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Montag, 8. Februar 2010

Mitschrift Pressekonferenz

Regierungspressekonferenz vom 8. Februar

Themen: Präsidentschaftswahl in der Ukraine, Atomprogramm des Iran, Äußerungen von BM Röttgen zu Laufzeitverkürzungen für Atomkraftwerke, Ankauf von Bankdaten aus der Schweiz, Reform der Jobcenter, diplomatischer Streit zwischen der Schweiz und Libyen

Sprecher: StS Wilhelm, Peschke (AA), Schwarte (BMU), Brodkorb (BMWi), Offer (BMF), Mertzlufft (BMJ), Beyer (BMI), Daldrup (BMAS), Peschke (AA)

 

Vorsitzender Wittke eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS Wilhelm und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

 

Frage: Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung die Wahlen in der Ukraine bewertet, ob sie demokratisch, legitim und sauber waren.

 

Welchen Kurs - das wäre die zweite Frage - wird die Bundesregierung gegenüber dem neuen ukrainischen Präsidenten einschlagen?

 

Peschke: Wie Sie wissen, liegt bisher weder das endgültige Wahlergebnis noch die formale Einschätzung durch die internationalen Beobachter seitens der OSZE vor. Insofern können wir auch noch keine endgültige Beurteilung vornehmen. Was wir gestern Abend beziehungsweise heute Morgen gleichwohl festgestellt haben, ist, dass der Wahlverlauf, soweit wir nach ersten Augenzeugenberichten bisher beurteilen können, ruhig und geordnet war. Aber, wie gesagt, eine endgültige Bewertung kann man erst vornehmen, wenn die Beobachter vor Ort sie getroffen haben.

 

Zu einem Ausgang können wir uns natürlich auch erst äußern, wenn ein Endergebnis vorliegt. Das tut es bisher nicht. Was man nur sagen kann: Wer auch immer aus dieser Stichwahl siegreich hervorgehen wird, vor ihm liegen sehr große Herausforderungen. Die Ukraine steht als Land vor großen Herausforderungen und muss ihren Kurs gegenüber ihren Nachbarn und gegenüber der Europäischen Union bestimmen. Wir hoffen, dass derjenige, der siegreich sein wird, wer auch immer es sein wird, diese großen Aufgaben, die vor der Ukraine liegen, entschlossen angehen wird.

 

Frage: Ich hätte gerne die Meinung der Bundeskanzlerin zur Lage im Iran nach dem Beschluss gewusst, mit der Anreicherung des Urans im Iran zu beginnen. Gibt es außer dem, was der Außenminister gesagt hat, irgendeine Reaktion der Bundeskanzlerin dazu?

 

STS Wilhelm: Die Reaktion der Bundeskanzlerin dazu liegt auf der Linie dessen, was der Außenminister am Wochenende dazu gesagt hat. Ich kann das aber gerne auch noch einmal wiedergeben: Die Äußerungen und Ankündigungen der iranischen Führung an diesem Wochenende zeugen nach unserer Auffassung davon, dass der Iran offensichtlich weiterhin auf das Angebot der IAEO nicht eingehen will und nicht kooperationsbereit ist. Die Position der Bundesregierung ist unverändert die, dass wir zu dem doppelgleisigen Ansatz stehen, also einerseits dem Iran Angebote für den Fall eines Einlenkens beziehungsweise Eingehens auf die Forderungen der Weltgemeinschaft unterbreitet haben. Auf der anderen Seite allerdings werden die E3+3 angesichts oder bei einer weiteren Weigerung des Iran dann auch den Weg gehen, den Druck durch Sanktionen zu erhöhen. Wir werden die Schritte der iranischen Führung in den nächsten Tagen also sehr sorgfältig beobachten und, davon abhängig, weiter den Weg gehen, den diplomatischen Druck zu erhöhen.

 

Zusatzfrage: Herr Peschke, können Sie bestätigen, dass der Außenminister in den letzten zwei Tagen schon Vertreter der deutschen Wirtschaft auf weitere Sanktionen eingestimmt hat, wie in den Zeitungen zu lesen war?

 

Peschke: Da kann ich Sie nur auf das verweisen, was der Außenminister gestern in einem Interview der „WELT am SONNTAG“ selbst gesagt hat, nämlich dass Sanktionen in der jetzigen Situation keinesfalls ausgeschlossen werden können und dass Sanktionen selbstverständlich Kosten nach sich ziehen werden, aber dass die Kosten eines Nicht-Handelns in der jetzigen Situation noch viel höher sein könnten. Das ist die Meinung, und die hat er natürlich auch im Gespräch mit Wirtschaftsvertretern wiederholt zum Ausdruck gebracht. Insofern sind die Worte in der „WELT am SONNTAG“ eindeutig.

 

Frage: Herr Wilhelm, sind die Äußerung des Bundesumweltministers Röttgen zu Laufzeitverkürzungen für Atomkraftwerke oder zum Atomausstieg und Ähnlichem mit der Kanzlerin abgestimmt gewesen? Wie steht sie denn zu diesen Ideen?

 

STS Wilhelm: Die Bundeskanzlerin steht selbstverständlich zur Koalitionsvereinbarung und zu den Verabredungen der Kabinettsklausur von Meseberg im vergangenen Jahr. Die Kernenergie hat eine Brückenfunktion. Sie ist, wie es im Koalitionsvertrag heißt, eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. Auf dieser Grundlage argumentiert auch der Bundesumweltminister.

 

Wie die Brücke, die Kernenergie vorübergehend noch zu nutzen, genau ausgestaltet werden wird, wird im Rahmen der Energieszenarien, die die Bundesregierung federführend durch das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium bis Herbst erarbeitet, dargestellt werden. Wir werden all diese Fragen rund um die Kernenergie ganz konkret beantworten, wenn wir das genau miteinander erörtert und auch mit vielen Fachleuten darüber gesprochen haben werden, welcher Energieträger in einem Energiemix für welchen Zeitraum noch welche Rolle spielen kann.

 

Zusatzfrage: Herr Wilhelm, ich hatte aber danach gefragt, ob die Äußerungen von Herrn Röttgen mit der Kanzlerin abgestimmt sind.

 

STS Wilhelm: Das Interview hat Bundesumweltminister Röttgen ohne Abstimmung des Wortlauts mit der Kanzlerin gegeben. Der Wortlaut steht aber auf der Grundlage des Koalitionsvertrags. Wir werden die Konkretisierung dessen, was es bedeutet, die Kernenergie für einen vorübergehenden Zeitraum als Brückentechnologie zu nutzen, dann im Rahmen des Energiekonzepts, das durch BMU und BMWi gemeinsam erarbeitet wird, erarbeiten.

 

Frage: Herr Wilhelm, zu der Frage der Abstimmung: Sie sagten, der Wortlaut sei nicht abgestimmt. Ist die Kanzlerin denn mit irgendeinem inhaltlichen Punkt - unabhängig von der genauen Formulierung - aus diesem Interview von Bundesminister Röttgen nicht einverstanden?

