Montag, 23. November 2009
Mitschrift Pressekonferenz
Regierungspressekonferenz vom 23. November
Themen: Personalie, Bundeshilfen für die WestLB, Reise des Bundesaußenministers in den Nahen Osten, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, mögliche Berufung von Erika Steinbach in den Stiftungsrat der Bundesstiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung"
Weitere Themen: Prozess gegen mutmaßliche Terroristen in den Vereinigten Staaten, Kurzarbeiterregelung, Integrationsverträge mit Zuwanderern, Opel, mögliche Ablösung des ZDF-Chefredakteurs Brender, Mietrecht, Haushaltsforderungen einiger Bundesministerien, Energiekonzept der Bundesregierung, Wirtschaftsrückgang in 2009
Sprecher: StS Wilhelm, Schmierer (BMJ), Mertzlufft (BMJ), Olbermann (BMF), Bredohl (AA), Probst (BMWi), Westhoff (BMAS), Moritz (BMVg)
Vorsitzender Ehrlich: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Regierungssprecher Wilhelm und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien zur Regierungspressekonferenz.
Die Umbruchzeiten auf dieser Seite des Saales sind noch nicht vorbei. Heute ist der Tag, um uns wieder von einem vertrauten Gesicht zu verabschieden, nämlich von Frau Schmierer, die hier viele Jahre gesessen hat. Sie ist eine kompetente Fachfrau, die uns oft erläutert hat, wie die Gesetzeslage ist, was naturgemäß immer nur einen geringen Nachrichtenwert hat. Das hätte man manchmal auch selber nachschlagen können. Aber meistens geht es um die Feinheiten, die für einen interpretiert werden müssen. Wir bedanken uns als Bundespressekonferenz für die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen alles Gute bei neuen Tätigkeiten. - Frau Schmierer, Sie haben das Wort.
Schmierer: Vielen Dank, Herr Ehrlich. Vielen Dank, liebe Anwesende, liebe journalistische Wegbegleiter der vergangenen Jahre.
Herr Ehrlich hat es schon gesagt: Der Wechsel hat in diesen Zeiten Konjunktur. Die Große Koalition ist Geschichte und mit ihr auch meine Zeit als Sprecherin. Das bedeutet, dass neun Jahre Vermittlungsbemühungen auf dem Feld der Innen- und Rechtspolitik für mich zu Ende gehen. Ich habe zunächst gut zwei Jahre auf dem Platz gesessen, auf dem heute Herr Beyer sitzt. Danach war ich sieben Jahre im BMJ tätig.
Es war eine sehr spannende, an Erfahrungen und Lehren reiche Zeit. Ich danke für konstruktive Begleitung, für konstruktive Kritik, für Ansichten und Einsichten aus Ihrem Bereich, auch für Vertrauen und Vertrauenswürdigkeit und nicht zuletzt für eine ganze Reihe sehr erfreulicher zwischenmenschlicher Begegnungen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. Meinen Nachfolger habe ich direkt mitgebracht, damit hier auch alles nahtlos weiter geht. Anders Mertzlufft wird sich Ihnen jetzt direkt persönlich vorstellen. - Vielen Dank!
Mertzlufft: Guten Tag! Mein Name ist Anders Mertzlufft. Ich war in den letzten vier Jahren Sprecher und Leiter des Bundestagsbüros von Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Ich fange heute offiziell hier an und freue mich auf die Zusammenarbeit und auf künftige weitere Fragen hier in dieser Runde.
Frage: Herr Olbermann, mich würde interessieren, wann wir in Sachen WestLB nun endlich einmal etwas Entscheidendes erleben. Es war avisiert, dass möglicherweise diese Woche etwas passiert. Könnten Sie uns einen kurzen Stand geben, wie die Geschichte aussieht?
Olbermann: Herr Heller, ich kann Ihnen dazu nur sagen: Die Gespräche laufen aktuell noch. Wenn sie beendet sind und es etwas zu verkünden gibt, wird das über die Gesprächsbeteiligten sicherlich umgehend erfolgen.
Zusatzfrage: Ist für diese Woche avisiert, dass es zu einer Entscheidung kommt?
Olbermann: Herr Heller, das kann ich von dieser Stelle aus relativ schwer beurteilen. Es sind Gespräche und dementsprechend gibt es noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen. Erst wenn diese vom Tisch sind, können die Beteiligten über die Ergebnisse informieren.
Frage: Herr Olbermann, ohne Ihnen weh tun zu wollen: Nachdem die WestLB seit mindestens 15 Jahren - wahrscheinlich länger - dermaßen viele Milliarden Euro verbrannt hat und sie eine öffentlich-rechtliche Bank ist, bei der der Steuerzahler haftet, können Sie etwas erleuchten, in welche Richtung die Gespräche führen? Welche Punkte sind entscheidend, um die man ringt?
