Weitere Themen: Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte, Vollstreckung von ausländischen Geldbußen und Geldstrafen, A400M, Kreditmediator Metternich, Ausbildung in Afghanistan, Kürzung der Solarförderung
Sprecher: SRS'in Heimbach, Offer (BMF), Hermani (BMI), Staudigl (BMJ), Peschke (AA), Küchen (BMAS), Kaiser (BMG), Moritz (BMVg), Schneid (BMWi), Stamer (BMU)
Vorsitzender Gößling eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Heimbach sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS'in Heimbach: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass das Prädikat, das Sie mir in Kürze verleihen werden, nicht "nichtssagend" sein wird. In diesem Sinne hoffe ich auf vertrauensvolle und freundliche Zusammenarbeit und danke für das freundliche Willkommen.
In der Tat, ich habe in den 90er-Jahren den einen oder anderen von Ihnen und die eine oder andere von Ihnen schon kennengelernt, zum einen in der Zusammenarbeit im Rahmen des Bundesverkehrsministeriums, das ja nicht nur in der Regierungspressekonferenz sprechfähig war, sondern an anderer Stelle auch. Zuvor war ich für Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth tätig.
In der Zwischenzeit habe ich geheiratet. Dadurch entsteht, wie ich im Moment feststelle, eine gewisse Verwirrung. Ich führe eigentlich nach Aktenlage des Einwohnermeldeamtes einen Doppelnamen: Saphörster-Heimbach. Ich will nicht sagen, dass es eine Torheit war, sich diesen Doppelnamen anzulegen, aber ich habe gedacht: Um die Dinge hier deutlich zu vereinfachen, belasse ich es bei dem Ehenamen und firmiere ab jetzt und immerdar unter dem Namen Sabine Heimbach und bin darunter auch im Presseamt zu erreichen.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und habe Ihnen, um sozusagen den alten Eindruck gleich zu verwischen, auch etwas mitgebracht, und zwar zum Thema Steuersünderdatei. Das ist ja ein Thema, das Sie an diesem Wochenende alle bewegt hat. Die Bundeskanzlerin hat heute Morgen mit dem Bundesfinanzminister telefoniert, und sie unterstützt ihn in seinem Bemühen, eine Lösung herbeizuführen. Die Details dazu hat der Kollege Offer.
Offer: Zunächst darf ich für den Bundesfinanzminister festhalten: Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass wir weiterhin alles tun werden, um der Steuerhinterziehung das Handwerk zu legen und damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Steuergerechtigkeit auch bei Auslandssachverhalten herzustellen.
Die Entscheidung über einen Ankauf wird auf der Linie dessen liegen, was Bund und Länder in dem Liechtensteiner Fall entschieden haben. Diese Kontinuität wird nicht infrage gestellt. Die Entscheidung wird zügig nach Klärung noch ausstehender Fragen getroffen werden.
Zu dem konkreten Fall, von dem seit dem Wochenende in den Medien berichtet wird, können wir wegen des Steuergeheimnisses keine Stellungnahme abgeben. Finanzminister Dr. Schäuble und der Schweizer Bundesrat Merz haben sich heute auch darüber verständigt, dass ungeachtet der für die Vergangenheit bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen für die Zukunft das Problem durch Intensivierung der Zusammenarbeit gelöst werden soll.
Frage: Sie sagen: auf der Linie des Liechtensteiner Falles. Im Fall Liechtenstein ist seinerzeit angekauft worden. Kann ich aus "auf der Linie" ableiten, dass man letztendlich doch ankaufen wird?
Zum Zweiten: Herr Offer, vielleicht könnten Sie mir erläutern, wie der Stand der Dinge in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ist und ob der aktuelle Fall irgendeinen Einfluss darauf hat.
Offer: Ich glaube, die Erklärung ist, auch wenn es vielleicht nicht ausdrücklich jetzt hier so gesagt werden kann, weil auch noch anstehende Fragen zu klären sind, doch aus dem, was ich eben vorgetragen habe, zu entnehmen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Laufen die Gespräche, die Verhandlungen mit der Schweiz zu dem Doppelbesteuerungsabkommen, das auf OECD-Standards angepasst werden muss? Im Moment möchte ich mich zu dieser Frage hier auch nicht weiter äußern.
Wichtig ist, glaube ich, wenn ich das noch anmerken darf, dass wir bemüht sind, auch für die Zukunft - das war der dritte Punkt, den ich vorgetragen habe - mit der Schweiz die Probleme, die auch jetzt dem Angebot von Daten zugrunde liegen, konstruktiv und gemeinsam anzugehen.
Zusatzfrage: War das Doppelbesteuerungsabkommen ein Thema des von Ihnen zitierten Gespräches mit Herrn Merz, und wann ist da der nächste Termin?
Offer: Soweit ich weiß, war das jetzt ausdrücklich kein Thema des Telefonates.
Frage: Ich verstehe ja, dass Sie nicht präziser darauf antworten können, was diesen speziellen Fall angeht, aber ich möchte etwas zum Grundsatz fragen. Zufälligerweise taucht irgendeine Steuer-CD auf. Die wird einem bestimmten Finanzamt oder einer Finanzbehörde angeboten. Wie ist denn da eigentlich der formale Ablauf? Wann kommt der Bundesfinanzminister ins Spiel? Wie agiert die Finanzministerkonferenz? Bekommt da jemand einen Auftrag, solche Verhandlungen zu machen? Wer macht die Prüfung?
Vielleicht könnten Sie uns ein bisschen den Ablauf schildern, damit wir ein Gefühl dafür bekommen, wie unsere Behörden jetzt gerade für uns arbeiten.
Offer: Allgemein kann man sagen, dass nach dem Liechtensteiner Fall häufiger Daten an verschiedenen Stellen angeboten worden sind, zum Teil beim Bund, zum Teil bei einzelnen Bundesländern.
Der Bundesfinanzminister ist nicht dafür zuständig, sich diese Daten anzuschauen oder auszuwerten, sondern das ist auch nach unserer Verfassung immer Sache des jeweils zuständigen Bundeslandes. Diese Informationen würden an das Bundeszentralamt für Steuern gehen. Das ist eine zentrale Einrichtung im Bereich des Bundes, die unter anderem dafür zuständig ist, die Daten dann an das jeweils betroffene Bundesland weiterzugeben. Welches Bundesland das dann ist, geht auf eine Verwaltungsvereinbarung auch zwischen den Bundesländern zurück. So weit zu dem Verfahren, wie damit umgegangen wird.
Zusatzfrage: Ich habe jetzt trotzdem noch nicht richtig verstanden, wer im Endeffekt eine Entscheidung treffen würde, ob so ein Material zu akquirieren ist oder nicht.
Offer: Über den Ankauf - das ist auch am Wochenende immer schon betont worden - entscheidet das jeweils zuständige Bundesland. Da es sich um eine Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Steuern handelt, hat der Bund die Fachaufsicht und ist insofern informell bei größeren Fällen auch auf Arbeitsebene dann beteiligt.
Zusatzfrage: Wenn man jetzt mal, gemessen an der Vermögensverteilung, darüber spekulieren könnte, dass es vielleicht in Baden-Württemberg, Bayern und in Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung zu treffen gibt, machen die das jeweils alleine für sich, oder machen sie das konzertiert? Mecklenburg-Vorpommern, würde ich mal tippen, ist wahrscheinlich nicht so richtig betroffen.
Offer: Die juristische Situation, soweit ich informiert bin, ist so, dass das Bundesland, das die Zuständigkeit übertragen bekommen hat, die Auswertung der Daten auf Arbeitsebene vornimmt. Mitunter ist es auch gar nicht so einfach, sondern weil die Daten oft schwer lesbar sind, schwer zu entschlüsseln sind, braucht das eine gewisse Zeit. Deswegen findet so etwas auch in dem Verwaltungsapparat statt. Viele der Informationen, die angeboten werden - so wird mir gesagt -, sind auch nicht valide oder werthaltig genug. Da hat sich vielleicht auch ein kleiner Markt ergeben.
