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Freitag, 4. Dezember 2009

Mitschrift Pressekonferenz

Regierungspressekonferenz vom 4. Dezember

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang von Angehörigen von Soldaten der Bundeswehr und von Polizisten im Auslandseinsatz, 4. Nationaler IT-Gipfel, Kabinettssitzung, Tagung des Europäischen Rates in Brüssel), Luftangriff auf Tanklastwagen in Afghanistan, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Entwurf einer EU-Resolution zum Nahost-Konflikt, Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Sorgerecht von ledigen Vätern

Sprecher: StS Wilhelm, Moritz (BMVg), Bredohl (AA), Staudigl (BMJ)

 

Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS Wilhelm und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

 

STS Wilhelm: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie freitags immer an dieser Stelle der Ausblick auf einige Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:

 

Am Montag, dem 7. Dezember, wird die Bundeskanzlerin - wie in den Vorjahren in der Adventszeit - um 16 Uhr Angehörige von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie von Polizistinnen und Polizisten, die sich im Auslandseinsatz befinden, im Bundeskanzleramt empfangen. Die Bundeskanzlerin würdigt mit diesem Empfang nicht nur das Engagement der Bundeswehr und Polizei bei internationalen Einsätzen im Ausland. Vielmehr ist es auch eine besondere Geste an die Familien, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf ihre Angehörigen verzichten müssen.

 

Auch die Bundesminister zu Guttenberg und de Maizière sowie der stellvertretende Generalinspekteur, Vizeadmiral Kühn, werden an diesem Empfang teilnehmen. Vor dem Gespräch ist für 16 Uhr ein Bildtermin in der Sky-Lobby im 7. Stock des Kanzleramts vorgesehen.

 

Am Dienstag, dem 8. Dezember, wird die Bundeskanzlerin am 4. Nationalen IT-Gipfel in Stuttgart teilnehmen. Sie wird dort gegen 14.30 Uhr eine Rede halten. Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur, die Green-IT-Allianz, die neue IT-Steuerung des Bundes und die einheitliche Behördennummer 115 sind nur einige Beispiele für Projekte, die mit dem IT-Gipfel vorangetrieben wurden.

 

Am Mittwochmorgen findet, wie üblich, um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

 

Am Donnerstagnachmittag, 10. Dezember, wird die Bundeskanzlerin zur Tagung des Europäischen Rates nach Brüssel reisen. Davor wird sie, wie üblich, an dem Treffen der EVP teilnehmen, das diesmal - deshalb erwähne ich das eigens - von 11 Uhr bis 15 Uhr in Bonn stattfinden wird. Im Anschluss daran wird sie von Bonn weiter nach Brüssel reisen. Thema des Europäischen Rates wird, wie bekannt, insbesondere die Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen sein.

 

Wie üblich bieten wir vor dem Europäischen Rat ein Briefing an. Dazu werden der europapolitische Berater der Bundeskanzlerin, Uwe Corsepius, gemeinsam mit mir am kommenden Dienstag um 14.30 Uhr hier diese Informationen anbieten. Ein Dank geht, wie immer, an die BPK, die das möglich macht.

 

Nach Abschluss der Beratungen des Europäischen Rats wird die Bundeskanzlerin dann am Freitag, dem 11. Dezember, gegen 13 Uhr in einer Pressekonferenz über die Ergebnisse informieren. – So weit der Themenüberblick!

 

Frage: Herr Moritz, könnten Sie uns ein bisschen näher erläutern, was den Sinneswandel Ihres Ministers im Fall Kundus beziehungsweise Oberst Klein bewirkt hat?

 

Moritz: Der Minister hat gestern im Bundestag ausgeführt, was ihn zu dieser Neubewertung veranlasst hat. Ich kann Ihnen jetzt darüber hinaus keine Details nennen. Es ist so, dass es eine Gesamtschau der ihm bis dahin nicht vorgelegten Dokumente gegeben hat, und das Ergebnis dieser Gesamtschau war die Einschätzung, die er gestern abgegeben hat.

 

Zusatzfrage: Hat denn zum Beispiel der Feldjäger-Bericht Informationen oder Darstellungen enthalten, die konkret über das hinaus gehen, was im Nato-Bericht steht und zu dieser Neubewertung geführt hat?

 

Moritz: Es waren in vielen der Dokumente, die jetzt vorgelegt wurden, auch Bewertungen enthalten, die in den Dokumenten, die dem Minister vorgelegen haben, nicht oder nicht in dieser Form enthalten waren. Es geht, wir gesagt, um die Summe der Dokumente, die dann zu diesem Urteil geführt haben.