 

STS Wilhelm: Diese Frage stellt sich für mich nicht. Ich hatte nur auf die Frage des Kollegen Thiels, ob das Interview abgestimmt war, wahrheitsgemäß geantwortet. Das ist auch gar nichts Besonderes: Bundesminister stimmen ihre Interviews nicht mit der Bundeskanzlerin ab. Wichtig ist, dass man gemeinsam den Koalitionsvertrag als Bezugspunkt hat. Das ist hier der Fall. Die Konkretisierung dessen, was der Begriff Brückentechnologie bedeutet, wird dann im Rahmen des Energiekonzepts erfolgen.

 

Zusatzfrage: Frau Schwarte, was passiert mit den Extraprofiten der Atomkonzerne, der Energieerzeuger, für den Fall, dass man sich jetzt auf eine Verlängerung der Laufzeiten einigt? Es gehört ja auch zum Koalitionsvertrag, dass die sozusagen fest für die erneuerbaren Energien eingeplant waren. Hält Ihr Minister daran jetzt nicht mehr fest? Ist das ein Kurswechsel? Wird er sich, wenn es um das Konzept für die Zukunft geht, für diesen Punkt nicht mehr einsetzen?

 

Schwarte: Nein, es geht nicht um einen Kurswechsel. Die Formulierungen dazu im Koalitionsvertrag sind noch hinreichend unbestimmt. Also ist das auch Sache der Erarbeitung des energiepolitischen Gesamtkonzepts. Er hat nur seine Bedenken kundgetan, falls es zu einer rechtlichen Verbindung zwischen einer Verlängerung der Laufzeiten und der Verwendung der zusätzlichen Einnahmen, die dadurch möglicherweise bei den Energieversorgern entstehen, kommen sollte.

 

Zusatzfrage: Werden die Bedenken dazu führen, dass er sich bei der Erarbeitung des Konzepts nicht mehr für seine solche Bindung einsetzen wird?

 

Schwarte: Das ist auch im Koalitionsvertrag noch hinreichend unbestimmt. Darin heißt es dazu, dass nähere Regelungen mit den Betreibern getroffen werden sollen, „Mittelverwendung zur Erforschung vor allem von erneuerbaren Energien“. In welcher Form das ausgestaltet werden wird, ist auch im Koalitionsvertrag noch nicht festgelegt. Insofern hat er nur seine Meinung dazu geäußert. Er hat verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, dass, wenn Energieversorger zusätzliche Einnahmen haben, diese dann auch dem steuerrechtlichen Gleichbehandlungsgebot unterliegen müssten und dass man sie deshalb sozusagen nicht rechtlich bindend dazu zwingen könnte, diese Mittel auch zur Verfügung zu stellen. Das heißt aber nicht, dass er sich im Rahmen der Gespräche nicht auch dafür einsetzen könnte oder würde, dass, falls es Zusatzeinnahmen geben sollte, diese natürlich auch der Erforschung der erneuerbaren Energien dienen sollten. Es ist nämlich insgesamt Ziel des Koalitionsvertrags und auch der Gespräche im Rahmen des Energiekonzepts, dass man die erneuerbaren Energien stärken will; das ist der Sinn der ganzen Sache.

 

Frage: Frau Schwarte, ich habe zwei Fragen. Für wie groß hält Ihr Minister denn diesen vorübergehenden Zeitraum, in dem wir noch auf Atomkraft setzen müssen?

 

Zweitens ist nur von Atomkraft statt erneuerbarer Energie die Rede. Welche Rolle spielen denn Energien aus fossilen Quellen - Kohlekraftwerken, Gastkraftwerken etc. - in den Vorstellungen des Ministers, die er dann möglicherweise mit seinen Kollegen in das Szenario einbringen will?

 

Herr Wilhelm, federführend sind beide Ministerien. Wie muss ich mir das vorstellen, wenn es Knopf auf Zahl steht? Entscheidet dann die Kanzlerin, oder wie funktioniert so etwas?

 

Schwarte: Zur ersten Frage: Er hat natürlich ganz bewusst keine Zahl bezüglich einer möglichen Laufzeitverlängerung genannt; denn das wird, wie Herr Wilhelm auch schon gesagt, das Ergebnis der Erarbeitung des energiepolitischen Gesamtkonzeptes sein.

 

Genauso wird auch die Zukunft der weiteren Energieträger ein Ergebnis dieser Berechnungen sein, die jetzt erst beginnen.

 

STS Wilhelm: Ich kann vielleicht noch einmal zur Sache selbst ergänzen, dass der Bundesumweltminister deutlich gemacht hat, welch wichtigen Beitrag die erneuerbaren Energien zu einer zukünftigen Energieversorgung der Bundesrepublik leisten sollen. Das ist eine ehrgeizige Aussage, die auf der Grundlage des Koalitionsvertrags besteht. Dieses ambitionierte Ziel wird die Bundesregierung verfolgen.

 

Welche Anteile bei der Konkretisierung dieses Anspruchs dann genau in welchem Zeitraum möglich sein werden, wird, wie gesagt, von dieser Arbeitsgruppe gemeinsam konzipiert werden. In Meseberg gab es dazu im November des vergangenen Jahres einen Verfahrensbeschluss, den ich Ihnen gerne noch einmal vortragen möchte; denn dann werden die Dinge, glaube ich, klar: Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium erarbeiten Grundlagen für ein gemeinsames Energiekonzept, das unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes abgestimmt wird. Mit den inhaltlich betroffenen Ministerien wird eine Ressortgruppe eingerichtet und diese damit an der Erarbeitung des Energiekonzepts beteiligt. Vor der Sommerpause 2010 wird im Bundeskabinett ein Zwischenbericht beraten. Der Zwischenbericht wird in einer Legislativgruppe mit den Fraktionen und den Ländern konsultiert werden. Der Zwischenbericht wird ebenfalls im Rahmen einer gemeinsamen Anhörung der Verbände beraten. – Das ist der Punkt, in den auch externer Sachverstand natürlich sehr umfassend eingehen wird. Das Energiekonzept soll dann im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu ist verschiedentlich der Monat Oktober 2010 genannt worden.

 

Frage: Herr Wilhelm, wenn es so ist, wie Sie es dargestellt haben, nämlich dass die Äußerungen alle auf der Linie des Koalitionsvertrags liegen, wie erklären Sie sich dann, dass wenige Stunden später eine Reihe von Kritikern aus der CDU auftraten und sagten „So geht es nicht“? Wenn Sie jetzt sagen „Die haben das alle falsch verstanden“, warum kamen dann in der nächsten Runde die Verteidiger von Röttgen aus der CDU und sagten „Das ist alles richtig, was der gesagt hat“? Es kann nur eines von beiden stimmen: Entweder das liegt genau auf der Linie des Koalitionsvertrags, oder er weicht eben doch davon ab.