Olbermann: Herr Maurus, dazu kann ich Ihnen leider von dieser Stelle aus relativ wenig sagen. Sie wissen, dass die Bundesregierung dort nur mittelbar mit am Tisch sitzt. Im Kern geht es darum, dass die Gespräche zwischen der WestLB beziehungsweise den Eigentümern der WestLB und dem SoFFin laufen. Um was es grundsätzlich geht, ist hinreichend bekannt. Das brauche ich hier an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Ansonsten geht es in den Gesprächen um genau die Einzelheiten der vertraglichen Beziehungen beziehungsweise Unterstützungsmöglichkeiten. Sie werden sicherlich im Anschluss an das Ende der Gespräche genug Gelegenheit haben, die Beteiligten über die Einzelheiten zu befragen. Das ist das, was ich von dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt dazu sagen kann.
Zusatzfrage: Herr Wilhelm, täuscht der Eindruck, dass hier ein erhebliches Maß an Geheimniskrämerei herrscht? Es geht, wie gesagt, nicht um ein Privatinstitut, sondern es ist ein Thema, das uns schon etwas länger beschäftigt. Ich nehme an, dass es in der Öffentlichkeit, die wir versuchen, zu informieren, doch ein berechtigtes Interesse gibt, ein bisschen mehr Licht ins Dunkel zu bringen.
STS Wilhelm: Ich bitte um Verständnis, dass ich über das hinaus, was Kollege Olbermann gesagt hat, keine Einzelheiten nennen kann. Der Vorgang ist in der Sache komplex, also eine sehr schwierige Materie. Die Gespräche dazu werden konzentriert geführt. Wenn es einen Sachstand gibt, den man öffentlich machen kann, wird das Finanzministerium das mit Sicherheit umgehend tun.
Frage: Herr Bredohl, Bundesaußenminister Westerwelle besucht heute Israel und die palästinensischen Gebiete. Bislang hat sich der Bundesaußenminister nicht zum Nahost-Problem geäußert. Welchen Grund hat das? Was erwartet er von dem Besuch?
Bredohl: Sie haben recht, Herr El-Dick. Der Bundesaußenminister beginnt in einer Stunde seine Antrittsreise in den Nahen Osten. Es wird Gespräche mit israelischen Regierungsvertretern, mit dem Außenminister, mit Ministerpräsident Netanyahu und außerdem mit dem israelischen Staatspräsidenten Peres führen. In den palästinensischen Gebieten wird er mit Premierminister Fayyad zusammentreffen. Er wird außerdem bereits heute Abend die Gedenkstätte Yad Vashem besuchen.
Ich glaube, der Minister möchte mit seinem Besuch das große Engagement und das große Interesse für die Region und für den Friedensprozess in der Region deutlich machen und sich aus erster Hand einen Eindruck von seinen Gesprächspartnern über den Stand des Friedensprozesses verschaffen.
Zusatzfrage: Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Warum hat sich der Minister bislang nicht zum Nahost-Problem geäußert?
Herr Wilhelm, ich möchte die gleiche Frage an Sie richten, was die Bundeskanzlerin betrifft. Als die Bundeskanzlerin Ministerpräsident Netanyahu hier empfangen hat, hat sie ganz deutlich die Siedlungspolitik kritisiert. In der letzten Zeit war ein langes, großes und betontes Schweigen sowohl von der Bundeskanzlerin als auch vom Bundesaußenminister zu beobachten. Nachdem selbst Präsident Obama, Frankreich, Großbritannien und die gesamte EU Israel noch einmal hinsichtlich der Siedlungspolitik kritisiert haben, hat sich die Bundeskanzlerin nicht dazu geäußert. Gibt es dafür einen Grund?
STS Wilhelm: Ich glaube, dass der Eindruck trügt. Die Bundeskanzlerin hat zum Beispiel am 8. November sowohl mit dem israelischen Premierminister Netanyahu als auch mit Präsident Abbas ausführlich telefoniert und dabei auch über die Frage des Siedlungsbaus sowie über das Thema eines baldigen Beginns weiterer Gespräche über den Nahost-Friedensprozess gesprochen. Was unsere Haltung angeht, so stehen wir eins zu eins zu dem, was in der vergangenen Woche von der schwedischen Ratspräsidentschaft für die EU erklärt worden ist. Wir stehen zu 100 Prozent hinter der Erklärung der schwedischen Ratspräsidentschaft.
Ich kann das gerne noch einmal explizit wiedergeben. Der Stopp des Siedlungsbaus, also auch das sogenannte natürliche Wachstum, ist Teil der Roadmap, die von Israel mit vereinbart wurde. Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin in der jüngsten Vergangenheit in den von mir genannten Telefonaten Anfang November immer wieder klar dafür ausgesprochen, dass keine weiteren Siedlungen in den besetzten Gebieten gebaut werden. Deshalb bedauern wir diese jüngsten Entscheidungen außerordentlich, neue Wohnungen in Ost-Jerusalem bauen zu lassen. Der Siedlungsbau gerade in Ost-Jerusalem ist ein großer Stolperstein auf dem Weg zu nachhaltigen Fortschritten im Nahost-Friedensprozess. Israel konterkariert mit dieser Ankündigung die von uns gemeinsam verfolgte Formel, dass Friedensverhandlungen ohne Vorbedingungen anlaufen müssen.
Ich hatte des Weiteren deutlich gemacht, dass wir in der kommenden Woche die deutsch-israelischen Regierungskonsultationen durchführen werden. Es wird dort im Rahmen der Begegnungen verschiedene Formate geben: von Ministern, von Teilen der Kabinette und auch bilateral von der Bundeskanzlerin mit Premierminister Netanyahu. Sie können davon ausgehen, dass dabei das Thema ganz umfassend zur Sprache kommt, wie wir wieder schnell zu einem Neubeginn kommen und bei den Gesprächen neuen Schwung, neue Impulse erlangen können.
