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Mittwoch, 27. Januar 2010

Bernd Neumann im Interview mit der Tageszeitung "Die Welt"

Interviewter:
Bernd Neumann
Medium:
in "Die Welt"

Im Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" sprach Kulturstaatsminister Bernd Neumann über den Marktanteil des Deutschen Films, Kinoabgabe und Filmförderung, Digitalisierung der Kinos, Kürzungen im Kulturbereich und die Standortfrage der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung".

- Das Interview im Wortlaut. -

Die Welt (DW): Haben Sie „Avatar“ schon gesehen?

Bernd Neumann: Das ist nicht so ganz mein Genre. Als ich das letzte Mal im Kino war, stand ich vor der Wahl „Avatar“ oder „Soul Kitchen“. Ich bin dann in den Film von Fatih Akin gegangen. Aber ich werde mir „Avatar“ noch ansehen.

DW: Vor kurzem wurde bekannt, dass das deutsche Kino 2009 mit 27 Prozent den höchsten Marktanteil seit Jahrzehnten hat. Die Bekanntgabe fiel auf Ihren Geburtstag.

Neumann: Es ist noch nicht so lange her, dass der deutsche Marktanteil zwischen zehn und 20 Prozent schwankte und wir stolz waren, wenn er mal auf die 20 zulief. Dass es gelungen ist, ihn deutlich über 20 Prozent zu stabilisieren, ist schon ein schönes Geburtstagsgeschenk. Aber auch das kann noch verbessert werden. Wir müssen uns an den Franzosen orientieren, die liegen weit in den Dreißigern. Zugegeben, die haben andere Möglichkeiten mit ihrem Quotensystem, das wir so gar nicht wollen. Aber ich sehe trotzdem gute Chancen.

DW: Rekordmarktanteile, ein deutscher Film hat Cannes gewonnen, deutsche Oscar-Nominierungen sind fast normal – ist das deutsche Kinoglück komplett?

Neumann: Nicht ganz - es gibt doch etwas, was diese positive Entwicklung stört, und das sind die Quertreibereien einiger Kinoketten.

DW: Welche die gesetzlich vorgeschriebene Kinoabgabe nur teilweise oder unter Vorbehalt an die Filmförderanstalt (FFA) zahlen – oder gar nicht mehr.

Neumann: Die Filmpolitik des Bundes will den deutschen Kinofilm als ästhetisches Kulturgut fördern; dies ist ausdrücklich keine Fernsehförderung. Deshalb ist es absurd, dass gerade jene, um die wir uns bemühen – die Kinounternehmen – Schwierigkeiten machen. Sie befinden sich in der Gefahr, den Ast, auf dem sie sitzen, abzusägen.

DW: Dieser Ast, um im Bild zu bleiben, ist das fein austarierte deutsche Fördersystem…

Neumann: … ohne das die meisten deutschen Kinofilme nicht zustande kämen. Die Kinobesitzer wissen genau, dass sie – bei einem Marktanteil von fast 30 Prozent – nicht mehr auf deutsche Filme verzichten können. Ich behaupte: Ohne diesen Anteil wäre das Kino wenig attraktiv. Ein Kino ohne deutsche Spielfilme wäre der Anfang vom Ende des Kulturortes „Kino“.

DW: Und ein zentraler Baustein der Förderarchitektur ist die FFA.

Neumann: Das Kuriose ist ja, dass nicht Bund oder Länder ihre Förderung in Frage stellen, obwohl deren finanzielle Lage schwierig ist. Es ist ein Teil der Filmwirtschaft, die das tut, obwohl wir im Augenblick einen Rekord von Kinobesuchern und von entsprechenden Umsätzen haben. Wenn man dieses System aus taktisch-strategischen Gründen stört, betrachte ich das als politische Kampfansage.

DW: Nun haben die Kinoketten argumentiert, es sei ungerecht, dass sie zur Zahlung gesetzlich verpflichtet sind, während die Anstalten auf Grund freiwilliger Vereinbarungen zahlen.