 

STS Wilhelm: Die Alternative bezüglich der Antwort, die Sie vorgeben, dass es nur die eine oder die andere sein könne, teile ich nicht, sondern für mich ist der Sachverhalt folgender: Der Koalitionsvertrag stellt eine anspruchsvolle Aufgabe. Diese Aufgabe wird nicht nur von einem Ministerium, sondern sozusagen von mehreren Ministerien auch unter Hinzuziehung weiteren Sachverstandes aus den Fraktionen, den Ländern sowie vonseiten von Verbänden gelöst werden. Sie wird über einen Zeitraum von mehreren Monaten gelöst werden. Sie wird auch nicht nur bezüglich des Themas der Kernenergie gelöst werden, sondern für die Energieversorgung der Bundesrepublik insgesamt. Das heißt, wir werden erst sehr sorgsam die Energieszenarien zum Energiemix der Zukunft ausarbeiten, also welcher Energieträger mit welchem Anteil sowohl technologisch als auch ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist, werden dann, wenn wir diese Daten haben werden, die die Voraussetzung für die Konkretisierung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag sind, in der Abwägung zu entscheiden haben, welchen Weg wir bei den Anteilen ganz genau gehen werden, und dann wird sich konkretisieren, wie genau die Brücke ausgestaltet sein wird, wenn wir von der Brückentechnologie Kernenergie reden.

 

Zusatzfrage: Meine Frage war eine andere: Haben die Minister aus Baden-Württemberg und Hessen nicht erkannt, dass das, was Herr Röttgen gesagt hat, auf der Koalitionsvertragslinie liegt?

 

STS Wilhelm: Das müssten Sie all die Betreffenden, die sich geäußert haben, fragen. Ich kann für die Bundesregierung nur feststellen, dass es diesbezüglich eine klare Handlungsanleitung im Koalitionsvertrag und eine klare Verfahrensabsprache aus der Klausur von Meseberg gibt und dass jetzt entlang dieser beiden Festlegungen verfahren werden wird.

 

Zusatzfrage: Frau Schwarte, vielleicht habe ich es übersehen, aber wenn ich das richtig sehe, war Herr Röttgen der erste, der die Frage der Verfassungsgemäßheit einer Abschöpfung von Zusatzgewinnen aufgeworfen hat. Macht das jemand, der die Sache unbedingt so durchziehen will, wie das bisher gedacht wurde? Wirft nicht jemand plötzlich die Frage der Verfassungsgemäßheit auf, der eigentlich verhindern will, dass abgeschöpft wird?

 

Schwarte: Nein, Letzteres muss ich ganz klar verneinen. Er hat nur zu Beginn der Debatte einmal die Frage problematisiert, weil sie in der Diskussion immer wieder eine Rolle gespielt hat. Ich habe eben schon gesagt, dass dazu noch keine Festlegungen im Koalitionsvertrag getroffen worden sind. Sein Ziel ist ganz klar - das wird an allen Stellen des Interviews deutlich - der Ausbau der erneuerbaren Energien. Insofern ist jede Mittelverwendung, die dem Ausbau der erneuerbaren Energien dient, natürlich grundsätzlich willkommen. Es geht ihm allein um die rechtliche Verbindung zwischen Laufzeitverlängerung und Mittelverwendung.

 

STS Wilhelm: Ich kann das auch nur noch einmal ergänzen, Herr Müller-Vogg. Im Koalitionsvertrag findet sich klar die Festlegung zu der aufgeworfenen Frage, die Höhe und den Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs sowie der Mittelverwendung - das hatte Frau Schwarte zitiert - zu erarbeiten.

 

Ich hatte vor einigen Tage an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung einer solchen Abschöpfung, eines solchen Vorteilsausgleichs also, in unserem Rechtsstaat sehr komplex ist und dass es dazu nicht nur einen Weg, sondern verschiedene Möglichkeiten gibt. Die Fragen des Wirtschaftsverfassungsrechts gehören rechtlich zu den anspruchsvollsten in unserer Rechtsordnung, sodass darüber, welchen Weg man am Ende gehen kann, mit Sicherheit sehr intensiv beraten werden muss.

 

Zuruf: (akustisch unverständlich)

 

STS Wilhelm: Das interpretiere ich nicht so. Der Koalitionsvertrag legt das politische Ziel fest, dass es zu einem Vorteilsausgleich kommt, und er legt auch eine Perspektive fest, für welchen Zweck man diesen Ausgleich, diese Abschöpfung, dann verwenden soll, nämlich vor allem, wie es heißt, für erneuerbare Energien, insbesondere für Speichertechnologien. Die konkrete Ausgestaltung dessen, welcher rechtliche Weg mit welchen rechtlichen Nebenfolgen gangbar ist, ist dann sehr sorgfältig von den Juristen und Fachleuten zu besprechen. Aber das Ziel ist gesteckt, und diesem Ziel wird man am Ende auch nachkommen. Über den Weg muss noch intensiv beraten werden.

 

Frage: Herr Wilhelm, wenn diese verfassungsrechtliche Frage denn so entscheidend dafür ist, ob das ganze Konzept funktionieren wird, wird diese dann schon im Zuge dieses Energiekonzepts beleuchtet und womöglich auch bis zum Herbst beantwortet werden? Wer würde dafür zuständig sein, unter Umständen das Justizministerium?

 

STS Wilhelm: Das sind diejenigen, die nach unserer Rechtsordnung für das jeweilige Instrument zuständig sind. Auf die Frage nach einer möglichen steuerlichen Lösung hin hat der Bundesumweltminister in seinem Interview selbst darauf hingewiesen und deutlich gemacht, dass das dann den Finanzminister angehen würde. Aber ich bin hier gar nicht skeptisch oder stelle dem keine schlechte Prognose aus. Das ist rechtlich schwierig, aber es ist lösbar. Die Rechtswissenschaft ist ja eine dienende Wissenschaft. Das heißt, sie soll die politischen Anliegen, die die gewählte Regierung hat, am Ende zu ermöglichen helfen, natürlich bei Hinweisen auf mögliche Risiken dieser oder jener Lösung. Aber ich gehe hier ganz fest von einer Lösung aus.

 

Schwarte: Wir gehen immer noch von einer Befassung im Februar aus. Jetzt diskutieren allerdings noch die Fraktionen miteinander. Dieser Diskussionsprozess ist nach meiner Kenntnis noch nicht ganz abgeschlossen. Aber wir gehen nach wie vor davon aus, dass das im Februar im Kabinett beschlossen wird.

 

Zusatzfrage: Auch in der Form? Es wird viel über die Verschiebung der Daten und über geringere Sätze diskutiert.

 

Schwarte: Wir gehen davon aus, dass im Kern der Vorschlag des Umweltministers nicht verändert wird. Natürlich können die Fraktionen in ihrer Befassung Einzelheiten beziehungsweise Kleinigkeiten verändern. Das ist natürlich nicht ausgeschlossen. Aber die Substanz des Vorschlags - davon gehen wir aus - wird nicht angetastet.

 

Frage: Herr Wilhelm, Bundesminister Röttgen sagt, er habe rechtliche Bedenken. Sie sagen, dass Sie ganz fest von einer Lösung ausgehen. Heißt das, Sie sind der Überzeugung, dass sich die rechtlichen Bedenken des Ministers ausräumen lassen?