Bredohl: Ich möchte noch einmal auf den ersten Teil Ihrer Frage eingehen. Ich kann Ihr Urteil nicht teilen, dass sich der Bundesaußenminister mit dieser Frage nicht beschäftigt hat. Er hat sich natürlich sehr wohl mit dem Thema beschäftigt. Er hat vielleicht in seinen öffentlichen Äußerungen Zurückhaltung geübt. Das hängt aber auch damit zusammen, dass er erst heute und morgen seinen ersten Besuch in die Region unternimmt. Ich bin mir sicher, dass er dann auf all die Fragen, die mit diesem Thema im Zusammenhang stehen, ausführlich eingehen wird, so er denn gefragt werden wird.
Zusatzfrage: Herr Wilhelm, warum haben Sie beziehungsweise Ihr Stellvertreter nicht über das Telefonat mit Herrn Netanyahu berichtet? Sie haben fast eine offizielle Erklärung hinsichtlich der angemessenen Kritik an Israel in dieser Sache abgegeben. Warum wurde das nicht öffentlich bekannt gemacht?
STS Wilhelm: Zum einen hat die schwedische Präsidentschaft für die Europäische Union eine Erklärung abgegeben, zu der wir stehen. Damit war die Haltung der Bundesregierung dokumentiert. Zum anderen ist das eine Dauerposition, die wir immer und immer wieder dokumentiert und eingenommen haben, sodass ich das von Ihnen gesehene Defizit nicht erkennen kann.
Was die Telefonate anbelangt, so glaube ich, dass wir darüber informiert haben. Jedenfalls hatte ich selber in einer ganzen Reihe von Gesprächen mit Kollegen darüber gesprochen. Ich kann das gerne mit Ihnen gemeinsam noch einmal vertiefen, wenn Sie mögen. Jedenfalls ist mir kein Versäumnis bewusst.
Frage: Herr Wilhelm, eine Frage zum Stichwort Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Ein Mitglied der Bundesregierung - Herr Brüderle von der FDP - hat die Bundeskanzlerin zu einem Machtwort gegenüber den Ministerpräsidenten aufgefordert, die mit einem abweichenden Stimmverhalten im Bundesrat drohen, was die CDU/FDP-Koalition in Schleswig-Holstein angeht. Meine Frage: Wann entschließt sich Frau Merkel zu diesem Machtwort?
Eine zweite Frage in dem Zusammenhang: Wer verhandelt eigentlich federführend mit den einschlägigen Ländern, um ihnen Gastgeschenke zu avisieren, damit man im Bundesrat auf die benötigte Stimmzahl kommt? Wer hat für solche Verhandlungen den offiziellen Auftrag der Bundesregierung?
STS Wilhelm: Zunächst wissen Sie ja, dass das Thema ganz ausdrücklich im Koalitionsvertrag verankert ist. Dieser Koalitionsvertrag ist sowohl von den Unterhändlern abgeschlossen als auch dann von den Gremien mit Zustimmung auf den Weg gebracht worden. Das heißt, es ist aufgrund dieser Vorgeschichte davon auszugehen, dass alle Beteiligten dazu stehen.
Das Zweite ist, dass das Bundeskabinett dieses Sofortprogramm, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, auf den Weg gebracht hat. Wir hatten die Erste Lesung im Deutschen Bundestag, und dieses Gesetzgebungsvorhaben befindet sich jetzt in der parlamentarischen Umsetzung. Dabei wird es am Ende auch zu einer Abstimmung im Bundesrat kommen. Insofern wird sich natürlich jedes Landeskabinett im Rahmen der Vorbereitung auf die Bundesratsentscheidung noch einmal intensiv damit befassen. Ich sehe hier aber keine Notwendigkeit, noch einmal ein Machtwort zu sprechen; denn dieses Vorhaben ist so, wie es auf den Weg gebracht worden ist, eine klare Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, die gilt.
Zusatz: Das war jetzt eine halb unbefriedigende und eine halb ausgebliebene Antwort.
STS Wilhelm: Das mache ich mir nicht zu eigen.
Zusatzfrage: Dann fange ich mit der ausgebliebenen Antwort auf folgende Frage an: Wer verhandelt mit den Ländern mit welchem Ziel über Kompensationsgeschäfte für die Abstimmung im Bundesrat?
STS Wilhelm: Ich habe das natürlich schon registriert; aber Ihre Frage enthält die Unterstellung, dass es solche Kompensationen geben werde oder geben solle. Ich kann das nicht erkennen. Deshalb stellt sich auch die Frage, wer hier verhandelt, nicht.
Generell - das wissen Sie - ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesfinanzminister in besonderer Weise zuständig. Aber wir befinden uns ja nicht mehr nur bei der Vorbereitung einer Kabinettsentscheidung, sondern das Vorhaben ist bereits im Parlament und damit in der Sphäre der gesetzgebenden Körperschaften.
