Weitere Themen: Reform der Jobcenter, Spielzeugrichtlinie, Opel, Börsentransaktionssteuer, Medikamentenfälschungen, vorübergehende Lohnsteuermehrbelastung für bestimmte Einkommensgruppen, Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Sprecher: StS Wilhelm, Dienst (BMVg), Peschke (AA), Staudigl (BMJ), Paris (BMI), Schäfer (BMFSFJ), Helfer (BMAS), Pabst (BMELV), Probst (BMWi), Offer (BMF)
Vorsitzender Gößling eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS Wilhelm und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
Frage (zum Luftangriff auf Tanklastwagen in Afghanistan): Herr Dienst, gibt es seitens des Verteidigungsministeriums beziehungsweise der Bundesregierung Kontakt zu dem Anwalt, was die Hinterbliebenen in Kundus angeht? Gibt es seitens des Verteidigungsministeriums irgendwelche Ideen, wie man den Hinterbliebenen eine Entschädigung zahlen oder etwas Gutes tun kann?
Dienst: Es ist so, dass sich der Opferanwalt, Herr Popal, mit mehreren Schreiben an das Haus gewandt und um Kontaktaufnahme gebeten hat, um in dieser Sache voranzukommen. Vor 45 Minuten ist ihm unsere Antwort darauf per Fax zugegangen. Wir stehen nun also bilateral in Kontakt, wie man so schön sagt.
Zusatzfrage: Können Sie noch kurz sagen, was Ihre Antwort war?
Dienst: Ja, es war die Antwort, dass wir mit ihm in Gespräche über die Entschädigungsforderung beziehungsweise darüber einsteigen werden, wie der von uns immer wieder artikulierte Anspruch an uns selbst, dass wir uns kümmern werden, nun konkret umgesetzt werden kann. Dabei muss man die Frage bedenken, ob man sich auf einen jahrzehntelangen Rechtsstreit einlassen möchte oder ob man sich im Sinne der Opfer relativ zügig außerhalb eines Rechtsverfahrens einigen kann. Aber das ist auch nicht Neues, sondern das schlägt Herr Popal auch selbst vor.
Frage: Herr Dienst, führt das Verteidigungsministerium diese Verhandlung mit dem Opferanwalt eigenständig, oder gibt es sozusagen eine Sprachregelung, die vielleicht vom Kanzleramt vorgegeben oder initiiert worden sein könnte, damit die Bundesregierung schnell, zügig, unauffällig und unbürokratisch handelt?
Dienst: Inwieweit das Kanzleramt hierzu Stellung bezogen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Staatssekretär Wilhelm wird dazu sicherlich etwas ausführen können.
Soweit ich den Prozess bei uns im Haus verfolgt habe, stand, wie gesagt, immer der Anspruch des Sich-Kümmerns, der auch relativ frühzeitig artikuliert worden ist, (im Fokus). Man hat nun nach einem Weg gesucht, wie man sich am besten kümmern kann. Dabei ist der Opferanwalt ein Ansatzpunkt. Die Frage ist: Vertritt er allumfassend all diejenigen, die Ansprüche anzumelden hätten? Geht man auf die Distriktmanager zu? – Es gab also verschiedene Optionen. Nun sind wir - im Sinne des Sich-Vorstellens - der Vorstellung des Opferanwalts Popal gefolgt und sind, wie gesagt, nun in bilateraler Richtung vor mehr als einer Stunde auf ihn zugegangen, wobei ich sagen muss, weil diesbezüglich immer viel orakelt wird, dass das Schreiben bereits am Freitagabend versandfertig war. Es ist also nicht so, dass wir hierfür das Petitum irgendeiner Sendung in der ARD gebraucht haben.
STS Wilhelm: Die Darstellung von Herrn Dienst entspricht auch meinem Kenntnisstand. Das Verteidigungsministerium hat die Dinge in die Hand genommen und kümmert sich jetzt in Gesprächen mit den Anwälten um diese Angelegenheit.
Frage: Wie unterschiedet man denn zwischen anspruchsberechtigen zivilen Opfern und sonstigen Opfern, die dort auch zu Tode gekommen sind?
Dienst: Das werden die Verhandlungen mit sich bringen. Ich bin nun kein Jurist, und ich bin auch nicht derjenige, der die Prokura für die Verhandlungsführung inne hat. Aber man wird das natürlich schon irgendwie bewerten müssen, wieder an dieser berühmten Schnittstelle zwischen "beteiligt" und "unbeteiligt". Dabei ist die Verhandlungsrichtung eben nicht die, möglichst wenige zivile Opfer dabei herauszuhandeln, sondern man wird einen objektiv vernünftigen Ansatz finden, unter dem man sich dann, wie gesagt, unter Umständen möglichst außergerichtlich einigen wird. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet "ex gratia", also die Entschädigungsleistung ohne Anerkennung einer Rechtsposition. Auch das ist nichts Außergewöhnliches, weil wir das so auch schon bei den Checkpoint-Vorfällen, wenn ich das so verkürzen darf, gehandhabt haben.
Zusatzfrage: Wie macht man das denn objektiv? Wie unterschiedet man dabei sozusagen zwischen den Guten und den Bösen?
Dienst: Das werden wir sehen, wenn wir im Dialog mit dem Opferanwalt sein werden.
Zusatzfrage: Ist der also die Richtschnur dafür? Wenn der jemanden vertritt, ist der dann mehr oder weniger anspruchsberechtigt?
Dienst: Nein, das habe ich damit nicht gesagt. Wir treten jetzt in einen Dialog mit ihm ein, und dann werden sich unsere Fachleute mit dem Komplex aus seiner Sicht auseinandersetzen. Dann wird man zu irgendeiner Lösung kommen. Fakt ist: Es wird eine Lösung geben. Welche Anspruchsberechtigten, die man im Rahmen dieses dialogischen Verfahrens zu Anspruchsberechtigten erklärt, darunter fallen werden, werden wir sehen. Dazu gibt es heute noch nichts, das irgendwo in Schubladen liegt.
Frage: Ist es, abgesehen von der Liste des Anwalts, in den letzten drei Monaten - es ist nie ganz ausgeschlossen worden, dass unbeteiligte Zivilisten zu den Opfern zählen könnten - schon einmal durch Einzelermittlungen, Befragungen etc. Ihrer Leute - das ist ja in früheren Fällen so geschehen - angegangen worden, die Familien von Angehörigen zu entschädigen und auf Ihre früher bewährte Art näher zu kommen? Hat sich schon irgendetwas getan, oder bedurfte es erst des Auftretens des Anwalts, um in dieser Richtung überhaupt tätig zu werden?
Dienst: Es gibt in dem Komplex "Entschädigung der Opfer" zum einen die Maßnahmen, die die afghanische Regierung und die afghanischen Behörden vorgenommen haben. Auch das ist hier mehrfach angesprochen worden. Das lag bei 2.000 US-Dollar für Angehörige von Getöteten und 1.000 US-Dollar für Angehörige von Verletzten. Das ist das, was die afghanische Regierung in eigener Leistung relativ zügig erbracht hat.
Hinsichtlich des Anspruchs an uns selbst sage ich noch einmal: Wir kümmern uns und haben bisher verschiedene Optionen bewegt, wie ich es einmal verkürzt sagen will. Aber es stand eben immer die Klärung der Frage aus, wie sich Opfer im Rahmen einer Rechtsvertretung einlassen werden. Das werden wir nun sehen, und dann können wir an diesem Punkt weitermachen.
Wie ich eben schon sagte. Es wird darüber hinaus zu beurteilen sein, ob neben denjenigen, die Herr Popal vertritt, auch noch andere existieren, die berechtigte Ansprüche haben.
Frage: Herr Dienst, wie weit ist eigentlich die vom Verteidigungsminister eingesetzte Arbeitsgruppe in Ihrem Hause bei der Aufklärung der Vorgänge und der kommunikativen Probleme, die in Ihrem Ministerium aufgetaucht sind, gekommen? Ich glaube, am 9. oder 10. sollte die ihren Bericht vorlegen. Kommt der noch, oder hat sich dieser Bericht durch die Vorwegnahme des Herrn zu Guttenberg erledigt? Wissen die Beteiligten, dass sie jetzt sozusagen nicht mehr gebraucht werden?
Die zweite Frage: Entspricht es der Praxis, soweit Sie das beurteilen können, dass beispielsweise Berichte von Feldjägern seinerzeit von dem zuständigen Bundeswehrgeneral in Masar-i-Scharif handschriftlich mit dem Vermerk "Bitte nicht an das Einsatzführungskommando weitergeben" versehen wurden? Können Sie den Charakter einer solchen handschriftlichen Bemerkung für den Kommunikationsprozess in Ihrem Haus erläutern?
Dienst: Es ist so - das hat auch Herr Moritz am Freitag schon ausgeführt -, dass sich diese interne Untersuchungskommission unter Leitung des Staatssekretärs Wolf mit zwei Linien zu befassen hat. Zum einen geht es um den Gesamtumfang der Unterlagen, die dem Minister zur Neubewertung zur Verfügung zu stellen waren, beziehungsweise eben darum, sicherzustellen, dass im Rahmen dieser Untersuchungskommission nun alle Unterlagen auf den Tisch gekommen sind. Das ist relativ zügig erfolgt. Auf Basis dieser Unterlagen hat der Minister auch seine Bewertung vorgenommen und vorgetragen.
