlich festgelegt, was solche Härtefälle sind, die das Verfassungsgericht eben auch genannt hat. Das soll in einer Arbeitsanweisung an die ARGEn gehen, die das ab sofort umsetzen müssen. Das wird im Laufe dieser Woche kommen. Bezüglich einer gesetzlichen Regelung hat die Ministerin angekündigt, dass sie hofft, dass das zum 1. April umgesetzt werden kann, was diese Härtefälle anbelangt.
Frage: Ich habe noch eine Frage zu den Sonderbedarfen: Mit welchen Summen wird dabei kalkuliert? Das müsste man ja anhand eines Entwurfs dieser Liste jetzt schon sagen können.
Helfer: Das kann man leider momentan noch nicht sagen. Ich habe auch die Liste noch nicht gesehen; daran wird noch gearbeitet. Diesbezüglich kann ich Ihnen momentan noch keine Hausnummer nennen.
Frage: Wie kann man sich vorstellen, dass eine solche Liste entsteht? Gibt es ein Brainstorming im Ministerium, bei dem jeder einwirft, was ein Härtefall sein könnte, oder gibt es irgendwelche Muster oder Kriterien, an denen man sich orientieren kann?
Helfer: Es gibt natürlich Kriterien. Das findet in Abstimmung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Referat bei uns im Hause statt.
Frage: Die Kriterien sind zum Beispiel die Finanzierung des Umgangsrechts, chronisch Kranke, die sehr viele Medikamente ohne Zuzahlung kaufen müssen, der Besuch des inhaftierten Ehepartners im Knast und Ähnliches. Welche beziehen Sie denn ein?
Helfer: Ich glaube, ich habe gerade deutlich gesagt, dass wir im Laufe der Woche eine solche Liste vorlegen werden. Das wird dann auch passieren. Momentan habe ich diese Liste nicht, sonst könnte ich Sie Ihnen vorlesen. Das kann ich leider nicht tun.
Die Ministerin hat verschiedene Beispiele genannt Sie hatten gerade auch welche genannt , und ich kann das jetzt gerne noch einmal wiederholen. Die Ministerin hatte zum Beispiel die Aufrechterhaltung des Umgangsrechts erwähnt, außergewöhnliche Belastungen oder den Rollstuhlfahrer, der die Treppenreinigung im Mietshaus übernehmen muss, das nicht selbst tun kann und eben jemanden damit beauftragen muss, was Kosten verursacht. Das sind Beispiele. Es gibt sicherlich noch deutlich mehr Beispiele.
Ich kann Sie leider momentan nur vertrösten. Es wird im Laufe der Woche diese Liste geben, und dann wird man sicherlich auch schon etwas genauer sagen können, wie viele Fälle das möglicherweise betrifft.
Frage: Herr Offer, Sie haben wahrscheinlich auch schon Überlegungen darüber angestellt, in welchem Maße das Auswirkungen auf den Haushalt hat. Ist das ein Prozess? Kann man eine Hausnummer, eine Zahl nennen, inwiefern mit zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen ist?
Offer: Ich sagte ja, dass das Gesetz, an das gedacht wird, das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz oder, salopp gesagt, das Haushaltsbegleitgesetz ist, das wir mit dem Haushaltsentwurf 2010 vorgelegt haben. Das könnte man als Vehikel nehmen.
Zu den inhaltlichen Auswirkungen der Maßnahmen können wir im Moment nichts sagen. Weil das Ganze noch in dem Stadium einer Überlegung ist und weil fachlich das Arbeitsministerium dafür zuständig ist, muss man vielmehr die dortige Prüfung abwarten, auch in dem Sinne der Frage, die Sie eben gestellt hatten, welche Sonderbedarfe das im Einzelnen sind. In dem Sinne, wie es dann vom federführenden Arbeitsministerium vorgeschlagen werden wird, könnte man das dort unterbringen. Aber da sich das Ganze, wie gesagt, im parlamentarischen Verfahren befindet, werben wir auch für die Zustimmung innerhalb der Koalition und aller Beteiligten, die daran mitwirken müssen. Das wäre jedenfalls bei gutem Willen eine erste Idee dazu, wie man einen Teil des Urteils umsetzen könnte.
Frage: Frau Helfer, da die konkrete Liste diese Woche kommen wird, ist das Ende der Debatte ja absehbar. Mir ist nur etwas nicht ganz klar: Das Verfassungsgericht hat eine gewisse Kritik an der Pauschalierungspraxis dieser Bedarfe geübt. Heißt das umgekehrt, dass Ihre Experten nun tatsächlich für jeden einzelnen, denkbaren Härtefall einen Begriff suchen, diesen in eine Liste aufnehmen und dass alle Härtefälle, die nicht ausdrücklich und ganz konkret in dieser Liste auftauchen, nicht als zusätzlicher Bedarf anfallen? Oder überlegen Sie, auch eine gewisse Pauschalisierung von denkbaren Härtefällen vorzunehmen, sodass es eine Art von Interpretations- und Gestaltungsspielraum vor Ort gibt? Ersteres, nämlich dass Sie in Ihrer Liste sozusagen für jeden Rollstuhlfahrer eine Treppenreinigungspauschale für konkrete Stockwerke vorsehen, kann ich mir schlecht vorstellen.