Zusatzfrage: Noch eine Zusatzfrage an den Sprecher von Herrn Brüderle: Was beabsichtigte Ihr Minister mit dem Wunsch, der Bitte an seine Chefin, ein Machtwort gegenüber der schleswig-holsteinischen Regierung zu sprechen?
Probst: Herr Brüderle hat verschiedentlich klargemacht, dass für ihn gilt, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Das gilt es nun auch, möglichst konfliktfrei umzusetzen.
Zusatz: Aber das Wort „Machtwort“ stammt nicht von mir, sondern von Herrn Brüderle. Können Sie mir erklären, was Herr Brüderle mit der Forderung nach einem Machtwort in Richtung einer Koalition in Schleswig-Holstein beabsichtigt, die politisch die gleichen Farben hat wie die im Bund?
Probst: Herr Brüderle hat nur darauf hingewiesen, dass es jetzt darum geht, den Koalitionsvertrag möglichst schnell umzusetzen, und hat, wenn man so will, die beteiligten Parteien noch einmal an den Koalitionsvertrag erinnert, unter dem, wenn ich mich recht an seine Worte erinnere, die Tinte noch nicht ganz trocken ist.
Frage: In der Causa Steinbach hat Herr Kauder heute den Bund der Vertriebenen aufgefordert, Frau Steinbach nunmehr zu nominieren, um eine Entscheidung herbeizuführen. Findet die Bundeskanzlerin das hilfreich? Ist sie glücklich über diesen Vorstoß?
STS Wilhelm: Der Fraktionsvorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion weist darauf hin, dass das Verfahren im Kabinett ja nur dann in Gang kommen kann, wenn der BdV oder, allgemeiner gesagt, eine der entsendeberechtigen Organisationen eine Benennung vornimmt und das Kabinett um die sogenannte Bestellung bittet. Das ist im Stiftungsgesetz genauso festgelegt. Insofern weist er zu Recht darauf hin, dass die vom BdV geforderte Meinungsbildung im Kabinett überhaupt nur dann stattfinden kann, wenn die Benennung offiziell erfolgt und das Kabinett um eine Bestellungsentscheidung gebeten wird.
Zusatzfrage: Das ist die stets wiederholte Beschreibung der Rechts- und Sachlage. Nun schwelt ja dieser Konflikt, verursacht Ärger. Ist denn die Bundeskanzlerin auch der Meinung, dass es sinnvoll wäre, nun endlich zu einer Nominierung zu kommen, um die Sache zur Entscheidung zu bringen?
STS Wilhelm: Ich glaube, das hängt ein wenig davon ab, welche Überlegungen es beim BdV gibt. Wenn der BdV seinerseits noch Zeit haben will, um die Dinge zu überlegen, dann macht eine sofortige Befassung des Kabinetts keinen Sinn. Wenn, wie in den letzten Tagen zu hören war, eine sofortige Befassung des Kabinetts gewünscht ist, dann muss dazu - das ist die zwingende Vorschrift im sogenannten Stiftungsgesetz - eine Benennung offiziell erfolgen, damit das Kabinett die Möglichkeit bekommt, sich mit der Frage einer Bestellung auseinanderzusetzen, wobei, wie Sie ja gut wissen, Herr Kolhoff, wenn es darüber kein Einvernehmen geben sollte, bereits bei der Vorbehandlung der Kabinettstagesordnung im Staatssekretärsausschuss dokumentiert würde, dass es keine allgemeine Zustimmung zu einer Bestellung gibt. Dieses bliebe aber dann abzuwarten. Das Verfahren kommt nur dann in Gang, wenn es seitens des BdV eine offizielle Benennung und dann die Bitte an das Kanzleramt gibt, die entsprechenden Verfahren auf die Tagesordnung zu setzen.
Frage: Herr Wilhelm, können Sie in diesem Zusammenhang erläutern, welche Zusagen die Bundeskanzlerin gegenüber der polnischen Regierung gemacht hat, was die Besetzung des Stiftungsbeirats betrifft? Denn es gibt unterschiedliche Lesarten bis hin zu dem vermeintlichen Versprechen der Bundeskanzlerin, dass Frau Steinbach nicht nominiert werde. Auf welche Fakten kann man sich bei diesen Zusagen stützen?
STS Wilhelm: Das Faktum aus dem damaligen Vorgang war - Herr Wonka, das wissen Sie noch -, dass es für die polnische Regierung ein innerstaatliches Vorhaben aufseiten der Bundesrepublik ist. Es gab die Erwartung, dass das nicht als eine private Initiative, sondern als ein Vorhaben des Staates organisiert wird. Insoweit kam es in der Folge, bei der Gesetzgebung, zu der Ausgestaltung, dass die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung des Stiftungsrats, aber auch die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Aktivitäten und Maßnahmen bei der Bundesregierung liegt. Das Kabinett - so wurde das Stiftungsgesetz dann in der Gesetzgebung ausgestaltet - trifft die Entscheidung über die Bestellung. Irgendwelche Zusagen oder Absprachen gibt es nicht, und dessen bedurfte es auch nicht, weil die polnische Regierung ihrerseits respektiert hat, dass das eine Entscheidung innerhalb Deutschlands ist.