Hierbei handelt es sich über den COMIsaf-Bericht hinaus, den er schon von Anfang an vorliegen hatte, im Wesentlichen um die Stellungnahme des Kommandeurs des PRT Kundus, Oberst Klein, vom 5. September. Es handelt sich des Weiteren um den Bericht eines Oberst in dem "Initial Action Team", das seitens des Isaf-Hauptquartiers zur Untersuchung der ersten 24 Stunden vor Ort gewesen ist, auch vom 5. September. Es handelt sich um den Bericht von afghanischen Offiziellen vom 6. September, den man auch durchaus schon in der Presse gesehen hat, sowie den Bericht der afghanischen Untersuchungskommission. Es wird entsprechend, soweit ich weiß, auch eine Namensliste vom 11. September mit daran hängen. Außerdem handelt es sich um den Bericht des "Initial Action Teams", also diese Erstuntersuchung der Nato vom 6. September, eine relativ umfängliche UNAMA-Liste - ich glaube, das ist auch die Liste, die diese 142 Opfer benennt, wobei nicht zwischen Beteiligten und Unbeteiligten unterschieden wird - vom 12. September und den Bericht des Internationalen Roten Kreuzes vom 6. November 2009. Das ist das Gesamtpaket, das über den COMIsaf-Bericht hinaus maßgeblich für seine Beurteilung war. Das ist im Übrigen auch das Paket, das sozusagen mit dem Auftauchen auch der Bundesanwaltschaft und dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt worden ist.
Die Kommission hat auch den Auftrag, Informationszusammenhänge und Informationsflüsse im Haus zu bewerten. Das ist ein Vorgang, der etwas längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Vorlagetermin dieser Arbeitsgruppe ist - um Ihnen das nur zur Information zu geben - vom 10. auf den 16. Dezember verschoben worden, weil es eben durchaus weitgehenderer Betrachtungen bedarf, (um zu klären), wer im BMVg, in Anführungszeichen, wie mit wem kommuniziert.
Zu Ihrer dritten Frage: Das ist ein Bericht, der von "vertraulich" heruntergestuft worden ist, sodass er den beteiligten Parlamentariern zugänglich gemacht werden konnte, und nicht über die Geheimschutzstelle geflossen ist. Die aus diesem Bericht zitierte Passage ist der einleitende Passus dieser Passage, keine handschriftliche Bemerkung.
Zusatzfrage: Egal ob handschriftliche Bemerkung oder einleitender Passus, mich würde der Charakter eines solchen Hinweises interessieren. Entspricht es der bisherigen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Konflikt, dass der zuständige General bei problematischen Dingen "Bitte nicht an das Einsatzführungskommando weiterleiten" notiert oder notieren lässt? Ist das ein normaler Beitrag zur Transparenz des Einsatzes, oder wie bewerten Sie das?
Dienst: Ich selbst habe das nicht zu bewerten. Das steht mir nicht zu.
Zuruf: Sie sprechen für das Haus.
Dienst: Das Haus wird am 16. Dezember zu einem Ergebnis kommen, wie auch solche Einlassungen einzuordnen und dann zu bewerten sind. Ich stelle hier erst einmal nur dar, dass das Faktum, das im Raum steht, durchaus eine Grundlage hat. Ich sage es noch einmal: Die Bewertung obliegt nicht mir.
Frage: Herr Wilhelm, Herr Dienst, am Wochenende hat sich der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef zur möglichen Truppenaufstockung geäußert und zu verstehen gegeben, dass er das für keine gute Idee hält. Wie glücklich ist man denn im Kanzleramt beziehungsweise im Verteidigungsministerium über diese Äußerung?
STS Wilhelm: Ich möchte das nicht bewerten, sondern noch einmal auf das verweisen, was wir auch unmittelbar in Würdigung der Rede des amerikanischen Präsidenten deutlich gemacht hatten, nämlich dass von uns in den nächsten Tagen keine Detaildiskussion geführt werden wird, sondern dass wir uns sehr gezielt auf die internationale Konferenz am 28. Januar in London vorbereiten und dass im Lichte der Ergebnisse dieser Konferenz von London die Position Deutschlands zu bestimmen sein wird.
Dienst: Seitens des Ressorts kann ich nur sagen: Wir als Ressort bewerten grundsätzlich keine Stellungnahmen oder Aussagen im rein politischen Bereich.
Frage: Herr Wilhelm, ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Verstehe ich Sie richtig, dass die Haltung der Regierung bleibt "Wir sprechen über die Frage von Truppenaufstockungen nicht vor dem 28. Januar", dass dies aber nicht die Haltung der Koalition ist?
STS Wilhelm: Nein, ich sehe eine Identität der Positionen der Koalition und der Bundesregierung. Jedenfalls war es innerhalb der Koalition bisher völlig unbestritten, dass wir die Konferenz von London abwarten wollen, dass wir keine isolierte deutsche Entscheidung treffen, sondern dass die Fragen, welche Anstrengungen die internationale Gemeinschaft in Afghanistan über einen Zeitraum von vier Jahren mit welchen Perspektiven ergreifen soll und wann wir in den einzelnen Handlungsfeldern zu einem Abbau unseres Engagements kommen können, in die Konferenz von London gehören und dass wir erst dann, wenn wir den Verlauf dieser Konferenz kennen und wissen, welche Verpflichtungen die afghanische Regierung übernimmt und welche Verpflichtungen und Anstrengungen gegebenenfalls andere Partner der internationalen Gemeinschaft zu tragen bereit sind, die deutsche Position bestimmen werden. Das sehe ich als die gemeinsame Haltung der Koalition und der Bundesregierung an.
Peschke: Das kann ich nur ausdrücklich unterstützen und möchte hinzufügen, dass der Bundesaußenminister genau diese Haltung auch am Freitag beim Nato-Außenministertreffen in Brüssel sehr ausführlich vertreten hat.
Zusatzfrage: Welche Haltung?
Peschke: Die Haltung, die der Staatssekretär gerade geschildert hat.
Zusatzfrage: Hat er also nicht die Haltung vertreten, dass die Obergrenze, die jetzt besteht, eigentlich ausreicht, wie es Herr Seehofer vertreten hat?
Peschke: Staatssekretär Wilhelm hat gerade die gemeinsame Haltung der Bundesregierung geschildert. Die ist klar, und die hat der Bundesaußenminister am Freitag in Brüssel auch genauso vertreten, nämlich dass es für uns jetzt entscheidend ist, die Afghanistan-Konferenz vorzubereiten, dass wir zunächst erst einmal über die Strategie sprechen und uns im Anschluss daran, wenn die Strategie klar sein wird, dann auch darüber unterhalten werden, welche Instrumente zur Umsetzung dieser Strategie erforderlich sind.
Der Bundesaußenminister hat zusätzlich - das darf ich sagen - am Freitag auch deutlich gemacht, dass die Bundesregierung bereit ist, im Bereich der Polizeiausbildung und auch des zivilen Wiederaufbaus mehr zu tun.
STS Wilhelm: Ich kann das, Herr Fried, vielleicht noch um einen Gedanken ergänzen. Ich hatte, wie Sie wahrscheinlich wissen, die Gelegenheit, vielen Diskussionen von CDU und CSU über die Frage des weiteren Vorgehens in Afghanistan beizuwohnen. Das war zum Beispiel schon im Vorfeld des Nato-Gipfels von Riga der Fall, als die Bundeskanzlerin eine der wenigen war, die sich gegen eine Verengung des Engagements auf den rein militärischen Aspekt gewandt haben und das Ganze mehr in Richtung des vernetzten Vorgehens aufgefasst haben wollten. Wir waren uns im Sinne dieses ganzheitlichen Vorgehens und des vernetzten Ansatzes - ziviler Aufbau, Ausbildung im Bereich von Polizei und Militär und auch die Sicherstellung, dass die Sicherheit in Afghanistan noch so lange von uns gewährleistet wird, bis, Stück für Stück, die afghanische Regierung selbst dazu in der Lage ist - eigentlich immer einig, und ich sehe diese Einigkeit unverändert. Auch in dem Vorgehen, dass wir jetzt zunächst den Verlauf der Konferenz in London abwarten wollen, sehe ich eigentlich eine hohe Übereinstimmung.
Frage: Herr Wilhelm, wo verlaufen da die Grenzlinien? Gedenkt die Bundesregierung, diese Strategiediskussion - vorgetragen und gepriesen von der Bundeskanzlerin und von Obama - noch einmal aufzumachen? Andere Länder sagen nämlich, das sei keine Truppenstellerdiskussion. Die Forderungen an die anderen sind unwidersprochen erhoben und von den Amerikanern als Vorleistung schon vorgelegt worden. Dabei wird das also nicht so wie aus Berliner Sicht vermengt. Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Haltungen? Dieses Gesamtkonzept, das Sie gerade noch einmal erläutert haben - "inklusiv möglicher Truppenaufstockung" -, ist nämlich nicht im Sinne anderer Nato-Staaten. Die sehen die Londoner Konferenz einzig in der großen Nische der zivilen Bestandsaufnahme oder auch anderer Ausbildungsfragen der Sicherheitskräfte, aber nicht der Truppenaufstockung.
STS Wilhelm: Für uns - das ist von allen deutlich gemacht worden - ist die Konferenz von London keine reine Truppenstellerkonferenz, sondern sie muss einen umfassenden Ansatz verfolgen. Wenn man jetzt nur die Nato-Staaten in den Blick nimmt, hat es seit dem Nato-Gipfel in Riga, bei dem unsere Position noch nicht die allgemeine war, bis zum Nato-Gipfel in Kehl und Straßburg eine bedeutende Entwicklung gegeben. Bei dem Nato-Gipfel in Kehl und Straßburg waren wir ganz entschieden weitergegangen und haben gemeinsam festgelegt, dass der vernetzte Ansatz, der sowohl den zivilen Aufbau als auch die Gewährleistung der Sicherheit in den Blick nimmt, die gemeinsame Grundlage ist. Auf dieser Grundlage - davon gehe ich aus - wird die Konferenz von London stattfinden.
