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Dienstag, 9. Februar 2010

Mitschrift Pressekonferenz

Regierungspressekonferenz vom 9. Februar

Themen: Kabinettssitzung (Anpassung der deutschen Beteiligung an Isaf, Gesetzentwurf für eine solide und nachhaltige Vergütung in Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie in Versicherungsunternehmen, Entwurf des Bundesfinanzministers für die Aktualisierung des Stabilitätsprogramms Januar 2010)

Weitere Themen: „Bundesliga für Organspende“, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sätzen, Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, Förderung von Solaranlagen, Kundus-Untersuchungsausschuss

Sprecher: SRS Steegmans, Kaiser (BMG), Offer (BMF), Daldrup (BMAS), Schwarte (BMU), Dienst (BMVg)

Vorsitzender Wittke eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Steegmans und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Steegmans: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie üblich an dieser Stelle, wenn auch normalerweise nicht an einem Dienstag, zunächst mein Bericht aus dem Kabinett von heute Vormittag:

Das Bundeskabinett hat heute vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages die Anpassung der deutschen Beteiligung an der Nato-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, Isaf, beschlossen. Kurz zur Einordnung: Die Bundesregierung hatte bei der Erteilung des letzten Mandats durch den Bundestag am 3. Dezember 2009 angekündigt, die deutsche Afghanistan-Strategie im Zusammenhang mit der Londoner Afghanistan-Konferenz im Januar zu überprüfen. Am 28. Januar 2010 hat die internationale Staatengemeinschaft in London nunmehr einen Neuansatz für Afghanistan beschlossen, der unter dem Leitmotiv der „Übergabe in Verantwortung“ steht. Die Bundesregierung hat diesen internationalen Neuansatz entscheidend mit vorangetrieben.

In ihrer Regierungserklärung vom 27. Januar   einen Tag vor der Londoner Afghanistan-Konferenz   hat die Bundeskanzlerin ausführlich erläutert, wie die Bundesregierung ihr Engagement für Stabilität, Wiederaufbau und Entwicklung in Afghanistan in der Zukunft auszurichten gedenkt und welche Beiträge hierfür vorgesehen sind. Dabei sehen die Bundesregierung wie auch die internationalen Partner ihr verstärktes Engagement in Afghanistan im Zusammenhang mit den klaren Zusagen, die Präsident Karsai auf der Londoner Afghanistan-Konferenz in den Bereichen gute Regierungsführung, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsreform gemacht hat.

Die jetzige Neumandatierung versteht sich als Beitrag zur Umsetzung des in London beschlossenen Einstiegs in die „Übergabe in Verantwortung“ im Sicherheitsbereich. Die stärkere Ausrichtung auf die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte wird für den militärischen Einsatz Deutschlands zum wesentlichen Teil durch Umstrukturierung der Kräfte innerhalb des gegenwärtigen Mandatsrahmens vorgenommen.

Zusätzlich ist eine Erhöhung der Personalobergrenze um 850 auf nunmehr 5.350 Soldatinnen und Soldaten erforderlich. Darin enthalten ist eine Reserve von 350 Soldatinnen und Soldaten, um auf besondere Situationen, zum Beispiel bei der Absicherung der für 2010 vorgesehenen Parlamentswahlen, angemessen reagieren zu können. Die Reserve wird, zeitlich befristet und auf die jeweilige Aufgabe ausgerichtet, nach Befassung des Verteidigungs- und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages eingesetzt. Das Mandat soll, wie gewohnt, für ein Jahr beschlossen werden, das heißt bis zum 28. Februar 2011.

Als Zweites hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, der die rechtlichen Grundlagen für eine solide und nachhaltige Vergütung in Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Versicherungsunternehmen schafft. Die Bundesregierung setzt damit die im April und September des Jahres 2009 vom Finanzstabilitätsrat vorgelegten und durch die G20 gebilligten Prinzipien und Standards für solide Vergütungspraktiken in deutsches Recht um. Ebenso berücksichtigt werden die geplanten EU-Vorgaben zur Überprüfung der Vergütungspolitik der Banken durch die Aufsichtsbehörden.