Frage: Eine Frage an das Justizministerium: Deutschen Prozessbeobachtern in den USA hat Ihre Ministerin zu dem Terrorprozess gesagt, es werde darauf geachtet, dass ein mögliches Todesurteil nicht auf deutschen Beweismitteln beruhen kann. Hierzu habe ich die Frage: Wie kann man so etwas sicherstellen? Wie ist das praktisch möglich, und wie lautete die Zusicherung der amerikanischen Seite?
Mertzlufft: An der Stelle kann ich nur auf die Vorgängerregierung verweisen. Damals sind die Zusicherungen gegenüber den Vereinigten Staaten ergangen. Die Justizministerin hat am Wochenende nur deutlich gemacht, dass man sich auf diese Absprachen verlässt. Das heißt, dass auf das Strafmaß nicht angerechnet werden soll, was den Vereinigten Staaten an deutschen Ermittlungserkenntnissen zur Verfügung gestellt worden ist.
Zusatzfrage: Dazu habe ich noch eine Nachfrage. Der Ressortkollege von Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der amerikanische Minister Holder, hat bei der Ankündigung des Prozesses gesagt, dass er für alle fünf Beschuldigten die Todesstrafe erwarte. Das ist ja eigentlich für einen Rechtsstaat sehr ungewöhnlich. Auf deutsche Verhältnisse übertragen wäre das so, als wenn Ihre Ministerin vor Prozessbeginn eine entsprechende Erwartung, was das Strafmaß angeht - jetzt nicht die Todesstrafe, aber eine Freiheitsstrafe - äußern würde. Wie bewerten Sie diese Äußerung?
Mertzlufft: Die Äußerung des amerikanischen Justizministers werde ich aus Sicht des Justizministeriums nicht bewerten, sondern noch einmal darauf verweisen, dass die Absprachen in der Vorgängerregierung getroffen worden sind. Die Justizministerin geht davon aus, dass die Absprachen auch eingehalten werden, und hat auf Anfrage am Wochenende - heute im Abdruck - deutlich gemacht, dass auch Prozessbeobachter den Prozess verfolgen werden. Alles Weitere wird man im Laufe des Prozesses politisch bewerten können.
Frage: Eine Frage an das Arbeitsministerium: Herr Westhoff, ist die Kurzarbeiterregelung zwischen den Ressorts mittlerweile abgestimmt? Wann ist eine Kabinettsbefassung vorgesehen? Können Sie auch etwas zu den Kosten sagen, die in den nächsten Jahren auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen?
Westhoff: Ich kann Ihnen zunächst einmal sagen, dass der Minister am Wochenende angekündigt hat, er werde sich mit seinen Kabinettskollegen nun hinsichtlich einer Ausweitung der Antragsmöglichkeit für die Kurzarbeit über das Jahr 2009 hinaus ins Benehmen setzen. Die Höchstdauer der dann zu beantragenden Kurzarbeit wird 18 Monate betragen. Alles Weitere wird noch entwickelt. Die Kabinettsbefassung steht relativ bald an. Sie wissen ja: Die Tagesordnung des Kabinetts wird immer erst montagabends beschlossen. Deshalb noch ohne jede Gewähr meine Vermutung, dass die Kurzarbeitergeldverordnung schon am kommenden Mittwoch im Kabinett sein und beschlossen werden könnte.
Zu den Kosten kann ich naturgemäß noch nichts sagen, weil die endgültige Ausgestaltung der Sozialbeiträge und des Erlasses hierzu noch nicht endgültig klar ist. Erst danach wird man, wenn überhaupt, Aufschluss darüber haben, was es kosten könnte. Aber es ist ein sehr erfolgreiches und ein sehr passendes Instrument, das aus diesem Grunde, eben weil es sich bewährt hat, jetzt verlängert werden soll.
Frage: Herr Wilhelm, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat in Interviews zu einem Punkt aus dem Koalitionsvertrag Stellung genommen. Stichwort Integrationsverträge mit Zuwanderern. Ich habe drei Fragen dazu.
Erstens hätte ich gern gewusst: Wie muss ich mir das vorstellen? Welche Bedingungen oder welche Erwartungen werden denn in einem solchen Vertrag formuliert? Ab wann gibt es Integrationsverträge mit Zuwanderern, und welche Sanktionen sind denn für den Fall vorgesehen, dass etwas nicht eingehalten wird, dass beispielsweise die deutsche Sprache nicht gelernt wird?
STS Wilhelm: Ich kenne die öffentlichen Äußerungen der Integrationsbeauftragten dazu, kenne aber keine Einzelheiten. Wir können jetzt entweder so verbleiben, dass ich mich bei Maria Böhmer darum kümmere oder dass Sie unmittelbar bei ihr anrufen. Aber ich habe keine näheren Unterlagen und Informationen dabei.
Vorsitzender Ehrlich: Dann klären Sie das bitte noch untereinander.
Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Ich würde gerne wissen, mit welchen Erwartungen die Bundesregierung heute das Treffen zu Opel bei der EU sieht, ob es vorher noch einen Kontakt des Ministers mit Herrn Verheugen gab und wann es das Treffen zwischen Herrn Brüderle und seinen Kollegen aus den Standortländern, aus den Bundesländern, zum Thema Opel geben soll.