Frage: Herr Wilhelm, es tut mir leid, aber ich habe das Vorgehen der Bundesregierung, ehrlich gesagt, immer noch nicht ganz verstanden. Wenn man zu einer internationalen Konferenz geht, sich das nur anhört und erst danach entscheidet, dann ist das eigentlich ein komisches Vorgehen. Wenn wir jetzt nach Kopenhagen blicken: Dorthin geht man, hat etwas im Köcher und kann während der Konferenz etwas hinzugeben, weil eine Konferenz ansonsten überhaupt keinen Sinn ergibt, wenn nicht wirklich verhandelt wird.
Herr Peschke hat eben schon gesagt, dass der Außenminister zugesagt hat, dass man beim zivilen Wiederaufbau und vor allem auch bei den Polizeigeschichten etwas tun beziehungsweise drauflegen könne. Hat die Koalition schon darüber gesprochen, in welche Richtung man gehen kann? Wird vor der Konferenz innerhalb der Koalition noch einmal darüber gesprochen, welche Möglichkeiten für Verhandlungen man hat, oder ist es definitiv so, dass auf Koalitionsebene überhaupt nicht darüber gesprochen wird, dass das allein Regierungssache ist und man hinterher die Zustimmung der Koalition und des Parlaments bekommt oder nicht, was ich mir, ehrlich gesagt, schwerlich vorstellen kann?
STS Wilhelm: Das ist auf jeden Fall primär eine Sache der Bundesregierung. Wir werden das durch die zuständigen Ressorts in den nächsten Wochen intensiv vorbereiten. Ich kann mir vorstellen, dass, wie es bisher - sowohl in der alten Koalition als auch in der jetzigen Koalition - auch immer der Fall war, diesbezüglich natürlich auch auf Koalitionsebene immer wieder erneut Einverständnis hergestellt werden wird. Wir sind in dieser Koalition alle auf einer Linie. Ich hatte bei Beratungen auch vielfach selbst festgestellt, dass wir einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, dass wir keine Verkürzung und Verengung allein auf die Fragen des Militärischen wollen. Wir sind zum Beispiel auch schon in Vorleistung getreten, was die Erhöhung der Anstrengungen für die Ausbildung im Polizei- und Militärbereich sowie die Aufstockung der Entwicklungshilfe angeht. Wir wollen, wie es zum Beispiel auch die Haltung des französischen Präsidenten ist, jetzt abwarten, zu welchen Zusagen es durch die afghanische Regierung kommt, was den Zeitrahmen der nächsten vier, fünf Jahre angeht, und welche Verpflichtungen beziehungsweise Anstrengungen über alle Sektoren hinweg einzelne weitere Akteure zu übernehmen bereit sind. Wir werden dann - natürlich ausgehend von einer dann festgelegten, gemeinsamen Haltung der Bundesregierung und der Koalition - im Anschluss an die Londoner Konferenz unseren Beitrag festlegen.
Frage: Herr Wilhelm, Sie sagten gerade "Wir sind innerhalb der Koalition alle auf einer Linie", und Sie sagten, dass Sie Gelegenheit hatten, an diversen Gesprächen auch interner Art teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund habe ich noch einmal die Frage: Entspricht das, was der CSU-Vorsitzende - insofern auch als Teil der Koalition - in Sachen "Obergrenze des Militärs für Afghanistan" vorgetragen hat, nach Ihrer Wahrnehmung der einheitlichen Linie der Koalition, oder ist das eine neue, noch nicht ausdiskutierte Variante einer entstehenden Koalitionssicht?
STS Wilhelm: Die einheitliche Linie, Herr Wonka, die auch der CSU-Vorsitzende teilt, ist, dass wir vor der Konferenz in London dazu keine Festlegungen treffen.
Zusatzfrage: Hat Herr Seehofer sich also nicht festgelegt?
STS Wilhelm: Es wurde keine Festlegung getroffen, sondern wir werden innerhalb der Bundesregierung und der Koalition im Wege der Vorbereitung der Konferenz von London und dann, wenn die Position Deutschlands festzulegen ist, im Anschluss an die Konferenz natürlich über all diese Fragen zu sprechen haben.
Frage: Herr Wilhelm, mir geht es, ehrlich gesagt, wie Herrn Ehrlich: Ich habe es auch noch nicht verstanden. Sie sagten nämlich gerade, in London werde man sich neben der Strategiedebatte auch anhören, was die anderen Partner noch zu leisten bereit seien. Die einzige, die nicht sagt, was sie noch zu leisten bereit ist, ist die Bundesregierung. Das ist gegenüber den Partnern irgendwie schwer nachzuvollziehen.
STS Wilhelm: Ich kann das nicht teilen. Wenn Sie sich die Vorgeschichte der Londoner Konferenz ansehen, gab es im September einen gemeinsamen Brief des französischen Präsidenten, des britischen Premiers und der Bundeskanzlerin an UN-Generalsekretär Ban Ki-moon. Ich glaube, der Brief wurde am 6. September verabredet und unmittelbar im Anschluss daran verschickt. Weitere Akteure wurden unmittelbar von uns informiert und eingebunden. Es gab hohe Zustimmung zu diesem Vorgehen, das im Übrigen, wie Sie wissen, auch nicht völlig neu ist. Es gab in London vor einigen Jahren den sogenannten "Afghan Compact", der genau einen Zeitrahmen von mehreren Jahren definierte. Wir sahen den Zeitpunkt nach den Wahlen in Afghanistan als den geeigneten an, um mit der dann neuen Regierung zu Absprachen darüber zu kommen, wie die afghanische Seite mehr Verantwortung für einzelne Felder übernehmen kann. Dies müssen wir in London gemeinsam sehr sorgfältig erörtern, und in Abhängigkeit von den Ergebnissen werden dann die Positionen zu bestimmen sein.
Zusatzfrage: Das habe ich schon verstanden. Das war nicht der Gegenstand meiner Frage. Sie sagten gerade, dass man sich dann auch anhören werde, was andere noch zu leisten bereit seien. Das bezog sich ja nicht nur auf Afghanistan, sondern zum Beispiel auch auf Nato-Partner.
STS Wilhelm: Ja, natürlich. Das entspricht dem von uns seit Langem verfochtenen Ansatz, dass das nicht im Alleingang festzulegen ist, sondern dass wir das in Wahrnehmung unserer Verantwortung gemeinsam mit den Partnern festlegen, aber auch im Wissen darum, dass die Perspektive sein muss, dass im Laufe der nächsten Jahre mehr und mehr Verantwortung von Afghanistan selbst übernommen wird und wir dann unser Engagement schrittweise abbauen können.
Zusatzfrage: Das habe ich schon verstanden. Mir geht es darum, dass ich mir vorstelle, man sitzt dort in London, dann sagen die Partner der Reihe nach, was sie noch zu leisten bereit sind, und die Bundesregierung sagt "Wir entscheiden darüber, was wir zu leisten bereit sind, erst im Lichte der Ergebnisse dieser Konferenz". Das verstehe ich nicht.
STS Wilhelm: Das wäre dann in der Tat unverständlich, wenn man vor der Konferenz in London keine Kontakte hätte. Aber Sie wissen sehr gut, dass sowohl innerhalb der EU, der Nato als natürlich auch bilateral bei allen möglichen Gelegenheiten eine Fülle von Begegnungen und Gesprächen stattfindet, sodass man diese Konferenz natürlich sowohl national als auch international intensiv vorbereitet. Das heißt, wir werden im Zuge der Vorbereitung in den nächsten Wochen ein verdichtetes Bild erhalten und dann - dabei bleibt es; das ist die klare Festlegung der Koalition und der Bundesregierung - nach der Konferenz von London unsere Position festlegen.
Frage: Herr Wilhelm, als die Kanzlerin gemeinsam mit dem britischen Premierminister die Idee zu dieser Konferenz vorgestellt hat, was für ein Zeitrahmen schwebte ihr vor? Wann sollte die Konferenz nach ihrer Vorstellung stattfinden?
STS Wilhelm: Sie wissen das, weil es am 6. September im Kanzleramt eine gemeinsame Pressebegegnung gab, die von uns auch im Wortlaut veröffentlicht worden war. Ich habe das Papier nicht dabei. Ich glaube mich zu erinnern, dass wir damals von einer Terminierung noch in diesem Jahr ausgegangen waren, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, dass wir durch das Nachzählen eines Teils der Stimmen einige Wochen verlieren würden. Unser Bestreben war es dann, diese Konferenz jedenfalls so schnell wie möglich nach Abschluss der afghanischen Wahlen anzusetzen. Insofern kam es dann zu einer Verlegung von "noch in diesem Jahr", also vor dem Dezember, auf den 28. Januar.
Zusatzfrage: Lag diese Verzögerung ausschließlich an der Nachzählung in Afghanistan?
STS Wilhelm: Meines Wissens ja. Wir hatten damals "noch in diesem Jahr" formuliert, und als es dann im Wege der Wahlbeschwerden zu Verzögerungen kam, war klar, dass sich das nicht halten lassen würde, sondern dass wir das zügig mit Beginn des Jahres 2010 in Angriff nehmen wollen.