Wenn das jeweilige Bundesland zu dem Schluss kommt, dass die Daten werthaltig sind, werden auch die Spitze des jeweiligen Finanzministeriums des Landes oder auch noch höherrangige Stellen eingeschaltet.
Frage: Bei diesem Fall mit dieser großen Datei, die ja jeder, der ein bisschen Einblick dort hinein hatte, als äußerst vielversprechend ansieht, sind wohl mehrere Bundesländer einbezogen. Insofern wäre eigentlich auch die Situation gegeben, dass der Bund zumindest koordinierend tätig werden muss. Irgendjemand muss doch dann auch sozusagen die Entscheidung zur Durchführung bringen, dass diese 2,5 Millionen - oder was auch immer der Betrag ist - gezahlt werden oder nicht gezahlt werden. Insofern wäre jetzt meine Frage: Wer muss jetzt in diesem Fall noch was prüfen, bevor man auf der Linie des Liechtenstein-Falles entscheiden kann?
Die zweite Frage: In Frankreich hat es ja den Fall mit den HSBC-Daten gegeben, bei dem sich die französischen Behörden eine Kopie gezogen haben und die Daten an die Schweiz zurückgegeben haben. Ist dies für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Merz in der Schweiz ein Gedanke, den man eventuell in Deutschland übernehmen könnte?
Offer: Ich habe Verständnis für Ihre Fragen, aber sie gehen doch ein wenig in den Einzelfall hinein. Deswegen bitte ich um Verständnis, wenn ich nähere Auskünfte zu dem Fall, der in den Medien am Wochenende eine Rolle spielte, nicht geben kann.
Es gilt vom Grundsatz her, dass das zuständige Bundesland in diesem Fall, dessen Existenz im Grundsatz nicht bestritten wird, mit der Prüfung befasst ist und auch das Bundesfinanzministerium auf Arbeitsebene eingeschaltet hat. Wie ich vorhin vortrug, stehen noch einige Fragen aus, die juristisch und fachlich zu klären sind.
Wie ich eben vorgetragen habe, wollen wir auf der Basis des Liechtensteiner Falles hier zügig entscheiden.
Frage: Ich habe zwei Fragen, die erste zum Doppelbesteuerungsabkommen: Diese Verhandlungen laufen ja, im März soll die dritte Verhandlungsrunde stattfinden. Die erste war im September, die zweite, glaube ich, im Dezember. Es gibt Stimmen, die sagen, dieses Verfahren, diese Verhandlungen würden von Schweizer Seite verzögert. Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Verhandlungsablauf?
Die zweite Frage: Welchen Ertrag erhoffen Sie sich, wenn Sie diese Steuerdaten auswerten können?
Offer: Zu Ihrer ersten Frage: Die Gespräche mit der Schweiz sind in einem konstruktiven Stadium.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch das betrifft wieder Einzelheiten dieses konkreten Falles, sodass ich Ihnen die Frage leider nicht beantworten kann.
Frage: Erste Frage: Herr Offer, was hat denn Bundesrat Merz gesagt, als Minister Schäuble ihn darauf hinwies, dass man auf der Basis des Liechtenstein-Falles verfahren wolle?
Zweite Frage: Wird wie damals bei Liechtenstein auch im vorliegenden Fall für den Ankauf der Daten wieder das Konstrukt BND bemüht?
Offer: Zu Ihrer ersten Frage: In dem Telefonat hat man sich darauf verständigt - das war das, was ich als dritten Punkt der Klärung vorhin vorgetragen habe -, dass man für die Vergangenheit möglicherweise unterschiedliche Rechtsauffassungen hat und dass wir für die Zukunft bemüht sind, dort das Problem durch Intensivierung der Zusammenarbeit zu lösen.
Zu der zweiten Frage, die Sie hatten: Nein, das war von der Genesis des Liechtensteiner Falles her vielleicht eine Besonderheit. In den Anmerkungen, die ich dazu gemacht habe, ging es jetzt darum, dass die Entscheidung auf der Linie des Liechtensteiner Falles liegen wird.
Zusatzfrage: Habe ich das richtig verstanden, dass Bundesrat Merz sozusagen grünes Licht gegeben hat, jetzt in diesem einen Fall noch mal auf Basis von Liechtenstein zu verfahren? Rechnen Sie damit, dass die Schweiz, wie schon am Wochenende verlautet, dagegen dann Protest einlegen wird, oder ist da sozusagen ein salomonischer Kompromiss gefunden, der den vorliegenden Fall mit einschließt?
Offer: Ich werte das Telefonat zwischen Herrn Schäuble und Herrn Merz so, dass es ein konstruktives Gespräch war.
Frage: Dr. Offer, wenn ich mich richtig erinnere, war im Fall Liechtenstein der ausschlaggebende Grund, ob der Ankaufpreis in einem realistischen Verhältnis zu dem steht, was als Ergebnis zu erwarten ist. Vielleicht können Sie kommentieren, ob das so war oder was im Fall Liechtenstein den Ausschlag gegeben hat, dass es zu diesem Ankauf gekommen ist.
Offer: Im Liechtensteiner Fall ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Daten ankaufen möchte. Das hat man getan. Die Daten werden ausgewertet, und sie werden auch heute noch ausgewertet.
Frage WEFERS: Aber es ist doch richtig, dass es eine Abwägung ist, ob man ankauft oder nicht, weil ja auch die Rechtsauffassungen sehr unterschiedlich sind. Was hat denn bei Liechtenstein den Ausschlag gegeben, so zu entscheiden?
Offer: Im Fall Liechtenstein war auch ein Bundesland zuständig, und das Bundesland hat juristisch über diesen Fall entschieden. Auch wenn das damals in der öffentlichen Wahrnehmung vielleicht ein bisschen anders vermittelt wurde, aber im Grundsatz ist es eine Entscheidung des Bundeslandes gewesen, im Einvernehmen mit dem damaligen Bundesfinanzminister.
Zusatzfrage: Wer bezahlt eigentlich diese 2,5 Millionen Euro, wenn es denn so viel ist?
Offer: Das müsste so sein, wie es auch im Liechtensteiner Fall war. Dabei sind die Ankaufkosten zwischen Bund und Ländern geteilt worden. In diesem Fall gehört das zu den noch offenen, ausstehenden Fragen, wenn man, wie es vorgesehen ist, die Entscheidung in Anlehnung an den Liechtensteiner Fall vornehmen will.
Frage: Frau Heimbach, Herr Offer, es gab am Wochenende vonseiten einiger Vertreter der Regierungskoalition den Vorwurf, der Staat mache sich der Hehlerei schuldig, wenn er diese Datensätze kaufe. Halten die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister diesen Vorwurf eigentlich für stichhaltig, oder sehen sie das sozusagen als normale Vorgehensweise an, um immerhin Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen?
Frau Hermani, eine Frage aus der Historie: Habe ich es richtig in Erinnerung, dass die Weisung an den Bundesnachrichtendienst, seinerzeit diese Dossiers zu kaufen, vom damaligen Bundesinnenminister kam?
SRS'in Heimbach: Das sind Detailfragen, die ich gerne an den Kollegen vom BMF weiterleiten würde. Genau das ist Gegenstand der Überprüfung.
Offer: Ich muss Sie enttäuschen, dass ich heute nicht in ein anregendes Gespräch mit Ihnen über die Einzelaspekte dieses Falles eintreten kann, und bitte um Verständnis, wenn ich das hier nicht tue, sondern im Sinne der Erklärung, die ich vorhin vorgetragen habe, eine Entscheidung auf Basis des Liechtensteiner Falles in Aussicht gestellt und ansonsten darauf verwiesen habe, dass auch noch einige rechtliche Fragen zu klären sind und dass wir die Entscheidung zügig treffen wollen. Darüber hinaus tut es mir leid, zu Einzelaspekten des Verfahrens und auch zu Implikationen hier und heute nicht Stellung nehmen zu können.
Hermani: Ich persönlich habe keine detaillierte Erinnerung daran, aber allein von der Zuständigkeit her kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Ich prüfe aber gerne nach, wer zuständig war, und versuche, das einzuspeisen.