Probst: Zur ersten Frage, zu den Erwartungen des Ministeriums. Zu dem Treffen heute Nachmittag hat sich Herr Brüderle über das Wochenende und auch heute Morgen mehrfach geäußert und dabei klargestellt, dass er es sehr begrüßt, dass die Europäische Kommission jetzt ihrer Aufgabe nachkommt und versucht, einen Überbietungswettbewerb um Arbeitsplätze zwischen den beteiligten Opel-Standorten zu verhindern.
Zusatzfrage: Die anderen beiden Fragen lauteten: Gab es noch einen Kontakt des Ministers mit Herrn Verheugen? Gibt es einen Termin für ein Gespräch auf Wirtschaftsministerebene?
Probst: Ob Minister Brüderle direkten Kontakt mit Herrn Verheugen hatte, weiß ich nicht. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Es gibt eine Einladung an die Wirtschaftsminister der Länder, allerdings an alle Länder-Wirtschaftsminister, für den 30. November. Dabei geht es aber nicht speziell um das Thema Opel, sondern das ist eine turnusmäßige Einladung an die Wirtschaftsminister im Vorfeld der Wirtschaftsministerkonferenz. Das ist gute Übung und wird eigentlich immer so gemacht.
Frage: Herr Wilhelm, ich wüsste gern, ob Mitglieder der ZDF-Aufsichtsgremien im Auftrag der Bundeskanzlerin handeln, wenn sie die Ablösung von Herrn Brender betreiben.
STS Wilhelm: Herr Wonka, ein Blick in den Staatsvertrag zum ZDF ergibt, dass die Mitglieder der Gremien weisungsfrei sind, d. h. dass sie persönliche Entscheidungen treffen und an Weisungen nicht gebunden sind. Deshalb kann ich Ihnen zur Haltung der Bundesregierung nichts sagen.
Zusatzfrage: Da Sie gelegentlich auch Sprecher der Bundeskanzlerin sind: Ist Ihnen zufällig eine Meinungsäußerung der Bundeskanzlerin, möglicherweise sogar in deren Funktion als CDU-Vorsitzende, dazu bekannt geworden, wie sie den öffentlichen Disput um die Einmischung der Politik in den Arbeitsvertrag eines ZDF-Chefredakteurs beurteilt? Hat sie dazu eine Meinung, oder interessiert sie das nicht?
STS Wilhelm: Ich bitte um Verständnis, dass ich als Sprecher der Bundesregierung angesichts dieser Rechtslage keine Antwort auf diese Frage geben kann.
Zusatz: Ich habe kein Verständnis, aber es ist okay.
Frage: In meiner Frage geht es um das Mietrecht. Frau Homburger hat sich heute in der „Bild“-Zeitung kurz dazu geäußert. Ich denke, das Justizministerium ist hierfür zuständig. Ich möchte gern wissen: Wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen, der die Themen umsetzt, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden? Frau Homburger hat nur die Anpassung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter genannt. Aber es gibt ja noch eine Reihe anderer Punkte. Ist damit zu rechnen, dass das alles in dem Gesetz zusammengefasst wird, und wann ist dies zu erwarten?
Mertzlufft: Über den konkreten Zeitpunkt, zu dem mit dem Gesetz zu rechnen ist, kann ich Ihnen momentan nichts sagen. Aber es gilt natürlich nach wie vor, dass im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens alle organisierten Interessen eingebunden werden, sodass die Meinungsbildung zu den verschiedenen Verabredungen im Koalitionsvertrag breit eingefangen wird, um das Gesetz dann auch so abzuschließen, wie es den groben Vorgaben des Koalitionsvertrags entspricht.
Zusatzfrage: Also erst irgendwann im nächsten Jahr?
Mertzlufft: Das kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Ich kann Ihnen keinen Zeitpunkt nennen, zu dem konkret mit dem Gesetz zu rechnen ist, weil die Ministerin klargemacht hat, dass im Gesetzgebungsverfahren auch alle organisierten Interessen breit eingebunden werden sollen.
Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Olbermann. Herr Olbermann, es gibt Berichte über Haushaltsforderungen und Wünsche von Ministerien. Ich möchte von Ihnen wissen, ob das zutreffend berichtet worden ist und ob diese Anmeldungen den goldenen Regeln der Haushaltsführung entsprechen, die in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden haben?
Olbermann: Herr Grüter, es ist in der Tat richtig: Es gibt Haushaltsforderungen verschiedener Ressorts. Allerdings kann ich Ihnen zu den Einzelheiten, die am Wochenende in den Medien zu lesen waren, von dieser Stelle aus nichts sagen. Wir sind sozusagen noch mitten im Verfahren.