 

Frage: Was wäre denn ein militärisch angemessenes Verhalten von Oberst Klein gewesen, wenn ich fragen darf?

 

Moritz: Es geht darum, dass man zunächst einmal deutlich macht, wo die Fehler gelegen haben. Die Fehler sind auch schon angesprochen worden und werden in dem - allerdings geheimen - COMIsaf-Bericht angesprochen. Es wird sicherlich immer darum gehen, dass man, soweit möglich, Fehler vermeidet, um im Ergebnis zu einem angemessenen Verhalten zu kommen.

 

Zusatzfrage: Welche Fehler sind denn das aus Ihrer Sicht gewesen?

 

Moritz: Wie gesagt: Es gab einige Verfahrensfehler auf dem Weg dahin. Über die ist auch öffentlich berichtet worden. Ich kann sie hier jetzt nicht im Detail aufzählen, weil sie eben auch Teil des geheimen Nato-Berichts sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Der Minister hat auch schon in der Vergangenheit öfter auf die Fehler hingewiesen, und es geht natürlich darum, diese Fehler in Zukunft zu vermeiden.

 

Zusatzfrage: Was sind denn Dokumente, die jetzt dem Minister zusätzlich vorliegen - also die Informationen, die er zusätzlich hat -, im Vergleich mit denen, die Oberst Klein in der Nacht gehabt hat?

 

Moritz: Ich glaube nicht, dass Oberst Klein in der Nacht irgendwelche Dokumente vorgelegen haben, die jetzt vorliegen. Die Dokumente sind natürlich alle danach entstanden, in der Rückschau.

 

Zusatzfrage: Ich meine das vom Ablauf her. Es muss doch irgendetwas gegeben haben, wenn der Minister jetzt von „in der Gesamtschau“ spricht. Was macht den Unterschied zu der Nacht aus?

 

Moritz: Die Gesamtschau macht den Unterschied aus. Man hat sich ein Urteil zu bilden, und es gibt entweder das Urteil, dass eine Maßnahme militärisch angemessen ist, oder das Urteil, dass sie nicht angemessen ist. Insgesamt neun relativ wesentliche Dokumente lagen dem Minister bei seiner ersten Einschätzung nicht vor. Diese liegen jetzt vor. Die hat er sich angeschaut, sie durchgesehen. Dann ist er in der Gesamtschau dieser Dokumente - die eben auch Bewertungen und andere Dinge enthalten, die ihm in dieser Form bisher nicht bekannt waren - zu dem Ergebnis gekommen, dass es eine Neubewertung geben muss. Diese Bewertung fällt so aus, wie er sie gestern dargestellt hat.

 

Frage: Herr Moritz, ist Ihr Minister denn sicher, dass er nun alle einschlägigen Dokumente zu diesem Vorgang vorliegen hat? Ist der Auftrag von Staatssekretär Wolf, der den Auftrag hatte, genau festzustellen, wer wann wo etwas gewusst hat, nun abgeschlossen? Liegt dieser Untersuchungsbericht von Herrn Wolf schon vor, oder ist noch einmal eine neue Entwicklung zu erwarten?

 

Moritz: Es ist so, dass der Untersuchungsauftrag von Herrn Wolf vor allen Dingen auch dahin geht, die Kommunikationsabläufe im Ministerium nachzuvollziehen. Der Minister hat gestern sein Urteil in dem Wissen getroffen, dass ihm wohl alle wesentlichen Dokumente vorgelegen haben.

 

Frage: Werden die bisher vermissten oder nicht bekannten Dokumente denn auch der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt, damit sie sich auch ein neues Bild machen kann?

 

Moritz: Ich hatte hier ja schon berichtet, dass die Dokumente an die Bundesanwaltschaft übersandt worden sind. Ich glaube, das war am letzten Freitag.

 

Frage: Herr Moritz, ich habe eine Frage zu Oberst Klein. Was macht der denn im Moment? Tut der Dienst, ist er in Urlaub, gibt es Disziplinarverfahren? Was passiert mit Oberst Klein? Weiß man das schon?

 

Moritz: Ich kann Ihnen im Moment mangels Wissen tatsächlich nicht sagen, was Oberst Klein im Moment genau macht. Die Information, wo er jetzt eingesetzt ist, müsste ich nachliefern. Ich habe mich darüber - Entschuldigung - jetzt schlichtweg nicht weiter informiert.

