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Donnerstag, 18. März 2010

Erinnerung an einen großen Tag

Der 18. März 1990 steht für den endgültigen Sieg der Friedlichen Revolution, den endgültigen Sieg über die Diktatur in der DDR. Zum ersten Mal konnten die Menschen ihre Parlamentsabgeordneten frei und geheim wählen. An diese erste und einzige freie Wahl zur DDR-Volkskammerwahl erinnert der Deutsche Bundestag mit einer Feierstunde.

Bis 1990 waren alle Wahlen in der ehemaligen DDR pure Farce. Es gab Einheitslisten der „Nationalen Front“, die man nur als Ganzes akzeptieren konnte. Und von der SED waren die Anteile der so genannten Blockparteien von vornherein festgelegt. Nur ein einziges Mal vor 1990 – nämlich 1946, bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin – fanden im sowjetischen Besatzungsgebiet freie Wahlen statt. Damals erlebte die SED eine herbe Niederlage. Die Folge: Solange die SED herrschte, gab es nie wieder freie Wahlen.

Die Empörung der Bürgerinnen und Bürger über die Scheinwahlen machte sich 1989 Luft: Zu offensichtlich waren die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 gefälscht. Die Bürgerrechtsbewegung hatte dafür handfeste Beweise. Der Unmut, der daraus entstand, war Ausgangspunkt für die wachsende Protestbewegung – und damit auch für die Montagsdemonstrationen, die ab September 1989 stattfanden.

Erstmals stehen konkurrierende Parteien zur Wahl

Für die Volkskammerwahl am 18. März 1990 waren 24 Listen registriert: 19 Parteien und fünf Listenverbindungen. Im Laufe der Friedlichen Revolution hatte sich das Parteiensystem in der DDR radikal verändert. Die bestehenden Parteien hatten ihr Führungspersonal ausgetauscht und ihre Programme geändert. Die SED benannte sich in „Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) um. Die bisherigen Blockparteien – darunter auch die CDU und die LDPD (Liberal Demokratische Partei Deutschlands) – lösten sich aus der Vormundschaft der SED. Zahlreiche neue Parteien entstanden aus der Bürgerrechts- und Oppositionsbewegung.

„Allianz für Deutschland“

Am 4. Februar 1990 bildete sich im Beisein von Bundeskanzler Kohl die Allianz für Deutschland – ein Bündnis von CDU, dem Demokratischen Aufbruch und der Deutschen Sozialen Union. Die aus der Oppositionsbewegung stammende Sozialdemokratische Partei der DDR kandidierte als Einzelliste. Die LPD ging mit der neu gegründeten Deutschen Forumpartei mit der Freien Demokratischen Partei die Listenverbindung „Bund Freier Demokraten“ ein. Aus den Reihen der Bürgerrechtsbewegung schlossen sich im Februar die Initiative für Frieden und Menschenrechte, das Neue Forum, sowie Demokratie Jetzt zum „Bündnis 90“ zusammen.

Jeder der 12,5 Millionen Wahlberechtigten hatte eine Stimme. Die Wahlbeteiligung betrug 93,4 Prozent. Auf die Allianz für Deutschling entfielen 48, auf die SPD 22 Prozent, auf die PDS 16, auf den Bund Freier Demokraten 5 und auf das Bündnis 90 drei Prozent. Lothar de Maizière, den Spitzenkandidaten der CDU in der Allianz für Deutschland, wählte die neue Volkskammer am 12. April 1990 zum Ministerpräsidenten.

Die neue Volkskammer: Christlich, jung, akademisch

In die Volkskammer wurden 400 Abgeordnete gewählt. Sie waren jung – das Durchschnittsalter betrug nur knapp 42 Jahre. Sie waren gebildet – 86 Prozent hatten ein Hochschulstudium absolviert, mehr als ein Drittel war promoviert. Rund die Hälfte der Abgeordneten kamen beruflich aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Angehörige dieser Berufsgruppen galten politisch als weniger belastet, im Gegensatz zu Juristen, Pädagogen, Wirtschafts- oder Geisteswissenschaftlern. Zwei Drittel der Abgeordneten bekannten sich zur evangelischen oder katholischen Kirche, obwohl sieben von zehn Menschen in der DDR ohne Kirchenbindung waren.

Nahezu alle Abgeordneten saßen zum ersten Mal in der neuen, der 10. Volkskammer. Nur drei Prozent gehörten auch schon der 9. Volkskammer an. Aber viele von ihnen waren zuvor auf kommunaler Ebene oder auch parteipolitisch aktiv. Mehr als die Hälfte waren vor der Friedlichen Revolution Mitglieder einer Blockpartei oder der SED.

Die größte Herausforderung: Die Deutsche Einheit

Das Votum der übergroßen Mehrheit war am 18. März 1989 eindeutig: Die Aufgabe der neuen Regierung unter Lothar de Maizière bestand vor allem darin, die Wiedervereinigung Deutschlands zu organisieren. Das sollte nach dem Willen der Abgeordneten zügig vonstattengehen. In ihrer nur sechsmonatigen Legislaturperiode verabschiedete die Volkskammer mehr als 150 Gesetze.

Zusammen mit der bundesdeutschen Regierung galt es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einigung zu schaffen: Am 1. Juli trat die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion in Kraft. Am 20 September folgte das Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesregierung Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands. Der Einigungsvertrag regelte auf rund 1000 Seiten die Modalitäten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.

Als das Vertragswerk in der Volkskammer verabschiedet war, meldete sich ein Abgeordneter zu Wort, um sein Bedauern über die Wiedervereinigung zum Ausdruck zu bringen. „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 beschlossen“, sagte der Parlamentarier. Die Reaktion der übergroßen Mehrheit war tosender Applaus.

Die Feierstunde des Deutschen Bundestages wird von 12 Uhr bis etwa 12.45 Uhr live im Parlamentsfernsehen und im WebTV übertragen. Lothar de Maizière, der ehemalige und letzte Ministerpräsident der DDR, wird eine Rede halten.

Im Ostfoyer des Reichstagsgebäudes ist ab Freitag, 19. März eine Ausstellung von Fotos und Dokumenten sowie der Fernsehberichterstattung in Ost und West am Wahltag, dem 18. März 1990 öffentlich zugänglich und kann montags von 10 bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 10 bis 19 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr besichtigt werden.

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