Helfer: Das ist eine gute und berechtigte Frage, aber ich kann Sie Ihnen gegenwärtig noch nicht beantworten, weil ich das noch nicht kenne. Ich gehe davon aus, dass man es nicht nur eng interpretieren kann. Es wird also voraussichtlich noch Interpretationsspielraum für den Einzelfallbetreuer vor Ort geben müssen. Aber ich bitte Sie einfach noch um ein bisschen Geduld. Wenn wir die Liste haben werden, werde ich Ihnen auch diese Frage beantworten können.
Frage: Diese Härtefälle werden ja irgendetwas kosten. Zulasten von wem geht das eigentlich? Geht das an die Bundeskasse, die BA oder die Gemeinden?
Helfer: Das muss natürlich auch aus dem Etat bezahlt werden, der für Grundsicherungsempfänger vorgesehen ist, also natürlich der des Bundes.
Frage: Ich würde gerne wissen, was wir vom heutigen Treffen der Euro-Finanzminister respektive der morgigen Sitzung der EU-Finanzminister in Sachen Griechenland zu erwarten haben. Bekommen wir jetzt quasi konkrete Instrumente für das genannt, was im Rahmen einer Grundsatzbeistandserklärung am vergangenen Donnerstag schon gelaufen ist?
Erhalten wir damit möglicherweise auch eine Verabredung über Personalentscheidungen, die in absehbarer Zeit in der Europäischen Zentralbank anstehen?
Offer: Das Thema Griechenland ist eines der wichtigen Themen der heutigen Sitzung der Eurogruppe und auch der morgigen Ecofin-Sitzung. Die Eurogruppe tagt geheim. Insofern kann ich an dieser Stelle nicht viel dazu sagen. Ich gehe davon aus, dass die Beratungen auf der Basis der Erklärungen der Staats- und Regierungschefs vom vergangenen Donnerstag stattfinden werden und dass man dort natürlich auch noch einmal die Auflagen besprechen wird, die die Kommission für Griechenland vorgesehen hat, also ob sie ausreichend sind oder ob sie vielleicht auch noch etwas verschärft werden müssen, um die Ziele Abbau des Defizits um 4 Prozent in diesem Jahr mit dem Ziel, im Jahr 2012 ein Defizit in Höhe von 3 Prozent zu erreichen zu erreichen. Der Finanzminister geht davon aus, dass natürlich vor allen Dingen über diese Auflagen debattiert werden wird. Ansonsten gilt, wie gesagt: Die Eurogruppe tagt geheim, und man wird darüber sicherlich nur sehr begrenzt Informationen bekommen, vielleicht durch den Vorsitzenden, der dazu in der Regel am Ende der Sitzung in Brüssel Stellung nimmt. Das Gleiche wird dann natürlich auch noch einmal im Ecofin ein Thema sein.
Zu Ihrer Frage nach personellen Tagesordnungspunkten, die dabei eine Rolle spielen: Es geht um die Nachbesetzung des Postens des EZB-Vizepräsidenten. Aber auch dazu kann ich Ihnen inhaltlich nichts sagen. Dazu hat es schon viele Presseartikel gegeben, die ich aber auch nicht kommentieren möchte. Da das auch Teil der Eurogruppensitzung ist, die geheim tagt, kann ich Ihnen dazu leider auch nicht viel mehr sagen.
Zusatzfrage: Ich habe noch eine ergänzende Frage. Sie lassen relativ offen, ob man am Ende konkrete Instrumente beschließen wird. Können Sie mir einmal ganz grundsätzlich sagen, was die Bundesregierung von diesem Vorschlag hält, der vermehrt in der Debatte ist, eine Art Europäischen Währungsfonds aufzusetzen? Ist das, abgesehen vom Thema Griechenland, ein Vorschlag, den man in der Bundesregierung für vernünftig, diskussionswürdig und diskussionswert betrachtet?
Offer: Zu diesem Vorschlag, der nicht neu ist, hat es schon mehrfach Äußerungen gegeben, auch von ökonomischer Seite. Insofern scheint das keine Lösung des Problems zu sein.
Das Problem des Währungsfonds ist grundsätzlich, dass er das Problem nicht an der Wurzel packt. Das Problem liegt nun einmal in Griechenland. Deswegen geht, wie es von Herrn Schäuble in dem Interview in der „Frankfurter Rundschau“ am Wochenende gesagt worden ist, wie es von Herrn Stark in einem „Spiegel“-Interview betont wurde und wie es grundsätzlich von Brüsseler Seite immer wieder betont wird, kein Weg an dem schmerzhaften Anpassungsprozess in Griechenland selber vorbei.
Weil alle Beteiligten quasi guten Willens sind, gehen wir davon aus, dass der Prozess, was die Beratungshilfe angeht und der von der EU-Kommission, der EZB und vom IWF unterstützt wird, gute Aussichten auf Erfolg hat, dass Griechenland diesen Konsolidierungsprozess einleitet und umsetzt und dass weitere Fragen nach Hilfen, wie sie global in der Erklärung enthalten sind, nicht notwendig werden.
Zusatzfrage: Ich hatte ganz bewusst nach der Position über den Fall Griechenland hinaus gefragt. Ich hatte nicht nach einem europäischen Währungsfonds nur für einen solchen Fall wie Griechenland gefragt, sondern quasi nach einer künftigen Versicherungslösung bei Extremfällen, wie sie bei Griechenland zwar klar geworden sind, aber wie sie uns vielleicht künftig vermehrt drohen könnten.
