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Schutz vor Kontopfändung

Fr, 15.05.2009
Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, soll künftig besser geschützt werden.
Der Bundesrat hat einer entsprechenden Reform der Kontopfändung zugestimmt. Sie schafft einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern.
 
Mit der Pfändung von Guthaben wird ein Konto blockiert. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber können keine bargeldlosen Zahlungen mehr abwickeln. Pfändungen nehmen die Banken und Sparkassen zudem häufig zum Anlass, das Konto zu kündigen.
 
Wer aber sein Girokonto verliert, gerät in viele weitere Schwierigkeiten. Angefangen bei der Gehaltszahlung bis zur Begleichung von Miete, Strom- und Gasrechnung. 
 
Die Reform ändert jene Vorschriften der Zivilprozessordnung, die den Kontopfändungsschutz betreffen. Jeder Inhaber eines Girokontos soll künftig von seiner Bank verlangen können, dass sein Konto als so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf diesem Konto können künftig Geldeingänge in Höhe eines Sockelbetrages von zur Zeit 985,15 Euro monatlich pfändungsfrei gestellt werden. Erstmals sind auch die Girokonten Selbstständiger geschützt.
 

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