Frage: Herr Offer, Sie haben gesagt, seit dem Liechtenstein-Fall seien mehrere Fälle angeboten worden. Sind das auch Fälle, in denen schon seitens des Bundes oder der Länder Geld geflossen ist?
Gibt es zweitens einen Schlüssel? Sagt man also "So und so viel muss da herauskommen, damit man bereit ist, eine Summe von 2,5 Millionen Euro oder von 4,5 Millionen Euro wie im Liechtensteiner Fall zu zahlen"?
Habe ich Sie drittens richtig verstanden, dass Sie dieses Mal nicht das Konstrukt BND wählen wollen, sondern der Staat direkt als Käufer auftreten will?
Offer: Das "Konstrukt BND" ist damals auch nicht gewählt worden, sondern es lag in der Genesis des Falles begründet, soweit ich informiert bin, dass diese Institution zuerst auf diese Daten gestoßen ist. Das ist vielleicht eine Besonderheit des damaligen Falls gewesen.
Die meisten dieser Angebote, von denen ich vorhin sprach, sind nicht werthaltig genug. Insofern kommt dann die jeweils zuständige Landesbehörde offenbar zu dem Ergebnis, dass es sich nicht lohnt. Davon muss man ausgehen, wenn es sich um solche nicht werthaltigen Fälle handelt.
Zu Ihrem dritten Punkt: Das sind offene Fragen, die noch zu klären sind.
Frage: Herr Offer, könnten Sie die Basis des Liechtensteiner Falls vielleicht noch einmal kurz skizzieren, damit wir jetzt nicht immer raten müssen, welcher Aspekt dieses Präzedenzfalls sozusagen gilt und welcher nicht gilt? Oder bedeutet das schlicht "Wir haben damals gekauft, weil es sich gelohnt hat, wir werden das jetzt auch machen, und Details werden noch bestimmt"? Ich hätte bloß gerne eine Erläuterung der Linie oder Basis, von der Sie sprechen.
Zur zweiten Frage: Es gibt jetzt Meldungen, dass diese Daten wieder von Monsieur Falciani stammen. Können Sie das bestätigen?
Offer: Ich glaube, ich werde Ihnen die Antwort schuldig bleiben müssen.
Zusatzfrage: In beiden Fällen?
Offer: Ja, in beiden Fällen. Ich glaube, die Genesis des Liechtensteiner Falles war mehrfach in den Medien nachzulesen. Dann glaube ich, dass ich hier guten Gewissens darauf verweisen kann.
Zu einzelnen Vermutungen stelle ich hier, wie gesagt, keine Überlegungen an, sondern ich kann in diesem konkreten Fall auch nur auf das Steuergeheimnis verweisen.
Zusatzfrage: Dann noch einmal zur ersten Frage: Habe ich Sie denn richtig verstanden, dass die Basis des Liechtensteiner Falles im Kern bedeutet "Wenn es sich lohnt, kaufen wir ein"?
Offer: Ich glaube, dass man das nicht so vereinfacht sagen kann. Ich glaube, dass, ganz generell gesprochen, neben einem ganz offenkundigen fiskalischen Interesse auch durchaus komplexe, nicht triviale und juristische Fragen damit verbunden sind. Insofern muss eine Entscheidung auch immer vor dem Hintergrund einer guten Abwägung des komplexen Sachverhaltes getroffen werden. Soweit ich informiert bin, wurde sie in diesem Liechtensteiner Fall auch so getroffen, dass man nicht allein danach gehen kann, wie viel Gewinn ein solches Angebot sozusagen abwerfen würde. Das wäre der Komplexität eines solchen Sachverhalts nicht angemessen.
Zusatzfrage: Bezieht sich das darauf, ob die Daten, die dann gegebenenfalls in den Besitz der deutschen Steuerbehörden geraten würden, gerichtlich oder finanzrechtlich überhaupt verwertbar wären?
Offer: Es hat, soweit ich jedenfalls informiert bin, bisher keine Urteile dazu gegeben, dass dies nicht der Fall sein darf.
Frage: Ist Herr Schäuble also auf der Linie Liechtensteins zu dem Schluss gekommen, dass es juristisch zulässig ist, entwendete Daten zur Verfolgung von Steuersündern zu verwenden?
Offer: Ich kann Sie wieder in aller Freundlichkeit auf die Erklärung verweisen, die ich eben zu dem aktuell anstehenden Fall abgegeben habe, nämlich dass auf der Basis des Liechtensteiner Falles entschieden werden soll und dass diese Kontinuität auch nicht in Frage gestellt wird.
Zusatzfrage: Aber ist Ihre Interpretation so, dass der Liechtensteiner Fall zeigt, dass das auch nicht unzulässig ist und dass es keine Gerichtsurteile dazu gibt?
Offer: Ich kann zu der Frage jetzt nichts weiter sagen.
Frage: Frau Heimbach, was hat die Kanzlerin veranlasst, das sozusagen zur Chefsache zu machen?
SRS'in Heimbach: Dieser Fall wurde ja diskutiert. Insofern hat sie das natürlich am Wochenende verfolgt und im Rahmen des kollegialen Miteinanders innerhalb des Kabinetts mit dem zuständigen Minister das Gespräch geführt.
Zusatzfrage: Welche Wertigkeit gibt sie diesem Fall? Kann man das vielleicht ein bisschen stärker eingrenzen? Es fällt doch auf, dass sie hier aktiv eingreift.
SRS'in Heimbach: Bezüglich der Abfolge der Telefonate muss ich im Moment passen. Das reiche ich aber gerne nach.
Offer: Vielleicht kann ich noch einen Satz dazu sagen: Es ist, glaube ich, völlig normal, dass sich auch die Bundeskanzlerin für einen solchen Fall interessiert, der ja nun die Medien am Wochenende stark beschäftigt hat. Auch die heutige Presselage war stark davon dominiert. Dass sich die Kanzlerin in Bezug auf diesen Fall natürlich auch mit dem Bundesfinanzminister abstimmt, halte ich für völlig normal, zumindest dass sie sich beim Bundesfinanzminister über diesen Fall informiert.
Ansonsten lag der Schwerpunkt der Arbeit zur Prüfung dieses Falles nach wie vor auf der zuständigen Landesfinanzverwaltung, die eben aufgrund des grundlegenden Gewichts dieses Falls auch das Bundesfinanzministerium informiert hat. Insofern mussten wir uns jetzt, nachdem der Bundesfinanzminister am Wochenende auch mit den konkreten Details dieses Falls befasst wurde, dazu eine Meinung bilden. Deswegen müssen auch noch einige Fragen geklärt werden; das halten wir für sehr legitim. Wir werden, wie gesagt, in Kürze zusammen mit dem Bundesland beziehungsweise das Bundesland zusammen mit dem Bundesfinanzminister über dieses Angebot entschieden.
Frage: Herr Offer, könnten Sie uns eine Zwischenbilanz des Falles Liechtenstein geben? Wie hoch sind die daraus erzielten Einnahmen? Wie viele Fälle stehen noch an? Welche Einnahmen sind noch zu erwarten?
Offer: Ich glaube, dass ich dazu nicht befugt bin.
Frage: Eine Frage an das Justizministerium. Ich kann mir vorstellen, dass die Entscheidung, die der Bundesfinanzminister in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlerin getroffen hat, nicht eine emotionale Bauchentscheidung ist, sondern möglicherweise Experten in der Bundesregierung befragt worden sind, die sich mit solchen komplizierten juristischen Fragen auskennen. Hat Ihr Haus über das Wochenende dazu eine Expertise erarbeitet? Oder sind Sie dabei, einen rechtlichen Standpunkt zu erarbeiten? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
Staudigl: Ich fürchte, ich kann Ihnen über das, was der Kollege Offer Ihnen berichtet hat, nichts sagen. Das Bundesjustizministerium ist mit diesem konkreten Fall noch nicht befasst gewesen. Herr Offer hat ausgeführt, dass es zunächst Sache der Landesfinanzverwaltungen ist, die Sache zu prüfen. Bevor diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, gibt es aus unserer Sicht darüber nichts weiter zu berichten.