 

STS Wilhelm: Ich denke, dass es hier keinen Gegensatz zum Bundesumweltminister gibt. Er ist selber Jurist und weiß, dass es nie nur einen Weg zur Erreichung eines Ziels gibt, sondern dass man am Ende ein politisch für notwendig gehaltenes Ziel auf rechtliche saubere und einwandfreie Weise erreichen kann. Es ist ganz eindeutig im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir einen Teil dieses Vorteils, den die Betreiber dadurch erhielten, für den Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen wollen.

 

Frage: Dieses Junktim ist schon sehr früh in der Koalition in der Diskussion gewesen. Was ist denn, wenn es aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Abschöpfung geben kann? Kann es dann auch keine Laufzeitverlängerung geben?

 

STS Wilhelm: Ich glaube, die Frage ist eine müßige Spekulation, die Sie natürlich journalistisch anstellen sollen und dürfen. Dazu maße ich mir kein Urteil an. Aber ich gehe fest davon aus, dass wir diese Frage gut lösen werden.

 

Frage: Es ist, wie gesagt, schon länger davon die Rede. Es stand auch in den Wahlprogrammen der Parteien. Kann sich irgendeiner der Anwesenden daran erinnern, ob im Lauf der letzten Monate, als diese Idee entwickelt wurde, schon einmal einer diese Bedenken geäußert hat? Hat Herr Röttgen sich irgendwann vorher schon einmal eingebracht und gesagt: „Wir schreiben das zwar ins Wahlprogramm, aber vielleicht geht es gar nicht“?

 

Schwarte: Es wird nicht das Ziel als solches infrage gestellt, sondern ich habe eben schon gesagt, dass es, wie Herr Wilhelm auch betont hat, als Ziel im Koalitionsvertrag formuliert ist. Es stellen sich bloß rechtliche Fragen bei der Ausgestaltung. Der Umweltminister hat nach meiner Kenntnis jetzt zum ersten Mal öffentlich darauf hingewiesen, dass es sensible rechtliche Fragen sind, die man im Auge haben muss.

 

STS Wilhelm: Am Ende bleibt aber die Feststellung bestehen: Das Ziel ist rechtlich anspruchsvoll, aber es ist gut lösbar.

 

Frage: Frau Brodkorb, teilt eigentlich Ihr Minister die rechtlichen Bedenken? Sie arbeiten an diesem Konzept mit. Die Frage, die sich anschließt, ist: Gibt es eigentlich in Ihrem Haus schon eine Vorstellung, wie genau eine Abschöpfung geschehen könnte?

 

Brodkorb: Dem Minister ist diese Frage schon öfter gestellt worden. Er hat immer gesagt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt. Insofern ist das, was Herr Röttgen jetzt gesagt hat, eigentlich bei uns schon seit einiger Zeit insofern Sprachregelung, als er sagt: Es gibt steuerliche Möglichkeiten, es gibt Fondsstiftungen, und man muss es prüfen. Genau das sagt der Umweltminister jetzt auch. Es wird geprüft werden. Das Verfahren hat Ihnen Regierungssprecher Wilhelm gerade dargestellt. Wir haben diese Ausschreibung für Szenarien gestartet. Es werden schnellstmöglich erste Ergebnisse vorliegen. Diese werden Grundlage für weitere Entscheidungen und Prüfungen sein.

 

Schwarte: Ich darf noch etwas ergänzen: Motiv der Äußerungen des Umweltministers in dem Interview war, noch einmal ganz klar darauf hinzuweisen, dass die Sicherheitsanforderungen, die an Kernkraftwerke gestellt sind und die sich auch im Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung stellen, nicht in Konkurrenz zu möglichen Gewinnabschöpfungen treten dürfen, die damit verbunden sein können. Es darf keinen Interessenkonflikt geben.

 

Der Minister ist als Umweltminister für die Sicherheit der Kernkraftwerke zuständig. Deshalb darf es bei einer Laufzeitverlängerung keinen Interessenkonflikt geben, dass man sagt: Wir können damit auch Geld verdienen, und deshalb könnte uns die Sicherheit etwas weniger wert sein. - Darauf hat er in seinem Interview hinweisen wollen.

 

Brodkorb: Da besteht aber auch keine Diskrepanz. Sie wissen, dass Herr Brüderle immer sagt: Die Sicherheit ist die erste Frage. Sie ist die oberste Frage bei der ganzen Frage der Verlängerung der Laufzeiten. Wenn Kernkraftwerke nicht sicher sind, darf es keine Laufzeitverlängerung geben; auch nicht, um Gewinne abzuschöpfen.

 

Wir hatten das Thema schon einmal vor einigen Tagen, Wochen besprochen. Der Minister hat sich in einem Interview dahingehend geäußert, dass er sagte, das wäre so, als ob man das Pferd von hinten aufzäumte. Das heißt, es ist selbstverständlich so, dass die Sicherheit die erste Priorität hat. Dann geht es darum, inwiefern es technisch möglich ist, dass sie weiter laufen. Danach stellt sich die Frage, in welcher rechtlichen Weise die Mittel, die sich daraus ergeben und die abzuschöpfen sind, zu einem bestimmten Teil zu verwenden sind.

 

Frage: Herr Offer, zur Zeit sind zwei CDs mit Steuerdaten im Angebot. Eine wird in Baden-Württemberg und die andere in Bayern angeboten. Haben Sie schon Kontakt mit den zuständigen Finanzministerien aufgenommen? Was wäre Ihre Empfehlung? Sollen sie gekauft werden oder nicht, wenn das Angebot seriös ist?

 

Offer: Noch einmal zum grundsätzlichen Verfahren, wenn solche Daten herangetragen werden: Meistens werden sie nicht direkt an den Bund herangetragen, sondern an die jeweiligen Landesinstitutionen. Generell ist es so, dass Bund und Länder sich regelmäßig über aktuelle Fälle von Ankaufangeboten informieren. Dieser Mechanismus ist im Jahr 2008 anlässlich der Liechtenstein-CD einvernehmlich zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, um Doppelankäufe zu vermeiden und gegebenenfalls arbeitsteilig vorzugehen.

 

Die nun in den Medien diskutierten Fälle in Baden-Württemberg und Bayern werden bereits seit Monaten in den dortigen Bundesländern geprüft. Der Bundesfinanzminister ist über die Prüfung grundsätzlich informiert, allerdings nicht tagesaktuell. Die jeweils zuständige Steuerverwaltung hat darüber zu befinden, ob die angebotenen Daten werthaltig sind oder nicht. Die Prüfung kann sich über Monate hinziehen, je nach Art und Umfang des angebotenen Materials.

 

Über den Abschluss des Prüfverfahrens in Sachen Ankauf oder Nicht-Ankauf - insofern beantworte ich damit Ihre zweite Frage - entscheidet jedes Land in eigener Zuständigkeit. Klar ist, dass eine Entscheidung über den Ankauf von den Steuerverwaltungen der Länder auf der Linie dessen liegen muss, was Bund und Länder in dem Liechtensteiner Fall entschieden haben.