Offer: Aus unserer Sicht stellt sich die Frage nicht.
Frage: Herr Offer, dieser Begriff „strengere Auflagen“ ist so allgemein gehalten. Was kann man unter „Auflagen“ verstehen? Sind das Zahlen, dass man das Defizit noch einmal um eine bestimmte Zahl reduziert? Oder sind das andere Auflagen, die bestimmte Reformen angehen? Können Sie konkreter sagen, was Auflagen sein könnten?
Zweitens. Es gab Meldungen, dass andere EU-Länder keinen strengeren Sparkurs unterstützen. Würde Deutschland zu denen gehören, die im Fall Griechenland schon eher ehrgeiziger wären?
Offer: Für Griechenland geht es um das verschärfte Defizitverfahren. Insofern ist es eine Besonderheit. Ich glaube, es ist das einzige Land, das sich in dieser verschärften Form des Defizitverfahrens befindet oder hineinkommt. Darüber wird der Ecofin-Rat mit entscheiden.
Es gibt bisher Empfehlungen des Rates zu Griechenland, die die Rückführung des Defizits unter drei Prozent bis zum Jahr 2012 vorsehen. Das sieht strukturelle Abbauschritte von Jahr zu Jahr vor, also zum Beispiel vier Prozent für das Jahr 2010. Es geht um eine Ausgabensenkung in dem griechischen Budget um 10 Prozent horizontal für alle Ressorts. Es gibt detaillierte Vorgaben für die Einnahmen- und Ausgabenseite. Es geht um die Erhöhung der Steuertarife für bestimmte Verbrauchsgüter. Es geht um die Senkung der Zulagen für öffentlich Bedienstete und Transfers an die staatliche Sozialversicherung.
Das sind ein paar Beispiele aus dem Entwurf der Kommission, die beraten werden. Ich glaube, die Grundrichtung wird deutlich. Diese stand auch schon mehrfach in der Presse. Insofern kommt es darauf an, dass Griechenland diese Vorgaben umsetzt, dass die Umsetzung überwacht wird und dass sie mit dem richtigen Know-how umgesetzt wird. Deswegen ist es, glaube ich, ein qualitativer Schritt, dass die EZB und der IWF beratend eingeschaltet sind. Zusammen mit der EU-Kommission sind es quasi drei Institutionen, die ein Monitoring von Griechenland vornehmen werden. Insofern haben sich dadurch die Erfolgsaussichten erhöht, zumal auch die griechische Regierung sehr willens ist, diese Dinge zu erfüllen und umzusetzen. Nur das ist der Weg, wie es funktionieren kann. Es gibt keine Lösung, die Griechenland diesen Weg ersparen würde.
Zusatz: Es gibt Länder, die nicht wollen, dass Griechenland noch mehr sparen soll als es sowieso schon zugesagt hat.
Offer: Wenn es solche Länder gibt, werden sie sich wahrscheinlich heute in der vertraulich tagenden Eurogruppe dazu äußern. Mir ist das nicht bekannt.
Frage: Das heißt, dass es eine überwiegende Mehrzahl der Länder im Ecofin-Rat gibt, die sagen, dass Griechenland im Zweifel härter sparen muss als bisher vorgesehen und dass es eine vielleicht geringere Zahl von Ländern gibt, die sagen, dass man mit den Griechen etwas mehr Geduld haben muss?
Offer: Ich kann die Diskussion, die heute in der Eurogruppe stattfinden wird, nicht vorwegnehmen. Selbst wenn es heute Abend 22 Uhr wäre, dürfte ich Ihnen darüber nicht berichten.
Zuruf: Der Eindruck ist aber nicht falsch? Sie würden nicht widersprechen?
Offer: Da die Sitzung noch nicht einmal begonnen hat, ist es schwer, von einem Eindruck zu sprechen.
Zusatzfrage: Sie haben eben gesagt, dass der IWF Beratungshilfe leistet. Ist bei dem Thema aus Sicht der Bundesregierung mehr als Beratungshilfe vorstellbar?
Offer: Aus Sicht der Bundesregierung geht es um die sogenannte technische Hilfe und nicht um die finanzielle Hilfe. Ich glaube, das haben bisher alle Beteiligten deutlich gemacht, auch der Bundesfinanzminister.
Frage: Herr Offer, warum will man eigentlich nicht den IWF, der Erfahrung und Expertise hat, mit finanzieller Hilfe einschalten? Das ist doch ein Instrument, mit dem man umgehen kann.
Offer: Ich glaube, Herr Stark hat aus ökonomischer Sicht in dem „Spiegel“-Interview dazu Stellung genommen, dass man es als Problem der Euro-Staaten sehen möchte. Nach den Verabredungen, die es zu dem Stabilitäts- und Wachstumspakt gibt, gibt es sozusagen kein Bail-out. Wenn Schwierigkeiten da sind, muss sie jedes Land national lösen. Andere Staaten haben das getan. Irland hat zum Beispiel seine Probleme in den Griff bekommen. Wir sind zuversichtlich, dass Griechenland die Probleme auch in den Griff bekommt und sich insofern weitere Überlegungen über konkrete Schritte nicht stellen.