Neumann: Dieser Einwand ist so nicht richtig. Die Sender zahlen ihre Beiträge an die FFA keineswegs freiwillig. Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass für die Sender auch nach dem jetzigen Gesetz ein Kontrahierungszwang besteht. Es fehlt lediglich an einem gesetzlichen Abgabemaßstab für die Fernsehveranstalter. Einen solchen werden wir durch die kleine Novelle zeitnah einführen. Zudem haben unsere Berechnungen gezeigt, dass die Fernsehveranstalter in der Vergangenheit angemessene Beiträge geleistet haben. Die Interessen der Kinos wurden daher durch den fehlenden gesetzlichen Abgabemaßstab im Ergebnis nicht verletzt.

DW: Inzwischen zahlen zwei Drittel der Kinos ihre Abgabe nur unter Vorbehalt. Was bedeutet das praktisch?

Neumann: Die FFA hat theoretisch einzukalkulieren, dass sie diese Gelder ggf. zurückzahlen müsste. Daran glaube ich zwar nicht – selbst, wenn Karlsruhe in der Vergangenheit Gesetze für verfassungswidrig erklärt hatte, musste nicht unbedingt rückwirkend erstattet werden –, aber trotzdem kann das Geld nicht ausgegeben werden.

DW: Wie viel fehlt damit für Förderung?

Neumann: Die FFA hat jedes Jahr Einnahmen von gut 50 Millionen Euro, und die kommen je zu einem Drittel von den Kinos, der Videowirtschaft und den Sendern. Video und Fernsehen waren in Versuchung, auch nur noch unter Vorbehalt zu zahlen, aber das konnten wir durch fruchtbare Gespräche verhindern. Bleibt also das Drittel der Kinowirtschaft, im vorigen Jahr dank der vielen Besucher rund 18 Millionen Euro. Wenn man bei diesem Drittel genau hinsieht, kommt gut die Hälfte davon von den Kinos und knapp die Hälfte von den Verleihern. Wir haben mit den Verleihern gesprochen, die auch zu ihren Verpflichtungen stehen. Die unter Vorbehalt stehende Summe schrumpft damit auf rund zehn Millionen. Wenn dieses Geld eine Zeit lang fehlt, bricht die Kinowelt nicht sofort zusammen – aber manche Fördermaßnahme kann eben nicht erfolgen und der psychologische Effekt ist schon gefährlich: Die verlässlichen Zahler werden nicht ewig stillhalten, wenn sich andere verweigern.

DW: Nennen Sie Ross und Reiter.

Neumann: Die unabhängigen, kleinen Kinos finden diese Situation unhaltbar und sind auf unserer Seite. Das Problem sind die großen Kinoketten, vor allem die vom Ausland gesteuerten. Ich hatte ja einen Kompromiss vorgeschlagen …

DW: Das wäre nicht nur ein Kompromiss über die Filmabgabe gewesen, sondern damit verbunden war ein FFA-Konzept, um allen Kinos die Digitalumstellung zu ermöglichen.

Neumann: Bei manchen Vertretern dieser Ketten findet eiskaltes ökonomisches Denken statt: „Was haben wir mit dem Überleben von kleinen Kinos in der Region zu tun?“ Da wir keinerlei Kompromissbereitschaft entdecken konnten, haben wir nun gehandelt. Der gesetzlich verankerte Abgabemaßstab für die Fernsehveranstalter kommt, das ist mit den Sendern und den Bundesländern abgestimmt, und ich möchte, dass diese Novellierung bis zur Sommerpause Gesetz wird.

DW: Nun hatten die Kinoketten wegen der Ungleichbehandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig geklagt, das die Sache wiederum ans Verfassungsgericht in Karlsruhe weiterleitete.

Neumann: Es kann sein, dass mit dem neuen Gesetz eine Entscheidung in Karlsruhe überflüssig wird, weil der Grund für die Vorbehaltszahlungen wegfällt.

DW: Und was, wenn die Juristen der australischen Kette UCI noch etwas finden? Weil ihnen das ganze Abgabesystem nicht passt?

Neumann: Ich sehe bei den Vertretern aller Kinoketten – vielleicht mit Ausnahme von UCI – eine gewisse Bereitschaft, das nicht eskalieren zu lassen. Schließlich bekommen die Kinos von der FFA auch Gelder zurück.