Frage: Ich habe noch zwei Einschätzungsfragen mit Blick auf Washington: Wie hoch würden Sie das Interesse der Amerikaner an dieser internationalen Konferenz einschätzen? Wie sehr könnten die Ihre Strategie, die ja vorgetragen worden ist, noch verändern?
Wie bewerten Sie eigentlich generell die Abstimmungs- und Konsultationsbereitschaft der USA im Hinblick auf die Strategie in Sachen Afghanistan gegenüber anderen, speziell auch gegenüber Deutschland? Herr Dienst, gibt es noch die Wochenendberichte der Amerikaner, was deren Operationen im von Deutschland betreuten Norden angeht, oder wird sich inzwischen früher abgestimmt?
STS Wilhelm: Wir hatten, unmittelbar mit dem 6. September beginnend, mehrfach Gelegenheit, auf verschiedenen Ebenen unsere Vorstellung einer solchen internationalen Konferenz mit den amerikanischen Partnern zu erörtern. Die Idee wurde mit großer Zustimmung aufgenommen, und auch zuletzt war das in der Begegnung der Bundeskanzlerin (mit Präsident Obama) im Oval Office - am 3. November, glaube ich, unmittelbar vor ihrer Rede im Kongress - ein Thema. Ich denke also, dass es eine gemeinsame Sicht der Dinge gibt.
Dienst: Hinsichtlich der Abstimmung zwischen den Amerikanern, dem Kommandeur des Regional Command North und den (zuständigen) Stellen in Masar-i-Sharif ist es so, dass es inzwischen dort eine rechtzeitige Abstimmung gibt, die der Koordination des sogenannten Battlespace, wie das im Fachjargon heißt, dient. Das ist eine Position, die der verantwortliche Offizier dem Minister bei seiner letzten Reise nach Afghanistan so vorgetragen hat. Ich war Zeuge. Insofern ist es so.
Frage: Zu einem anderen Aspekt, nämlich der Frage, warum der Verteidigungsminister sich erst am Donnerstag zu dem Einsatz vom September ausgelassen hat. Ich beziehe mich auf den "Spiegel"-Bericht, nach dem man im Grunde aus den Isaf-Berichten diesen Schluss hätte auch schon ziehen können. Herr Wilhelm, sieht die Bundeskanzlerin die Gefahr für die Glaubwürdigkeit des Ministers? Oder hat sie nach wie vor das volle Vertrauen, dass er das von Anfang an alles richtig gelesen hat?
STS Wilhelm: Ich hatte schon am Freitag auf eine ähnliche Frage geantwortet, dass die Bundeskanzlerin die Darstellung des Verteidigungsministers gut nachvollziehen kann und dass er sie auch vorab über seinen Entschluss informiert hat, das im Rahmen der Debatte so vorzunehmen.
Zusatzfrage: Das habe ich schon gelesen. Es ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob er nach dem Kenntnisstand, den er Anfang November hatte, zu dem gleichen Schluss hätte kommen können, dass dieser Einsatz nicht berechtigt war.
STS Wilhelm: Ich kann das nicht selbst bewerten. Ich habe den COMIsaf-Bericht nicht gelesen, kenne allerdings die Meldungen darüber. Ich glaube, dass der Bundesverteidigungsminister mit überzeugenden und guten Gründen dargelegt hat, wie er zu seinen jeweiligen Einschätzungen gekommen ist. Dieses ist sehr gut begründet und nachvollziehbar.
Dienst: Herr Ehrlich, ich hatte Ihnen vorhin die Liste der zusätzlichen Berichte gegeben, die dem Minister bei seiner ersten Bewertung nicht vorlag. Sie können davon ausgehen, dass diese Berichte, wie Herr Moritz das am Freitag schon sagte, zu einer Gesamtschau geführt haben, die seinen Entschluss durchaus wohl begründen.
Zur Einschätzung von bestimmten Quellen: Erst einmal erleben wir durch die maßgeblichen Blätter hinweg, dass verschiedene Protagonisten in diesem Zusammenhang versuchen, durch eigene Aussagen im Hintergrund beziehungsweise durch Einbringung im Hintergrund ihre eigenen Legenden zu setzen. Das muss man alles unter dem Licht des anlaufenden Untersuchungsausschusses sehen.
Wenn wir im Übrigen nur auf die Geschichte, die der "Spiegel" am Wochenende berührt hat und die natürlich auch so niedergelegt ist - Stichwort sechs Bomben auf die Sandbank in Kundus -, abheben, so könnte ich Ihnen die Geschichte in allen Daten und Fakten wiedergeben, wenn ich autorisiert wäre, aus einem nach wie vor als geheim eingestuften Nato-Bericht zu berichten.
Sie können mir glauben, dass das nicht ein Schutzschild ist, den wir vor uns hertragen, weil wir das, was dort geschrieben steht, nicht gerne in der entlastenden Argumentation verwenden möchten. Wir sind schlicht vom Verfahren her daran gebunden.
Ich sage es noch einmal: Der Minister hat bei der Nato alles daran gesetzt, das dieser Bericht heruntergestuft wird. Aber das Hauptquartier Isaf besteht darauf, dass an der Einstufung nichts verändert wird beziehungsweise sonst wäre er so entstellt, dass er keine Aussagen mehr beinhalten würde.
Ich kann Ihnen zu dem konkreten Fall hinsichtlich der sechs Bomben sagen: Wenn man die ganze Geschichte liest - und das muss man natürlich -, wenn man die Absprache betrachtet, wie viel Bomben zwischen dem Boden-Controller und den Flugzeugen einzusetzen sind - es sind ja mehrere Slots, wie wir so schön in der Fliegersprache sagen, von Flügen gelaufen, so einmal B1B und dann F15 -, so hat man hat bei einem wesentlichen höheren Angebot seitens der Flieger begonnen, hat das dann über die Zahl, die hier vom "Spiegel" in Rede gestellt ist, nach unten hin abgeglichen und ist dann gegenüber dem ursprünglichen Angebot, was höher als sechs lag, bei den zwei kleinsten Bomben bei einem relativ niedrigen Ansatz gelandet.
Insofern ist es immer schwer, wenn aus dem Zusammenhang bestimmte Sachen herausgerissen werden, die sicher richtig zitiert sind, aber sich in dem Gesamtzusammenhang ganz anders darstellen und relativieren.
Es tut uns, wie gesagt, leid. Wir fühlen uns in der Argumentation behindert, dass wir nicht aufgrund der geheimen Unterlagen in Gegenrede gehen können.
Frage: Herr Dienst, Sie haben eine schöne Vorlage für meine Frage gegeben. Das ist kein persönliches Misstrauen, aber Sie müssen natürlich verstehen, dass wir jetzt nur auf das angewiesen sind, was Sie uns aus dem Bericht erzählen. Deswegen meine Frage an Herrn Wilhelm: Hat die Bundeskanzlerin Veranlassung, bei der Nato noch einmal darauf zu drängen, dass der Bericht möglicherweise doch heruntergestuft oder gar veröffentlicht wird?
STS Wilhelm: Ich war mit dieser Frage noch nicht befasst. Bisher war es so, dass der Verteidigungsminister angekündigt hatte, dass er sich bei der Nato einsetzen und verwenden wird. Ich müsste mich erkundigen, ob unsere Fachleute zusätzliche Spielräume sehen, die über die Möglichkeiten des Verteidigungsressorts hinausgehen. Das weiß ich nicht.
Zusatzfrage: Herr Dienst, die Bemühungen des Ministers sind also hiermit abgeschlossen, weil man bei der Nato gesagt hat, dass das - aus welchen Gründen auch immer - nicht geht.
Dienst: So ist es, weil der Brief, der zurückkam, sehr eindeutig war. Ich erwähne ihn noch einmal: Es wird nicht die Möglichkeit gesehen, den Bericht in Gänze herunterzustufen. Wenn man überhaupt einen Mantel zur Verfügung stellen wollte, bei dem man alle wesentlichen Passagen schwärzen müsste, wäre dieser Mantel in keiner Weise mehr aussagekräftig. Von daher ist der Sinngehalt nicht gegeben.
Das ist fast wörtlich zitiert der Inhalt des Briefes, der aus dem Hauptquartier Isaf aufgrund der Initialmaßnahme des Ministers zurückgekommen ist.
Frage: Am Freitag hatte ich schon einmal gefragt, was eigentlich der militärische Fehler gewesen ist, auf den Herr zu Guttenberg abhebt. Wir hatten am Freitag einen Zivilisten an Ihrer Stelle sitzen. Das ist heute zum Glück anders. Vielleicht könnten Sie noch einmal sagen, welches der militärische Fehler gewesen ist, den Oberst Klein oder die amerikanischen Piloten oder wer auch immer gemacht hat.
Dienst: Ich denke, Herr Schulz, es macht keinen Unterschied, ob hier jemand in Uniform oder in Zivil sitzt. Die Kompetenz erschließt sich im Hintergrund über andere Stränge. Ich bin auch fern davon, Ihnen hier zu suggerieren, dass ich die geballte militärische Expertise des Hauses verkörpere.
Herr Moritz hatte Ihnen in meinen Augen eigentlich schon am Freitag zielführend dargestellt, dass sich die Verfahrensfehler, die der Minister von Anfang an angesprochen hat, aus dem Studium der Berichte erschließen. Es gab Ansätze, die schon in dem COMIsaf-Bericht zu sehen waren. Es gab deutlich pointiertere Bewertungen, Ausführungen und auch Einlassungen von Oberst Klein selbst. Die subjektive Wahrnehmung wird vor allem durch seinen eigenen Bericht vom 9. September, der dem Minister am Anfang nicht vorgelegen hatte, deutlich. All das führt zu einer Gesamtschau, die eben ex post, also im Nachhinein, dem Minister zu der Bewertung geführt hat, dass der Luftschlag nicht angemessen und subjektiv aus der Position von Herr Klein heraus durchaus nachvollziehbar war.