Frage: Herr Moritz, teilen Sie die Auffassung des Wehrbeauftragten der Bundeswehr, dass es in Teilen der Truppe ein Alkoholproblem gebe und dass sich dieses Problem womöglich, wie Herr Robbe angedeutet hat, auch in den Einsatz erstrecke?
Moritz: Soweit ich den Wehrbeauftragten verstanden habe, ging es ihm hauptsächlich um die Frage, dass sein Eindruck war, dass es außerhalb der Dienstzeit (derartige) Zustände gebe. Natürlich sind das Dinge, denen die Bundeswehr nachgeht und die auch sehr ernst genommen werden. Von einem generellen Problem können wir im Moment nicht sprechen.
Frage: Es gibt immer wieder nicht wöchentlich, aber doch mindestens alle paar Jahre diese Berichte über Exzesse. Hält der Verteidigungsminister, der derzeit amtiert, die Vorgänge für so brisant, dass er sich einmal grundsätzlich mit einer Untersuchungskommission diesen Vorwürfen nähern will? Oder ist es für den Verteidigungsminister einer von laufend vorkommenden Exzessvorwürfen, mit denen so eine große Organisation wie die Bundeswehr regelmäßig mehr oder weniger leider zu tun hat?
Moritz: Ich nehme an, Sie sprechen ein anderes Thema an.
Zusatzfrage: Nein. Ich meine die Berichte über Aufnahmerituale, Saufen vor oder nach dem Schichtende und die Beteiligung von Vorgesetzten usw. Diese Berichte gibt es ja immer wieder einmal.
Moritz: Ich glaube, man muss zwischen dem einen Thema unterscheiden, das Herr Löwenstein angesprochen hat der generelle Eindruck des Wehrbeauftragten, dass es das Problem des Alkoholkonsums nach dem Dienst gibt , und den ganz konkreten Vorfällen, die der Wehrbeauftragte insbesondere in der letzten Woche in die Öffentlichkeit gebracht hat und die bekannt geworden sind. Es geht darum, dass man solche Vorfälle, wie der Minister gesagt hat, einmal aufklärt, abstellt und harte Konsequenzen zieht. Es gibt im Moment keine Pläne, eine grundsätzliche Kommission dazu einzusetzen. Sicherlich wird das genau beobachtet und muss jeweils vor Ort entsprechend angegangen und abgestellt werden.
Zusatzfrage: Hat der Verteidigungsminister Hinweise darauf, dass aus den Auslandseinsatzgebieten der Bundeswehr Nachrichten im Zusammenhang mit Alkohol oder zu viel Alkohol die Truppenführung oder die Spitze des Hauses erreicht haben? Ist das ein praktisches Problem mit Blick auf die Auslandseinsätze oder nach Ansicht des Ministers ein allenfalls theoretisches Problem?
Moritz: Das sind alles Fragen, denen man natürlich ständig Aufmerksamkeit widmet. Einen konkreten Anlass, jetzt von einem Problem bei Auslandseinsätzen zu sprechen, gibt es nicht.
Frage: Herr Robbe hat am Wochenende noch einmal davon gesprochen, dass über den bekannten Fall bei den Gebirgsjägern in Mittenwald hinaus auch noch andere Kasernen in Süddeutschland betroffen seien. Was weiß man im Ministerium darüber? Wird schon ermittelt? Welche Kasernen sind das?
Moritz: Sobald Herr Robbe uns diese Erkenntnisse zugänglich macht, wird diesen natürlich nachgegangen. Der Stand von heute Morgen war, dass man diese von ihm genannten weiteren Hinweise im Ministerium noch nicht erhalten hatte.
Frage: Herr Moritz, wird der Verteidigungsminister unabänderlich an dem Projekt MEADS festhalten?
Moritz: Sie wissen, dass das Projekt MEADS eine Kooperation zwischen Deutschland und den USA ist. Damit ist es ganz wesentliches transatlantisches Kooperationsobjekt. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass im Moment eine Systemüberprüfung läuft und es einen Review gibt, der für den Sommer 2010 geplant ist, der immer für den Sommer 2010 geplant war und nach dessen Abschluss die Vertragsstaaten die Möglichkeit haben, das Projekt noch einmal neu zu bewerten.
Frage: Neubewertung heißt, dass alle Bandbreiten denkbar sind und man sagen kann: „Wir brauchen überhaupt nicht mehr“, „Wir verschieben es“ oder „Wir machen es wie geplant“? Ist bei der Neubewertung fast jede Option denkbar?
Moritz: Es ist vertraglich vorgesehen, dass eine Zwischenstandbewertung vorgenommen wird.
Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium im Zusammenhang mit den Datenträgern zu Steuerflüchtlingen: Gibt es inzwischen Erkenntnisse, wie viele Menschen sich bei den Landesfinanzbehörden gemeldet haben? Wie hoch ist insgesamt das Volumen, um das es geht? Zur Bewertung dieses ganzen Vorgangs die Frage: Sind diese vielen Selbstanzeigen, die es gegeben hat, eine Ermutigung in dem Sinne, dass man die Empfehlung ausspricht, solche Datenträger in Zukunft zu kaufen und dieses auch öffentlich zu machen, um entsprechend Druck auszuüben?
