Mittwoch, 28. April 2010
Kosten im Gesundheitswesen senken
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Kostensenkungen bei den Arzneimittelausgaben auf den Weg gebracht. Sparen ohne Qualitätsverlust, ist das Ziel. Das soll mit Preisverhandlungen zwischen Pharmaherstellern und Krankenkassen, Rabatten und einem Preisstopp gelingen.
Mit 32,4 Milliarden Euro machten die Arzneimittelkosten rund 18 Prozent der Gesundheitsausgaben aus. Noch zehn Jahre früher lagen die Kosten dafür bei 19,2 Milliarden Euro.
Innovative Medikamente ja – aber nicht zu jedem Preis
Verursacht haben den Kostenanstieg insbesondere neue, innovative Medikamente ohne Festbetrag. Ihr Anteil am Arzneimittelumsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt derzeit bei 26 Prozent. Dabei werden nur 2,5 Prozent dieser Medikamente verordnet.
Festbeträge sind Preisobergrenzen, die zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen ausgehandelt sind. Die Pharmaunternehmen legen nach Einführung neuer Medikamente deren Preise zunächst selbst fest. Die gestiegenen Arzneimittelkosten sind allein darauf zurückzuführen.
Deutschland ist bei den Kosten für Medikamente Preisführer in Europa. Hier setzt die Bundesregierung den Hebel an.
Kurzfristig wirkende Entlastungen
Abschläge für Arzneimittel ohne Festbetrag werden nun von sechs auf 16 Prozent erhöht. Einsparvolumen: 1,15 Milliarden Euro pro Jahr.
Mögliche Preiserhöhungen werden mit einem Preisstopp ausgeglichen. Dadurch werden weitere 300 Millionen Euro eingespart. Für Medikamente gelten die am 1. August 2009 gültigen Preise. Und zwar bis zum 31.Dezember 2013.
Diese kurzfristigen Maßnahmen sollen bereits zum 1. August 2010 in Kraft treten. Damit werden die Krankenkassen bereits im laufenden Versicherungsjahr um über eine halbe Milliarde Euro entlastet.
Nutzen innovativer Arzneien nachweisen
Künftig müssen die Pharmaunternehmen mit eigenen Studien den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen. Dies wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen geprüft.
Für Arzneimittel, die nachweislich einen zusätzlichen Nutzen haben, wird zwischen Pharmaunternehmen und der GKV ein Rabatt auf den Abgabepreis vereinbart. Das soll innerhalb eines Jahres geschehen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine neutrale Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten.
Die Erfahrungen aus den Preisverhandlungen bei Festbetrags-Arzneien zeigen: Hier sind deutliche Einsparpotenziale von bis zu zwei Milliarden Euro zu erwarten. Das entlastet die Krankenkassen und kommt den Versicherten zugute.
Festbeträge wettbewerblicher ausgestalten
Neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden künftig direkt ins Festbetragssystem überführt. Dies geschieht bereits innerhalb von drei Monaten nach Nutzenbewertung.
Rabattverträge für Generika werden patientenfreundlicher gestaltet. Generika sind Kopien von Arzneimittel, die unter einer bestimmten Marke schon auf dem Markt vorhanden sind. Verhindert werden soll mit den Rabattverträgen insbesondere eine marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen. Denn das würde die mittelständische Industrie belasten.
Patienten sollen künftig beispielsweise auch nicht rabattierte Arzneimittel bekommen können. Das würde über die sogenannte Mehrkostenregelung erfolgen.