Die Ressorts haben gemäß Aufforderung und Bitte des Finanzministeriums ihre Änderungsanmeldungen zum ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2010 im Ressort abgeliefert. Sie liegen also vor. Jetzt wird es in den nächsten Tagen, gegebenenfalls Wochen noch Gespräche darüber geben, wie das sozusagen in einem regulären Verfahren auch üblich ist. Wir befinden uns allerdings in einem verkürzten und eingeschränkten Verfahren. Wie aus dem Aufstellungsrundschreiben hervorging, hat man die Ressorts gebeten, nur an den Stellen Anpassungen vorzunehmen, an denen der Koalitionsvertrag explizit neue Regelungen vorsah, und ansonsten darauf verwiesen, dass es bereits einen verhandelten ersten Regierungsentwurf 2010 gibt. Dementsprechend ist, wenn ich das einmal mit einem üblichen Haushaltsverfahren vergleichen darf, sowohl die Themenvielfalt als auch die Dimension, um die es hier geht, wesentlich geringer als üblich. Deswegen ist das Ministerium auch zuversichtlich, dass am Ende des Prozesses, wie von Minister Schäuble beabsichtigt, die Nettoneuverschuldung innerhalb des Umfangs gehalten werden kann, der bereits im ersten Regierungsentwurf 2010 anvisiert war. Sprich: Obergrenze 86,1 Milliarden Euro.
Zusatzfrage: Sie haben eben noch einmal die Regel aus dem Koalitionsvertrag zitiert. Meine Frage ging dahin, ob die Meldungen diesem Gebot entsprechen, ob sie also nur Schwerpunkte betreffen, die im Koalitionsvertrag ausdrücklich benannt wurden. Vielleicht können Sie, auch wenn Sie nicht auf Einzelheiten eingehen, sagen, in welcher Summe die Anmeldungen den bisherigen Haushaltsentwurf übersteigen.
Olbermann: Herr Grüter, ich bitte um Verständnis, aber wir haben zum Stand der Haushaltsverhandlungen auch in der Vergangenheit nicht detailliert hinsichtlich jeder Phase Auskunft gegeben und hier die Zahlen, die zwischen den Ressorts diskutiert und besprochen werden, gleichzeitig - sozusagen auf dem Marktplatz - veröffentlicht. Ich glaube, das wäre nicht sinnvoll. Das wäre diesen Gesprächen auch nicht zuträglich.
Wie Sie wissen, beabsichtigen wir, am 16. Dezember mit dem neuen Haushaltsentwurf ins Kabinett zu gehen. Dann werden Sie durch einen Vergleich mit dem ersten Regierungsentwurf sehen können, an welcher Stelle es welche Abweichung in Euro und Cent gibt.
Aber um das noch einmal zu verdeutlichen: Die Ressorts waren mit dem Aufstellungsrundschreiben gebeten worden, die Planung an den Stellen zu überarbeiten, an denen der Koalitionsvertrag gegenüber den bisherigen Verabredungen Änderungen vorsah. Das gilt also sowohl für die ausgabeseitigen Positionen, die wir mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz avisiert haben, als auch für einige andere Positionen - gerade im Bereich der Sozialversicherung -, die jetzt haushaltsbegleitend und parallel gesetzgeberisch erst noch eingebracht werden. Genau zu diesen Punkten durften die Ressorts Änderungen anmelden. Ich gehe davon aus, dass sie das auch entsprechend getan haben. Jetzt finden entsprechend noch Feingespräche statt, damit am Ende das Ziel steht, die Nettoneuverschuldung nicht über das bisher avisierte Maß in Höhe von 86,1 Milliarden Euro ansteigen zu lassen.
Frage: Sie sagten, dass es sich um ein eingeschränktes und verkürztes Verfahren handele. Wird es trotzdem Gespräche zwischen Herrn Schäuble und den einzelnen Fachministern geben oder sind solche Gespräche nicht nötig? Wenn solche Gespräche nicht nötig sind, wird es dann auch keine Gespräche mit denen, die jetzt Zusatzbedarf angemeldet haben, geben?
Olbermann: Ministergespräche gibt es immer dann, wenn auf den vorherigen Stufen sozusagen keine Einigung erzielt werden kann. An dieser Stelle sind wir aber derzeit noch nicht. Ich hatte beschrieben, dass die Anmeldungen erst seit Kurzem vorliegen. Jetzt wird es also noch Gespräche unterhalb der Ministerebene geben. Davon, ob man sich schon auf dieser Ebene wird einigen können, wird letztlich abhängen, ob im Anschluss noch Ministergespräche notwendig sein werden oder nicht.
Frage: Herr Olbermann, haben sich denn alle Ressorts an die Vorgabe, die Sie genannt haben, gehalten? In den Medien werden nämlich auch Ministerien genannt, die meines Wissens nicht von Änderungen des Koalitionsvertrags betroffen sind - zum Beispiel das Verteidigungsministerium - und dennoch Mehrforderungen gestellt haben sollen.
Olbermann: Dazu kann ich jetzt im Einzelnen nichts sagen.
Zusatzfrage: Kann das Verteidigungsministerium etwas dazu sagen?
Moritz: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Sie wissen, dass diese Gespräche vertraulich sind. Daran haben wir uns in der Vergangenheit gehalten und das werden wir auch weiterhin tun.
Frage: Herr Olbermann, sehe ich es richtig, dass Ihnen das Bundesarbeitsministerium hinsichtlich der Änderungen längst einen Kostenvoranschlag gemacht haben wird, zum Beispiel was die direkte oder indirekte Mehrbelastung durch die Verlängerung der Kurzarbeit betrifft? Diese Annahme ist doch richtig?