 

Zusatzfrage: Was ist mit der Frage, ob es schon ein Disziplinarverfahren oder Vorermittlungen gibt?

 

Moritz: Sie müssen wissen, dass es ein Verfahren in Karlsruhe gibt, das jetzt läuft. Insofern sind weitere disziplinarische Ermittlungen jetzt erst einmal zurückgestellt worden.

 

Frage: Schließt das Urteil, das sei militärisch nicht angemessen gewesen, auch das Verhalten des amerikanischen Befehlsstrangs ein? Die beiden Piloten müssen sich nämlich auch in irgendeiner Form rückversichert oder einem amerikanischen Militär - einem Generalleutnant oder so - unterstellt gewesen sein. Die werfen die Bomben ja nicht einfach so, weil ein deutscher Oberst sie anfordert. Die müssen sich ja zumindest rückversichern.

 

Moritz: Was ist nun Ihre Frage?

 

Zusatzfrage: Die Frage ist, ob das Verhalten des deutschen Oberst und der amerikanischen Piloten militärisch angemessen war und ob die Aussage, dass es nicht angemessen war, auch den amerikanischen Befehlsstrang einschließt.

 

Moritz: Das ist eine Gesamtbewertung.

 

Zusatzfrage: Dann schließt es das also ein. Was passiert mit den Amerikanern in diesem Zusammenhang?

 

Moritz: Das ist eine Gesamtbewertung, die jetzt erst einmal die Folgen beurteilt, die das Verhalten von Oberst Klein zur Folge hatte.

 

Zusatzfrage: Ist das also nicht als Kritik an den Amerikanern zu werten?

 

Moritz: Es ist zunächst einmal eine Beurteilung des Verhaltens von Oberst Klein.

 

Frage: Herr Moritz, wie groß ist denn die Angst bei der Bundeswehr beziehungsweise beim Bundesverteidigungsminister, dass deutsche Offiziere in Afghanistan künftig nicht mehr den Mut haben werden, überhaupt einzugreifen, weil sie immer in der Gefahr schweben, in Deutschland vor Gericht gestellt zu werden oder genau dieses Dilemma von Oberst Klein zu erleben, dem es, wie ich höre, zurzeit nicht besonders gut geht?

 

Moritz: Ich habe Ihre Frage jetzt nicht ganz verstanden.

 

Zusatzfrage: Wie groß ist die Sorge, dass sich künftig kein deutscher Offizier mehr trauen wird, unter den Umständen einer solch schwierigen Abwägungssituation zuzuschlagen, sondern sich immer zurückziehen und vorsichtig sein wird, weil er diese ganze Diskussion erlebt, die gerade stattfindet? Wie groß ist die Angst?

 

Moritz: Angst ist wahrscheinlich das falsche Wort dafür. Natürlich stellt sich immer die Frage, wie sich eine solche Einschätzung auf die Soldaten vor Ort auswirkt. Dazu hat sich der Minister gestern auch geäußert und gesagt, dass es ganz wichtig sei, dass man Sicherheit für die Soldaten vor Ort in Bezug darauf schaffe, was im Rahmen eines Einsatzes zulässig ist und was nicht zulässig ist. Es gab schon vor dem gestrigen Tag Bemühungen, die auch in dem COMIsaf-Bericht als zum Teil widersprüchlich und veraltet (bezeichneten) Einsatzregeln zu überarbeiten und sie auch in Form der Ausbildung insofern zu verbessern, als es für die Soldaten vor Ort mehr Sicherheit gibt.

 

Zusatzfrage: Haben Sie denn Hinweise auf die Stimmung der Truppe in Afghanistan und darauf, wie sich das alles im Augenblick auswirkt?

 

Moritz: Ja, wir haben natürlich Rückmeldungen.

 

Zusatzfrage: Wie sahen die aus?

 

Moritz: Es gab jetzt keine Abstimmung. Das Bedürfnis nach Sicherheit gibt es sicherlich nicht erst seit heute Morgen, sondern immer.

 

Frage: Herr Moritz, Ihr Minister hat gestern im Deutschen Bundestag gesagt, er werde Oberst Klein nicht fallen lassen. Was hat man sich darunter vorzustellen?

 

Moritz: Das müssen Sie abwarten. Ich kann Ihnen das im Moment noch nicht genauer sagen.

 

Frage: Wann wird ein Nachfolger für Herrn Schneiderhan benannt?

