Freitag, 1. Oktober 2010
Fragen und Antworten zur Neuordnung des Gesundheitswesens
Wie will die Bundesregierung das Gesundheitssystem fit machen? Wie teuer wird die Krankenversicherung? Sparen die Kassen auch bei sich? Die Bundesregierung gibt Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Gesundheitswesen.
Bild vergrößern
Gesundheit bleibt bezahlbar
Foto: BilderBox
- 1. Warum brauchen wir schon wieder eine Reform im Gesundheitssystem?
- 2. Wie will die Bundesregierung das Gesundheitssystem fit machen?
- 3. Tragen die Versicherten alle Mehrkosten im Gesundheitssystem alleine?
- 4. Wie teuer wird die Krankenversicherung?
- 5. Wie hoch werden die Zusatzbeiträge sein?
- 6. Wie wird der Zusatzbeitrag bezahlt?
- 7. Wird mit dem Zusatzbeitrag auf Umwegen eine Kopfpauschale eingeführt?
- 8. Bleiben die Gesundheitskosten für den Einzelnen bezahlbar?
- 9. Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
- 10. Wird im Sozialausgleich also nicht der individuelle Zusatzbeitrag des Mitglieds ausgeglichen?
- 11. Wie wird der Sozialausgleich finanziert?
1. Warum brauchen wir schon wieder eine Reform im Gesundheitssystem?
Seit Jahren wachsen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung schneller als die Einnahmen. Spätestens seit der Wirtschafts- und Finanzkrise wissen wir: Der Gesundheitsfonds ist in seiner jetzigen Form nicht konjunkturfest. Daher besteht akuter Handlungsbedarf: Ohne Reform steuert der Gesundheitsfonds 2011 auf ein Defizit von 11 Milliarden Euro zu. Das hat das Bundesversicherungsamt errechnet. Die Versicherten müssten diesen Fehlbetrag durch höhere Zusatzbeiträge ausgleichen. Dadurch würden vor allem Geringverdiener stark belastet. Denn einen Sozialausgleich gibt es bislang nicht.
2. Wie will die Bundesregierung das Gesundheitssystem fit machen?
Klar ist: Die hervorragende medizinische Versorgung in Deutschland bleibt für alle erhalten: Leistungseinschnitte wird es nicht geben. Und: Das Gesundheitssystem bleibt gerecht. Die Bundesregierung führt einen Sozialausgleich ein. Er sorgt dafür, dass Gesundheit für alle bezahlbar bleibt. Am Sozialausgleich beteiligen sich auch privat Versicherte und Gutverdiener, denn er wird aus Steuermitteln finanziert.
Damit die Kosten künftig beherrschbar bleiben, ordnet die Bundesregierung das Gesundheitssystem neu: Es ist der Einstieg in ein System, mit mehr Transparenz und mehr Wettbewerb: Transparenz macht deutlich, wohin die Gelder fließen und wo gespart werden kann. Wettbewerb senkt die Preise. Langfristig werden die Gesundheitskosten von den Lohnkosten entkoppelt. Das sichert Arbeitsplätze.
3. Tragen die Versicherten alle Mehrkosten im Gesundheitssystem alleine?
Nein: Alle Akteure im Gesundheitssystem – auch die Ärzte, Krankenhäuser, Kassen und Pharmahersteller - leisten ihren Beitrag:
Die Ausgaben für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Krankenkassen werden begrenzt. Dadurch können jährlich 3,5 Milliarden Euro eingespart werden. Ein Sparpaket für den Arzneimittelmarkt ist bereits beschlossen. Die Pharmaunternehmen tragen dadurch jährlich zwei Milliarden Euro zur Stabilisierung des Gesundheitssystems bei.
Von einer einseitigen Abwälzung der Kosten auf den Versicherten kann also keine Rede sein. Aber auch den Versicherten muss die gute Gesundheitsversorgung etwas wert sein. Deshalb beteiligen sich Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr mit weiteren drei Milliarden Euro durch moderat steigende Beiträge.