 

STS Wilhelm: Ich könnte noch etwas allgemeiner zu dem Thema ergänzen, dass die Bundeskanzlerin am Samstag ein Telefongespräch mit der Bundespräsidentin der Schweiz, Frau Leuthard, geführt hat. Das Thema war natürlich das von Ihnen aufgeworfene Thema, nämlich der Ankauf von Steuerdaten durch die deutsche Finanzverwaltung und das derzeit vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Beide stimmten überein, dass die guten nachbarschaftlichen Beziehungen unserer beiden Länder durch die aktuelle Diskussion nicht belastet werden sollten. Die Schweiz hat ihre Bereitschaft erklärt, die aktuellen Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen fortzuführen. Die Bundeskanzlerin hat die konstruktive Haltung der Schweiz zu diesem Thema als einen Beitrag zur notwendigen Versachlichung der Debatte begrüßt.

 

Mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens - das ist die Antwort auf Ihre Frage - soll der Austausch von Steuerdaten nach OECD-Standard für künftige Fälle ermöglicht werden. Damit wäre auch die Diskussion des Themas, das uns derzeit beschäftigt, nämlich die Frage, ob die deutschen Steuerbehörden Daten ankaufen sollen oder sie sonstwie erwerben sollen, nach Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens in dieser Form nicht mehr erforderlich.

 

Frage: Herr Schäuble hat gesagt, dass den Finanzbehörden ständig solche Angebote gemacht werden. Können Sie das bestätigen? Wie viele Angebote hat es in den letzten zwei Jahren gegeben, Steuerdaten zu kaufen?

 

Offer: Genaue Angaben kann ich dazu nicht machen, außer, dass es seit dem Liechtensteiner Fall hin und wieder Angebote gegeben hat, die von Amts wegen geprüft werden müssen.

 

Es ist wichtig, Folgendes noch einmal zu erwähnen: Sobald der Steuerverwaltung Angebote gemacht werden, muss sie tätig werden. Sie hat nicht die Entscheidungsmöglichkeit, dass sie eventuell die Daten nicht zur Kenntnis nimmt, sondern sie muss quasi von Amts wegen tätig werden und den Sachverhalten nachgehen. Das dauert eine gewisse Zeit, um die Werthaltigkeit und Validität des Datenmaterials zu prüfen. Soweit ich informiert bin, gibt es zahlreiche Fälle, in denen das Datenmaterial nicht sehr werthaltig ist und es dann offenbar in dem jeweils zuständigen Land nicht weiter verfolgt werden kann. Grundsätzlich haben wir keine Statistiken dazu und veröffentlichen diese auch nicht.

 

Frage: Herr Offer, Ihr Minister hat sich am Wochenende, wenn ich es richtig gelesen habe, so geäußert, dass eine einheitliche Haltung zwischen den Ländern vereinbart sei. Jetzt sagen Sie - das hat er wohl auch hinterher geschoben -, dass jedes Land selbst entscheidet. Da sehe ich einen gewissen Widerspruch. Wie ist denn nun die Lage?

 

Offer: Die Lage hatten wir in der letzten Wochen schon hinlänglich geklärt. Nach unserer föderalen Ordnung ist das jeweilige Bundesland für die Entscheidung zuständig, ob Daten angekauft werden oder nicht. Steuerverwaltung ist bei uns Ländersache. Die Länder befinden darüber grundsätzlich allein. Nur bei bedeutenden Angeboten erfolgt eine Entscheidung über den Ankauf in enger Abstimmung mit dem Bund. Bedeutend ist ein Angebot dann, wenn die Abwicklung ohne Hilfestellung des Bundes quasi nicht zustande kommen würde, wie wir es jetzt in dem aktuellen Fall hatten, wo der Bund im Rahmen seiner Fachaufsicht tätig wurde und wo von dem zuständigen Bundesland die Frage einer Rechtsbewertung an den Bund herangetragen wurde, zu der wir uns, wie Ihnen bekannt ist, auch klar geäußert haben.

 

Zusatzfrage: Der Minister hat im ZDF gesagt: „Eigentlich haben wir eine abgestimmte Position von Bund und allen Ländern in dieser Frage.“

 

Offer: Es gab anlässlich des Liechtensteiner Falls eine Befassung bei der Entscheidung zwischen Bund und Ländern. Es war auch einmal in einer Finanzministerkonferenz Thema. Dort hat es im letzten Jahr eine Abstimmung zu dem Liechtensteiner Fall gegeben. Ich nehme an, dass Sie darauf anspielen.

 

Zusatzfrage: Ich nicht. Ich frage ja, worauf der Minister anspielt.

 

Offer: Ich nehme an, dass gemeint ist, dass es diese Bund-Länder-Koordinierung gegeben hat. Es gab sie, wie gesagt, bis hin zur Finanzministerkonferenz. Diese findet natürlich statt, wenn sie erforderlich ist.

 

STS Wilhelm: Ich kann das bestätigen, was Kollege Offer sagt. In demselben Fernsehinterview bezieht sich der Finanzminister kurz vorher explizit auf die Vereinbarungen zwischen Bund und allen Ländern im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuer-CD aus Liechtenstein im Jahr 2008.

 

Zusatzfrage: Ich wüsste gerne, ob es sich bei den Fällen in Bayern und Baden-Württemberg um bedeutende Angebote handelt.

 

Offer: Das bleibt abzuwarten, weil die Prüfung noch bei den jeweils zuständigen Bundesländern liegt und wir informell eingeschaltet sind. Ob es sich um einen bedeutenden Fall ähnlich des aktuellen Falls, den wir letzte Woche diskutiert hatten, handelt, kann ich Ihnen nicht sagen, weil das noch geprüft wird.

 

Frage: Herr Wilhelm, die Schweiz hat zugesagt, den OECD-Standard bei diesem geplanten und in den Verhandlungen befindlichen Doppelbesteuerungsabkommen zu übernehmen. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das ausreichend ist? Oder fordert sie weitere Zugeständnisse der Schweiz, zum Beispiel einen automatischen Informationsaustausch, wie er bereits zwischen den meisten EU-Staaten implementiert ist?

 

STS Wilhelm: Ich bin für dieses Thema kein Fachmann. Ich kann nur so viel sagen, dass ein erfolgreicher Abschluss dieses Doppelbesteuerungsabkommens auf der Grundlage der OECD-Standards für zukünftige Fälle dieses Problem, das uns derzeit beschäftigt, wohl obsolet machen würde. Aber dazu kann vielleicht der Fachmann aus dem BMF ergänzen.

 

Offer: Zu den Einzelheiten und auch zum Verlauf der Verhandlungen äußern wir uns grundsätzlich nicht.