Die bisherigen Vergütungsstrukturen waren eher auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sanktionierten dabei Misserfolge aber unzureichend. Dadurch haben sie dazu beigetragen, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen - eine wesentliche Ursache der Finanzkrise. Die beschlossenen gesetzlichen Regelungen sollen dem künftig entgegenwirken. Das Gesetz sieht vor, dass Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein müssen.

Zwei begleitende Rechtsverordnungen des BMF werden im Einzelnen die neuen Anforderungen regeln. Konkret betrifft das unter anderem die Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, die Zusammensetzung der Vergütungen sowie die Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin erhält zudem stärkere Eingriffsrechte. Sie kann künftig angesichts der wirtschaftlichen Lage von Finanzinstituten unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden. Das Gesetz soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hat heute außerdem den Entwurf des Bundesfinanzministers für die Aktualisierung des Stabilitätsprogramms Januar 2010 gebilligt. Mit dem Bericht entspricht die Bundesregierung den Bestimmungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, jährlich ein aktualisiertes Stabilitätsprogramm vorzulegen. Zentrale Inhalte sind die Projektion von zentralen finanzwirtschaftlichen Kennzahlen sowie die Beschreibung der finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie, um diese Ziele zu erreichen.

Dem Programm zufolge haben die umfassenden Maßnahmenpakete zur Stützung der Finanzmärkte und der Konjunktur deutlich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage und zur Verbesserung der langfristigen Wachstumsperspektiven in Deutschland beigetragen. Die Bundesregierung rechnet allerdings damit, dass dadurch der staatliche Finanzierungssaldo den Maastricht-Referenzwert von drei Prozent in diesem Jahr mit voraussichtlich 5,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes überschreiten wird. Zugleich steigt die Schuldenquote kräftig an und wird den Referenzwert des Maastricht-Vertrages in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlich überschreiten.

Gemäß den Empfehlungen des Ecofin-Rates wird Deutschland sein Defizit bis 2013 wieder unter drei Prozent des BIP drücken. Die dafür notwendige Konsolidierung wird durch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verfassungsrechtlich abgesichert. Dabei wird die Bundesregierung darauf achten, dass die notwendige Konsolidierung im Einklang mit einer wachstumsfreundlichen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen steht. – Soweit mein Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung.

Kaiser: Weil das Thema Organspende ein so sehr wichtiges ist, möchte ich Sie auf eine Veranstaltung an diesem Donnerstag im Bundesgesundheitsministerium hinweisen. Vorgestellt wird die Aktion „Bundesliga für Organspende“. Hintergrund ist, dass im Februar an zwei Wochenenden in der ersten und in der zweiten Bundesliga für das Thema Organspende bei den Fußballfans geworben werden soll.

Die Aktion werden Bundesgesundheitsminister Rösler sowie Vertreter des Vereins „Sportler für Organspende“, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Bundesliga-Stiftung vorstellen. Prominente wie Michael Preetz und Reinhold Beckmann werden auch dabei sein und Ihnen gerne die Details erläutern. Sie sind herzlich eingeladen; die Fußballfans werden mit den Namen schon etwas anfangen können.

Frage: Herr Steegmans, können Sie vielleicht etwas genauer sagen, was der Inhalt dieser Rechtsverordnungen (zum Gesetzentwurf für eine solide und nachhaltige Vergütung in Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie in Versicherungsunternehmen) sein soll? Von wem werden die erlassen? Kann die Bundesregierung, wenn das Gesetz bestehen wird, sozusagen ganz schnell einmal freihändig etwas ändern, oder bedarf es irgendeiner Zustimmung? Sollen diese Rechtsverordnungen zusammen mit dem Gesetz in Kraft treten, oder wird das später folgen?

SRS Steegmans: Seitens des Bundesfinanzministers wurden heute dazu im Kabinett keine Ausführungen gemacht. Die begleitenden Rechtsverordnungen werden vom Bundesministerium für Finanzen verfasst. Herr Offer, haben Sie eventuell schon Details dazu mitgebracht?

Offer: Ich habe jetzt leider auch keine Details dazu mit. Es ist richtig: Die werden vom BMF erlassen. Aber die Information, wie das zeitlich genau verlaufen wird, könnte ich nachliefern, wenn Sie wollen.

