Navigation und Service

Rechtsschutz

Wie jede Rechtsordnung stellt auch die Europäische Union ein Rechtsschutzsystem für die Durchsetzung von Unionsrecht und für die Klärung von Streitfällen zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das ihm beigeordnete Gericht erster Instanz. Der Gerichtshof besitzt die höchste richterliche Gewalt in allen Fragen des Unionsrechts.

Funktionen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) 

  • Als Verfassungsgericht entscheidet er bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU;
  • als Verwaltungsgericht überprüft er, ob die Verwaltungsvorschriften und das Verwaltungshandeln der EU-Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht vereinbar sind;
     
  • als Arbeits- und Sozialgericht entscheidet er bei Fragen, die die Freizügigkeit, die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben betreffen;
  • als Strafgericht überprüft er die Bußgeldentscheidungen der EU-Kommission;
  • als Zivilgericht urteilt er bei Schadensersatzklagen und bei der Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Justizia

Foto: REGIERUNGonline

Rechtsschutz für die

Bürgerinnen und Bürger der

Europäischen Union

Der EuGH kann von einem Mitgliedstaat, einem Organ der EU sowie von unmittelbar und individuell betroffenen natürlichen und juristischen Personen angerufen werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich also an den EuGH wenden.   

Gerade das Vorabentscheidungsverfahren ist für die Klärung von Rechtsfragen, die die Bürger betreffen, von großer Bedeutung. Im Vorabentscheidungsverfahren können sich nationale Gerichte an den EuGH wenden. Die nationalen Gerichte formulieren dabei eine Rechtsfrage, die der EuGH in Form eines Urteils beantwortet. Dieses Urteil ist für die nationalen Gerichte verbindlich.

Jedem EU-Bürger und Bürgerin stehen neben dem nationalen Rechtsweg eine Reihe von Möglichkeiten offen, um seine Rechte auf europäischer Ebene zu vertreten: das Petitionsrecht, die Beschwerde beim Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments (EP) sowie die Hilfestellung durch den Bürgerberater der Europäischen Kommission.

Das Petitionsrecht

Wer sich in Angelegenheiten, die die EU betreffen, durch eine Behörde in seinen Rechten verletzt fühlt, kann eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Gesellschaften, Organisationen oder Vereine können entsprechende Eingaben einreichen.

Der Gegenstand der Petition muss sich in jedem Fall auf EU-Recht beziehen. Ob eine europäische oder eine nationale Behörde betroffen ist, spielt dagegen keine Rolle. Bürgerinnen und Bürger können in einer Petition sowohl Anliegen von allgemeinem Interesse als auch Einzelbeschwerden an das EP richten.

Sollte der Petitionsausschuss zu der Auffassung gelangen, dass gegen europäisches Recht verstoßen worden ist, wird der Präsident des EP den Fall an die EU- Kommission weiterleiten, die als "Hüterin der Verträge" für die Einhaltung des EU-Rechtes sorgen muss. Ihr steht dann die Möglichkeit offen, die Behörde des Mitgliedstaates, die nach Auffassung des Petitionsausschusses und der Kommission gegen EU-Recht verstoßen hat, vor dem EuGH zu verklagen.

Der Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments

Auch der "Ombudsmann" des Europäischen Parlaments soll Unionsbürgerinnen und Bürgern helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Allerdings ist er nur dann zuständig, wenn die bei ihm eingereichte Beschwerde eine europäische Behörde betrifft. Wenn der Bürgerbeauftragte zu der Überzeugung gelangt, dass die Rechte eines Unionsbürgers oder einer Unionsbürgerin verletzt werden, muss das betreffende Organ innerhalb von drei Monaten zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Daraufhin legt der Bürgerbeauftragte einen Bericht vor und leitet ihn dem EP und dem betreffenden Organ zu.

Der Bürgerberater der Europäischen Kommission

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, hat die EU-Kommission in jedem Mitgliedstaat Bürgerberater benannt. Die Bürgerberater und Bürgerberatinnen in den einzelnen Mitgliedstaaten informieren über Fragen des EU-Rechts und beraten im konkreten Einzelfall - von der Rente in Spanien über die Arbeitsaufnahme in Irland bis zum Autokauf in Dänemark.