 

Moritz: Das kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen.

 

Zuruf: Noch in diesem Jahr?

 

Moritz: Wenn ich Ihnen einen etwas genaueren Termin nennen könnte, würde ich es sagen. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das in diesem Jahr noch stattfinden wird.

 

Frage: Wird diese Position des Verteidigungsministers vom Bundesaußenminister und von der Bundeskanzlerin geteilt? Mussten die beiden ebenfalls zu einer Neubewertung kommen? Oder hatten sie diese Einschätzung immer schon?

 

STS Wilhelm: Wie heute in einer Zeitung zu lesen ist, teilt die Bundeskanzlerin die Neubewertung des Bundesverteidigungsministers. Er hatte sie vor seiner Rede über die Absicht unterrichtet, in der Debatte die Neubewertung vorzutragen. Die Bundeskanzlerin kann die Neubewertung gut nachvollziehen.

 

Im Übrigen ist es so - darauf hatte Kollege Steegmans zu Beginn der Woche hingewiesen -, dass es im Kanzleramt selbst zu keiner Gesamtbewertung der Vorgänge gekommen ist, denn diese vorzunehmen erfordert den militärischen Sachverstand des Bundesverteidigungsministeriums und ist eine Aufgabe des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt.

 

Bredohl: Der Bundesverteidigungsminister hat gestern zu der Frage, ob dieser Luftschlag militärisch angemessen war oder nicht, eine Bewertung vorgenommen. Der Bundesaußenminister kann keine eigene Bewertung dieser Frage vornehmen. Insofern will er auch nicht der Bewertung des Bundesverteidigungsministers eine weitere hinzufügen.

 

Frage: Wie bewertet das Kanzleramt politisch das Verhalten der amerikanischen Militärs in dieser Situation?

 

STS Wilhelm: Ich glaube, dass sich diese Frage so nicht stellt. Es gibt in Afghanistan eine sehr enge Kooperation der internationalen Gemeinschaft auf allen Sektoren, auch auf dem Feld der Gewährleistung der Sicherheit. Dafür gibt es gemeinsame Einsatzregeln. Es gibt die berühmten Befehls- und Kommandostränge, die, glaube ich, im Nato-Deutschen „Chain of command“ genannt werden. In diesem Zusammenwirken gibt es ein hohes gegenseitiges Vertrauen.

 

Es ist nicht Sache der Regierungszentralen, ob im Einzelfall irgendetwas richtig gelaufen ist oder nicht, sondern das ist Sache der jeweiligen dafür zuständigen Militärs und der Verteidigungsministerien, die sich dann, wenn Dinge zu besprechen sind, darüber jeweils unmittelbar austauschen.

 

Zusatzfrage: Ich habe eine Nachfrage zu diesem „Chain of command“. Es werden immer unterschiedliche Begriffe gebraucht. Was ist semantisch korrekt? Hat Herr Klein angefordert, angeordnet? Wie ist das Verhältnis zu den amerikanischen Truppen, also in dem Fall zur Air Force?

 

STS Wilhelm: Die Frage können Sie nicht an mich richten, weil ich mit diesen Dingen im Einzelnen nicht befasst und auch nicht vertraut bin. Vielleicht kann Herr Moritz einspringen.

 

Moritz: Ich muss im Moment auch passen. Die Antwort müsste ich nachliefern.

 

Frage: Herr Wilhelm, ich würde gerne zum Thema Innenpolitik kommen. Ich habe drei Fragen zum Komplex Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

 

Erstens. Können Sie ein Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein gestern Abend bestätigen?

 

Zweitens. Ich möchte gerne wissen, was das Ergebnis dieses Gesprächs gewesen ist. Gab es irgendein Entgegenkommen seitens des Bundes gegenüber dem Land Schleswig-Holstein?

 

Drittens. Gibt es Gespräche, vielleicht sogar Verhandlungen mit anderen Ländern, so zum Beispiel Sachsen, Thüringen, dem Saarland etc.?

 

STS Wilhelm: Nachdem dazu gestern schon ein Bericht in den „Lübecker Nachrichten“ stand, wenn ich das richtig behalten habe, will ich dazu natürlich gerne etwas sagen.

 

Es gab in der Tat eine solche Begegnung der Bundeskanzlerin mit dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein. Sie wissen, dass es zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung eine ganze Reihe von Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen gibt. Das ist vor wichtigen Abstimmungen im Bundesrat nicht unüblich. Es gibt ganz klare Aussagen über die Frage, was überhaupt Gegenstand solcher Gespräche sein kann. Der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion hat heute Morgen zu Recht noch einmal darauf hingewiesen, dass es in keinem Fall um ein Herauskaufen gehen kann.