Zusatzfrage: Mir ist noch nicht ganz klar, ob in der Rechtsverordnung irgendetwas Materielles steht, das das ganze Gesetz sozusagen noch einmal verändert oder präzisiert.

Offer: Nein, Rechtsverordnungen dienen ja nicht dazu, Gesetze zu ändern, sondern Ermächtigungen zu einer Rechtsverordnung, die in dem Gesetz gegeben werden, dienen dazu, Details zu regeln, also dazu, Details, die man auf gesetzlicher Basis nicht regelt, eben in diesen Rechtsverordnungen zu regeln, die man jetzt wahrscheinlich parallel zur näheren Ausfüllung von Detailaspekten des Gesetzes erarbeitet.

Zusatzfrage: Ich frage vor dem Hintergrund, dass so manche Rechtsverordnung im Verlauf des Verfahrens, das Sie gerade geschildert haben, doch noch zu großen Überraschungen bei den Betroffenen geführt hat. Vielleicht können Sie noch einmal die politische Stoßrichtung erklären.

Offer: Wir wollen damit allenfalls positiv überraschen. Aber ich kann Ihnen im Moment nichts Näheres zu den Rechtsverordnungen sagen.

Frage: Ich habe eine Frage zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sätze. Herr Steegmans, Herr Offer, hat die Bundesregierung denn schon irgendwelche Vorstellungen davon, was eine Neuregelung kosten kann und wie viel Geld man dafür wo bereitstellen muss?

SRS Steegmans: Sie werden verstehen, dass wir die Urteilsbegründung jetzt erst einmal so schnell wie möglich, sorgfältig und im Einzelnen prüfen. Die Bundesregierung begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klarheit geschaffen hat, und sie wird dafür Sorge tragen, dass der Gesetzgeber die vom Gericht gesetzte Frist für eine verfassungsgemäße Neuregelung einhalten kann. Aber wie Sie wissen, ist das Urteil erst heute Morgen verkündet worden, und eine umfassende Auswertung wird jetzt folgen. Dementsprechend kann ich Ihnen an dieser Stelle die spezifische Auskunft, die Sie haben wollten, tatsächlich noch nicht geben. Ich habe auch Zweifel daran, ob das irgendjemand tatsächlich schon numerisch beziffern kann.

Vorsitzender Wittke: Können Sie es, Herr Offer?

Offer: Nein.   Das Urteil sagt nichts zur Höhe der Regelsätze aus. Es verlangt lediglich eine transparente Berechnung. Alles Weitere bedarf einer sehr sorgfältigen Prüfung, die vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales und sicherlich auch von der Bundesregierung vorgenommen wird. Der Bundesfinanzminister setzt sich sehr dafür ein, dass man das möglichst schnell umsetzt und nicht bis zum letzten Tag dieses Jahres wartet. Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, ist der 31. Dezember, sodass wir als BMF für eine schnelle Umsetzung eintreten.

Zusatzfrage: Muss das Arbeits- und Sozialministerium für den Fall, dass es teurer wird, an anderer Stelle sparen? Oder wird ab 2011 aus dem Haushalt zusätzlich Geld zur Verfügung gestellt?

Offer: Noch einmal: Über die finanziellen Auswirkungen dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils sind derzeit keine Aussagen möglich, weil das Gericht dazu nicht direkt Stellung genommen hat. Es geht um die Berechnung der Regelsätze und um die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, die Basis der Berechnung der Regelsätze ist. Insofern müssen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und zu höherer Transparenz beitragen. Das muss nicht zwingend mit einer Erhöhung der Regelsätze verbunden sein. Das kann so sein, das muss aber nicht so sein.

Frage: Herr Offer, der CSU-Landesgruppenvorsitzende sieht schon klarer als die Bundesregierung, was die finanziellen Auswirkungen des Urteils zu Hartz IV angeht. Er sieht, dass die Spielräume für Steuersenkungen eingeschränkt werden. Ist das eine Schlussfolgerung, die der politischen Fantasie zuzuordnen ist? Oder ist das durch irgendwelche faktischen Hinweise gedeckt?