Frage: Täusche ich mich, Herr Offer, oder hatten Sie schon gesagt, welches Bundesland eigentlich zuständig ist? Oder muss das auch noch geklärt werden?
Offer: Ich glaube, dass das geklärt ist. Aber es gehört auch unter die Ziffer, die ich Ihnen vorgetragen habe, nämlich dass es unter das Steuergeheimnis fällt.
Zusatzfrage: Wonach entscheidet sich, wer dafür zuständig ist? Wenn es viele, viele Daten sind, mögen es verschiedene Bundesländer sein. Was sind die Kriterien für die Entscheidung, dass im Zweifelsfall vielleicht Baden-Württemberg oder jemand anderes dran ist?
Offer: Ich wiederhole mich noch einmal gerne, dass beim Bundeszentralamt für Steuern als Zentralstelle diese Daten auflaufen. Im Übrigen ist das deswegen so, damit man ausschließt, dass dieselben Daten zum Beispiel mehreren Bundesländern angeboten werden. Diese Angebote werden, wenn sie denn eingehen, dort zentral registriert und werden nach einem Verwaltungsverfahren, das zwischen den Bundesländern abgestimmt ist, einem Bundesland zur federführenden Bearbeitung übertragen.
Frage: Sie haben gesagt, dass das Gespräch zwischen Herrn Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble konstruktiv gewesen sei. Können Sie bitte ein bisschen ausführen, was man sich darunter vorzustellen hat? Wie bekannt ist, ist die Schweizer Regierung strikt gegen den Ankauf dieser Daten oder hat sozusagen im Vorfeld dagegen protestiert. Jetzt scheint die Bundesregierung das trotzdem zu erwägen. Was muss man sich unter dieser Umständen unter einem "konstruktiven Gespräch" vorstellen?
Offer: Ich glaube, dass ich das jetzt nicht weiter auszumalen brauche. Nehmen Sie es doch einfach so, wie ich es gemeint ist, dass es eine kurze Abstimmung in konstruktiver Weise in dem Sinne war, wie ich es eben vorgetragen habe.
Frage: Herr Offer, wenn Sie davon sprechen, dass im Entscheidungsverfahren das zuständige Bundesland das ist, das zu entscheiden hat, aber das Bundesfinanzministerium als Fachaufsicht beteiligt ist, hat denn diese Fachaufsicht im Rahmen dieser Beteiligung so etwas wie ein Einspruchsrecht, ein Vetorecht, sodass eine Entscheidung, die vom zutreffenden Bundesland getroffen wird, möglicherweise stocken kann? Wie weit geht die Befugnis im Rahmen der Fachaufsicht?
Offer: Das sind die klassischen Merkmale der Bundesauftragsverwaltung, bei denen der Bund letztlich eine Art Gleichmäßigkeit in der Behandlung sicherstellt. Ansonsten liegt die Einzelfallentscheidung und Verantwortung in dem Fall selber bei dem Land.
Zusatzfrage: Also kein dezidiertes Vetorecht?
Offer: Meines Wissens nicht. Es liegt in der Entscheidung des Landes. Der Bund sorgt für eine Gleichmäßigkeit und eine Gleichbehandlung in ähnlich gelagerten Fällen.
Frage: Frau Heimbach, Herr Offer, hat die Bundeskanzlerin beim Finanzminister offene Türen eingerannt? Oder musste sie vom Finanzminister überzeugt werden, das auf der Linie der Liechtensteiner Entscheidung zu entscheiden? Es gibt im Kabinett unter anderem den Verteidigungsminister, der in Davos gesagt hat, er rate strikt davon ab, diese Daten zu kaufen. Insofern scheint es am Wochenende innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Positionen gegeben zu haben.
Frau Heimbach, ruft die Bundesregierung dazu auf, künftig Daten zu entwenden, damit sie den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt werden können, auf dass das Gemeinwesen davon profitiert? Oder gibt es einen Appell, dass man so etwas künftig nicht mehr machen will, weil es der Hehlerei Vorschub leisten würde?
SRS'in Heimbach: Ich würde die Antwort dieser Frage gerne an den fachbezogenen Kollegen weitergeben.
Offer: Ich glaube, die Zuständigkeit für diesen Fall ist in der Bundesregierung eindeutig geklärt, und zwar insofern, als im Sinne der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfinanzminister und natürlich auch, wenn Sie so wollen, ganz oben die Bundeskanzlerin zuständig sind. Ich glaube, das ist unstreitig.
Zusatzfrage: Die Frage war nicht, wer zuständig ist, sondern ob man sich sofort einig war oder ob der eine den anderen überzeugen musste.
Offer: Ich habe die bisherige Zusammenarbeit immer so wahrgenommen, dass es immer eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Bundeskanzlerin und dem Bundesfinanzminister gab.
SRS'in Heimbach: Ich würde auch unterstreichen, dass es eine ausdrückliche Unterstützung des Bundesfinanzministers gewesen ist.
Zusatzfrage: Und die Frage zum Appell? Ruft die Bundesregierung jetzt auf oder rät sie davon ab?
Offer: Die Frage stellt sich doch gar nicht.
Zuruf: Ich finde, sie stellt sich schon, wenn die Bundesregierung 2,5 Millionen Euro zahlt, um solche Daten zu erhalten.
Offer: Die Frage stellt sich deswegen nicht, weil es kein gesteuerter Markt ist, was Sie mit Ihrer Frage suggerieren, sondern dass aufgrund von individuellen Entscheidungen gewisser Personen diese Dinge irgendwo einfach landen und man überlegen muss, wie man damit umgeht.
Zuruf: Die Gefahr, dass aus dieser Entscheidung eine Art Wachstumsbeschleunigungsgesetz für diesen Markt wird, sehen Sie nicht?
Offer: Sie müssen aufpassen, dass es nicht auch ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz bei der Steuerhinterziehung auf der anderen Seite gibt. Insofern muss man ein bisschen aufpassen, dass man sich den Fall mit beiden Augen anschaut.
Frage: Herr Offer, offengeblieben ist auch noch die Frage, wer wen angerufen hat. Haben Sie Kenntnisse darüber, ob Herr Schäuble oder Frau Merkel zuerst zum Telefon gegriffen hat?
Herr Staudigl, Sie sagten, bisher sei das BMJ nicht damit befasst worden. Wird es denn noch damit befasst werden? Das sind juristische Prüfungen. Da würde man schon denken, dass vielleicht im BMJ zumindest ein paar Seitenaspekte abzuklären wären.
Ich finde, es stellt sich schon die Frage nach der Zusammenarbeit mit Frankreich in diesen Dingen. Wie tief geht die Kooperation, wenn in solchen Fällen solche umfangreiche Dateien auftauchen?
Offer: Die Zusammenarbeit mit Frankreich ist gut, konstruktiv und vertrauensvoll. Wer wen angerufen hat, haben wir nicht genau nachgehalten. Aber ich gehe davon aus, dass es vielleicht ein beiderseitiger Wunsch war, sich in diesem Fall abzustimmen.
Staudigl: Frau Riedel, es ist nicht so, dass es nur im Bundesjustizministerium hervorragende Juristen gibt, sondern auch im Bundesfinanzministerium und in den Landesfinanzverwaltungen. Insofern denke ich, dass sie die Probleme eigenständig lösen können. Das schließt natürlich nicht auch aus, dass, wenn eine besondere Frage auftaucht, die speziell das Justizministerium zu lösen hätte, diese an uns herangetragen wird.
Zusatzfrage: Eine kurze Frage an den Vizekanzler. Unterstützt er das Vorgehen der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers?
Peschke: Ich glaube, wir haben extensive Ausführungen gehört. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Frage: Noch einmal zur Zuständigkeit der Bundesländer. Es muss doch objektive Kriterien geben: entweder die Zahl der Fälle oder die Summen oder ob es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gibt. Oder ist das eine Geheimwissenschaft? Wird vielleicht das Land ausgesucht, das am ehesten kauft?
Offer: Dazu gibt es Regelungen, die abgestimmt sind, die ich Ihnen aber hier nicht vortragen kann.
