Verkehrspolitik
Eine gemeinsame Verkehrspolitik war schon im Gründungsvertrag der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Jahr 1957 vereinbart worden. Zunächst hatte die EWG Schwierigkeiten, die Vertragsziele in konkrete Politik umzusetzen.
Erst der Europäische Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen bringen sollte und damit auch ein reibungsloses Funktionieren von Personen- und Güterbeförderung erforderlich machte, führte seit Ende der achtziger Jahre zu erheblichen Fortschritten einer gemeinsamen Verkehrspolitik. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurden schließlich auch die institutionellen und finanziellen Fundamente gestärkt und das Konzept der Transeuropäischen Netze eingeführt.
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Foto: REGIERUNGonline / Reineke Transeuropäische Netze auch auf der Schiene. |
Mit dem Europäischen Binnenmarkt ist durch Liberalisierung und Harmonisierung ein Gemeinsamer Verkehrsmarkt entstanden, in dem die Transportunternehmen ohne Beschränkungen ihre Dienste europaweit anbieten können. Freilich bedurfte es weiterhin ergänzender Regelungen, um die stetig wachsenden Verkehrsströme zu bewältigen, die Sicherheit zu verbessern sowie Umwelt und Bevölkerung möglichst zu schonen.
So ist denn ein Regelwerk für den Verkehr auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen sowie zur See und in der Luft entstanden. Es enthält unter anderem Regelungen über Straßenbenutzungsgebühren, zur Liberalisierung im Luftverkehr, zum Flugverkehrsmanagement, zur Luftbelastung und zur Förderung umweltfreundlicher Technologien, sowie entsprechender Forschung und Entwicklung.
Mehr Wettbewerb
Im Laufe der Jahre wurde auch deutlich, dass die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs der verschiedenen Verkehrssysteme vor allem durch starre und überkommene Unternehmensstrukturen insbesondere bei den umweltfreundlichen Systemen Eisenbahn und Binnenschifffahrt beeinträchtigt wird. Dies führte zum Beispiel zu drei neuen Richtlinien über diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, die im März 2001 in Kraft getreten sind.
Hier geht es um die Trennung von Schienen und Bahnbetrieb, um die Bildung von privaten, übernationalen Gesellschaften zu ermöglichen, die ihre Dienste auf den Schienennetzen mehrerer Länder anbieten zu können. Gegenstand besonderer Förderung durch die EU ist auch der kombinierte Verkehr, beispielsweise zwischen Schiene und Straße.
Die Europäische Union stellt sich der Herausforderung, dass bis zum Jahr 2010 die Verkehrsströme in der EU noch erheblich wachsen werden (der Güterverkehr um 38 Prozent, der Personenverkehr um 24 Prozent). Das Weißbuch der Europäischen Kommission "Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010 - Weichenstellungen für die Zukunft" stellt erstmals die Bedürfnisse der Benutzer in den Mittelpunkt ihrer Strategie und schlägt einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor.
Zunächst sollen bis 2010 durch die Politik der aktiven Wiederbelebung des umweltfreundlichen Schienenverkehrs, die Förderung von See- und Binnenschifffahrt und des Ausbaus des kombinierten Verkehrs (Schienen-, See- und Binnenschiffsverkehr) ausgewogenere Verkehrsträgeranteile erreicht werden.
Die Vorschläge tragen zum Beispiel dem Umstand Rechnung, dass innerhalb von 30 Jahren der Anteil der Schiene am Güterverkehr von 21 Prozent auf nur noch 8 Prozent zurückgegangen ist, während im gleichen Zeitraum der Anteil der Straße am Güterverkehrsaufkommen von rund 30 Prozent auf rund 45 Prozent mit den entsprechenden, negativen Auswirkungen auf Sicherheit und Umwelt gestiegen ist. Es gilt auch hier, Wirtschaftswachstum und steigender Verkehr mit den Erfordernissen des Umweltschutzes und der Sicherheit in Einklang zu bringen.