4. Wie teuer wird die Krankenversicherung?
Mit Einführung des Gesundheitsfonds hat die Bundesregierung den Beitragssatz auf 15,5 Prozent festgesetzt. Um Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Wirtschaftskrise zu entlasten, hat sie den Beitragssatz im Juli 2009 vorübergehend abgesenkt. Nun, da wir die Wirtschaftskrise überwunden haben, kann die befristete Beitragssenkung auslaufen. Zum 1. Januar 2011 wird der Beitragssatz auf seinem ursprünglichen Niveau (15,5 Prozent) festgeschrieben. Versicherte zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Konkret: Bei einem Bruttoeinkommen von 1000 Euro erhöhen sich die Beiträge um 3 Euro, bei 3.000 Euro um 9 Euro.
5. Wie hoch werden die Zusatzbeiträge sein?
Wenn eine Krankenkasse mit den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Er ist vom Einkommen unabhängig und wird direkt an die Krankenkasse gezahlt.
Der Zusatzbeitrag schafft Transparenz und Wettbewerb. Denn: Ob eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt oder nicht, hängt davon ab, wie gut sie wirtschaftet und welchen Service sie anbietet. Versicherte können Preise und Leistungen künftig anhand der eigenen Vorstellungen genau beurteilen. Nur wer einen Gegenwert für die Zusatzbeiträge erhält, wird bereit sein, mehr zu bezahlen. Andernfalls wechselt er zu einer günstigeren Krankenkasse.
6. Wie wird der Zusatzbeitrag bezahlt?
Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder zunächst benachrichtigen, wenn sie einen Zusatzbeitrag einführt. Die Versicherten zahlen den Betrag dann per Überweisung oder Einzugsermächtigung an die Krankenkasse. Wird erstmalig einen Zusatzbeitrag erhoben oder ein bestehender Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Der (erhöhte) Zusatzbeitrag muss während dieser Kündigungsfrist nicht gezahlt werden.
7. Wird mit dem Zusatzbeitrag auf Umwegen eine Kopfpauschale eingeführt?
Eine Kopfpauschale würde bedeuten, dass jeder, also auch Kinder und mitversicherte Ehepartner, einen pauschalen Beitrag zahlen müssen. Genau das passiert aber nicht: Sie bleiben auch künftig beitragsfrei mitversichert und zahlen keine Zusatzbeiträge.
8. Bleiben die Gesundheitskosten für den Einzelnen bezahlbar?
Gesundheit bleibt bezahlbar– für jeden Geldbeutel und für jedes Alter. Das garantiert der neu eingeführte Sozialausgleich. Er verhindert, dass Versicherte mit geringem Einkommen oder niedrigen Renten finanziell überfordert werden. Der Sozialausgleich tritt dann in Kraft, wenn der „durchschnittliche Zusatzbeitrag" die Grenze von zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds übersteigt. Ob das der Fall ist, prüft der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Sie führen auch den Sozialausgleich durch. Der Versicherte selbst muss nicht tätig werden.
9. Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine ermittelte Größe. Das heißt: Die Einnahmen und Ausgaben aller Krankenkassen werden in einer Rechnung gegenübergestellt und der Finanzbedarf abgeschätzt. Gibt es eine Deckungslücke, wird daraus abgeleitet, wie hoch der Zusatzbeitrag des Folgejahres im Durchschnitt sein muss. Dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag wird künftig jeden Herbst von einem Expertengremium für das Folgejahr neu festgelegt.
10. Wird im Sozialausgleich also nicht der individuelle Zusatzbeitrag des Mitglieds ausgeglichen?
Nein, ganz bewusst nicht. Für die Berechnung des Sozialausgleichs spielt es keine Rolle, wie hoch der tatsächliche Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ist. Entscheidend ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Er schafft einen Anreiz, sich für eine wirtschaftliche Krankenkasse zu entscheiden.
11. Wie wird der Sozialausgleich finanziert?
Der Sozialausgleich wird aus Steuermitteln finanziert. Das ist gerechter als bisher. Denn der Ausgleich zwischen Arm und Reich findet nicht mehr nur innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Über Steuern beteiligen sich künftig auch Menschen mit höherem Einkommen solidarisch an den Gesundheitskosten. Es fließen auch Abgaben aus Kapitalvermögen etc. ein. Da die Zusatzbeiträge zunächst gering sein werden und nur langsam steigen, wächst auch der Finanzbedarf für den Sozialausgleich maßvoll. Er kann daher – ohne Steuererhöhungen - aus den allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.
