Regierungskonferenz
Regierungskonferenzen sind Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Änderung der Verträge der Gemeinschaft. Solche Verhandlungen markierten wichtige Schritte der europäischen Integration. Änderungen der Struktur oder auch des Inhalts der Verträge gingen bisher stets aus Regierungskonferenzen hervor.
Der Europäische Rat beschließt die Einberufung einer Regierungskonferenz mit qualifizierter Mehrheit. Die Verhandlungen finden dann auf Ebene der Außenminister statt. Die Ergebnisse der Regierungskonferenz werden dann dem Europäischen Rat unterbreitet. Er muss die Vertragsänderung einstimmig beschließen. Die Vertragsänderungen müssen anschließend vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