Frage: Herr Dienst, ist Ihnen unmittelbar vor der ersten Festlegung des neuen Ministers zu Guttenberg in Sachen militärische Angemessenheit des Luftschlags eine Äußerung interner Art des ehemaligen Generalinspekteurs Schneiderhan bekannt, wonach er von einem militärisch unangemessenen Verhalten gesprochen hat und das dem Minister hätte durchaus bekannt sein können?
Dienst: Worauf beziehen Sie sich jetzt, Herr Wonka?
Zusatz: Ich beziehe mich auf Hinweise, wonach es eine solche Erklärung des früheren Generalinspekteurs Schneiderhan gegeben haben könnte. Meine Frage: Ist Ihnen eine solche Äußerung des ehemaligen Generalinspekteurs bekannt, zu Ohren gekommen? Können Sie etwas mit dem Hinweis anfangen?
Dienst: Wenn Sie den Ausdruck "könnte" auf die Berichterstattung im "Spiegel" beziehen, so habe ich Ihnen schon ausgeführt, dass die Szene in der Hinsicht eigentlich klar ist, dass jeder versucht, im Vorlauf des Untersuchungsausschusses seine eigenen Legenden zu setzen - seien sie letztendlich wahr oder falsch. Das wird leider erst der Untersuchungsausschuss klären können.
Zusatzfrage: Ich bezog mich nicht auf den Bericht im "Spiegel", sondern ich wollte wissen, ob Ihnen eine solche Meinungsäußerung des ehemaligen Generalinspekteurs bekannt ist.
Dienst: Mir persönlich ist sie nicht bekannt.
Frage: Herr Dienst, wie funktioniert es eigentlich mit der Geheimhaltung, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, falls die Generalbundesanwaltschaft zu dem Schluss kommen sollte, dass das auf dem gerichtlichen Wege geklärt werden muss? Dazu zwei weitere Fragen.
Erstens. Wurde ihnen dieser Bericht übermittelt?
Zweitens. Wie können sie ihn in einem Verfahren verwenden, wenn er von der Nato als "geheim" eingestuft ist?
Dienst: Es ist so, dass der Bundesanwaltschaft sämtliche, von mir hier eben gelisteten Unterlagen unabhängig von der Geheimhaltungsstufe übersandt worden sind. Die Bundesanwaltschaft verfügt voll umfänglich über die Unterlagen. Wie das Gerichtsfahren bei der Befassung mit geheimen Unterlagen aussieht, entzieht sich prozessual meiner Kenntnis. Hinsichtlich der Bundesanwaltschaft will ich darauf verweisen, dass wir uns nach wie vor in Karlsruhe in dem Stadium der Vorermittlungen befinden und von einem Verfahren noch nicht sprechen.
Zusatz: Vielleicht kann man die Frage an das Bundesjustizministerium richten.
Staudigl: In den Einzelheiten kann ich Ihnen das auch nicht sagen. Es gibt die Möglichkeit der Sperrerklärung. Ob das in diesem Fall zutrifft, hängt auch von den konkreten Unterlagen und deren Ausgestaltung ab. Das müsste man sich noch einmal im Einzelnen genauer ansehen.
Paris: Noch eine Ergänzung, die hier auch schon einmal erwähnt worden ist: Eine Freigabe von solchen Einstufungen - "vorerst vertraulich", "geheim", "streng geheim" - kann immer nur derjenige vornehmen, der auch die Einstufung vollzogen hat. Das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen.
Zusatzfrage: Aber bindet das die Justiz?
Paris: Das bindet die Justiz in Bezug auf die Öffentlichkeit des Verfahrens. Es ist natürlich klar, dass die Verfahrensbeteiligten umfänglich Akteneinsicht nehmen dürfen. Wenn aber ein Verfahren öffentlicher Natur - das ist die Regel und nicht die Ausnahme - geführt wird, kann es dazu führen, dass die Verfahrensaspekte, die auf der Grundlage solcher Einstufungen basieren, unter Ausschluss der Öffentlichkeit betrachtet werden.
Frage: Hat das Justizministerium - juristisch laienhaft ausgedrückt - versucht, Einfluss zu nehmen, dass die Vorermittlungen, Voruntersuchungen bei der Bundesanwaltschaft in Sachen Oberst Klein nicht dadurch unnötig hinausgezögert werden, dass wegen der Weihnachtstage, wegen der Urlaubszeit und der zu nehmenden Freizeit die entsprechenden Fachleute - das scheint jetzt der Stand zu sein - erst irgendwann im Januar zu einem Ergebnis kommen können?
Staudigl: Eine solche Einflussnahme ist mir nicht bekannt, Herr Wonka. Die Bundesanwaltschaft - darauf hatte Herr Dienst noch einmal hingewiesen - prüft erst einmal ihre Zuständigkeit. Wir befinden uns in einem Vorstadium. Insofern ist der Hinweis völlig richtig, dass es noch gar kein Verfahren ist. Ob es überhaupt zu einem Verfahren bei der Bundesanwaltschaft kommt, wird das Ergebnis dieser Prüfung zeigen.
Zusatzfrage: Dann versuche ich es präziser: Ist das Bundesjustizministerium bemüht, daraufhin Einfluss zu nehmen, dass diese Vorprüfung nicht dadurch behindert wird, dass Weihnachtsfreizeiten zu nehmen sind und deswegen der Fall und das Vorergebnis unangemessen lang hinausgezögert wird?
Staudigl: Bemühungen dieser Art sind mir nicht bekannt. Ich sehe derzeit dazu keinen Anlass. Die Bundesanwaltschaft prüft zunächst einmal sorgfältig und eigenständig ihre Zuständigkeit.
Frage: Herr Wilhelm, es gibt Berichte, wonach sich die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister geeinigt haben, das Amt des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung mit einem FDP-Politiker zu besetzen. Gibt es eine solche Entscheidung?
STS Wilhelm: Ich kann noch keine Entscheidung verkünden. Meines Wissens ist es so, dass die Entscheidung erst noch zu treffen sein wird.
Zusatzfrage: Schätzt die Bundeskanzlerin die Arbeit des jetzigen Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Nooke, und würde sie ihn gerne im Amt behalten?
STS Wilhelm: Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage verweise ich darauf, dass die Entscheidung erst noch getroffen werden wird.
Was den ersten Teil der Frage zur Wertschätzung der Arbeit von Herrn Nooke anbelangt, so schätzt die Bundeskanzlerin seine Arbeit in der Tat. Herr Nooke hat als Menschenrechtsbeauftragter gute Arbeit geleistet. Er hat als profilierter Beauftragter eigene Akzente gesetzt und damit in den zurückliegenden Jahren einiges auf diesem Feld in Bewegung gebracht.
Welche Entscheidungen für die neue Legislaturperiode getroffen werden, bleibt abzuwarten.
Frage: Herr Peschke, die sich aufdrängende Anschlussfrage ist: Was gefällt Herrn Westerwelle an Herrn Nooke nicht?
Peschke: Ich kann das bekräftigen, was Herr Wilhelm gesagt hat. In der Tat gibt es noch keine Entscheidung. Alles, was Sie dazu lesen, sind Spekulationen, zu denen ich hier keine Stellung zu nehmen habe.
Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass auch der Bundesaußenminister die bisherige Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten geschätzt hat. Was die jetzige Entscheidung für die kommende Legislaturperiode betrifft, so ist sie noch nicht getroffen. Sie steht aus. Sobald wir darüber berichtenswerte Informationen haben, werden wir sie auch berichten.
Frage: Herr Wilhelm, Herr Peschke, habe ich es richtig verstanden, dass es keinerlei parteipolitische Verabredung zwischen den neuen Koalitionspartnern gibt, dass das Amt des Menschenrechtsbeauftragten ein liberales Mitglied oder ein Christdemokrat bekleiden soll? Es gibt keinerlei Verabredungen, auf die sich die eine oder der andere Beteiligte berufen könnte? Ist das so?
Peschke: Ich kann dazu nur sagen, dass wir solche wichtigen Personalentscheidungen sehr gewissenhaft und sorgfältig treffen, dass dabei natürlich umfangreiche Vorerwägungen zu erfolgen haben. Es ist aber gute Übung, dass solche Erwägungen natürlich intern im Gespräch mit den Beteiligten und innerhalb der Bundesregierung erfolgen. Sie werden aus gutem Grund nicht öffentlich geführt, denn sonst könnten wir das gleich vor der Bundespressekonferenz machen. Am Ende wird eine gute Entscheidung stehen. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werden wir darüber informieren.
Zusatzfrage: Das war haarscharf an meiner Frage vorbei, wenn ich das bemerken darf, Herr Peschke. Ich wollte weder von Ihnen einen Namen noch eine öffentliche Verhandlungsführung hören, sondern wollte nur wissen, ob es eine grundsätzliche Vorverabredung zwischen beteiligten Koalitionspartnern und Parteien gibt, wonach das Amt des Menschenrechtsbeauftragten grundsätzlich ein von der FDP zu besetzendes Amt ist oder grundsätzlich eines von der Partei der Bundeskanzlerin.