Olbermann: Das ist grundsätzlich richtig, wobei nach meinem Kenntnisstand die von Ihnen angesprochene Kurzarbeiterregelung zunächst einmal innerhalb des Regelkreises der BA finanziert wird. Soweit es Finanzbeziehungen zwischen der BA und dem Bundeshaushalt gibt - Stichwort Zuschuss -, müssten natürlich entsprechend überarbeitete Anschläge angemeldet werden. Ganz grundsätzlich gehen wir in Bezug auf den Arbeitsmarktbereich - wir reden jetzt über den Vergleich zwischen dem ersten und dem zweiten Regierungsentwurf - derzeit aber glücklicherweise von einer etwas günstigeren Entwicklung aus, als es noch im Frühjahr der Fall war. Dementsprechend sollte es in diesem Bereich eigentlich eher zu Entlastungen und nicht zu zusätzlichen Belastungen kommen.
Zusatzfrage: Da wir in den letzten Wochen schon von massiven Defiziten der Bundesagentur gehört haben und der Minister dafür bekannt ist, dass er sehr solide arbeitet, wird es doch vonseiten des Bundesarbeitsministeriums sicherlich schon einmal eine Richtzahl geben, auch was die Kurzarbeit angeht? Sie stellten das vorhin so dar, als habe man keine Ahnung, was das finanziell bedeute. Das schien mir nicht ganz klar zu sein.
Westhoff: Es gibt mindestens zwei Gründe, warum man im Moment nicht sagen kann, was die Änderungen, die bei der Kurzarbeit nun angedeutet und angekündigt worden sind, kosten werden. Der eine Grund ist, dass das davon abhängt, in welchem Maße und bis zu welcher Frist weiterhin keine Sozialbeiträge erhoben werden. Im Moment werden von den Arbeitgebern keine Sozialbeiträge erhoben, wenn weitergebildet wird, und auch nach dem siebten Monat sind sie von den Sozialabgaben befreit. Herr Olbermann verwies aber schon darauf, dass das gar nicht direkt den Bundeshaushalt betrifft, sondern dass es letztlich eine Frage der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ist, wie sie die Kurzarbeit als passendes, angemessenes Instrument, das sich auch bewährt hat, über ihren Beitrag an die BA finanzieren. Das ist also nicht direkt haushaltsrelevant.
Der zweite Grund dafür, dass die Kosten der Kurzarbeit im Jahr 2010 - abseits vom Bundeshaushalt oder von der BA - im Moment nicht absehbar sind, den ich aber nicht verschweigen will, ist der, dass wir nicht wissen, wie viele Unternehmen im Jahr 2010 Kurzarbeit einsetzen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass es im Laufe der Krise in diesem Frühjahr Voraussagen gab, die so nicht eingetroffen sind, und wir können jetzt schlecht sagen, wie sich die Krise im Hinblick auf die Kurzarbeit im Jahr 2010 genau auswirken wird. Damit muss man sicherlich vorsichtig sein. Das alles erwähne ich aber abseits Ihrer eigentlichen Fragestellung; denn, wie gesagt, haushaltsrelevant ist die Kurzarbeit nicht in erster Linie.
Frage: Ein Namensbericht der Umweltstaatssekretärin legt mir die Frage nahe, Herr Wilhelm: Bei wem liegt die Gestaltungshoheit innerhalb der Bundesregierung für die Energiepolitik?
STS Wilhelm: Ich glaube mich zu erinnern, dass ich darauf schon am vergangenen Mittwoch hingewiesen hatte. Die Federführung für das Energiekonzept liegt gemeinsam beim BMWi und beim BMU. Weitere Ressorts werden dann daran beteiligt.
Frage: Treffen Berichte zu, laut denen die Bundesregierung nach acht Jahren Pause wieder Atomexporte durch Exportbürgschaften fördern möchte?
Probst: Es gibt dazu eine Regelung im Koalitionsvertrag. Darin steht sinngemäß, dass die OECD-Umweltrichtlinien alleiniger Maßstab bei der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien sind. Die beteiligten Ressorts arbeiten gerade daran, den Koalitionsvertrag in diesem Sinne umzusetzen. Über Entscheidungen werden wir dann informieren, wenn sie getroffen worden sind. Noch laufen die Gespräche.
Zusatzfrage: Falls man zu einer Entscheidung in dieser Richtung kommen wird, welche Einschränkungen sind dann vorgesehen?
Probst: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich dem Verlauf der Gespräche weder vorgreifen will noch kann.
Frage: Die Bundeskanzlerin hat am Freitag bei einem Führungstreffen einer Zeitung neue Zahlen über die Wachstumsentwicklung beziehungsweise Schrumpfungsentwicklung in diesem Jahr vorgestellt. Sie hat von 4,5 Prozent gesprochen, und auch die Zahl 4,3 hat sie in den Mund genommen. Sind die Basis für neue Berechnungen, die der Bundesregierung vorliegen, oder ist das eine vage Einschätzung, die eine Tendenz wiedergeben soll?
STS Wilhelm: Letzteres, Herr Heller, fußend auf einer ganzen Reihe von Einschätzungen der Institute, aber auch der Bundesbank und aus dem Kreise der Bundesministerien, nach denen wir hoffen können, dass wir am Ende knapp unterhalb der 5 Prozent abschneiden werden. Die genauen Zahlen werden wir aber erst in einigen Wochen kennen.