Zusatzfrage: Sind diese geheim?
Offer: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob sie geheim sind. Ich weiß es nicht. Es kann sein, dass sie einer gewissen Vertraulichkeit unterliegen.
Zusatzfrage: Könnten Sie das vielleicht nachliefern?
Offer: Ich kann mich einmal erkundigen, ob es Informationen gibt, die man nachliefern kann.
Frage: Was wären aus Sicht des Bundesfinanzministeriums juristische Gründe, die Daten doch nicht zu kaufen?
Offer: Ich glaube, dass sich diese Frage unter die Antworten subsumieren lässt, die ich schon gegeben haben.
Zusatzfrage: Können Sie es für mich vielleicht doch noch einmal zusammenfassen? Ich bin ein bisschen schwer von Begriff.
Offer: Ich führte aus, dass wir die Entscheidung über einen Ankauf auf der Linie dessen treffen werden, was Bund und Länder in dem Liechtensteiner Fall entschieden haben, dass diese Kontinuität nicht infrage gestellt wird, dass wir weiter anstehende Fragen klären und dann zügig entscheiden wollen.
Frage: Es gab gestern Stimmen in der Schweiz, die gefordert haben, die Schweiz soll die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen abbrechen, wenn Deutschland diese Daten kauft. Hat Herr Merz im konstruktiven Gespräch mit Herrn Schäuble zugesagt, dass die Schweiz an den Verhandlungen festhält und sie weiter führt?
Habe ich es richtig verstanden, wenn das zuständige Bundesland entscheidet, könnte der Ministerpräsident des zuständigen Bundeslandes diesen Ankauf unterbinden, also dazu Nein sagen?
Offer: Zu dem Telefonat habe ich mich schon so geäußert, dass es ein konstruktives Telefonat war. Über die genauen Inhalte kann ich hier keine Informationen geben. Es war ein vertrauensvolles Gespräch.
Zu Ihrer zweiten Frage. Wenn ich "mit Landesfinanzbehörden" sage, muss man davon ausgehen, dass, wenn es gewichtige Fälle sind, sie vielleicht auch innerhalb des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt entschieden werden.
Zusatzfrage: Das heißt, letztlich hat der Ministerpräsident das Sagen, er kann also Nein zu diesem Ankauf sagen?
Offer: Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie nach dem Verhältnis der zuständigen Landesfinanzbehörde und des jeweiligen Ministerpräsidenten in einem Bundesland fragen.
Zusatz: Ich gehe davon aus, dass der Ministerpräsident die Befugnis hat, Nein zu sagen. Kann der Ministerpräsident als politisch Verantwortlicher Nein zum Ankauf dieser Daten sagen?
Offer: Das ist eine sehr theoretische Frage.
Zuruf: Nein!
Offer: Ich glaube, ein Ministerpräsident kann immer zu irgendetwas Nein sagen.
Zuruf: Aber gekauft werden sie trotzdem.
Offer: Ob Daten gekauft werden, entscheidet das jeweils zuständige Bundesland. Dort sind zunächst die Landesfinanzbehörden dieses Landes damit befasst. In der Abfolge der Arbeit ist es sozusagen der Apparat, der diese Daten prüft. Je nach Ergebnis diese Prüfung werden weitere Stellen in diesem Bundesland und der Bundesfinanzminister eingeschaltet. Nur insofern kann ich Ihre Frage beantworten. Ihre weiteren Fragen sind für mich ein bisschen theoretisch.
Zuruf: Entschuldigung, aber die politische Verantwortung hat doch der Ministerpräsident des Bundeslandes. Die Frage ist, ob er ein Vetorecht beim Kauf dieser Daten hat.
Offer: Für den Bundesfinanzminister stellt sich die Frage nicht, weil wir davon ausgehen, dass es in einem solchen Fall über den Ankauf oder Nicht-Ankauf von Daten ein klares Votum eines Bundeslandes gibt.
Frage: Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Volumen des hinterzogenen Geldes, das in der Schweiz lagert? Haben Sie Informationen darüber, wie viel durch Selbstanzeigen außerhalb von Daten-CDs wieder in deutsche Steuersäckel gelandet sind? Gibt es möglicherweise den Eindruck, dass das Vorhandensein von Daten-CDs die Neigung zur Selbstanzeige hebt?
Offer: Ich habe Verständnis für Ihr vertieftes Interesse an dem Fall. Aber ich sagte schon, dass es kein sehr anregendes Gespräch sein wird. Weil Sie konkrete Fakten ansprechen, kann ich auch in diesem Fall nur auf das Steuergeheimnis hinweisen und dass wir deswegen nicht weiter zu den Einzelheiten des Falles Stellung nehmen werden.
Zusatzfrage: Es geht ja um Schätzungen und nicht um ein Geheimnis. Es könnte ja sein, dass der Umfang für die Bundesregierung offiziell immer noch ein Geheimnis ist.
Offer: Wir kommentieren die Angaben nicht, die in den Medien über das Wochenende kolportiert worden sind.
Frage: Herr Offer, Sie sprachen davon, dass es eine Koordination oder eine Prüfung in Ihrem Haus oder im Bundeszentralamt gibt, ob diese Daten möglichweise mehreren Bundesländern parallel angeboten werden und dass man verhindern möchte, dass man sie mehrfach ankauft. Habe ich Sie so richtig verstanden?
Offer: Um zu verhindern, dass die gleichen Daten mehrfach verkauft werden, gibt es eine zentrale Koordinierungsstelle, der diese Daten dann zugeführt werden sollten. Sagen wir es einmal so.
Zusatzfrage: Passiert das auch auf internationaler Ebene? Es ist ja denkbar, dass diese oder ähnliche Daten aus dieser oder einer ähnlichen Quelle beispielsweise den Franzosen schon angeboten und möglicherweise auch schon angekauft worden sind. Gibt es da einen Abgleich?
Offer: Das ist keine europäische, sondern eine deutsche Institution.
Zusatzfrage: Gibt es unabhängig von der Institution, die das auf deutscher Ebene prüft, eine Stelle, die das auf internationaler Ebene prüft?
Offer: Meines Wissens gibt es eine solche Stelle nicht.
Zusatzfrage: Könnte das dazu führen, dass Deutschland noch einmal die gleichen Daten ankauft, die die Franzosen schon gekauft haben?
Offer: Das ist eine theoretische Frage, über die ich hier nicht spekulieren möchte.
Frage: Frau Heimbach, hat die Bundeskanzlerin in dieser Sache möglicherweise mit Mitgliedern der nordrhein-westfälischen Landesregierung telefoniert?
SRS'in Heimbach: Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Bundeskanzlerin den Bundesfinanzminister angerufen hat und es sich dabei um ein vereinbartes Telefonat handelte.
Frage: Frau Heimbach, die Bundeskanzlerin ist kein großer Fan der Mehrwertsteuersenkung für Hotelbetriebe. Sie hat sie nicht einmal mehr in ihrer jüngsten Regierungserklärung erwähnt. Deswegen müsste ihr der Vorstoß von Herrn Pinkwart und Herrn Rüttgers möglicherweise gelegen kommen. Anders gefragt: Wird in der Bundesregierung erwogen, die Mehrwertsteuersenkung auszusetzen?
Herr Offer, Sie sind aus der Geschichte noch nicht heraus. Mich würde interessieren, ob sich Ihr Haus und Ihr Minister die Bewertung von Herrn Pinkwart zu eigen macht, dass Sie in den Ausführungsbestimmungen ein "bürokratisches Monstrum" geschaffen haben?
SRS'in Heimbach: Herr Fried, der reduzierte Mehrwertsteuersatz war und ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Die derzeitige Regelung bleibt unverändert. Es wird allerdings bei den Ausführungsbestimmungen Bund-Länder-Gespräche geben, um den Aufwand, der in der Praxis zum Teil betrieben werden muss – Stichwort: Frühstücksregelung -, so gering wie möglich zu halten.