STS Wilhelm: Ich denke, Herr Peschke hat die Frage sehr wohl beantwortet, nämlich in der Richtung, dass der Gesamtsachverhalt dann öffentlich gemacht wird, wenn die Entscheidung getroffen worden ist und dass es keinen Sinn macht, einzelne Etappen dieser Entscheidung jeweils getrennt zu veröffentlichen.
Es gibt, wie Sie wissen, einige Entscheidungen hinsichtlich der Beauftragten der Bundesregierung, die gefallen und öffentlich gemacht worden sind. Es gibt einige wenige, die noch nicht entschieden sind. Dazu laufen die internen Gespräche. Sie werden solange intern bleiben, bis die Entscheidung gefallen ist. Wenn sie gefallen ist, wird sie umgehend öffentlich gemacht.
Frage: Eine Frage an das Familienministerium. Frau Köhler hatte sich am Wochenende im Zusammenhang mit Krawallen geäußert, dass Programme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, die vom Bund gefördert werden, künftig auf den Bereich Linksextremismus ausgeweitet werden sollen. Mich würde interessieren, welche konkreten Pläne es gibt und ob die Mittel aufgestockt werden sollen.
Schäfer: Die Ministerin hat sich in der Tat dazu geäußert. Ich bitte um Nachsicht, dass ich darüber hinaus nicht mehr sagen kann. Sie wissen, die Ministerin ist erst seit kurzem im Amt. Näheres zu diesen Programmen kann ich Ihnen noch nicht sagen. Ich bitte um Verständnis.
Frage: Eine Frage an das Arbeitsministerium. Frau von der Leyen will schnell die Jobcenter-Frage lösen. Gibt es einen Zeitplan? Ist über das Eckpunktepapier hinaus eine Verordnung in Arbeit?
Ist richtig, dass der MDK, also der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, künftig über die Erwerbsfähigkeit entscheiden soll?
Helfer: Ich vermute einmal, dass Sie das Eckpunktepapier schon gelesen haben und auch auf den MDK gestoßen sind. In der Tat ist Bestandteil dieses Eckpunktepapiers ein Vorschlag, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen feststellen zu lassen, ob es sich um einen erwerbsfähigen Arbeitslosen handelt oder eben nicht.
Es gibt einen ungefähren Zeitplan zur weiteren Diskussion des Eckpunktepapiers. Ich kann Ihnen noch keine genauen Termine nennen. Es war bereits vorvergangene Woche bei der Sitzung der Arbeits- und Sozialminister der Länder festgelegt worden, dass es kommende Woche am 14. Dezember eine Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister stattfinden soll. Dort wird man diese Eckpunkte diskutieren.
Die Verfassungsmäßigkeit der Eckpunkte ist geprüft. Es wird weitere Gespräche mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geben. Nach Weihnachten wird man in die Ressortabstimmung gehen. Das ist momentan der grobe Zeitplan. Im ersten Quartal 2010 wird man in das Gesetzgebungsverfahren eintreten.
Zusatzfrage: Der MDK ist schon bei den Prüfungen von Pflegebedürftigen überlastet. Es gibt ziemlich lange Wartezeiten. Wie soll das ablaufen? Sollen sie in die Jobcenter mit einbezogen werden? Oder gehen die Arbeitslosen dann selber zum MDK? Wie hat man sich das vorgestellt?
Helfer: Es handelt sich momentan erst einmal um Eckpunkte. Diese sind, wie ich gerade erläutert habe, noch nicht abgestimmt. Wie das en détail ablaufen wird, muss noch geklärt werden. Sicherlich hat man sich darüber schon Gedanken gemacht, aber dazu kann ich momentan noch nichts sagen.
Frage: Eine Frage an das Verbraucherschutzministerium. Es gibt einen Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, gerade in der Vorweihnachtszeit rasch zu handeln, was die krebserregenden Weichmacher in Kinderspielzeug angeht. Ich wollte fragen, ob die Bundesregierung handelt und ob sie in der Vorweihnachtszeit eventuell Spielzeug aus den Regalen holt.
Pabst: Die Sicherheit von Kinderspielzeug hat natürlich für Frau Aigner höchste Priorität. Die Spielzeugrichtlinie ist auf EU-Ebene geändert worden. Wir sind uns mit den Ländern einig, dass dringend Nachbesserungen erforderlich sind. Wir haben uns mehrfach an die EU-Kommission gewandet und uns dafür eingesetzt, dass man noch einmal über die Richtwerte für Blei und andere ähnliche Stoffe spricht und Änderungen vornimmt.
Wir haben uns für einen ständigen Ausschuss für die Sicherheit von Spielzeug eingesetzt, in dem diese Änderungen beraten werden sollen. Wir sind, wie gesagt, auf EU-Ebene dabei, unsere Forderungen durchzusetzen und diese EU-Richtlinie noch einmal zu überarbeiten.
Zusatzfrage: Aber momentan passiert konkret nichts?
Pabst: Wir sind im ständigen Einsatz auf der EU-Ebene. Es gibt Arbeitsgruppen, und es finden Beratungen statt. Natürlich sind wir in diesem Bereich im Einsatz und machen uns dafür stark.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Spielzeug, das zum Beispiel das GS-Zeichen trägt, bestimmte Werte dieser Stoffe beinhaltet, die den Orientierungswerten entsprechen, die vom BfR erarbeitet wurden. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte vor allem auf Spielzeug mit dem GS-Zeichen achten und hat dann die Sicherheit, dass entsprechende Orientierungswerte, die vom BfR aufgestellt worden sind, auch eingehalten werden.
Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu unserer "Kultserie" Opel: Wann rechnen Sie mit einem neuerlichen Antrag auf Geld?
Probst: Ich glaube, das ist eine Frage, die Sie an das Unternehmen General Motors richten müssen. Wir werden uns an Spekulationen, wann das Unternehmen einen solchen Antrag einreicht, nicht beteiligen können.
Zusatzfrage: Sie haben keinerlei Hinweise darauf, dass in den nächsten Tagen etwas passiert? Haben Sie schon einmal mit den Ländern Gespräche begonnen?
Probst: Es gab diverse Ankündigungen, die auch vonseiten des Unternehmens gemacht worden sind. Herr Brüderle hat sich am Freitag mit seinen europäischen Ministerkollegen getroffen. Es gab die Verabredung, dass ein eventueller Antrag im Fall der Fälle zunächst von der Europäischen Kommission auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht geprüft werden würde. Das ist der Sachstand. An diesem hat sich seit Freitag nichts mehr geändert.
Frage: Herr Wilhelm, Sie sagten vorhin so schön, in der Koalition seien alle auf einer einheitlichen Linie. Können Sie in Sachen Börsentransaktionssteuer einmal die einheitliche Linie der Bundeskanzlerin, die auch Inhaberin der Richtliniengewalt ist, und ihres Entwicklungshilfeministers beschreiben?
STS Wilhelm: Zum einen kennen Sie die Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 10. November, die ich auch gerne noch einmal empfehlen kann. Zum anderen gibt es eine Beschlusslage des G20-Gipfels von Pittsburgh. Wir beziehungsweise alle G20-Teilnehmerländer warten jetzt den Bericht des IWF zu dieser Frage ab. Das Thema Börsentransaktionssteuer wird dann auf der Grundlage dieses noch zu erstellenden Berichts des Internationalen Währungsfonds beim G20-Treffen im Herbst 2010 in Südkorea erneut auf der Tagesordnung stehen.
Die Position, die wir zum Thema Börsentransaktionssteuer einnehmen, ist unverändert: Eine solche Steuer macht nur dann Sinn, wenn sie von allen wichtigen Akteuren, also allen wichtigen Finanzplätzen, gemeinsam getragen wird. Das war auch in Pittsburgh einvernehmlich die Beschlussgrundlage. Wir werden jetzt die weiteren Diskussionen zu einer möglichen Ausgestaltung abwarten und führen. Jedenfalls gilt die Beschlusslage von Pittsburgh unverändert, so wie das im internationalen Bereich üblich ist. Wir stehen dazu und wir werden auf der Grundlage des Berichts des IWF auf dem nächsten G20-Treffen - ich glaube, es findet im November 2010 statt - in Südkorea erneut darüber sprechen.
Zusatzfrage: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung gesagt, dass man dem Gedanken (der Einführung einer Börsentransaktionssteuer) durchaus nähertreten sollte, und wenn ich es richtig verstanden habe, hat Bundesminister Niebel gesagt: Eine solche Steuer kommt nicht. Vor diesem Hintergrund - ich glaube, ich habe die beiden Pole halbwegs korrekt zusammengefasst - möchte ich fragen: Welche gemeinsame Linie vertritt diese Bundesregierung?
STS Wilhelm: Die, die ich Ihnen vorgetragen habe. Im Übrigen haben Sie ja sehr zu Recht aus der Regierungserklärung zitiert. Die Kanzlerin hat darin konditioniert erklärt: "Wenn wir international übereinkommen, bin ich sehr dafür, dass wir zum Beispiel über eine Börsenumsatzsteuer international die Banken an der Begleichung der Schäden, die diese Krise angerichtet hat, beteiligen."
Im Übrigen - der Gipfel von Pittsburgh ist ja noch nicht so lange her - gibt es dazu eine klare Beschlusslage der G20-Teilnehmer, die jetzt weiter verfolgt werden wird.
Zusatzfrage: Und diese Linie vertritt nach Meinung der Kanzlerin auch Herr Niebel?
