Wettbewerb
Wettbewerb ist die Basis einer freien Marktwirtschaft. Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine bedeutend größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen, wenn viele Anbieter miteinander konkurrieren. Auch Preissenkungen sind oft eine Folge dieser Konkurrenzsituation. Bei der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes spielt der Wettbewerb daher eine wichtige Rolle. Basis der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union (EU) die Artikel 101 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Vorschriften richten sich einerseits an Unternehmen und andererseits an die Mitgliedstaaten.
Vorschriften für Unternehmen
In Artikel 101 werden Verhaltensweisen der Unternehmen untersagt, die den freien Handel beeinträchtigen: Fusionen, Monopole, Preisabsprachen, Aufteilung der Märkte, Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung. Grundsätzlich müssen die Unternehmen jegliches Vorgehen, das den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, der Europäischen Kommission melden.
Wenn die Europäische Kommission einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht annimmt, kann sie weitere Auskünfte einholen und ein Untersuchungsverfahren einleiten. Wettbewerbswidriges Verhalten wird mit Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens geahndet.
Beihilfeverbot der Mitgliedstaaten
Das Wettbewerbsrecht der EU untersagt außerdem den Regierungen der Mitgliedstaaten, durch Beihilfen an Unternehmen in den freien Wettbewerb einzugreifen. In Artikel 107 des AEUV ist das Beihilfeverbot so formuliert: "Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigungen bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen."
Eine solche Unterstützung kann durch ungerechtfertigt vorteilhafte Verträge, durch direkte finanzielle Hilfen, aber auch durch die Gewährung von Steuervorteilen erfolgen. Lediglich Beihilfen, die auf sozialen Aspekten basieren oder wirtschaftlich benachteiligte Regionen fördern, sind erlaubt. In bestimmten Fällen haben die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb Europas sowie der Schutz des kulturellen Erbes Priorität vor Wettbewerbsrechten. Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.