Offer: Ich kann eigentlich nur ergänzen, dass wir dieses Gesetz vor etwa vier Wochen beschlossen haben, dass es von Bundestag und Bundesrat gemeinsam geschah und dass es auf dem Koalitionsvertrag beruhte. Dass es dazu eine Verwaltungsvereinbarung geben soll, ist nachvollziehbar. Aber das stellt aus unserer Sicht in keiner Weise das Gesetzgebungsvorhaben infrage.
Frage: Wann wird es das BMF-Schreiben geben? Was sollen die Unternehmen, die Hotel- und Geschäftsreisen finanzieren, so lange machen, bis es das BMF-Schreiben gibt?
Offer: Ich gehe davon aus, dass diese Vereinbarung im Moment in Arbeit ist und dass ansonsten die Regeln gelten, die bisher aufgrund des Gesetzes dazu existieren.
Frage: Genau da wollte ich noch einmal einhaken. Wie ich es verstanden habe, gibt es bislang nur das Gesetz. Die Ausführungsbestimmen sind noch nicht da. Dann verstehe ich allerdings nicht die Aussagen vom Wochenende, wonach aus einem super Gesetz durch die Ausführungsbestimmungen ein "bürokratisches Monster" gemacht worden ist. Helfen Sie mir auf die Sprünge. Wie kann das sein?
Offer: Ich kenne keine Ausführungen von uns vom Wochenende dazu.
Zuruf: Herr Pinkwart, Herr Lindner, Herr Rüttgers.
Offer: Entschuldigung, ich bin Sprecher des Bundesfinanzministers.
Zusatzfrage: Würden Sie als Sprecher des Bundesfinanzministers sagen, dass eine nicht vorhandene Ausführungsbestimmung ein Gesetz unnötig bürokratisieren kann?
Offer: Ich würde mich als Sprecher des Bundesfinanzministers zu dieser Debatte gar nicht äußern und darauf hinweisen, dass es ein demokratisch legitimiertes Gesetz gibt, das alle wollten, das dem Koalitionsvertrag entspricht und dessen einzelne Problemstellungen, wenn sie denn da sind, auch weiter klar gemacht werden müssen. Einzelmeinungen kommentieren wir dazu nicht.
Frage: Frau Heimbach, sind diese Bund-Länder-Gespräche, von den Sie gerade sprachen, vereinbart oder avisiert in Reaktion auf die Ereignisse vom Wochenende? Oder waren sie immer schon vorgesehen?
SRS'in Heimbach: Herr Fried, ich bitte um Nachsicht: Diese Information will ich Ihnen gerne nachliefern.
Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium beziehungsweise auch an Innen- und Finanzministerium. Am nächsten Sonntag soll ein Treffen zwischen Frau von der Leyen und den Ländern zum Thema Jobcenter stattfinden. Ich würde gerne speziell von den Verfassungsressorts wissen, wo eigentlich das Problem bei der Verfassungsmäßigkeit dieser Optionskommunen liegt. Dazu gibt es sehr viele verschiedene Aussagen. Vielleicht können Sie einfach einmal sagen, wo Sie Schwierigkeiten sehen.
Küchen: Frau Markmeyer, am Wochenende kursierten mehrere Meldungen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Entfristung der Optionskommunen gibt. Quelle soll ein sogenannter Fachvermerk der genannten Häuser sein. Richtig ist aber, dass sich die wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken innerhalb der Bundesregierung auf die von mehreren Seiten geforderte Erweiterung der Optionskommunen auf einfach gesetzlicher Basis richten, wie es zum Beispiel der Landkreistag für möglich hält.
Es ist in diesem Zusammenhang auch am vergangenen Freitag ein gemeinsamer Brief der Bundesarbeitsministerin, des Bundesinnen- und des Bundesfinanzministers an die Fraktionen der FDP und Union gegangen. - Soweit von unserer Seite.
Zusatzfrage: Ich möchte einfach gerne wissen, ob das an dem ist. Es hieß immer, es sei nicht verfassungsgemäß, diese Kommunen zu erweitern. Dann hieß es, es sei nicht verfassungsgemäß, sie zu entfristen. Es steht aber im Gesetz, dass sie entfristet oder abgeschafft werden müssten. Deshalb wüsste ich gerne, was die Ressorts Innen und Finanzen dazu sagen.
Hermani: Ich muss gestehen, dass mir dieser Themenkomplex zwar vorliegt, aber dass mir etwas unklar ist, wie ich die Frage beantworten kann. Ich würde das gerne in einem Zweiergespräch machen und die Antwort entsprechend schriftlich nachreichen. Von der Erläuterung, die ich jetzt vorliegen habe, weiß ich nicht ganz genau, ob sie Ihr Anliegen trifft. Liegt Ihnen denn der Brief vor?
Zusatz: Ja.
Hermani: Das, was ich vorliegen habe und Ihnen erläutern könnte, geht über den Brief nicht hinaus. Deswegen würde ich Sie bitten, dass Sie Ihre Fragen konkretisieren und ich Ihnen die Antwort schriftlich nachreiche.
Offer: Ich glaube, dass der Brief noch einmal die Position der Bundesregierung deutlich machen sollte. Ich glaube, es ist ein "Liebe-Freunde-Brief" gewesen, also ein Brief an die Bundestagsabgeordneten. Insofern glaube ich, dass man ihn als Positionierung der Bundesregierung und als Diskussionsbeitrag an die Abgeordneten werten muss, um den Prozess entsprechend zu prägen.
Vorsitzender Gößling: Es ist also vereinbart, dass Sie uns, Frau Hermani, die Antwort auf die Frage zuschicken.
Hermani: Ja, aber die Frage müssten Sie noch konkretisieren. Die Erläuterung, welche verfassungsrechtlichen Risiken gesehen werden, sind in diesem Brief zusammengefasst.
Frage: Eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium: Frau Kaiser, Herr Pinkwart hat heute Morgen noch mal nachgelegt und hat gefordert, die Koalition möge auch die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen stoppen. Ganz offensichtlich meint er damit nicht die geplante Gesundheitsreform, sondern eine Neuregelung vorher. Erwägt der Bundesgesundheitsminister irgendeinen Schritt in diese Richtung, oder sollen neue Regeln erst 2011 starten?
Kaiser: Herr Wegener, es tut mir leid, ich kenne die aktuelle Äußerung von Herrn Pinkwart nicht, aber Sie kennen die Position des Bundesgesundheitsministers. Die Zusatzbeiträge sind unsozial, müssen weiterentwickelt werden. Es gibt einen Geburtsfehler bei den Zusatzbeiträgen; sie haben nämlich keinen Sozialausgleich. Das wird die Regierungskommission, die im Februar eingesetzt wird, auch angehen. Das Aktuelle, was Herr Pinkwart gesagt hat, kenne ich nicht.
Zusatzfrage: Aber unabhängig von dem, was Herr Pinkwart gesagt hat oder nicht, eine Neuregelung in diesem Punkt im Jahr 2010 ist aus Sicht des Bundesgesundheitsministerium zumindest nach jetzigem Stand nicht geplant, nicht absehbar?
Kaiser: Nach jetzigem Stand wird die Regierungskommission im Februar eingesetzt. Da werden all diese Fragen beantwortet und erarbeitet und Ihnen dann auch im Laufe des Jahres vorgestellt.
Frage: Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Herrn Spahn, hat heute Morgen wiederum erklärt, dass er auf keinen Fall sehe, dass die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Regelungen zur Fortentwicklung der Gesundheitsreform in dieser Legislaturperiode irgendeine Chance hätten, dass er zum Zweiten bei der Steuerfinanzierung keine Millionen von Antragstellern haben wolle und dass zum Dritten auch Erhöhungen des Arbeitgeberanteils bei den Beiträgen durchaus möglich seien. Gibt es eine Reaktion Ihres Ministers dazu?
Kaiser: Eine Reaktion des Ministers ist mir dazu nicht bekannt, aber auch dazu kann ich Ihnen noch mal erläutern, was der Minister immer gesagt hat. Es geht ihm um einen Einstieg in dieser Legislaturperiode. Er hat - das habe ich auch letzte Woche, glaube ich, noch mal gesagt - immer gesagt, es geht um eine schrittweise Umstellung, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
Entschuldigung, was war Ihr zweiter Punkt?