DW: Damit wäre vielleicht die Baustelle FFA erledigt. Aber, wie der Erfolg von „Avatar“ zeigt, müssen die Kinos digitalisieren. Und zwar so, dass bei der Umstellung nicht die Kleinen auf der Strecke bleiben.

Neumann: Das ist richtig. Wir hatten deshalb auch ein Modell vorgeschlagen, mit dem die flächendeckende Digitalisierung aller Kinos hätte realisiert werden können. Das haben einige Kinoketten verhindert, die nun auf eigene Kosten umstellen. Finanzschwache Programmkinos oder Kinos in strukturschwachen Gebieten können das überwiegend nicht. Deshalb werden wir ein neues Modell entwickeln, gerade damit die Kleinen nicht auf der Strecke bleiben und weiterhin ein Kinoangebot jenseits der Ketten insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten bestehen bleibt.

DW: Angenommen, ich wäre Betreiber eines kleinen Kinos in Emden oder Ruhpolding – was müsste ich tun?

Neumann: Sie könnten sich an die FFA wenden. Dort gibt es gute Erfahrungen mit dem Programm zur Renovierung und Erneuerung von Kinos. Ähnlich könnte es bei der Digitalisierung laufen.

DW: Könnte auch der Betreiber eines UCI-Großstadtkinos auf solch eine Förderung hoffen?

Neumann: Nach diesem BKM-Konzept: Nein.

DW: Warum nicht?

Neumann: Bei dem ursprünglichen Modell wären alle Leinwände einbezogen worden, auch die in den Multiplexen. Aber wenn man auf einen Vorschlag der Politik nicht reagiert, muss man ihn irgendwann zurückziehen. Jetzt konzentrieren uns auf den kulturellen Aspekt. Das ist auch EU-konformer als eine Förderung per Gießkanne.

DW: Im Gegensatz zum prosperierenden Kino geraten die Haushalte der Kommunen unter immer größeren Druck, was auch Auswirkungen auf die Kultur haben wird. Kann der Kulturstaatsminister das abfedern?

Neumann: Erstens: Diese Haushaltsprobleme sind genereller Art und beziehen sich nicht nur auf die Kultur. Zweitens: Für den Kulturbereich sind grundsätzlich Länder und Kommunen zuständig. Da kann der Bund nicht einfach einspringen! Das Geld ist in meinem Etat nicht vorhanden, und es wäre auch verfassungsrechtlich unzulässig. Hinzu kommt: Nicht alle Städte kürzen bei der Kultur. Berlin zum Beispiel legt sogar noch drauf. Der Bund kann nicht dort Feuerwehr spielen, wo die Gemeinden glauben, bei der Kultur besonders kürzen zu müssen. Dennoch – es gibt an dieser Stelle sicherlich Diskussionsbedarf, nur die Vorschläge müssen realistisch sein.

DW: Aber viele Ihrer Förderangebote helfen auch Kommunen.

Neumann: Fast alle Fördermaßnahmen des Bundes kommen auch Ländern und Kommunen zugute. Nehmen Sie zum Beispiel die kulturelle Bildung, den Denkmalschutz oder Verbesserungen der kulturellen Infrastruktur. Wir investieren im Rahmen des Konjunkturpakets II zurzeit 100 Millionen Euro in die Infrastruktur. Der Bund kann aber nicht alle Finanzlöcher der Kommunen stopfen. Im Schnitt geben Länder und Gemeinden 1,9 Prozent ihres Budgets für Kultur aus. Damit lässt sich erkennbar kein Haushalt sanieren, würde aber durch spürbare Kürzungen beträchtlichen kulturellen Schaden anrichten.

DW: Beim Streit um die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist der Ort in Vergessenheit geraten, wo sie eine Heimat finden soll. Bleibt es beim „Deutschlandhaus“ am Anhalter Bahnhof in Berlin?

Neumann: Lassen Sie mich auf eines hinweisen: Die Stiftung arbeitet bereits! Von 13 Sitzen im Stiftungsrat sind zwölf besetzt, die Vertriebenen gestalten mit, der Stiftungsdirektor baut seinen Stab auf. Das Deutschlandhaus muss völlig saniert werden, und dies wird gegenwärtig vorbereitet.