 

Über die Einzelheiten dieses Gesprächs wie auch anderer Gespräche, die auf anderen Ebenen geführt werden, werden keine Einzelheiten verlautbart. Ich kann nur insgesamt sagen, dass ich unverändert davon ausgehe, dass wir am Ende am 18. Dezember die notwendige Mehrheit im Bundesrat halten wollen, dass ich zuversichtlich bin, dass wir diese auch bekommen werden und dass es nicht darum gehen kann, einzelne Länder „herauszukaufen“, wie es Herr Kauder nannte.

 

Zusatzfrage: Wenn Sie uns aus dem Gespräch keine Einzelheiten nennen können, können Sie uns dann einmal die Gesprächsebenen skizzieren? Ist das eine Runde beim Bundesfinanzminister? Läuft das weiter über das Kanzleramt? Wie muss ich mir das vorstellen?

 

STS Wilhelm: Ich möchte das gerne in dieser Unbestimmtheit belassen. Das ist auch keine Konstellation, die nur für dieses Gesetzgebungsverfahren zutrifft, sondern Sie als langjähriger politischer Beobachter wissen, dass es immer dann, wenn es um wichtige Abstimmungen im Bundesrat geht, natürlich intensive Gespräche zwischen einzelnen Ländern und der Bundesregierung gibt. All dieses dient am Ende dazu, zu der Meinungsbildung zu kommen, die zu der erforderlichen Mehrheit führt.

 

Moritz: Ich möchte eine Antwort zur Frage nach Oberst Klein nachliefern: Oberst Klein ist im Moment im Dienst bei der 13. Division als Chef des Stabes eingesetzt.

 

Zuruf: ... (akustisch unverständlich). Das heißt aber nicht, dass er den Dienst jetzt ausübt.

 

Moritz: Soweit ich weiß, ja. Aber auch danach will ich mich noch einmal erkundigen.

 

Frage: Herr Wilhelm, wie steht die Bundesregierung zu dem schwedischen Papier hinsichtlich des israelisch-palästinensischen Konflikts im Nahen Osten?

 

Bredohl: Herr El-Dick, Sie spielen auf das Treffen der Außenminister am kommenden Montag und Dienstag an. Im Rahmen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen wird es auch um das Thema Nahost gehen. Es ist in der Tat so, dass während dieses Treffens möglicherweise Ratsschlussfolgerungen durch die Außenminister verabschiedet werden.

 

Wie üblich gibt es, damit die Außenminister auch eine entscheidungsfähige Grundlage haben, für solche Ratsschlussfolgerungen grundlegende Textarbeiten. Diese kommentieren wir nicht. Es wird diesen Text am Montag oder am Dienstag geben. Wenn er endgültig ist, dann lohnt es sich, über einen solchen Text zu reden.

 

Zusatzfrage: Wenn Sie das nicht kommentieren möchten, können Sie vielleicht schildern, wie allgemein die deutsche Haltung zu der jetzigen Lage ist?

 

Bredohl: Wenn Sie auf die Situation abstellen, auf die in Medienberichten immer angespielt wird, also die Frage, wie mit dem Thema Jerusalem umgegangen wird, ist die Position der Bundesregierung folgendermaßen: Die Frage Jerusalem ist eine der sogenannten Endstatusfragen, die von den Konfliktparteien zu regeln sind. Das ist in der Roadmap so festgelegt. Insofern unterstützen wir diese Position. Aber das ist keine Frage, die jetzt zu klären ist.

 

Zusatzfrage: Herr Wilhelm, es sollten ja Regierungsgespräche zwischen der israelischen und der deutschen Regierung stattfinden. Der Termin wurde verschoben. Gibt es inzwischen einen neuen Termin?

 

Und die Hauptfrage: Stimmt es, dass die israelische Regierung um eine Verschiebung der Verhandlungen gebeten hat, weil sie mit der Bundesregierung nicht über die Siedlungspolitik sprechen möchte?