STS Wilhelm: Das ist die Linie, die die Bundesregierung zu vertreten hat, weil wir uns im G20-Prozess dazu verpflichtet haben und weil wir jetzt den weiteren Verlauf der Beratungen abzuwarten haben. Ich habe darauf hingewiesen: Der IWF ist in Pittsburgh beauftragt worden, dazu einen Bericht zu erstellen. Auf der Grundlage dieses Berichtes wird darüber dann auf dem G20-Folgetreffen im Herbst in Südkorea zu sprechen sein.
Frage: Herr Wilhelm, was Sie können, kann ich auch. Ich habe hier den Wortlaut von Herrn Niebels Ausführungen, und darin heißt es: "Die Transaktionssteuer ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags, also wird es sie in dieser Legislaturperiode auch nicht geben."
Heißt das: Selbst wenn man sich im G20-Format einigt, eine Transaktionssteuer einzuführen, wird die Bundesregierung sie in dieser Legislaturperiode nicht mehr einführen?
STS Wilhelm: Ich kenne dieses Zitat auch und habe sogar die Pressemitteilung des BMZ vor mir liegen. Ich glaube aber, dass es keinen Sinn hat, jetzt eine streitige Diskussion über künftige Ereignisse zu führen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es erst eines Berichts des IWF bedarf, dass dieser Bericht dann erst erörtert werden muss und dass es dann zu einem Abgleich kommen muss, ob wir mit den Akteuren, die wir dazu brauchen - also allen relevanten Finanzplätzen, auch über die G20 hinaus; denken Sie zum Beispiel an die Schweiz oder an Luxemburg, die hierfür ganz entscheidend erforderlich sind -, zu einer einvernehmlichen Linie kommen. Wäre das die Grundlage, dann könnte man diesen Plan gemäß G20-Beschlussgrundlage weiterverfolgen. Alle Experten - auch die, die in der alten Bundesregierung dazu Stellung genommen haben - haben davon abgeraten, (diesen Plan weiterzuverfolgen), wenn wir eine solche einvernehmliche Linie nicht hätten; denn ansonsten müsste das eine sehr unvollkommene Regelung sein, die ohne Weiteres unterlaufen werden könnte.
Zusatzfrage: Richten Sie den Appell, jetzt keine streitige Diskussion zu führen, an uns oder in ihrer Funktion als Sprecher von Frau Merkel an den Minister?
STS Wilhelm: Ich sage das ganz allgemein.
Zusatzfrage: Also auch an den Minister?
STS Wilhelm: Wenn Sie so wollen, auch über Deutschland hinaus. Es ist derzeit zu früh, diesbezüglich zu definitiven Festlegungen zu kommen. Vielmehr ist international verabredet, erst den Bericht des IWF abzuwarten und dann im nächsten Herbst eine erneute Befassung der G20 vorzunehmen.
Frage: Der scheidende Industriekommissar Verheugen hat auf die hohe Zahl der Medikamentenfälschungen hingewiesen, die es in Europa gibt. Meine Frage an das Gesundheitsministerium: Gibt es Schätzungen über den gesundheitlichen Schaden, den diese gefälschten und oft wirkungslosen Medikamente anrichten? Gibt es Schätzungen - ich weiß nicht, ob eventuell das Wirtschaftsministerium oder das Finanzministerium für diese Frage zuständig ist - über entgangene Steuereinnehmen beziehungsweise über den wirtschaftlichen Schaden, den solche Medikamentenfälschungen anrichten? Darüber hinaus habe ich noch eine Frage an Herrn Wilhelm: Ist von der Bundesregierung denn geplant beziehungsweise gibt es überhaupt Möglichkeiten, dem Handel mit illegalen oder gefälschten Medikamenten auf nationaler oder auch auf europäischer Ebene Einhalt zu gebieten?
Jopp: Vielleicht erst einmal eine Bemerkung zu der Zahl der Fälschungen beziehungsweise zu der Art und Weise, wie Arzneimittel gezählt werden, die als gefälscht bezeichnet werden: Es ist so, dass in Deutschland im legalen Handel nur ganz selten und wirklich nur in Einzelfällen gefälschte Arzneimittel auftreten. Das, was der Zoll an gefälschten Arzneimitteln findet - davon sprechen wir hier -, sind oft gefälschte Packungen. Dazu gibt es auf der EU-Ebene ganz unterschiedliche Zählweisen.
Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Medikamentenfälschungen entgegenzuwirken. Wir haben hier in Deutschland mit das sicherste Vertriebssystem für Arzneimittel und wir unterstützen außerdem die Bemühungen der EU-Kommission, die Arzneimittelsicherheit auf europäischer Ebene im Rahmen des "Pharmaceutical Package" weiter zu stärken.
Was den medizinischen und den wirtschaftlichen Schaden angeht, sind mir keine Zahlen bekannt.
STS Wilhelm: Über die Informationen, die der Kollege gegeben hat, hinaus habe ich keine eigenen Informationen zu der europäischen oder internationalen Dimension.
Vorsitzender Gößling: Ich nehme an, das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium haben auch keine weiteren Informationen?
Offer: So ist es - jedenfalls nicht zu diesem Punkt.
Zusatzfrage: Herr Jopp, könnten Sie die Unterstützung der Bemühungen, die Sie für Ihr Haus in Anspruch nehmen, einmal näher beschreiben? Unterstützung hört sich in diesem Fall ein bisschen wie Willensbekundung oder Absichtserklärung an.
Jopp: Sie wissen wahrscheinlich, dass die EU-Kommission im Rahmen des "Pharmaceutical Package" den Vorschlag gemacht hat, die entsprechenden Richtlinien auf EU-Ebene zu verändern und zum Beispiel die Nachverfolgbarkeit von Arzneimitteln über verschiedene Sicherheitssysteme zu gewährleisten. Das sind Ansätze, die vom Bundesgesundheitsministerium mitgetragen werden.
Frage: Eine Frage an das Finanzministerium: Herr Offer, trifft es zu, dass ab 2010 bestimmte Einkommensgruppen durch den Wegfall der Günstigerregelung mit höheren steuerlichen Belastungen zu rechnen haben? Es gibt Material vom Bund der Steuerzahler, das besagt, das könne bis zu 100 Euro pro Jahr ausmachen.
Offer: Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die heutige Meldung in der "Bild"-Zeitung. Es ist so, dass in der Tat in ganz bestimmten, eng begrenzten Fällen eine geringe Lohnsteuermehrbelastung im Fall der Steuerklasse III eintreten kann. Sie betrifft allerdings nur verheiratete Alleinverdiener ohne Kinder, bei denen der Ehegatte nicht die Steuerklasse V nutzt. Es handelt sich dabei um sehr geringe Beträge von weniger als 10 Euro monatlich. Sobald ein Kind hinzukommt, tritt keine Mehrbelastung mehr ein. Die Mehrbelastung tritt auch nur vorübergehend ein und ist verfahrenstechnisch bedingt - quasi in Form der Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Unter dem Strich kommt es durch die Einkommenssteuererklärung am Jahresende auch in diesen Fällen zu einer Entlastung. Wenn Sie dabei also einen Zwölf-Monats-Zeitraum berücksichtigen, dann stellen Sie fest, dass es auch in diesen ganz bestimmten Fällen, die auch nur ganz bestimmte Einkommensgruppen - nämlich nur die mit einem Jahresbruttolohn zwischen etwa 25.000 und 30.000 Euro - betreffen, keine Mehrbelastung gibt.
Vielleicht noch zu dem Grund, aus dem das auftritt: Obwohl es im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes das Bestreben gab, in möglichst allen Fällen eine Besserstellung zu erreichen, hat man hier jetzt doch eine Systemumstellung vorgenommen, die ab 2010 greift. Bei dieser Systemumstellung kommt es zu einer Vorsorgepauschale auch in den Lohnsteuerklassen V und VI. Das ist gegenüber der derzeitigen Regelung neu. Das heißt, auch Ehegatten, die in der Lohnsteuerklasse V sind, und Arbeitnehmer, die in der Lohnsteuerklasse VI sind, können künftig den Vorsorgebetrag geltend machen. Das gab es bisher nicht. Bisher hat man das so berücksichtigt, dass diejenigen in der Lohnsteuerklasse III den Vorsorgebetrag doppelt in Anspruch nehmen konnten. Jetzt hat man im Zuge einer größeren Gerechtigkeit auch diejenigen, die in der Lohnsteuerklasse V - das betrifft insbesondere Frauen - und VI sind, in den Genuss dieses Vorsorgebetrags kommen.
Ein zweiter Grund dafür, dass das in diesen eng begrenzten Fällen auftritt, ist die wegfallende Günstigerprüfung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Das hat mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 zu tun. Darin hat man quasi die nachgelagerte Besteuerung eingeführt und hat die Vorsorgepauschalen abgeschafft. Man hat ab 2005 noch das Recht eingeräumt, dass im Wege einer Günstigerprüfung geschaut werden konnte, ob das, was 2004 galt, eventuell günstiger war als das, was nach dem Alterseinkünftegesetz galt. Diese Günstigerprüfung hat man jetzt im Zuge von Steuervereinfachungsüberlegungen - also im Sinne einer Verbesserung für das Steuersystem - abgeschafft.
Durch diese zwei Effekte kann es in diesen ganz eng definierten Fällen - und zwar nur in den ersten Monaten und auch nur, wenn keine Kinder da sind - geringe Mehrbelastungen von unter 10 Euro pro Monat geben, die aber am Jahresende immer wieder ausgeglichen würden.
Zusatzfrage: Sie sagen also, diese Mehrbelastungen würden in jedem Fall zum Ende des Jahres mit dem Jahressteuerausgleich ausgeglichen, es wird also keine Belastung geben? Wie vereinbart sich das denn mit dem eigentlichen Ziel, dass man das Lohnsteuerrecht vereinfachen will? Das klingt jetzt alles noch viel komplizierter als vorher.