Zusatzfrage: Zu Beitragserhöhungen hat Herr Spahn heute gesagt, dass er sie durchaus für denkbar hält, inklusive einer Anhebung des Arbeitgeberanteils.
Kaiser: Der Minister hat sich gestern bei Ihnen im Sender bei "Bericht aus Berlin" dazu geäußert, dass Gesundheit sicherlich in Zukunft nicht billiger werden kann. Beitragserhöhungen stehen überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Ich kann Ihnen erzählen, was im Gesetz steht, aber das wissen Sie auch selbst. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Beiträge anzusetzen beziehungsweise zu beschließen. Das geschieht nach der Gesetzeslage.
"Gesundheit kann nicht billiger werden" bezieht sich bei dem Minister darauf, dass er dafür sorgen wird - das hat er auch schon mehrfach als seine Hauptaufgabe angekündigt -, dass die Beiträge, die die Versicherten jetzt bezahlen, effizient für Vorsorge und die Versorgung eingesetzt werden und dass das auch sein Ziel bei der Einsetzung der Regierungskommission und der Arbeit nebenher ist, was er mit Blick auf die Ausgabenseite angekündigt hat. Die Regierungskommission betrachtet ja die Einnahmeseite, und parallel dazu wird die Ausgabenseite ganz genau geprüft, Thema: Preise bei Arzneimitteln usw.
Frage: Frau Heimbach, wenn der Gesundheitsminister die Zusatzbeiträge für unsozial hält, findet die Kanzlerin, dass er da recht hat? Hält sie die Zusatzbeiträge auch für unsozial?
SRS'in Heimbach: Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei den Zusatzbeiträgen um einen Teil der Gesundheitsreform, die gemeinsam von der Großen Koalition, von der Vorgängerregierung beschlossen worden ist. Es handelt sich hierbei um geltende Rechtslage.
Jede einzelne Erhöhung eines Zusatzbeitrages muss beim Bundesversicherungsamt von den jeweiligen Krankenkassen erst beantragt werden. Das wird dann entsprechend geprüft. Ein großer Teil der Krankenkassen erhebt keinen Zusatzbeitrag. Das ist eine kleine Zahl, sieben oder acht Krankenkassen. Es gibt sogar einige Krankenkassen, die ihre Beiträge senken.
Zusatzfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Bundeskanzlerin die Zusatzbeiträge für nicht unsozial hält?
SRS'in Heimbach: Die Zusatzbeiträge sind ein Teil der seinerzeitigen Gesundheitsreform gewesen. Bis zu diesem 1 Prozent ist das gedeckelt worden. Insofern gab es da klare Vorgaben.
Zusatzfrage: Das heißt, es gibt auch keine Überlegung der Bundeskanzlerin, aktuell auf die Kritik aus dem Gesundheitsministerium und des kleineren Koalitionspartners in Bayern, der auch massiv gegen diese Zusatzbeiträge wettert, seitens der Bundesregierung zu reagieren?
SRS'in Heimbach: Die bisher beantragten Zusatzbeiträge, soweit es sich um Zusatzbeiträge im Rahmen der 1-Prozent-Klausel handelt, sind durch die Gesundheitsreform abgedeckt. Weitergehendes wäre in der Tat zu diskutieren.
Frage: Wenn der Zusatzbeitrag unsozial ist, was hindert denn den Minister, den automatischen Sozialausgleich an dieser "kleinen Kopfpauschale" schon einmal auszuprobieren?
Kaiser: Ich sagte Ihnen ja - das wissen Sie auch -: Die Regierungskommission fängt im Februar/März an zu arbeiten. Es ist eine Aufgabe dieser Regierungskommission, den Sozialausgleich einzuführen. Es kann jetzt nicht um Aktionismus gehen, sondern darum, in Sorgfalt und Ruhe dies zu diskutieren. Das gilt für alle, die den Koalitionsvertrag unterschrieben haben.
Frage: Noch eine Nachhilfefrage an Frau Kaiser, weil Sie gerade über die geltende Gesetzeslage sprachen: Wenn der Gesetzgeber im kommenden Jahr beispielsweise den Einheitsbeitrag für die Versicherten neu festsetzt, dann würde sich, die 0,9 Prozent einmal ausgeklammert, nach gegenwärtiger Gesetzeslage nichts daran ändern, dass er weiterhin paritätisch aufgebracht werden müsste, oder?
Kaiser: Nach der Gesetzlage schaut sich die Bundesregierung immer im Herbst die Einnahmen und Ausgaben genau an. Wenn da eine Entscheidung zu treffen wäre und bis dahin kein neues Gesetz gilt, gilt ganz klar die derzeitige Gesetzeslage. Aber die Parität ist bereits durch die 0,9 in Teilen aufgegeben worden.
Zusatzfrage: Wenn es eine Beitragserhöhung in diesem Verfahren gäbe, würde sich nach der geltenden Gesetzeslage dann auch der Arbeitgeberbeitrag erhöhen?
Kaiser: Ja, genau. Wir haben noch keinen eingefrorenen Arbeitgeberanteil. Eingefroren sind beide, solange die Bundesregierung nicht einen neuen Beitragssatz beschließt.
Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium: Es gibt Meldungen, dass die Bundesregierung verstärkt Knöllchen aus dem Ausland eintreiben möchte. Können Sie das bestätigen? Ist es richtig, dass da die Grenze von 70 Euro genannt wird? Ist das überhaupt etwas Neues?
Staudigl: Sie nehmen Bezug auf den Bericht in der "Bild"-Zeitung heute. Es ist in der Tat richtig, dass das Bundeskabinett am 13. Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hat. Das hat schon einen längeren Vorlauf und geht zurück auf einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 über die Vollstreckung von ausländischen Geldbußen und Geldstrafen. Der Gesetzentwurf, der beschlossen worden ist, dient der Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses.
Der Rahmenbeschluss sieht vor, dass Geldbußen von unter 70 Euro nicht vollstreckt werden müssen. Eine entsprechende Regelung sieht auch der Gesetzentwurf vor. Insofern ist das auch richtig.
Zusatzfrage: Was bedeutet das, wenn nicht vollstreckt werden muss?
Staudigl: Dass nicht vollstreckt wird.
Frage: Herr Moritz, der A400M beschäftigt mich noch. Ich hatte immer im Kopf, bis zum Ende des Monats Januar wird eine Entscheidung gefallen sein. Gibt es da einen neuen Zeitplan, den ich bis zum übernächsten behalten muss?
Die zweite Frage: Wenn der Bundeswirtschaftsminister den A400M so einordnet, dass er sagt, die Bundesregierung, Deutschland kann es sich nicht leisten, das Projekt scheitern zu lassen, ist das eine Beschreibung der deutschen Position insgesamt zu diesem Projekt?
Moritz: Zunächst zum Ablauf - es gab etwas Verwirrung über die Daten -: Am Donnerstag, den 4. Februar treffen sich die Staatssekretäre der bestellenden Nationen noch mal mit Vertretern des Unternehmens, weiterhin mit dem Ziel, eine möglichst für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden. Das ist auch die Wiedergabe der Position der Bundesregierung. Natürlich hat die Bundesregierung ein Interesse daran, dass man zu einer Lösung der Probleme kommt.
Was wollten Sie noch wissen?
Zusatzfrage: Kann sich Deutschland im Zweifelsfall ein Abrücken von diesem Projekt, ein Scheitern dieses Projekts leisten oder nicht? Nein, sagt Herr Brüderle. Was sagt Herr Guttenberg?
Moritz: Der Minister hat sich ja dazu schon in der Vergangenheit des Öfteren geäußert. Es geht der Bundesregierung im Ganzen darum, hier möglichst eine Lösung zu finden.
Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Frau Schneid, die "Frankfurter Rundschau" berichtet heute noch einmal über eine quasi externe Abteilung unter Herrn Metternich zur Mediation. Sie nennt dabei auch Zahlen. Können Sie die Zahlen, die die "FR" heute Morgen genannt hat, bestätigen oder gar präzisieren, dass Herrn Metternich als Chefmediator ein Jahressalär von 200.000 Euro bezahlt werden wird, dass er zusätzlich acht weitere Mitarbeiter mit einem Durchschnittshonorar von 15.000 Euro pro Monat erhalten wird und dass es eine Gesamtetatisierung für diese Abteilung von 5 Millionen Euro gibt?
Frage zwei: Trifft mein Eindruck zu, dass es in Ihren in der vergangenen Woche vorgelegten Haushaltsplänen dafür keinen extra Etatposten gibt und dass daraus zwangsläufig folgt, dass diese 5 Millionen an anderer Stelle, zum Beispiel bei anderen Personalstellen, eingespart werden müssten?
Drittens: Wie würden Sie die Bewertung kommentieren, dass da letztlich an öffentlichen Geldern gespart wird, um private Mediatoren zu finanzieren?
Schneid: Ich fange mit Ihrer ersten Frage an: Den Bericht kann ich so nicht bestätigen.
Die zweite Frage: Mein letzter Stand war - aber das müsste ich noch mal nachfragen, um sicher zu sein -, dass im Entwurf des Haushaltes für das Bundeswirtschaftsministerium für 2010 in der Tat eine Summe von 5 Millionen Euro veranschlagt ist. Wir hatten dazu auch eine Meldung auf unserer Internetseite eingestellt, auf die ich verweisen kann. Aber ich müsste das, wie gesagt, noch einmal verifizieren.
Entschuldigung, was war die dritte Frage?
Zusatzfrage: Die dritte Frage war natürlich die zur Bewertung, wenn solche Summen im öffentlichen Teil eingespart werden müssten, nämlich bei Ihren eigenen Angestellten, um in dieser Mediation private Firmen zu finanzieren.
Schneid: Da kann ich Sie nur auf die Haushaltsberatungen verweisen. Solche Fragen werden dann innerhalb dieser Beratungen geklärt.
Zusatzfrage: Welchen Teil des Berichtes können Sie nicht bestätigen? Wenn Sie sagen, die 5 Millionen Gesamtetat sind da, dann wären es nur die Einzelsummen, die Sie als Salär nicht bestätigen können?
Schneid: Genau.
Frage: Wie viel von den 5 Millionen bekommt denn nun Herr Metternich selbst? Das wäre ja die entscheidende Frage.
Schneid: Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich zu sämtlichen Vertragsdetails keine Auskunft geben kann, weil das dem Datenschutz unterliegt.
Frage: Es gibt doch einen öffentlichen Corporate Governance Kodex - ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ihn schon gibt oder ob er noch in der Planung ist -, in dem unter anderem festgelegt ist, dass die Gehälter von öffentlichen Bediensteten, von Führungspersönlichkeiten in öffentlichen Unternehmen - das könnte man ja vielleicht dazurechnen - publik gemacht werden sollen. Würde das nicht darunter fallen?
Schneid: Da bin ich im Moment überfragt. Es tut mir leid. Vielleicht kann der Kollege etwas dazu sagen.
Staudigl: Diesen Corporate Governance Kodex gibt es. Ob diese spezielle Frage, die Sie stellen, mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Aber das könnten wir vielleicht noch mal im Einzelfall prüfen.
Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Moritz, und zwar zu einer Meldung aus dem "Spiegel": "Peinliche Lücke". Sie thematisiert, dass sich der Verteidigungsminister zur Ausbildung in Afghanistan dahin gehend geäußert habe, dass skandinavische Länder einen großen Teil übernehmen, skandinavische hohe Militärs davon aber gar nichts wissen. Hat das Bundesverteidigungsministerium die Partnerländer vorher nicht gefragt?
Moritz: Das Verteidigungsministerium steht im engen Kontakt mit all den im Bericht genannten Nationen. Soweit wir erkennen können, hat es keine Verstimmungen gegeben, aber das müssten Sie natürlich im Endeffekt die beteiligten Nationen fragen.
Frage: Herr Moritz, das würde mich schon noch mal interessieren, weil das auch von der Bundesregierung in Verbindung mit der Vorstellung des Afghanistan-Konzeptes etwas anders kommuniziert wurde: War den Skandinaviern klar, dass sie für ein solches Schutz- und Ausbildungsbataillon eingeplant sind?
Moritz: Wie gesagt, auch das müssten Sie die Skandinavier fragen. Ich kann Ihnen nur sagen: Es hatte Gespräche gegeben. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie die Vorstellungen oder Sonstiges bei den Partnern waren.
Zusatzfrage: Es hieß aber in der Bundesregierung, dass das mit den Skandinaviern abgestimmt wurde. Es wurde der Eindruck erweckt, dass klar ist, dass die das machen. Das ist nicht so?
Moritz: Es hat über die ganze Zeit Gespräche gegeben. Es gibt ständig Gespräche.
Zusatzfrage: Das heißt, es steht heute noch nicht fest, ob die Skandinavier das wirklich machen?
Moritz: Wie gesagt, da müssten Sie die skandinavischen Partner fragen. Es hat immer wieder enge Gespräche mit den skandinavischen Partnern gegeben, auch in dieser Frage.
Frage: Herr Moritz, wir hatten ja am Dienstag das Vergnügen, drei Pressekonferenzen von drei Ministern zu diesem Thema zu hören. In allen dreien ist der Eindruck erweckt worden, dass es dieses dritte Schutz- und Ausbildungsbataillon gibt und dass sich dankenswerterweise, sagte Ihr Minister, glaube ich, die Skandinavier bereit erklärt hätten, dieses Bataillon zu übernehmen, weil die Deutschen dazu gar nicht in der Lage sind; sie stellen ja schon zwei. Ist diese Aussage korrekt oder nicht?
Moritz: Ich habe Ihnen ja gesagt: Es gab Gespräche mit den Partnern. Wenn Sie jetzt sagen, die skandinavischen Länder waren bereit dazu, das zu übernehmen, müssten Sie sie selber fragen. Ich kann Ihnen nur unseren Eindruck sagen.
Zusatzfrage: Nein, das müsste ich nicht.
Moritz: Doch.
Zusatzfrage: Wenn die Bundesregierung behauptet, dass die Skandinavier dazu bereit seien, dann gehe ich davon aus, dass das stimmt. Dann muss ich nicht die Skandinavier fragen.
Moritz: Ja. Dann war das der Eindruck, der zu dieser Zeit bestand und der auch nach unserer Sicht immer noch besteht. Aber ich möchte ihnen jetzt natürlich nicht vorgreifen und sie in irgendeiner Weise zensieren. Deshalb weise ich nur darauf hin, dass im Endeffekt natürlich die skandinavischen Länder dazu selber sprechen müssen.
Frage: Eine Frage an das Umweltministerium: Es gibt anhaltende Kritik, vor allen Dingen aus den ostdeutschen Ländern, an der Kürzung der Solarförderung, sie komme zu schnell und falle zu hoch aus. Ist Ihr Chef bereit, dieser Kritik in irgendeiner Weise nachzugeben? Wie sieht das weitere Prozedere auf diesem Feld aus, sowohl, was das Ministerium angeht, als auch, was die Befassung des Parlaments angeht?
Stamer: Der Minister hält an seinen Plänen fest, die er neulich ausführlich vorgestellt hat. Ziel der Gesetzesänderung ist, dass eine Überförderung beim Ausbau der Fotovoltaik vermieden wird. Auf der anderen Seite soll die Erfolgsgeschichte des Ausbaus der erneuerbaren Energien und hier insbesondere der Fotovoltaik fortgesetzt werden. Dazu brauchen alle Beteiligten Planungssicherheit.
Das weitere Prozedere ist so: Es läuft im Moment eine Ressortabstimmung zu der Änderung. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass sich das Kabinett in diesem Monat mit dem Thema befassen kann und dass die Änderung, die für die Dachanlagen zum 01.04. in Kraft treten soll, bis dahin erreicht werden kann.
Moritz: Ich habe noch etwas nachzuliefern, damit der Punkt nicht offen bleibt: Es gibt eine Absichtserklärung der Skandinavier zu diesem Themenbereich.