In dem Zusammenhang eine Frage an das zuständige Arbeitsministerium: Ist es das Ziel Ihres Hauses, die unstreitig damit verbundenen Kostenwirkungen innerhalb des Hartz-IV–Topfes auszugleichen? Man kann sich ja so etwas als Ziel vornehmen. Oder sehen Sie keinen Spielraum, und sollten Kosten entstehen, müssten sie anderweitig gegenfinanziert werden?

Offer: Sie sprechen mich als Sprecher des BMF und nicht als Sprecher der CSU-Landesgruppe an. Insofern kann ich Ihnen die Frage natürlich nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur eine Einschätzung des Bundesministers der Finanzen geben. Diese habe ich Ihnen eben gegeben.

Die Frage nach der Einschränkung des Spielraums von Steuersenkungen stellt sich heute nicht, weil wir nicht sagen können, inwiefern durch das Urteil eine fiskalische Betroffenheit gegeben ist. Die Regelsätze müssen   ich wiederhole mich   transparent werden. Das setzen wir im Sinne des Urteils um. Dann wird man schauen, welche Folgen das hat. Manchmal ist es besser, man prüft ein bisschen gründlicher und schaut sich das an, als vorschnell in Diskussionen einzusteigen, die man vielleicht nachher überflüssigerweise geführt hat.

Daldrup: Ich kann auch nur darauf verweisen, dass sich die Bundesarbeitsministerin heute bereits vor Ort in Karlsruhe geäußert hat und dass sie das Urteil als Chance für die Bildung der Kinder begrüßt. Aber das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe und Berechnungsmethoden der Regelsätze im Grundsatz nicht infrage gestellt. Künftig müssen wir nur viel besser und nachvollziehbarer begründen, wie die Regelsätze im Einzelnen zustande kommen.

Insbesondere Bildungsausgaben und Bildungsbedarfe müssen neu einbezogen werden. Das Gericht hat betont, dass darunter nicht nur Geld, sondern auch Sach- und Dienstleistungen zu verstehen sind. Dazu gehört eine zeitnahe und ausgabenbezogene Fortschreibung der Regelsätze. Außerdem muss es eine Härtefallregelung für besondere Bedarfe geben.

Wir stehen jetzt unter einem ungeheuren Zeitdruck, das Urteil fristgerecht umzusetzen. Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen und um Verständnis bitten, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sagen können; insbesondere nicht zu etwaig entstehenden Kosten. Das Urteil, das vorliegt, ist sehr komplex. Wir müssen es uns erst einmal im Einzelnen mit großer Sorgfalt anschauen, um entsprechend schnell die Umsetzung voranzutreiben.

Zusatzfrage: Ab wann können Hartz-IV–Empfänger mit außergewöhnlichen Leistungen wie dem Austausch eines Kühlschranks oder Ähnlichem rechnen? Das Bundesverfassungsgericht war dazu relativ präzise. Ab wann kann man sich direkt an welche Ämter wenden, um sofort für so etwas Geld zu bekommen? Braucht man eine Woche, einen Monat, um die Verwaltung dahin zu bringen? Meines Wissens gilt das sofort.

Daldrup: Ich kann Sie nur noch einmal um Verständnis bitten, dass ich im Moment so kurz nach Urteil noch nicht im Detail sagen kann, wie wir es umsetzen werden. Ich kann aber darauf verweisen, dass das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, dass dieser Anspruch unmittelbar gilt.

Zusatzfrage: Das heißt, wenn ich morgen zum Amt gehe, bekomme ich morgen Geld für einen Kühlschrank?

Daldrup: Was das im Konkreten heißt, kann ich Ihnen derzeit nicht sagen. Das müssen wir uns erst einmal anschauen.

Frage: Zum Stichwort Internetsperren: Es gibt Berichte, die besagen, dass die Bundesregierung von dem Gesetz der Großen Koalition abrücken und stattdessen ein Löschgesetz auf den Weg bringen wolle. Können Sie, Herr Steegmans, vielleicht schon ein paar Details nennen, wie dieses Gesetz aussehen soll?