Offer: Irgendwelche statistischen Zahlen, die möglicherweise vermutet werden, haben wir nicht und geben wir auch nicht heraus. Wenn (es sie gibt), so ist dafür das jeweilige Bundesland zuständig.
Ich habe mehrfach versucht, deutlich zu machen, dass der Bund aufgrund unserer föderalen Zuständigkeiten nur bei besonders wichtigen Fällen eingeschaltet wird und dass es ansonsten Sache der Landesfinanzbehörden ist, tätig zu werden. Wenn Daten angeboten werden, muss die Landesfinanzbehörde tätig werden, ob sie will oder nicht. Sie muss dem Verdacht des Steuerbetrugs nachgehen und sich einen Eindruck von den Informationen machen.
Was das Aufkommen von Selbstanzeigen angeht, so können wir das von dieser Stelle nicht kommentieren. Die Selbstanzeigen sind das Mittel, was unser Steuerrecht für Steuerpflichtige vorsieht, die den Eindruck haben, dass sie persönlich in der Vergangenheit ihren Steuerpflichten nicht so nachgekommen sind, wie sie es vielleicht hätten tun sollen und die Möglichkeit (wahrnehmen), sich selber anzuzeigen. Die Entscheidung darüber trifft jeder Steuerpflichtige selbst. Das kommentieren wir nicht.
Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, dass der Bund nur in besonders wichtigen Fällen tätig wird, dann schließe ich daraus, dass, wenn Sie keine Informationen haben, ein besonders wichtiger Fall so nicht aufgetreten ist. Woran bemisst sich die Wichtigkeit? An der Höhe des hinterzogenen Beitrags, an der Person, die das getan hat oder an beidem?
Offer: Es gibt eine Verabredung zwischen Bund und Ländern, dass die Länder, die in der Regel Empfänger irgendwelcher Angebote oder Daten sind, den Bund einschalten können. Wir haben dafür eine zentrale Stelle eingerichtet, die sich dafür anbietet. Aber wenn ein Bundesland entscheidet, diese Stelle nicht einzuschalten, erfährt der Bund im Zweifel davon auch nichts. Es ist ein Angebot für die Landesfinanzbehörden, zu koordinieren, dass Daten nicht doppelt angeboten werden. Im Prinzip ist das Verfahren so, dass wir tätig werden, wenn die Länder uns darum bitten, wenn sie zum Beispiel noch einmal die Rechtseinschätzung haben wollen, wie es im Fall von Baden-Württemberg der Fall war. Dort haben wir noch einmal die Sicht unserer Rechtslage kundgetan, so wie in dem jüngsten NRW-Fall auch. Dann ist es Sache der Landesfinanzbehörden über den Ankauf zu entscheiden und sich um das weitere Vorgehen zu kümmern.
Frage: Ich würde gerne wissen, ob von dem Treffen der Minister aus Deutschland, der Schweiz, Österreich und Liechtenstein am Wochenende irgendein Signal ausgegangen ist, dass man sagen kann, dass sich die Situation zwischen den Ländern entspannt hat, insbesondere zwischen Deutschland und der Schweiz? Hat man möglicherweise verabredet, wie man in künftigen derartigen Fällen vorgehen wird? Wird man abgestimmt vorgehen?
Offer: Zu dem Treffen kann ich berichten, dass es in freundschaftlicher und entspannter Atmosphäre stattgefunden hat. Insofern war Entspannung auch ein wichtiger Faktor. Es war rein informeller Natur. Es wurde vereinbart, dass man die Ergebnisse nicht kommuniziert, außer dass man sagt, dass auch neben den Finanzmarktthemen über eine Reihe von Steuerthemen gesprochen wurde. Das Treffen hatte keine konkreten Ergebnisse, sondern diente mehr dem Austausch der jeweiligen Positionen und Auffassungen. Man hat sich über diese Auffassungen verständigt und sie gegenseitig erläutert. Insofern hat das Treffen einen positiven Charakter gehabt und hat dem gegenseitigen Verständnis beider Positionen gedient. Aber über konkrete Ergebnisse kann ich hier, wie ich schon sagte, nicht berichten.
Frage: Ich vermute schon, dass Sie eine Übersicht über die Selbstanzeigen haben, auch wenn Sie nicht originär zuständig sind. Aber aus fiskalischem Interesse werden Sie sich wahrscheinlich eine solche Übersicht geben lassen, um über den fortwährenden Stand auf dem Laufenden zu sein.
Offer: Mir ist nicht bekannt, dass wir eine solche Übersicht hätten.
Zusatzfrage: Und es gibt im Ministerium niemanden, der sich für eine solche Übersicht interessieren würde?
Offer: Es ist Sache der Länder, diese Übersichten für sich zu führen. Es wäre eine Koordinierungsaufgabe des Bundes, das zusammenfassen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob wir das tun oder ob wir es für wichtig halten, da einen Überblick zu bekommen. Wir informieren uns beziehungsweise ich informiere mich dazu eigentlich auch immer aus Presse.
Zusatzfrage: Es gab ja Drohungen aus der Schweiz, dass man die Kontodaten deutscher Politiker übermitteln werde. Wie ernst nehmen Sie diese Drohungen? Haben Sie weitere Erkenntnisse darüber, dass auch die Schweizer Staatsbank Konten von deutschen Staatsbürgern haben soll, bei denen der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht?