 

Zusatzfrage: Ich bin zwar auch kein Fachmann, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser OECD-Standard nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens solche Fälle obsolet macht. Auch nach diesem OECD-Standard bräuchte Deutschland bestimmte Informationen, so zum Beispiel die Kontonummer und den Namen eines mutmaßlichen Steuersünders. Sonst würden die Schweizer Behörden ohnehin ins Blaue hinein keine Rechtshilfe leisten. Sogenannte „fishing expeditions“ sind nicht erlaubt. Deswegen befürchte ich, dass selbst mit diesem OECD-Standard solche Fälle auftreten könnten.

 

STS Wilhelm: Ich glaube, es führt zu nichts, wenn wir dem Gang der Verhandlungen an dieser Stelle vorgreifen wollen. Unser Ziel ist klar, nämlich dass wir eine so umfassende Zusammenarbeit erreichen wollen, dass man diese jetzige Konstellation in Zukunft vermeiden kann. Dazu werden die Gespräche geführt. Wir begrüßen die Bereitschaft der Schweiz, mit uns über das Zustandekommen eines solchen Doppelbesteuerungsabkommens konstruktiv weiter zu verhandeln.

 

Frage: Herr Offer, wie muss man sich das eigentlich praktisch vorstellen, wenn so eine CD angeboten wird? Meldet sich jemand, sagt der Gesprächspartner, dass er Belege braucht und man schickt dann Belege? Wird gleichzeitig das Bundeskriminalamt oder Interpol eingeschaltet? Oder kann er darauf vertrauen, dass man bis zur Prüfung des Deals sozusagen unter Gentlemen fünfe gerade sein lässt?

 

Offer: Ich fürchte, für die Frage bin ich der falsche Ansprechpartner, auszumalen, wie das vonstatten gehen könnte oder wie es in verschiedenen Fällen vielleicht gewesen ist. Die Frage müsste an das jeweilige Bundesland gerichtet werden. Auch dort werden Sie vermutlich keine Auskunft bekommen. Es gibt offenbar verschiedene Wege, wo und in welcher Form Daten abgegeben werden. Es gibt verschiedene Arten von Datenträgern und verschiedene Arten, wie zum Beispiel ein Land angesprochen wird. Dann muss es, wie ich eben sagte, tätig werden. Das liegt in der Verantwortung des jeweiligen Landes, sprich der Landesfinanzbehörden.

 

Zusatzfrage: Meine Frage zielte in erster Linie darauf, ob gleichzeitig versucht wird, denjenigen zu finden und zu schnappen oder ob er eine gewisse Karenzzeit hat.

 

Offer: Auch das hängt vom Einzelfall ab. Ich konstruiere jetzt einmal: Wenn Ihnen anonym ein Briefumschlag in den Briefkasten geworfen wird, wird man diesen wahrscheinlich einen Tag später zur Kenntnis nehmen und auf der Basis anfangen zu arbeiten. Das vermute ich einmal aus Sicht der Landesfinanzverwaltung. Aber ich will hier nicht spekulieren. Das sind Fragen, die Sie generell den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden stellen müssen.

 

Frage: Stellt sich nur die Landesfinanzbehörde die Frage oder vielleicht auch die Polizei? Vielleicht können Justiz- oder Innenministerium helfen. Ich weiß nicht, wie das funktioniert. Ich bin keine Juristin.

 

Offer: Die Landesfinanzverwaltung muss tätig werden, wenn sie Informationen zu bestimmten Steuertatbeständen erhält. Sie muss sich dazu einen Überblick und eine Meinung bilden. Wie schnell das geht, hängt sehr von der Art des Datenmaterials ab, das zur Verfügung gestellt wurde. Zunächst wird man sich einen Überblick über dieses Angebot machen müssen.

 

Mertzlufft: Ich kann auf Folgendes hinweisen: Da das Justizministerium weder auf Arbeits- noch auf Leitungsebene in eine wie auch immer geartete Prüfung mit einbezogen ist, haben wir keinen Sachstand, auch keinen einzelnen Sachstand.

 

Allgemein kann man sagen, dass für die Frage der Verwertbarkeit von Beweisergebnissen die Frage eine Rolle spielt, ob der Ankauf der Daten strafrechtlich relevant war. Da ich aber keinen Sachstand habe, kann ich, ohne spekulieren zu wollen, nur darauf hinweisen, dass diese Frage auch eine Rolle spielt. Aber diese Prüfung, was die strafrechtliche Relevanz betrifft - darauf hat das Finanzministerium eben hingewiesen -, wird in der zuständigen Steuerverwaltung, in der Finanzbehörde vorgenommen werden. Davon geht das Justizministerium aus.

 

Beyer: Auch für uns gilt sinngemäß das Gleiche. Das BMI ist als Ministerium mit dem Thema nicht befasst. Mögliche strafrechtliche Fragen wären in der Tat justiziable und keine polizeilichen Fragen.

 

STS Wilhelm: Ich kann noch einmal versuchen, das zu ergänzen. Auf der politischen Ebene war in rechtlicher und ethischer Hinsicht eine sehr schwierige Frage, abzuwägen, ob man sich unter bestimmten Umständen zur Verfolgung des Anspruchs des Staates auf Steuergerechtigkeit und Gleichheit der Besteuerung auch solcher Mittel bedienen darf.

 

Diese Frage war vor zwei Jahren als Grundsatzfrage im Zusammenhang mit dem Liechtenstein-Fall zu prüfen. Sie ist damals auch von Bund und Ländern sehr sorgsam erwogen und geprüft worden. Sie ist seither in keiner gerichtlichen Entscheidung gekippt worden.

 

Wobei zuzugeben ist - das steht auch tagtäglich in vielen Kommentaren der Medien -, dass das eine Frage der ethischen und rechtlichen Abwägung ist. Bei Abwägungsfragen neigt sich die Waagschale am Ende auf eine Seite. Aber natürlich gibt es auch immer gewichtige Argumente für die andere Seite.

 

Zweitens. Was passiert mit denjenigen, die solche Datensätze anbieten? Es ist im Einzelfall immer zu unterscheiden, ob sie tatsächlich zu Unrecht beschafft worden sind oder nicht. Das kann man nicht für jeden einzelnen Fall pauschal sagen, sondern das kommt auf den konkreten Fall an. Dann wäre es, wie immer bei der Verfolgung von Strafzwecken des Staates, eine Sache des Einzelfalls. In concreto müsste, wie immer im Strafrecht im Bereich der Strafverfolgung, eine Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie einschreiten muss oder nicht, ob das ein Offizialdelikt, ein Antragsdelikt usw. ist. Sie kennen die allgemeinen Regeln.

 

Das lässt sich nicht schlechthin abstrakt beantworten, sondern ist eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Abstrakt lässt sich noch einmal generell die Grundsatzfrage beschreiben, die sowohl in ethischer als auch in rechtlicher Hinsicht abzuwägen war. Der Bund und die zuständigen Länder haben das jeweils so abgewogen, wie es derzeit von allen vertreten wird. Ich glaube, dass das eine rechtsstaatlich einwandfreie Abwägung mit den Gründen ist, die dazu immer wieder dargelegt werden.