SRS Steegmans: Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Bundesregierung, wie vom Bundespräsidialamt erbeten, zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Stellung genommen hat. Das Gesetz liegt dem Bundespräsidenten ja zur Ausfertigung vor. Zum Inhalt der Stellungnahme, die schriftlich erfolgt ist und dem Bundespräsidenten mit Schreiben des Chefs des Bundeskanzleramtes am 4. Februar 2010 übersandt wurde, nimmt die Bundesregierung aber entsprechend der Staatspraxis nicht öffentlich Stellung, da es sich um eine vertrauliche Kommunikation zwischen zwei Verfassungsorganen handelt. Ich empfehle Ihnen aber gerne noch einmal die Lektüre der entsprechenden Passage des Koalitionsvertrages, wo recht deutlich Position bezogen wird, wie eine spätere Neuregelung aussehen soll.

Offer: Ich möchte noch ganz kurz etwas zu der Frage von Frau Wefers nachtragen, auf die ich eben eine Antwort schuldig geblieben bin; manchmal hilft ja doch ein Blick in den Gesetzentwurf, dann lassen sich Fragen auch beantworten. Was die Rechtsverordnung angeht, ist in dem Gesetzentwurf festgehalten, dass die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme einschließlich der Entscheidungsprozesse, der Zusammensetzung der Vergütung, der Ausgestaltung der Vergütungsparameter, der Leistungszeiträume sowie hinsichtlich der Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Zusammensetzung der Vergütung flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen des BMF geregelt werden. Das wird sicherlich in der nächsten Zeit vom BMF erarbeitet und dann auch kein Geheimnis bleiben, nehme ich einmal an.

Frage: Frau Schwarte, ich wüsste gerne, mit wem Ihr Minister die Pläne zur Einschränkung der Förderung der Solarenergie abgesprochen und abgestimmt hat und ab wann diese Pläne in Kraft treten.

Schwarte: Der Minister hat mit Umweltpolitikern der Koalitionsfraktionen intensiv über die Pläne gesprochen, und zwar schon vor Vorstellung der Pläne und auch danach wieder. Nach meinem Kenntnisstand sind die Fraktionen immer noch in der Diskussion. Es hat wohl eine Einigung über drei Punkte gegeben, und ein Punkt ist noch strittig. Sie sollten aber bei den Fraktionen noch einmal anfragen, was da der Stand der Dinge ist. Insofern kann ich, da es noch keine abschließende Einigung gibt, auch noch nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt das in Kraft treten soll.

Zusatzfrage: Hat Ihr Haus eine Erklärung dafür, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion darüber beklagt, dass die Pläne nicht mit ihr abgestimmt wurden? Immerhin regiert die FDP ja noch mit.

Schwarte: Dafür haben wir keine Erklärung, denn das stimmt nicht mit den Tatsachen überein. Mit der FDP-Bundestagsfraktion ist zu jedem Zeitpunkt gesprochen worden.

Frage: Herr Kapitän Dienst, zum Stichwort Kundus-Untersuchungsausschuss: Der Ausschuss erwartet morgen die Aussage von Oberst Klein. Es gab heute Spekulationen, inwieweit Oberst Klein überhaupt aussagen wird und inwieweit er eine Aussagegenehmigung hat. Könnten Sie da für Aufklärung sorgen und auch sagen, ob er seitens des Ministeriums in irgendeiner Weise beraten wurde oder beraten wird?

Dienst: Um mit dem Letzteren anzufangen: Er berät sich vor allem mit seinem anwaltlichen Beistand. Er ist nach wie vor Soldat und übt seinen Dienst bekannterweise als Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig aus. Von daher steht er auch unter dem kompletten für normale Soldaten gültigen Regime. Oberst Klein war und ist völlig frei zu entscheiden, ob er morgen vor dem Untersuchungsausschuss aussagen wird oder eben nicht. Das BMVg kann und will dazu keine Vorgaben machen. Im Hinblick auf die vor allem auch durch Minister zu Guttenberg verfolgte Linie größtmöglicher Transparenz über die Ereignisse des 4. September 2009 würden wir es auf jeden Fall begrüßen, wenn sich Oberst Klein entschließt, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen.

Unser Petitum bleibt bis zur eindeutigen Klärung des Sachverhaltes, dass das Unschuldsprinzip   also „in dubio pro Klein“   gilt. Falsche Schlussfolgerungen und mangelhafte Darstellung der Zusammenhänge können unter Umständen eben zu massiver Vorverurteilung führen. Diese   das darf ich hier noch einmal anmerken   ist in keinster Weise gegeben.