Offer: Dazu kann ich Ihnen hier keine Angaben machen.
Zusatzfrage: Weil Sie es nicht wissen oder weil Sie es nicht können?
Offer: Ich glaube, dass wir uns hier jetzt nicht öffentlich zur Schweizer Staatsbank äußern.
Zusatzfrage: Und was ist mit den Drohungen bezüglich der Kontodaten deutscher Politiker?
Offer: Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
SRS Steegmans: Ich darf vielleicht noch kurz etwas ergänzen. Es ist eine Grundhaltung der Bundesregierung, dass wir möglichst rasch zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz kommen wollen und sollten. Das würde die Situation wohl insgesamt erleichtern.
Frage: Eine Frage zunächst einmal an Herrn Dr. Offer: Die „Rheinische Post“ zitiert heute aus einem Papier Ihres Hauses, wonach geplant sei, die Ministerien insgesamt um knapp 1.000 Mitarbeiter aufzustocken. Können Sie diese Zahlen bestätigen? Wenn ja, würde mich interessieren, wie sich das mit Sparbemühungen und Bürokratieabbau verträgt.
Offer: Grundsätzlich ist es so, dass die Bundesregierung seit der deutschen Einheit Tausende von Stellen abgebaut hat, um wieder auf ein vernünftiges Maß zu kommen. Das haben wir mittlerweile realisiert: Wir sind unter den Stand vor der deutschen Einheit gekommen, was die Planstellen und die Stellen angeht. Was den Haushalt 2010 betrifft, haben wir, soweit ich das jetzt aus dem Stand sagen kann, in einigen Bereichen neue Stellen angefordert, weil wir auch neue Aufgaben haben zum Beispiel eben beim Bundeszentralamt für Steuern, das sich um die Einhaltung von Mindestlöhnen kümmern muss. Insofern geht es dabei es neue gesetzliche Aufgaben, denen dort nachgekommen wird. Auch was Schwarzarbeit angeht, gibt es wohl weitere Stellen. Es gibt auch ein Projekt zur Haushaltsmodernisierung im BMF für das BMF kann ich hier ja sprechen ; dabei geht es um die ersten Schritte zur Einführung der Doppik im Bundeshaushalt. Auch dafür sind einige Stellen beim Parlament beantragt. Wir haben auf der anderen Seite aber auch noch einmal viele Einsparungen vorgenommen, sodass wir netto wohl einen Aufwuchs haben, wenn ich es richtig sehe, der aber eben mit den neuen Aufgaben, die jetzt hinzugekommen sind wie ich sie beispielhaft eben erwähnte , begründbar ist. Auch in einigen Ressorts gibt es neue Aufgaben. Diesem Umstand wird dort Rechnung getragen.
Zusatzfrage: Das heißt aber, die Zahl knapp 1.000 stimmt?
Offer: Es sind netto wohl um die 700 bis 800 Stellen. Da kann ich mich jetzt nicht so genau festlegen, aber in etwa diese Größenordnung ist richtig.
Zusatzfrage: Ich habe mir aufgeschrieben, wo es die größten Aufwüchse gibt, nämlich in den Ministerien für Verkehr, Umwelt und Gesundheit. Mich würde interessieren, wie in diesen drei Ministerien die Mehrstellen inhaltlich begründet werden.
Rudolph: Im Bundesverkehrsministerium ist es zum Teil so, wie Herr Offer es beschrieben hat, das heißt, es sind neue Aufgaben hinzugekommen. Bei uns ist es zum Beispiel die neue Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte beim Eisenbahnbundesamt. Die Einrichtung dieser Stelle ist ein gesetzlicher Auftrag, der jetzt mit Stellen unterlegt wird. Ein weiteres Beispiel, das man herausziehen kann, ist das Bundesamt für Güterverkehr. Wir geben dem Gewerbe jährlich 600 Millionen Euro an Maut-Harmonisierungsmitteln. Um den Abfluss dieser Mittel besser zu gewährleisten, sind zusätzliche Stellen angefordert worden allerdings mit „kw“-Vermerk, also „kann wegfallen“-Vermerk. Das heißt, wenn die Aufgabe abgearbeitet ist, entfallen die Stellen auch wieder. Grundsätzlich kann man bei uns sagen, dass es im Ministerium selbst keinen Aufwuchs an Stellen gibt. Das heißt, Stellen, die unter anderem von der „Rheinischen Post“ exemplarisch herausgegriffen wurden, werden durch Umschichtungen im Haus realisiert. Unter dem Strich gibt es in diesem Bereich also keinen Aufwuchs.
Jopp: Im Gesundheitsministerium sind die Stellenzuwächse im Wesentlichen auf die Neuausrichtung des Robert-Koch-Instituts zurückzuführen. Das Robert-Koch-Institut ist zuständig für Infektionsschutz und Gesundheitsschutz und soll zu einem Institut für Volksgesundheit beziehungsweise „public health“ ausgebaut werden. Darauf gehen die meisten der Stellenzuwächse zurück. Auch die anderen Zuwächse sind im nachgeordneten Bereich; im Ministerium selber waren es eine Handvoll Stellen.
Hagbeck: Für das Umwelt-Ressort muss ich leider passen. Das kann ich Ihnen so jetzt nicht sagen, das würde ich Ihnen gerne nachliefern.