 

Frage: Wenn ich die Schweiz und Herrn Merz richtig verstanden habe, dann gibt es eine neue Hürde für ein Doppelbesteuerungsabkommen; denn die Schweiz möchte gerne die Daten-CD haben. Ist Deutschland bereit, der Schweiz in diesem Zusammenhang Amtshilfe zu leisten? Dahinter steckt offensichtlich die Idee, dass die Schweiz dann eine Strafverfolgung gegen die möglichen Urheber dieser CD einleitet. Das ist jedenfalls in der Pressekonferenz letzte Woche gesagt worden - und zwar auf Hochdeutsch, insofern hat man das nicht missverstehen können.

 

Offer: Diese Frage muss ich im Moment offen lassen. Das Amtshilfeverfahren gilt, soweit ich informiert bin, zwischen EU-Mitgliedstaaten. Inwieweit auch andere Staaten außerhalb der EU die Möglichkeit haben, nach einem Ankauf die Daten zur Verfügung gestellt zu bekommen, kann ich jetzt nicht sagen.

 

Frage: In Baden-Württemberg stellt sich die FDP quer und möchte, dass die Daten nicht angekauft werden. Herr Offer und Herr Wilhelm, haben Sie da Verständnis für den baden-württembergischen Koalitionspartner?

 

Offer: Ich fange jetzt an, mich zu wiederholen: Auch das sind Fragen, die den Bund nicht betreffen, sondern die Sie an das Land Baden-Württemberg richten müssen; denn das Land Baden-Württemberg muss über den Ankauf der Daten entscheiden und tut das im Prinzip in eigener Verantwortung - außer, das Land will, wie ich es eben schon vorgetragen habe, vorher die Bundesmeinung dazu hören, wenn es sich um einen bedeutenden Fall handeln würde. Grundsätzlich ist es eben Sache des Landes, die Validität der Daten zu prüfen und ihre Werthaltigkeit zu beurteilen, also zu beurteilen, ob sich ein solcher Ankauf fiskalisch lohnt. Das ist ja immer mit ein Aspekt, auch wenn es nicht der dominierende ist - jedenfalls darf er das aus Sicht des Bundes nicht sein. (Der wichtigste Aspekt) für uns ist, wie Herr Wilhelm eben sagte, die ethisch-rechtliche Abwägung, die wir sowohl im Fall Liechtenstein als auch im aktuellen Fall mit der Schweiz vorgenommen haben. Insofern ist das eine Frage, die wir von hier aus nicht beantworten können.

 

STS Wilhelm: Ich kann das nur unterstützen. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Sprechers der Bundesregierung, Diskussionen innerhalb einer Koalition eines Bundeslandes zu bewerten oder zu kommentieren.

 

Frage: Wenn ich Herrn Wilhelm richtig verstanden habe, heißt das, dass der Anbieter einer solchen Daten-CD im Extremfall theoretisch damit rechnen müsste, verhaftet oder strafrechtlich verfolgt zu werden, zum Beispiel falls eine Staatsanwaltschaft zu dem Schluss käme, dass der Anbieter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist. Bei solchen Leuten besteht ja in der Regel auch Fluchtgefahr, da müsste man also vielleicht auch einen Haftbefehl ausstellen.

 

STS Wilhelm: Ich glaube, dass Sie das überzeichnen. Ich hatte einfach nur auf die allgemeine Rechtslage hingewiesen, wonach Strafverfolgung immer im konkreten Einzelfall von den dafür zuständigen Behörden zu entscheiden ist, also in der Regel von den Staatsanwaltschaften, und dass man das hier, von diesem Tisch aus, für die Bundesregierung nicht abstrakt beantworten kann. Was abstrakt zu beantworten war, war die Abwägung der allgemeinen Frage, ob in diesem Falle ein Ankauf in Betracht kommt oder nicht. Wie die Abwägung dabei ausgegangen ist, hatte ich Ihnen ja dargelegt. Die Frage, welche Risiken rechtlicher Art ein Anbieter in Deutschland eingeht, ist immer nur im Einzelfall zu beantworten.

 

Frage: Herr Wilhelm, hat die Schweizer Bundespräsidentin der Bundeskanzlerin denn in Aussicht gestellt, wie lange die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen noch dauern werden?

 

STS Wilhelm: Nein. Ich glaube, was in einem Gespräch auf dieser Ebene zu leisten ist, ist, noch einmal die beiderseitige Absicht zu bekräftigen, dass wir zu einem Abschluss kommen wollen, und auch noch einmal festzuhalten, dass konstruktiv verhandelt wird. Alles Weitere - so auch die Frage, welche Umstände dabei noch in Sachfragen zu überwinden sind - sind dann Fragen, die die Unterhändler und die Fachleute beider Seiten austragen müssen.

 

Zusatzfrage: Darf ich die Frage nach dem Zeitplan noch an das Finanzministerium richten? Es gibt in der Schweiz ja ein überschaubares Verfahren - bis hin zu einem möglichen Referendum, was in diesem Fall wahrscheinlich sein dürfte. Ist also schon vom Verfahrensablauf her klar, was wie lange dauern wird?

 

Offer: Die nächste Verhandlungsrunde - die dritte - mit der Schweiz ist für den März vorgesehen. Wir hatten bisher zwei Verhandlungsrunden - die erste fand vom 8. bis 10. September 2009 in Bern statt, die zweite hat vom 15. bis 17. Dezember in Berlin stattgefunden - zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens. Wir haben ja schon ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, es ging also um die Revision des bestehenden Abkommens. Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen stand insbesondere die Anpassung der Amtshilfeklausel des Doppelbesteuerungsabkommens an Artikel 26 des OECD-Musterabkommens auf der Grundlage der Erklärung des Schweizerischen Bundesrates vom 13. März 2009. Vielleicht noch zur Atmosphäre der Verhandlungen: Wir können von unserer Seite aus nur sagen, dass die Verhandlungen in den ersten zwei Runden sehr konstruktiv waren und auch Fortschritte gebracht haben, dass aber noch einige Punkte offen sind, die eben in der dritten Runde im März beraten werden sollen.

 

Zusatzfrage: Heißt das, die dritte ist Ihrer Erwartung nach auch die letzte Runde?

 

Offer: Wir hoffen auf konstruktive Gespräche. Wir haben jetzt natürlich eine neue Entwicklung mit der Schweiz. Der Bundesfinanzminister hat auch gesagt, dass er für die Zukunft alle Wege gehen möchte, die die Probleme, die wir bisher hatten, möglichst vermeiden, und dass er diesbezüglich in einen Annäherungsprozess kommen möchte. Insofern können wir von unserer Seite aus auch nicht sagen, ob vielleicht aufseiten der Schweiz noch Bedarf zu vertiefter Verhandlung besteht. Da möchte ich diesen Verhandlungsgesprächen auch nicht vorgreifen. Es gilt vielmehr: Wir treffen uns im März wieder, und dann werden wir schauen, wie die Gespräche verlaufen. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, sich auch noch häufiger zu diesem Thema zu treffen, wenn es der Sache dient.

