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Wechselkursmechanismus

Mit dem Beschluss des Europäischen Rats vom 16. Juni 1997 über die Errichtung eines Wechselkursmechanismus (WKM II) in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion wurde das Europäische Währungssystem (EWS) ersetzt. Mit diesem Wechselkursmechanismus sollen Währungsstabilität- und solidarität zwischen den Staaten, die den Euro einführen und denen, die dies nicht tun, sichergestellt werden. Hauptziel: allzu große Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer sollen verhindert werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion soll Europa nicht in zwei Hälften teilen. Von den Vorteilen des Binnenmarktes müssen alle EU-Staaten in vollem Umfang profitieren können. Dies soll auf zwei Wegen erreicht werden:

 

  • die Entwicklung einer engen finanz- und währungspolitischen Zusammenarbeit,
  • die Festschreibung von Mechanismen und Regeln, die allzu große Währungsschwankungen vermeiden helfen.


     

Die "Pre-ins", die Staaten also, die nicht an der WWU teilnehmen, sind zum einen im "Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank" vertreten. Dieses Organ soll den Dialog und die Konzertierung zwischen allen Zentralbanken der EU sicherstellen. Zum anderen erarbeiten sie im ECOFIN-Rat (Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister) gemeinsam mit den WWU-Teilnehmerstaaten Leitlinien der Wirtschaftspolitik. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union gehören auch die neuen Mitgliedsländer diesem System an. Folgende Regeln gelten im WKM II:

  • Höchste Priorität hat die eigenverantwortliche Sicherung der Preisstabilität.
  • Der Euro ist der Anker des Systems. Nach ihm richten sich also die Leitkurse, ihm gegenüber werden die zulässigen Schwankungsbandbreiten definiert.
  • Das neue System ist flexibler als das alte EWS, um Spekulationen zu begrenzen.
  • Die Mitgliedschaft ist zwar nicht obligatorisch, aber Bedingung für den späteren Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion.


     

Die Entscheidungen über die Leitkurse und die Standardbandbreite werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Ministern der Staaten, die der Euro-Währung angehören, der EZB und den Ministern und Zentralbankpräsidenten der Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, getroffen. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, engere Bandbreiten vereinbart werden.

Interventionen zur Stabilisierung der Wechselkurse sollen im Grundsatz automatisch und unbegrenzt erfolgen. Jedoch können die EZB und die Zentralbanken der anderen Teilnehmer die Interventionen aussetzen, wenn diese im Widerspruch mit dem vorrangigen Ziel der Wahrung der Preisstabilität stehen würde.