Frage: Könnten wir veranlassen, dass die Nachlieferung dann wieder per E-Mail passiert?
Dann hätte ich noch eine Frage an alle, die da oben sitzen: Gibt es ein Ministerium, das sagen kann: Wir haben sogar Stellen abgebaut?
Offer: Vielleicht darf ich einmal vor der Klammer antworten. Wie ich eben sagte, haben wir seit der deutschen Einheit Stellen abgebaut. Sie wissen vielleicht, dass wir jedes Jahr eine pauschale Stelleneinsparung im Haushaltsgesetz hatten bis zu 1,5 Prozent der Stellen, und das jetzt seit zwölf oder dreizehn Jahren. Das ist also in den 90er-Jahren eingeführt worden. Zusätzlich werden Stellen aufgrund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit eingespart; denn die Wochenarbeitszeit ist im Beamtenbereich verlängert worden, soweit ich weiß. Dafür werden kompensatorisch Stellen eingespart, um sozusagen auch die Steigerung der Effizienz in der Verwaltung zu dokumentieren.
Unter dem Strich hat das dazu geführt, dass sich die Stellensituation in einigen Behörden zum Teil auch verschärft hat. Das hat seinen Niederschlag dann auch darin gefunden, dass man in den letzten Jahren nicht mehr in der Höhe von 1,5 Prozent Stelleneinsparungen erbracht hat, sondern zuletzt mit 1 Prozent oder 0,8 Prozent. Da ist die öffentliche Verwaltung jedenfalls die Bundesverwaltung mittlerweile vielleicht auch an eine Grenze gekommen. Andererseits haben wir vor wie es der Finanzminister jetzt auch mit dem Aufstellungsrundschreiben noch einmal gesagt hat , weitere Einsparungen im Personalbereich vorzunehmen. Zum Beispiel sollen die Auswirkungen der Tariferhöhungen, die stattfinden, im Haushalt kompensiert werden in welcher Form, ist noch offen. Wir wollen auch damit klare Signale geben, dass die öffentliche Verwaltung weiterhin sparen muss und ihren Beitrag zur Konsolidierung insgesamt auch erbringen muss.
Frage: Ich habe eine Frage an das Entwicklungshilfeministerium: Haben Sie, nachdem es mit der Abschaffung Ihres Hauses nicht geklappt hat, jetzt im Gegenzug einen Aufwuchs an Personalstellen, einen Abbau an Personalstellen oder Stagnation des vorhandenen Verwaltungspersonals angemahnt?
Steinhäuser: Wie Sie wissen, erfordert auch die Neuorganisation beziehungsweise die Vorfeldorganisation der angestrebten Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit einen Personalzuwachs. Zu Spekulationen, in welchem Umfang, kann ich hier keine Stellung beziehen.
Zusatzfrage: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie nicht wissen, wie viele zusätzliche Stellen Ihr Haus benötigt, um mit den gewachsenen beziehungsweise zusätzlichen Aufgaben fertigzuwerden. Ist das eine Geheimzahl oder weiß nur ich die nicht? Im letzteren Fall könnten Sie es mir ja bilateral sagen.
Steinhäuser: Ich habe großes Verständnis für Ihre Nachfrage, Herr Wonka, aber ich habe die Frage so beantwortet, wie ich Sie momentan beantworten kann.
Zusatzfrage: Haben Sie keine konkrete Zahl oder wollen Sie die nicht hergeben?
Steinhäuser: Ich bleibe bei meiner Aussage.
Zusatzfrage: Welche Aussage war das mit Blick auf meine Frage? Das habe ich nicht verstanden. Haben Sie eine konkrete Zahl über die zusätzlich benötigten Stellen die hätten sie dann ja vermutlich schon weitergeleitet , oder haben Sie eine solche konkrete Zahl nicht?
Steinhäuser: Mir liegen dazu keine Informationen vor.
Vorsitzende Sirleschtov: Das Umweltministerium liefert ja ohnehin noch eine Information nach; vielleicht kann sich Entwicklungshilfeministerium dann mit dieser Information daran hängen.
Zusatzfrage: Weshalb nennen Sie nicht die Zahl 20, Herr Steinhäuser?
Zuruf: Das steht doch schon in der „Rheinischen Post“!
Steinhäuser: Ich habe die Information nicht.
Zusatzfrage: Aber Sie sind doch Sprecher Ihres Hauses.
Steinhäuser: Das ist so.
Vorsitzende Sirleschtov: Wollen wir so verfahren, Herr Steinhäuser? Dann nehme ich einmal an, dass wir zeitnah eine Information aus beiden Häusern bekommen, die wir dann weiterverteilen.
Frage: Herr Offer, weil Sie das Aufstellungsschreiben erwähnten: Ich habe in Erinnerung, dass darin auch steht, dass als Beitrag des Bundes zur Schuldenbremse das Personal des Bundes eingefroren wird und dass keine Vorsorge für Tariferhöhungen getroffen wird. Habe ich das falsch in Erinnerung? War das für dieses Jahr oder erst für den Haushalt 2011 vorgesehen?