 

STS Wilhelm: Nein, das stimmt nicht. Das ist eine Meldung, die überhaupt nicht zutrifft. Es gab vielmehr zu den am Montag anberaumten Regierungskonsultationen am Sonntagabend ein Gespräch zwischen Christoph Heusgen, dem außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin, und Uzi Arad, seinem Kollegen auf israelischer Seite, mit der Information, dass der israelische Premierminister eine fiebrige Infektion habe und aus medizinischen Gründen daran gehindert sei, nach Deutschland zu fliegen. Wir haben dann noch abgewogen, ob wir diese Konsultationen mit dem Stellvertreter des Premierministers durchführen, wozu die israelische Seite bereit gewesen wäre. Die Bundeskanzlerin hat dann allerdings - richtigerweise, glaube ich - entschieden, dass wir Anfang des Jahres - den genauen Termin gibt es noch nicht – die Regierungskonsultationen mit dem israelischen Premierminister gemeinsam und allen anderen, wie vorgesehen, durchführen werden.

 

Zusatzfrage: Was sagen Sie denn zu den Berichten, dass Ministerpräsident Netanjahu an demselben Tag gesehen wurde, wie er seine Geschäfte weiterführte, obwohl er fiebrig im Bett liegen sollte?

 

Und dann möchte ich noch wissen: Wollte die Bundesregierung im Falle, dass die Gespräche stattgefunden hätten, das Thema Siedlungspolitik überhaupt mit Netanjahu und seinem Minister erörtern?

 

STS Wilhelm: Sie werden sich ja noch an unsere Terminankündigung zu diesen Regierungskonsultationen erinnern. Da war das Thema des Siedlungsbaus natürlich eingeschlossen. Ich hatte ja auch wenige Tage zuvor noch Gelegenheit, hier eine Stellungnahme für die Bundeskanzlerin dazu abzugeben. Das wäre mit all den anderen Themen Gegenstand der Regierungskonsultationen gewesen, jedenfalls gemäß der Tagesordnung. Ich kann Meldungen oder das, was in dem mitschwingt, was Sie zitieren, in gar keiner Weise bestätigen. Das war eine einvernehmliche Entscheidung, und wir werden diese Konsultationen mit dem gesamten Spektrum der Themen, das wir uns vorgenommen haben, Anfang des Jahres nachholen.

 

Frage (zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bezüglich des Sorgerechts von ledigen Vätern): Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Es kommt ja eher selten vor, dass Deutschland eine Menschenrechtsverletzung von einem Europäischen Gerichtshof bescheinigt wird. Nun habe ich den Meldungen von gestern entnommen, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger das aber gar nicht so schnell korrigieren will. Wie lautet denn eigentlich der Zeitplan?

 

Staudigl: Das Urteil ist erst gestern ergangen. Wir werden es jetzt natürlich ganz sorgfältig prüfen und auswerten. Die Ministerin hat auch gestern darauf hingewiesen, dass ein Forschungsprojekt, eine Studie des Deutschen Jugendinstituts, in Auftrag gegeben worden ist. Sie wird allerdings erst Ende 2010 vorliegen. Das bedeutet aber nicht, dass wir so lange warten. Die Überlegungen beginnen jetzt. Die Prüfung dieses Urteils wird jetzt mit Hochdruck betrieben und zügig vorangetrieben. Es ist natürlich wünschenswert, dass diese Studie noch in Debatte zu diesem Gesetzgebungsverfahren einfließt. Das wird auch der Fall sein, wenn Sie sich die normalen Verläufe des parlamentarischen Verfahrens ansehen, sodass diese Studie nicht umsonst sein wird.

 

Zusatzfrage: Das war gar nicht meine Frage, ob diese Studie umsonst ist.

 

Gut, dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Sie betrifft nicht das Thema ledige Väter, sondern auch andere Väter. Auch da gibt es ja haarsträubende Urteile des Bundesgerichtshofes. Wird das dann mit in der Reform berücksichtigt?

 

Staudigl: Ich kann jetzt in den Einzelheiten nicht sagen, wie breit diese Debatte angelegt sein wird. Wir werden uns jetzt zunächst darauf konzentrieren, die Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen. Da wird die Debatte jetzt beginnen, wie ich schon erwähnt hatte. Wir werden dabei auch berücksichtigen, dass alle beteiligten Kreise sorgfältig einbezogen werden und es zu einem gerechten Ausgleich der Interessen kommt. Natürlich ist es ganz entscheidend, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Inwieweit dann einzelne Urteile des Bundesgerichtshofs einfließen, das wird sich im Laufe der Diskussion zeigen.

 

Moritz: Ich möchte noch die Frage nach Oberst Klein nachliefern: Er ist im Dienst.