Offer: Steuerliche Sachverhalte sind ja meistens nicht ganz unkompliziert. In diesem Fall ging es darum, die Effekte, die sich durch das Bürgerentlastungsgesetz und auch durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ergeben, zusammenzufassen und eine günstige Regelung für alle zu treffen. Ich glaube, der Vorteil liegt darin - ich sagte es eben schon -, dass jetzt auch die Steuerklassen V und VI in den Genuss des Vorsorgebetrages kommen. Die Abschaffung der Günstigerprüfung hat damit zu tun, dass man diese Vergleichsregelung, die es vorübergehend noch gab, jetzt aus Steuervereinfachungsgründen aufgeben will.
Unter dem Strich - das muss man sagen - werden alle anderen im Steuerbereich deutlich entlastet. Durch das höhere Kindergeld erhöht sich diese Entlastung auch noch einmal, sodass sich diese leichte Verschlechterung, wie gesagt, nur auf die ganz wenigen eben genannten Fälle in ganz bestimmten Einkommensgruppen beschränkt, und das auch nur im Lohnsteuerabzugsverfahren und nicht am Jahresende nach der Einkommenssteuerklärung.
Frage: Herr Wilhelm, Vertreter der Bundesregierung und der beiden Koalitionsfraktionen haben wiederholt betont und bekräftigt, dass es kein Herauskaufen einzelner Länder im Streit um das Wachstumsbeschleunigungsgesetz geben werde. Wie verträgt sich diese Aussage denn mit dem offenbar vereinbarten Treffen der Bundeskanzlerin mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten und dem FDP-Fraktionsvorsitzenden aus Kiel am kommenden Sonntag? Das ist ja offenbar eine Separatbehandlung.
STS Wilhelm: Zunächst möchte ich sagen: Es bleibt dabei, dass es kein Herauskaufen einzelner Länder geben wird.
Was die Meldungen über Treffen anbelangt, so kann ich hier keine Bestätigung geben. Interne Treffen bestätigen wir grundsätzlich nicht.
Frage: Herr Wilhelm, wenn Sie betonen, dass es kein Herauskaufen einzelner Länder gibt, könnte es dann sein, dass es ein Herauskaufen aller Länder gibt, zum Beispiel in dem Sinne, dass der Bund höhere Zuschüsse für den Bildungsbereich zahlt beziehungsweise höhere Anteile an gemeinsamen Projekten trägt, als das bisher der Fall ist, um die Einnahmeausfälle der Länder zu kompensieren?
STS Wilhelm: Meine Aussage gilt auch für die Ländergesamtheit mit Blick auf dieses Gesetzgebungsvorhaben des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Vollkommen getrennt davon gibt es ja - Sie erinnern sich vielleicht - als Ergebnis des Dresdener Treffens der Ministerpräsidenten der Länder und der Kanzlerin im Herbst 2008 Gespräche zwischen den Ländern und dem Bund, die im Moment - vor dem Jahrestreffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung am 16. Dezember - in einer sehr entscheidenden Phase stehen. In diesen Gesprächen geht es auch darum, dass im Hinblick auf das gesamtgesellschaftliche Ziel, mehr für Bildung zu tun - auch mehr finanziell zu tun -, auch der Bund einen entsprechenden Anteil trägt. Das ist ein Thema, das Bund und Länder jetzt seit über einem Jahr miteinander diskutieren und das derzeit noch einmal auf der Arbeitsebene, also zwischen den Chefs der Staatskanzleien und Staatsminister von Klaeden im Kanzleramt, besprochen wird.
In diesen Gesprächen geht es um die Frage, wie wir hier zu einer überzeugenden Lösung kommen können, damit auf der einen Seite die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten - nach dem Grundgesetz und aufgrund der Beschlüsse der Föderalismusreform tragen sie im Bildungsbereich ja die Hauptverantwortung - zu mehr Anstrengungen kommen, damit auf der anderen Seite der Bund dort, wo er die Zuständigkeit hat - in bestimmten Bereichen der Forschung zum Beispiel -, mehr tut und damit wir dort, wo es Schnittstellen und eine gemeinsame - gesamtstaatliche, wenn Sie so wollen - Verantwortung gibt, mehr für Bildung zu tun, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Es gibt auch eine entsprechende Passage im Koalitionsvertrag, die das zum Ausdruck bringt. Das sind allerdings Fragen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz stehen, sondern die schon vorher aufgeworfen waren und die auch über dieses Gesetz hinausführen.
Zusatzfrage: Wenn es darum geht, die Ausgaben für Bildung zu erhöhen oder die Anstrengungen zu verstärken, dann kann man ja einerseits die Mittel insgesamt aufstocken und dann sagen: Wenn wir in einem Bereich x eine 50/50-Aufteilung zwischen Ländern und Bund haben, dann stocken wir das Gesamtvolumen um den Betrag z auf, und das teilen wir uns dann wieder. Es gibt aber auch die Möglichkeit zu sagen: Wir haben das Volumen x und der Bund übernimmt künftig einen höheren Anteil als bisher. Sie würden das in keinem Fall in einen Zusammenhang mit der Kompensation für die Belastungen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz stellen wollen?
STS Wilhelm: Ich kann nur aus meinem eigenen Erleben sagen, dass die alte Bundesregierung und die neue Bundesregierung über diese Fragen schon eine ganze Reihe von Monaten mit den Ländern im Gespräch sind. Jetzt, wenige Tage vor dem entscheidenden Treffen am 16. Dezember, befinden wir uns natürlich in einer weiteren Phase. Ich kann im Moment nicht spekulieren, was das Ergebnis dieser Gespräche sein wird. Im Moment werden die Gespräche auf der Arbeitsebene geführt. Wir werden in wenigen Tagen sehen, ob wir hier zu einer gemeinsamen Linie der Länder und des Bundes kommen.
Ich bitte noch einmal um Verständnis dafür, (dass wir den Verlauf der Gespräche abwarten müssen). Diese Frage ist sehr komplex. Es gibt in der Bildungspolitik Bereiche, für die nur die Länder zuständig sind, es gibt einen schmalen Bereich, in dem der Bund zuständig ist, es gibt einige Bereiche, in denen Bund und Länder gemeinsam zuständig sind - zum Beispiel in der Forschung - und es gibt darüber hinaus den Teil, in dem es ein Anliegen aller Ebenen des Staates ist, dass wir hier zu mehr Anstrengungen und zu besseren Erfolgen kommen.
Die Länder haben darauf hingewiesen, dass sie dort, wo sie selber zuständig sind, die gesamtgesellschaftlich gewünschte Steigerung der Leistungen nicht allein aus eigener Kraft darstellen können. Deshalb gibt es in Abschnitt II der Koalitionsvereinbarung auch eine entsprechende Passage, in der es heißt - ich kann Ihnen das vielleicht noch einmal vorlesen -: "Wir werden Maßnahmen ergreifen, die es zudem Ländern, Wirtschaft und Privaten erleichtern, ihre jeweiligen Beiträge bis spätestens 2015 ebenfalls auf das 10 Prozent-Niveau anzuheben." Wir sind hier also in einem sehr intensiven Gespräch mit den Ländern.
Frage: Herr Wilhelm oder auch Herr Offer, können Sie in diesem Zusammenhang aufklären, warum der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff am Samstagabend in der Tagesschau einen Betrag von 1,3 Milliarden Euro - der ja zufällig auch ziemlich identisch ist mit dem, was das Hotelprivileg bei der Mehrwertsteuer kostet - als möglichen Kompensationsbetrag genannt und erwähnt hat, dass man auch über Mehrwertsteuermaßnahmen redet. Könnte es sein, dass man Mehrwertsteuermaßnahmen wegen der Bildung verschiebt? Denn für diesen anderen Komplex hatte das die Kanzlerin ja schon einmal ausgeschlossen.
Offer: Wir sehen den Zusammenhang, den Sie nahezulegen versuchen, so nicht. Der Finanzminister hat sich zuletzt am Freitag vor der zweiten und dritten Lesung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auch in den Medien geäußert und darauf hingewiesen, dass jetzt der Bundestag entschieden hat und dass sich anschließend der Bundesrat damit befassen wird. Er hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass alle, die diesem Gesetz jetzt im Bundesrat grünes Licht geben können, den Koalitionsvertrag gebilligt haben und insofern wussten, was auf sie zukommen wird. Insofern, glaube ich, muss ich dem bereits Gesagten hier nichts hinzufügen.
STS Wilhelm: Ich kann das nur bestätigen. Man darf dieses Thema, das ein sehr übergeordnetes Thema ist, nicht nur auf das Gesetzgebungsvorhaben des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes verkürzen. Zwischen Bund und Ländern laufen in einem Bundesstaat natürlich immer, zu jedem beliebigen Zeitpunkt, aktuelle Diskussionen. Diese Frage wird seit etlichen Wochen intensiv diskutiert. Wenn wir zu dem gewünschten Ergebnis kommen wollen, dass wir mehr für die Bildung in diesem Land tun, werden wir in dieser Frage auch gemeinsame Lösungen finden müssen.
Zusatzfrage: Heißt das, im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und möglichen Kompensationen ist die Zahl 1,3 Milliarden Euro vonseiten der Bundesregierung nicht gefallen?
STS Wilhelm: Ich kenne (diese Zahl) nicht. - Herr Offer?
Offer: Ich kenne (diese Zahl) auch nicht.