Offer: Beim Personal gibt es ja einmal die Ausgaben und einmal die Stellen. Was die Personal- und Sachmittel angeht, ist festgelegt, dass die Ausgaben, die in der Vergangenheit getätigt worden sind, nicht überschritten werden sollen. Ihre jetzigen Fragen bezogen sich auf die Stellensituation. Zur Stellensituation hatte ich eben ausgeführt, dass wir jetzt beobachten, wie die Tarifverhandlungen laufen, damit wir dann noch die Möglichkeit haben, darauf entsprechend zu reagieren. Die Entscheidung, wie es bezüglich dieser pauschalen Stelleneinsparung dann im Jahre 2011 aussehen wird, steht jedenfalls noch aus.
Zusatzfrage: Bezog sich das jetzt auf den Haushalt 2010 oder 2011?
Offer: Das Einfrieren bezog sich auf 2011. Das Aufstellungsrundschreiben ist jetzt ja in den Ressorts. Die Anmeldungen erfolgen, glaube ich, erst im März; das heißt, wir können dazu noch nicht sehr viel sagen. Die Haushaltsverhandlungen für 2011 liegen ja noch vor uns.
Frage: Ich finde dieses Thema jetzt so interessant, dass ich noch fragen möchte, ob wir nicht an alle Ministerien die Bitte richten könnten, ihre Personalsituation zu schildern und, wenn es Aufwuchs gegeben hat, diesen auch zu erläutern. Das wäre wahrscheinlich sinnvoller, als einzelne Ministerien herauszugreifen. Wäre das möglich?
Vorsitzende Sirleschtov: Gibt es jemanden, der Widerstand dagegen anmeldet? Das sehe ich nicht. Dann nehme ich an, dass überall Zustimmung herrscht.
SRS Steegmans: Das ist eine Frage des Respekts, ja.
Vorsitzende Sirleschtov: Wunderbar, vielen Dank.
Offer: Ich biete hier jetzt einmal an, dass das BMF das ein bisschen koordiniert und Ihnen vielleicht eine Übersicht zur Verfügung stellt, die die Mehr- und Minderbedarfe für das Jahr 2010 darum geht es Ihnen ja, glaube ich ein bisschen differenzierter darlegt. Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass die abschließende Beratung im Parlament dazu noch nicht stattgefunden hat sie wird Anfang März stattfinden , sodass das vielleicht auch nur eine Zwischeninformation ist. Ich würde das hier dennoch einmal zusagen, auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich in meinem Ministerium verprügelt werde.
Vorsitzende Sirleschtov: Dann würden wir uns alle schützend vor Sie werfen, Herr Offer das sei den Schlägern im Finanzministerium schon einmal gesagt.
Frage: Zu meiner Verwunderung ist das Thema Airbus A400M immer noch nicht beigelegt, von daher würde ich gerne einen Stand von Ihnen, Herr Moritz, erfragen. Mich interessiert insbesondere, um was für Summen es inzwischen im Hinblick auf die Kundenstaaten geht. Es war ja irgendwann einmal von 5 Milliarden Euro die Rede; dann hieß es, das läge deutlich darunter. Was ist der aktuelle Stand und wann ist mit einer Bereinigung dieser ganzen Geschichte endlich zu rechnen?
Moritz: Ich muss die Zahlen, die Sie jetzt nennen, leider weiterhin Ihrer Spekulation überlassen. Der Sachstand ist der, dass die beauftragten Staatssekretäre letzte Woche eine gemeinsame Position zur Finanzierung des Projektes ausgearbeitet haben. Diese Position wird heute an die Industrie übermittelt. Damit bestätigen die Vertragsnationen ihre verbindliche Absicht, das Projekt A400M fortzuführen. Es kommt jetzt darauf an, wie die Industrie auf diesen Vorschlag reagiert. Über Einzelheiten dieses Vorschlags wurde Stillschweigen vereinbart.
Zusatzfrage: Finden in dieser Woche noch Gespräche zwischen beiden Seiten statt?
Moritz: Es kommt jetzt darauf an, was die Reaktion der Industrie sein wird. Natürlich wird man beziehungsweise werden alle Seiten nach wie vor versuchen, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Einen Termin für ein weiteres Treffen kann ich Ihnen im Moment aber noch nicht verkünden.
Frage: Frau Brodkorb, es gab am Wochenende Berichte, wonach das Wirtschaftsministerium eine Studie zum Thema private Krankenversicherung zurückhält. Ich möchte fragen, ob dem so ist und, wenn ja, warum dem so ist.
Brodkorb: Das ist eine Studie, deren Auftrag vor etwa einem Jahr erteilt wurde. Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, was der Stand ist. Ich glaube, diese Studie ist im Haus eingegangen. Ob sie jetzt schon finalisiert ist oder derzeit noch finalisiert wird, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Sie liegt jedenfalls der Leitung des Hauses in keinem Fall schon vor.
Offer: Ich habe Ihnen noch ein kleines Präsent mitgebracht. Es geht einmal wieder um Sonderbriefmarken, genauer gesagt um Sonderpostwertzeichen für den Sport. Anlässlich der Olympischen Winterspiele, die jetzt am Wochenende begonnen haben, haben wir zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden vier schöne Briefmarken herausgegeben. Diesmal geht es um die Olympischen Winterspiele in Vancouver, um die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika und die Eishockeyweltmeisterschaft. Diese Briefmarken sind sogenannte Plusmarken, die einen Zuschlag beinhalten, der für gute Zwecke ist, und wurden unter anderem zusammen mit der Deutschen Sporthilfe herausgegeben.