 

Frage: Herr Wilhelm, Sie haben gesagt, Sie hätten das rechtlich-ethisch abgewogen und noch kein Gericht habe diesen Überlegungen widersprochen. Es gibt im Fall Liechtenstein allerdings eine anhängige Klage, und Sie müssen damit rechnen, dass es bei den neuen CD-Käufen zu neuen Klagen kommen kann. Gab es im Vorfeld der jetzigen Entscheidung, CDs zu kaufen, informelle Gespräche mit dem Bundesverfassungsgericht, um sich rückzuversichern?

 

STS Wilhelm: Nein. Ich darf vielleicht noch einmal nachfragen: Meinen Sie mit der anhängigen Klage die beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Bochum?

 

Zusatz: Ja.

 

STS Wilhelm: Ich möchte Ihnen auf zwei Ebenen antworten. Zum einen ist es nicht mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar, dass die Exekutive mit dem Bundesverfassungsgericht, bevor sie Entscheidungen trifft, schon Rücksprache hält.

 

Zusatz: Aber klug wäre es doch vielleicht.

 

STS Wilhelm: Das eine ist: Wir haben hier in Deutschland eine Staatspraxis, die auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruht. Da gilt die Trennung der Gewalten. Die Exekutive trifft eine Entscheidung auf der Grundlage geltender Gesetze nach sorgfältiger Abwägung in eigener Verantwortung. Wenn sich von diesen Rechtsakten Betroffene dann an die Gerichte wenden, ist am Ende nach Erschöpfung des Rechtsweges das Bundesverfassungsgericht dafür zuständig, zu entscheiden.

 

Zweitens noch eine Anmerkung zum konkreten Verfahrensstand: Diese Verfassungsbeschwerde ist meines Wissens eingegangen, aber noch nicht angenommen. Wenn eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeht, prüft ein Ausschuss des Gerichts in jedem Fall, ob die Beschwerde angenommen wird oder ob sie abgewiesen wird. Diese Entscheidung steht noch an.

 

Frage: Herr Wilhelm, wie beurteilt oder bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das Aufdecken von Steuerhinterziehung in Liechtenstein einen Entschädigungsanspruch des Erwischten begründen kann?

 

STS Wilhelm: Ich bin hier sicherlich nicht der Berufene, mich mit solchen Rechtsthemen herumzuschlagen, auch wenn die letzte Viertelstunde vielleicht den gegenteiligen Eindruck erweckt hat. Damit müsste ich mich also noch einmal beschäftigen. Ich kann hier nicht spekulative Fragen zu dieser oder jener rechtlichen Konstellation beantworten, da bitte ich um Verständnis.

 

Zuruf: Entschuldigung, aber das nicht spekulativ, sondern das ist real, soweit ich das richtig verfolgt habe. Der Liechtensteiner Rechtsstaat hat so entschieden.

 

Vorsitzender Wittke: Das können wir jetzt wahrscheinlich nicht zur Gänze klären.

 

STS Wilhelm: Es sei denn, das BMF sieht sich in der Lage, das zu beantworten.

 

Offer: Ich kann im Moment auch nichts dazu sagen.

 

Frage: Eine Frage an Frau Daldrup: Es hat offenbar eine Einigung zum Thema Jobcenter gegeben. Dabei soll das Grundgesetz geändert werden. Was wird der Inhalt dieser Grundgesetzänderung sein?

 

Daldrup: Nach der gestern Abend von der Bundesregierung, den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Ländern und den Spitzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion getroffenen Vereinbarung soll eine Grundgesetzänderung drei Punkte enthalten. Erstens: Ermöglichen des weiteren Zusammenwirkens von Bundesagentur und Kommunen aus einer Hand. Zweitens: Ermöglichen der Option für Kommunen, die die Durchführung der Aufgabe vollständig und eigenverantwortlich wahrnehmen wollen. Drittens: Eine einheitliche Bundesaufsicht über die Optionskommunen, soweit die Aufgaben anstelle der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen werden, und über die Einrichtungen, in denen ein Zusammenwirken stattfindet. Das sind die drei Punkte, die im Rahmen einer Grundgesetzänderung geregelt werden sollen. Die weiteren Details befinden sich jetzt in der Abstimmung. Die genaue Ausgestaltung dieser Grundgesetzänderung wird dann auch noch in einem sogenannten Begleitgesetz erfolgen.

 

Zusatzfrage: Wie wollen Sie die getrennte Aufgabenwahrnehmung regeln, die ja vom Bundesverfassungsgericht thematisiert worden ist?

 

Daldrup: Es soll eben eine Grundgesetzänderung vorgenommen werden, um das weitere Zusammenwirken zu ermöglichen. Das, was jetzt schon passiert - die Betreuung aus einer Hand -, soll also weiter geschehen. Das soll durch eine Änderung des Grundgesetzes gewährleistet werden.

 

Zusatzfrage: Wird es danach mehr Optionskommunen geben?

 

Daldrup: Der zweite Punkt, den ich gerade genannt habe - Ermöglichen der Option für Kommunen -, soll erst einmal ohne zahlenmäßige Begrenzung im Grundgesetz geregelt werden. Weitere Details werden dann, wie gesagt, im Begleitgesetz geregelt; dazu kann ich Ihnen zum jetzigen Stand noch keine Auskunft geben. Die Änderung im Grundgesetz soll aber erst einmal in der Form erfolgen, dass die Option zahlenmäßig unbegrenzt erfolgt.

 

Frage: Können Sie schon einen ganz ungefähren Zeitplan nennen?

 

Daldrup: Zum weiteren Vorgehen kann ich sagen: Der Koalitionspartner ist informiert. Der Innenminister und die Arbeitsministerin werden in den kommenden Tagen einen Textentwurf für die skizzierte Grundgesetzänderung erarbeiten. Des Weiteren ist noch in dieser Woche ein Treffen der Bundesarbeitsministerin und des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich als Sprecher der B-Länder mit SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und Ministerpräsident Kurt Beck als Vertreter der SPD-geführten Seite geplant.

 

Frage: Wie haben die Ministerin und die Ministerpräsidenten denn die Spitzen der Unionsfraktion von diesem Vorhaben überzeugt? Die waren ja bisher strikt dagegen.

 

Daldrup: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich nicht dabei war. Ich kann Ihnen nur das Ergebnis dieses Gespräches mitteilen.

 

Frage: Herr Peschke, ich habe eine Frage zur Mediationsrolle von Deutschland in der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen. Es scheint, dass ein Staatssekretär, der Herr Born, eine wichtige Rolle gespielt hat. Können Sie mir das bestätigen? Welches Ziel verfolgt Deutschland im Zusammenhang mit dieser Krise?

 

Peschke: Das kann ich Ihnen so nicht bestätigen. In der Tat stehen wir in dieser Frage solidarisch an der Seite der Schweiz. Wir hoffen, dass es den Schweizer Behörden gelingt, in der Frage der inhaftierten Staatsangehörigen schnelle Fortschritte zu machen. Was die Details betrifft - welche Verhandlungen da wie laufen -, kann ich Ihnen im Moment keine öffentliche Auskunft geben.